26.02.2015 > "2. Zwitterprozess" in Nürnberg: Michaela Raab bringt Uniklinik Erlangen vor Gericht!

Bild: LG Köln, 12.12.2007 – Weltweit 1. Schadenersatz-Prozess gegen einen Intersex-
Verstümmler
– 100'000 € Entschädigung für Christiane Völling!  (Bild: picture-alliance/dpa)

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Michaela Raab ist in der Intersex-Bewegung keine Unbekannte: Als weltweit erst 2. Betroffener schaffte sie es, einen Gerichtsprozess gegen ihren ehemaligen Chirurgen in die Gänge zu kriegen – sowie zum allersten Mal überhaupt gleichzeitig auch gegen die als Tatort dienende IGM-Klinik. Dieser Blog wünscht ihr weiterhin viel Kraft und alles Gute!

Ein >>> Artikel der Nürnberger Nachrichten von Michael Kasperowitsch enthüllte schon 2013 im Zusammenhang mit dem Intersex-Personenstand-Murks die erfolgreiche Anzeige von Michaela Raab gegen die Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung" und Kastration sowie körperfremder Hormon"ersatztherapie".

Eine erste öffentliche Verhandlung in Nürnberg war bereits auf Anfang 2014 angekündigt ("Sachverständigenbefragung" mit "Mr. D$D" Olaf Hiort – ohne Parteigutachterin Sara Brucker aus der IGM-Uniklinik Tübingen) – soll nun aber "nur" 13 Monate später am 26. Februar 2015 definitiv stattfinden – fast genau am 7. Jahrestag von Christiane Völlings glorreichen Sieg in Köln! Wir sehn uns, wo die Action ist!

Hochinteressant übrigens in den Nürnberger Nachrichten auch folgende Auszüge aus Michas parallel laufendem Opferentschädigungsverfahren (meine Hervorhebung):

"Im vergangenen Jahr fiel eine Entscheidung des Bayreuther Sozialgerichts. Dort wollte Michaela Raab erreichen , dass sie wegen der Operationen im Bauchraum sowie im Genitalbereich sowie mit gegengeschlechtlichen Hormonen am Erlanger Uni-Klinikum als „Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes“ gilt.

Das Gericht lehnte das ab. Eine „egoistische Schädigungsabsicht der behandelnden Ärzte“ sei nicht zu erkennen. Der Richter macht in seinem Urteil aber einen bemerkenswerten Exkurs. In der gesellschaftspolitischen Diskussion habe sich ein erheblicher Wandel vollzogen. Dieser komme etwa in Beschlüssen des UN-Antifolter-Ausschusses zum Ausdruck. Zu einem breiten Konsens habe der Umgang der Gesellschaft mit „rollenanpassenden Genitaloperationen von Intersexuellen“ aber noch nicht geführt. Fehlerhafte ärztliche Eingriffe zur Behandlung von Intersexualität könnten aber allenfalls dann als „feindselig“ gegenüber einem Patienten sein, wenn es entsprechende Gesetze gebe. Die gibt es aber noch nicht."

Komisch, dabei redet doch sich die Bundesregierung vor dem UN-Behindertenrechtsausschuss aktuell heraus, Intersex-Genitalverstümmelungen seien in ganz Deutschland bereits strafbar?!

Umso erfreulicher, dass – nach vielen, vielen nicht zugelassenen Klagen von IGM-Überlebenden – nun dank Michaela Raab endlich einem weiteren Täter und erst noch seiner Universitätsklinik wenigstens der Zivilprozess gemacht wird. Sowie, dass zeitgleich in den USA im weltweit "3. Zwitterprozess" weitere individuelle IGM-TäterInnen, ihre Universitätsklinik und weitere Behörden zivil- und – zum allerersten Mal überhaupt! – auch verfassungsgerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hipp, hipp!

Zum Großteil ist redaktionelle Teil der Nürnberger Nachrichten zu Michaele Raab leider eher durchzogen (inkl. dem "obligaten" Titel). Deshalb an dieser Stelle unverändert die Weiterleitung von Michaelas Aufruf, selbst unter dem Artikel zu kommentieren und die Neuigkeit sonstwie zu teilen und weiterzuverbreiten. Nachfolgend mein Kommentar, den ich in den Nürnberger Nachrichten postete (inzwischen freigeschaltet): 

Schön, dass sich endlich eine Zeitung getraut über das laufende Verfahren gegen die Uniklinik Erlangen zu berichten! Und Respekt für Michaela Raab für ihren großen Mut und ihr bewundernswertes Durchhaltevermögen!!

Schade nur, dass der Autor sich nicht mehr kundig machte über die tatsächlich ZUNEHMENDEN, uneingewilligten kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Und auch die hierzu wegweisenden diesjährigen Stellungnahmen des UN-Sonderberichterstatters über Folter und des Europarates zum Thema unerwähnt ließ. Sondern stattdessen Klinikdirektor Prof. Dr. Beckmann unhinterfragt den altbekannten Medizyner-Mythos "Früher war es vielleicht schlimm, aber heute operieren wir schon lange nicht mehr" verkünden lässt – obwohl ohne weiteres hätte auffallen müssen, dass, wenn tatsächlich seit den "90er Jahre[n] des vergangenen Jahrhunderts" nicht mehr operiert würde, Michaela Raab ja gar keinen Grund für ihre Klage hätte.

Die abschließende Bemerkung des Autors vom "Pech der etwas zu frühen Geburt" ist etwa ähnlich unpassend wie in anderer Angelegenheit der Spruch von der "Gnade der späten Geburt". Bleibt zu hoffen, dass die Nürnberger Nachrichten in der weiteren Berichterstattung zum laufenden 2. "Zwitterprozess" sorgfältiger über Vergangenheit und Gegenwart von Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) in Deutschland recherchieren werden. 

Markus Bauer / Zwischengeschlecht.org

Vorankündigung: Am 26. Februar 2015 wird es vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer ersten Verhandlung kommen! Wir sehn uns, wo die Action ist!

>>> 2008: Sieg für Christiane Völling im Kölner Zwitterprozess!
>>> 2008-2013: Intersex-Chronologie Deutscher Ethikrat 
>>> 2012: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung
>>> 2014: Sieg für Michaela Raab am Bayerischen Landessozialgericht!
>>> 2015: 1. Gerichtstermin im Nürnberger Zwitterprozess von Michaela Raab!
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

>>> UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte
>>> "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

2014 NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Comments

1. On Wednesday, February 4 2015, 18:07 by Sabrina Schwanczar

Ich bin nur noch alle paar Wochen auf dieser Seite, weil ich jedesmal einen Stresshormonstoss kriege, wenn ich lese, wie selbstverständlich Rechte von Menschen verletzt werden.

Auch zu dieser Äußerung des Gerichts ist etwas zu sagen:

> "Das Gericht lehnte das ab. Eine „egoistische Schädigungsabsicht der
> behandelnden Ärzte“ sei nicht zu erkennen. Der Richter macht in seinem Urteil
> aber einen bemerkenswerten Exkurs. In der gesellschaftspolitischen Diskussion
> habe sich ein erheblicher Wandel vollzogen. Dieser komme etwa in Beschlüssen
> des UN-Antifolter-Ausschusses zum Ausdruck. Zu einem breiten Konsens habe
> der Umgang der Gesellschaft mit „rollenanpassenden Genitaloperationen von
> Intersexuellen“ aber noch nicht geführt."

Der besseren Übersichtlichkeit Absatz eingefügt

> "Fehlerhafte ärztliche Eingriffe zur Behandlung von Intersexualität könnten aber
> allenfalls dann als „feindselig“ gegenüber einem Patienten sein, wenn es
> entsprechende Gesetze gebe. Die gibt es aber noch nicht.""

Das ist juristisch falsch. Die Gesetzte gibt es schon länger als ein Menschenleben dauert.

Soll das jetzt heißen, dass es nicht feindlich ist, wenn die Eltern vorsätzlich falsch aufgeklärt werden, indem diesen vorsätzlich vorenthalten wird, dass diese Eingriffe auf keinerlei medizinische Erkenntnisse gestützt werden können?

Mehr noch - es ist wissenschaftlich gesichert, dass die psychischen Paarungsvoraussetzungen zur Arterhaltung - also Richtung des SichVerliebens sowie die da hineinpassende sexuelle Geschlechtsidentität - biologisch vorgegeben sind - und somit niemals einem chirurgisch hergestellten Erscheinungsbild angepasst werden können.

Das weiß man seit den Forschungen zur Antibabypille. Setidem gibt es nämlich hormonelle Untersuchungen (und später auch genetische) bei denen man bei "Homosexuellen" und "Transsexuellen" für Zwischengeschlechtlichkeit typische Befunde in kontrollierten Studien signifikante Unterschiede zwischen Probanden- und Kontrollgruppen festgestellt hat.

Zudem kann die Medizin keinen einzigen Fall beibringen, wo eine Anpassung der geschlechtlichen Identität an den Körper jemals gelungen wäre, von Studien ganz zu schweigen.

Arztliche Eingriffe sind dann keine Straftaten der Körperverletzung gemäß Strafegesetzbuch wenn diesen eine rechtsgültige Einwilligung zugrunde liegt.
Und das ist hier bei keinem dieser Eingriffe der Fall.

Mit einer solchen "Argumentation" mit der hier das Gericht die Entschädigung wegen dieser rechtswidrigen ärztlichen Eingriffe verweigert, könnte man auch die Opfer von mittelalterlicher Hexendiagnostik abservieren.

Es ist einfach nur widerlich, welches Schmierentheater dieser Richter aufgeführt hat.