Update: GPGF Kongress, Zwittersymbol, "Nature oder Nurture"

Wem gehört das Zwittersymbol?Im Anschluss an den Blogpost zum Thema vom 19.8. hatte Nella im Namen von Zwischengeschlecht.org sowohl die GPGF wie auch Hertha Richter-Appelt mehrfach angeschrieben betreffend unserer Bedenken in Sachen a) problematische Behandlung von "Nature vs. Nurture" als "rein akademisches Thema" unter Ausblendung der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen an Zwittern sowie b)  wegen der fragwürdigen Verwendung des Zwittersymbols im GPGF-Logo.

Nach harzigen Anläufen erhielten wir unterdessen erste inhaltliche Antworten:

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für die psychische Gesundheit von Frauen und Genderfragen GPGF liess uns wissen, sie hätten uns das Kongressprogramm zugesandt, "weil wir immer den Dialog gerne mit Betroffenen suchen." (Wir selber halten fest, zufällig durch eine solidarische BesucherIn vom Kongress erfahren zu haben.)

Auch haben wir natürlich vom IS-Projekt ["Hamburger Studie"] von Frau Professor Richter-Appelt gehört, sie deshalb eingeladen und das ganze Thema in das Kongressprogramm aufgenommen.

Immer wieder wird ja reklamiert, dass dieses Thema so wenig in den Fortbildungen für Mediziner und Psychologen beachtet wird. Wie Sie aus den Publikationen von Frau Richter-Appelt wissen, werden wir das Thema verantwortungsvoll und sensibel vermitteln.

Das Symbol wurde von uns gewählt, um damit Männer und Frauen darzustellen und es war nicht bekannt, dass das auch das Zwittersymbol ist. Also keine in irgendwelche Weise böse Absicht dahinter, sondern nur Unwissen. Es tut mir leid.

Es wurde uns angeboten, über unsere Anliegen zu einem ruhigeren Zeitpunkt nach dem Kongress persönlich zu diskutieren, was wir gerne annahmen.

Hertha Richter-Appelt
verwies uns auf eine Publikation in einem Buch, das auf Zwischengeschlecht.info schon mehrmals erwähnt wurde (u. a. wurde auch just Richter-Appelt gegen Anwürfe deswegen verteidigt). Richter-Appelt vertrat die Meinung, das Zwittersymbol sei nur das Logo der Veranstaltung (statt fester Bestandteil des GPGF-Logos) und deshalb "gerechtertigt" (aus unserer Sicht hingegen nicht einmal, wenn es sich tatsächlich nur um ein Veranstaltungslogo handeln würde, da a) "Intersexualität" nicht alleiniges Thema der Veranstaltung ist und b) Betroffene nicht einbezogen wurden). Ihre Vorträge halte Richter-Appelt "in der Regel frei" und habe deshalb "auch nicht mehr Informationen". Und weiter:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Aktionen nicht dazu führen, dass das Thema Intersexualität wieder von Fachtagungen verschwindet. Das könnte passieren, wenn Sie bereits im Vorfeld (in meinen Augen unbegründete) Kritik anbringen.

Meine 2 Cent:

Seit Jahrzehnten und bis auf den heutigen Tag wird der "theoretisch-akademische Diskurs" um "Nature oder Nurture" als unkontrolliertes Feldexperiment buchstäblich an den zwangsoperierten Körpern der Zwitter ausgetragen.

Solange nicht unmissverständlich klar ist, dass die daraus resultierenden, schwerwiegenden ethischen und menschenrechtlichen Komplikationen auch an wissenschaftlichen Fachtagungen, bei Medieninterviews usw. jedesmal adäquat gewürdigt werden – solange nicht alle an diesem unkontrollierten Feldexperiment beteiligten Disziplinen (wozu auch Psychiatrie und Sexologie gehören) die damit verbundenen ethischen und menschenrechtlichen Probleme endlich grundlegend reflektieren und aufarbeiten – solange ist kontinuierliche und unüberhörbare Kritik daran offensichtlich weiterhin notwendig.

Sollte die vorerst einzige Reaktion auf diese Kritik sein, dass – wie von Hertha Richter-Appelt angedroht – "das Thema Intersexualität wieder von Fachtagungen verschwindet", ist dies letztlich besser so und nur zu begrüssen. (In der Öffentlichkeit, vor Gericht, in den Parlamenten etc. werden die Zwangsbehandlungen ohnehin Thema bleiben – ob's den direkt oder indirekt daran beteiligten WissenschaftlerInnen passt oder nicht.)

Die an den Zwangsbehandlungen beteiligten Disziplinen werden sich wohl oder übel daran gewöhnen müssen, dass sie nirgends mehr Kongresse über Zwitter abhalten können, an welchen die Frage der Menschenrechtsverletzungen an Zwittern nicht klar und gebührend adressiert wird, ohne dass sie dabei auf kritische Fragen oder gar Widerstand stossen – je länger desto entschlossener. Dasselbe gilt auch für die fragwürdige und unreflektierte Verwendung des Zwittersymbols.

Dass auch progressive VertreterInnen dieser Disziplinen – wie im vorliegenden Fall z.B. Hertha Richter-Appelt – damit offensichtlich immer noch etwas ihre liebe Mühe haben, unterstreicht lediglich, wie arg es mit den beteiligten Disziplinen als Ganzes steht und wie dringend eine umfassende Aufarbeitung offensichtlich Not tut. (Trotzdem sollten in der Kritik die Unzulänglichkeiten der Progressiven nicht mit den Machenschaften der Ewiggestrigen verwechselt oder gar in einen Topf geworfen werden.)

Dass die GPGF freundliche Botschaften sendet und den Dialog anbietet, ehrt sie und ist ein guter Anfang. Trotzdem wird sich noch zeigen müssen, wohin dieser Dialog konkret führt. Wie etwa das Negativbeispiel "Netzwerk DSD" zeigt, letztlich sind es die Taten, die zählen.

Fortsetzung folgt ...     

Comments

1. On Wednesday, September 16 2009, 10:16 by Einhorn

Was interessieren Genozid-und Folteropfer Fachtagungen? Fachtagungen, die nichts anderes vorspiegeln, als wenn abscheuliche Verbrechen wider die Menschlichkeit, eine wissenschaftliche Qualität hätten, wobei sie primitivstes Machwerk von Menschenhand und nichts anderes, wie einst die Ausrottung von Indianern sind.

Seit den Fachtagungen sind in der BRD zwei Opfer gezielt in den Tod getrieben worden, und mit einem dritten Opfer ist dieses versucht worden!! Da können wir meinetwegen getrost auf weitere Fachtagungen verzichten !

Auch das Urteil, das Christiane V. erstritten hat, ist kein Fortschritt, wie ich anfangs auch dachte. Ich wurde freudlicherweise von einem anderen Opfer darauf hingewiesen, was an diesem Urteil das allerletzte ist. Recht hat er! Auch dieses Urteil ist das Ergebnis von Fachtagungen und den Verbrechern gewesen, die aus dem IS-Netzwerk die Gutachten geschrieben haben. Die AGS-Eltern und Patienten-Initative feiert seit dem Urteil die neue Richtigkeit der Genitalverstümmelungen an der größten Gruppe, weil es ja richtig gewesen wäre, Christiane mit einem anderen! operativen Eingriff ein richtiges Leben als Frau zu ermöglichen. Das ist eine abscheuliche Lüge, denn zu dem Zeitpunkt, als der Eingriff an Christiane erfolgte, wäre die Alternative das Martyrium gewesen, daß die Opfer aus der Kinder-KZ-Ambulanz von Karl Heinz Schäfer und Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen erlebt haben!

Es sollte sich in meinem Urlaub ergeben, daß ich zu einem Bundestagsabgeordneten aus der Menschenrechtskommission Kontakt aufnehmen konnte. Heute morgen in den Nachrichten nun der doch durchaus freundliche Hinweis, daß die SPD in Sachen Menschenrechte mit der FDP zusammen etwas in der BRD bewegen könnte.

Es ist den Mitgliedern im Deutschen Bundestag schon klar, daß Deutschland wegen der fortgesetzten NS-Verbrechen an zwischengeschlechtlichen Säuglingen und Kleinstkindern früher oder später auf der Liste der Folterstaaten dieser Welt stehen wird, wenn die CDU geführte Bundesregierung so weiter macht. Fachtagungen als Alibi, um Verbrechen wider die Menschlichkeit und Genozid den Anstrich des Wissenschaftlichen zu geben. Jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin sollte sich weigern, an diesen sog. Fachtagungen teilzunehmen. Fachtagungen zur Vergasung von Juden gabs im Dritten Reich schon genug, da brauchen wir heute keine mehr über zwischengeschlechtliche Menschen, die auch als Juden vergast worden sind, weil man besonders bei Juden das Vorhandensein der Zweigeschlechtlichkeit angetroffen haben will. Fachtagungen aus dem medizynisch-psychologisch und psychiatrischen Bereich, auch wenn sie vielleicht gut gemeint sind, schönen Verbrechen, nur schon weil sie als Fachtagungen stattfinden!
Desweiteren wäre bei den Christdemokraten nicht nur eine Aufarbeitung der politischen Vergangenheit seit dem Dritten Reich bitter nötig (siehe insoweit den Artikel in Die Zeit: "Von Hitler zu Adenauer - In den 60-er Jahren gingen die Nazis schon wieder auf die Jagd, diesesmal gegen....."

Soviel zum Politischen und jetzt zum Religiösen:
In der westlichen Welt hat außer den Nazis keiner zwischengeschlechtliche Menschen seit 600 Jahren! so durch den Dreck geschliffen, wie die katholische Kirche. Man nehme da nur das berühmte Bild des "Jüngsten Gerichtes" oder noch weiter zurückliegend, die Darstellungen von Mantega aus dem 14. Jahrhundert: Auf beiden Darstellungen wird der Zwitter als Ausgeburt der Hölle dargestellt. Der Teufel wird beim "Jüngsten Gericht" perzonifiziert als ein grunsätzlich männliches Wesen, aber mit einer weiblichen Brust und bei Mantega wird der Teufel als äffischer Hermaphrodit dargestellt, dem eine Bandarole umgeschlungen wurde und der vier Säckchen des Bösen trägt!"

Daß ist die gleiche Organisation, wie die, die Hexenverbrennungen als Form der Diskriminierung gegen Frauen praktiziert hat wie auch die Stilisierung des unehelichen Kindes zum Bastard. Daß ist die Organisation, die Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt hat, weil sie behauptet haben, daß die Erde rund sei! Ehrlich, was will man da heute von solchen intellektuell Beschränkten im Umgang mit zwischengeschlechtlichen Menschen erwarten. Es ist die CDU/CSU gewesen, die den Nazi Filbinger hatte, der sagte:
"Was gestern Recht war, kann doch heute (in der BRD) nicht Unrecht sein."
Mit anderen Worten gewendet: "Was bringt bis heute zwischengeschlechtliche Menschen in der BRD um? "
Die blockierte Aufarbeitung über den Deutschen Faschismus und Katholizismus!"

2. On Thursday, September 17 2009, 17:26 by seelenlos

hi einhorn, schön, wieder von dir zu lesen!

dass alle möglichen gruppierungen ihr süppchen aus christianes prozess kochen wollen, war abzusehen. allerdings sollten sie ev. mal das olg-urteil lesen, bevor sie sich zu weit auf die äste rauslassen. dort steht nämlich unmissverständlich, dass es um selbstbestimmung, aufklärung und einwilligung geht:

"Der Chirurg hat die Patientin vor der Operation nicht hinreichend aufgeklärt und sie daher mangels wirksamer Einwilligung schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt."

"Nach den Angaben in der Behandlungsdokumentation der Medizinischen Klinik über die der Klägerin zuteil gewordene Aufklärung bedarf es keiner näheren Erörterung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt worden ist. Damit fehlte es an einer wirksamen Einwilligung der Klägerin in die Operation, so dass sie ohne Zweifel rechtswidrig war."

wer daraus die berechtigung zu anderen zwangseingriffen ableiten will, wird wohl füher oder später noch auf die welt kommen. spätestens, wenn die betreffenden und ihre medizynerfreunde selbst vor gericht stehen ...

auch denke ich, heute noch leiden zwangsoperierte ags/cah-kinder unter den zwangseingriffen. auch wenn die zwangsbehandlung ev. "ein bisschen humaner" ist und nach möglichkeit ein paar nerven stehen gelassen werden, ist sie deswegen noch lange nicht ok, sondern immer noch zwang und verstösst klar gegen das selbstbestimmungsrecht der betroffenen, weil sie ohne aufklärung und ohne einwilligung der opfer erfolgt.

ps: hast du irgendwelche quellen/belege für die erwähnten aussagen der ags-initiative etc? gern auch per mail

3. On Thursday, September 17 2009, 20:14 by Einhorn

Eine Schutzlücke für Kinder, aber ein klares Eingeständnis des OLG dafür, daß es Kastrationen bei entsprechender Einwilligung für rechtmäßig befunden hätte und zwar auf einen Zeitpunkt bezogen, als das Kastrationsverbot noch nicht einmal durch das Transsexuellengesetz in den 80-er Jahren aufgeweicht worden war. Die Aussage des Gerichtes: Kastrationen an Zwittern haben wir auch schon zu einem Zeitpunkt für zulässig gehalten, als sie bei allen anderen Menschen aufgrund der Erfahrungen mit Nazideutschland verboten waren! Das ist doch mal was Verifizierbares für die UN in Sachen Menschenverachtung! Und jetzt zu dem Hammer der Schutzlücke für sämtliche betroffene Kinder:

Das OLG hätte mehr Ehrlichkeit zu den fortgesetzten nationalsozialistischen Gewaltverbrechen walten lassen sollen, von denen Christiane auch ein Opfer ist und auf eine Grundrechtsverletzung nach Art. 1 Abs. 1 GG, also die Verletzung der Menschenwürde abstellen sollen. Erst dann wären Kinder umfassend geschützt gewesen, denn auf die Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes kann überhaupt nur dann rekuriert werden, wenn der betreffende Mensch zur Selbstbestimmung fähig ist. Säuglinge, Kleinkinder und geistig Schwerstbehinderte, davon gibt es bei AGS aufgrund schwerer Stoffwechselentgleisung ja auch so manches Kind, dem die Genitalien abgeschnitten worden sind (siehe insoweit die große Anfrage von Die Linke in Hamburg; die Beweise dazu finden sich in der UKE Dissertation von Hans Martin Wisseler, der seine Dankesgrüße für die jederzeitige bereitwillige Unterstützung an Rolf Heinz Peter Willig richtet) sind aber nicht zur Selbstbestimmung fähig und folglich kann auch ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht verletzt werden! Wenn man also in das Urteil anstelle der einwilligungsfähigen Christiane ein nichteinwilligungsfähiges Kleinkind oder einen geistig schwerstbehinderten zwischengeschlechtlichen Menschen setzt, wovon es bei AGS aufgrund von Stoffwechselentgleisungen ja auch so manchen gibt, dann hätte es nach dem derzeitigen OLG-Urteil für dieses Opfer keinen Cent gegeben. Das Selbstbestimmungsrecht kann nämlich, wie gesagt, nur bei Menschen verletzt werden, die überhaupt eines besitzen. Säuglinge, Kleinstkinder und geistig Schwerstbehinderte zählen nicht dazu.
Die Selbstbestimmungsfähigkeit von Kindern bei medizinischen Eingriffen ist stark umstritten. Die Ärztekammern, die die NS-Verbrechen an Zwitterkindern mitzuverantworten haben, nimmt diese mit 16 Jahren bei Minderjährigen an, ein paar Gerichte und das BVerfG sehen eine Selbstbestimmung des Minderjährigen durchaus auch schon früher als möglich an.
Im juristischen Klartext heißt dieses: Soweit das Gericht lediglich auf die Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes abgestellt und nicht einmal das Allgemeine Persönlichkeitsrecht mit einem sterbens Wörtchen erwähnt hat, wie es nach der mir vorliegenden Urteilsfassung der Fall ist, hätte es, wenn man an die Stelle von Christiane, die damals zur Einwilligung fähig war, einen Säugling oder ein Kleinkind gesetzt, keinen Euro zugesprochen bekommen. Von dem Schutz von zwischengeschlechtlichen Kindern kann also bei dem OLG Urteil nicht die Rede sein, im Gegenteil, es stärkt den verbrecherischen Heil!-kundlern den Rücken, um die Verstümmelungen und Kastrationen an zwischengeschlechtlichen Kindern weiterhin durch die Einwilligung der Eltern zu legitimieren. Fortschritt hätte bedeutet, daß das Gericht die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und der Menschenwürde festgezurrt hätte. Das hat es aber nicht getan und das ist politisch wohl auch unter der CDU Regierung nicht gewollt gewesen.

Dennoch, dieses Urteil wird für die UN vermutlich der wichtigste Beweis überhaupt werden, welche fortgesetzen NS-Verbrechen in der BRD an zwischengeschlechtlichen Menschen mit dem Wissen aller, insbesondere einer breiten deutschen Ärzteschaft, verübt worden sind und bis heute verübt werden! Christiane ist endlich ein Stück Gerechtigkeit widerfahren und ich wünsche ihr, daß sie mit diesem Geld endlich wieder in die Zukunft blicken kann. Das Urteil wird zwischengeschlechtlichen Säuglingen und Kleinstkindern zwar nicht unter dem Blickwinkel der Verletzung ihres Selbstbestimmungesrechtes helfen, aber dafür, um laut und deutlich die Menschheitsverbrechen aus der deutschen Vergangenheit, die bis in die Gegenwart des Jahres 2009 hinreichen, zu belegen. Deutsche Richter habens abgezeichnet, daß Sie Kastrationen an Zwittern für einwilligungsfähig hielten, als dieses noch nicht einmal das deutsche Gesetz vorsah.

4. On Friday, September 18 2009, 08:12 by seelenlos

ich wäre schon damit zufrieden gewesen, wenn die richter explizit auf grundgesetz 2.2 (recht auf körperliche unversehrtheit) eingegangen wären, was auch international gebräuchlich ist. aber fürs erste find ich die durchgehende prinzipielle botschaft des prozesses "arzt muss zwitter schmerzensgeld bezahlen für unrechtmässige op" schon mal klasse. ich finde, das lg hat da schon zivilcourage bewiesen.

indem festgehalten wird, christiane sei in ihrem selbstbestimmungsrecht verletzt worden, wird zugleich bestätigt, dass es sich um eine medizinisch NICHT notwendige op handelt. das hat auch einfluss auf kinder: bei kosmetischen, nicht-medizinischen ops haben die eltern kein recht mehr für das kind einzuwilligen.

sonst könnten alle eltern bei jedem kind vom arzt verlangen: ich hätte aber lieber ein mädchen / einen jungen / einen eunuchen / eins ohne arme und stimmbänder / was auch immer chirurgisch möglich ist.