Bundestag 31.1.13: Staatliches Zwangsouting für "Intersex-Kinder" - Freipass für GenitalabschneiderInnen (§ 22 PStG)

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>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org vom 01.02.2013

Ausgeliefert! Zwischengeschlecht.org on FacebookDer Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen kurzfristig eingereichten Antrag (PDF)  gutgeheissen, wonach künftig via Personenstandsgesetz "uneindeutigen" Neugeborenen der Eintrag eines Geschlechts amtlich verboten wird:

PStG § 22 Abs. 3 [neu]: „(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

Zweifellos wird diese Neuerung als ein angeblicher "Durchbruch für die Rechte Intersexueller" verkauft werden (allen voran von Grünen und LGBT-Verbänden – Nachtrag: q.e.d.). Und von allen Parteien als Ausrede benutzt, weshalb sie auf die tatsächlichen und massiven Menschenrechtsverletzungen an Zwittern (wie z.B. kosmetische Genitalverstümmelungen und selektive Abtreibungen) weiterhin gar nicht erst eintreten werden, das Problem sei nun ja abgehakt (Nachtrag: q.e.d., CDU/CSU).

Umso mehr lohnt es sich, näher zu betrachten, was dieser Beschluss für die betroffenen Kinder selbst sowie für ihr Umfeld konkret bedeutet:

Leider zeigt sich dabei schnell einmal, dass (nebst Gender-PolitikerInnen und dritten Interessengruppen) hauptsächlich die GenitalverstümmlerInnen in den Kinderkliniken von diesem neuen Gesetz profitieren werden ...

• Zunächst ist zu beachten: Es handelt sich NICHT um eine optionale "Kann-Formulierung", sondern um ein obligatorisches Muss: "ist [...] ohne eine solche Angabe [...] einzutragen". Damit wird betroffenen Kindern ein Geschlechtseintrag explizit verunmöglicht, was faktisch einem Verbot gleichkommt. (Auch wenn Familienministerin Kristina Schröder in ihrer Presseeinladung fälschlicherweise das Gegenteil suggeriert: "Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.")

• Welche Instanz letztlich bestimmt, wann und ob "das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden [kann]", wird dabei nicht weiter festgehalten – braucht es aber auch nicht: Bestimmen werden wie gehabt allein die MedizynerInnen ...

Der Druck auf Eltern, widerrechtlich in kosmetische Genitaloperationen für die betroffenen Kinder "einzuwilligen", wird sich erhöhen: Die oft überforderten und von irrationalen Schuldgefühlen geplagten Eltern werden von den MedizynerInnen – nebst mit dem bereits üblichen Unter-Druck-Setzungs-Instrumentarium ("soziales Aus", "wird sich umbringen", "niemals glücklich sein können", Blablabla) – zusätzlich damit konfrontiert werden, dass sie bei einem "solchen Kind" nicht einmal mehr ein Geschlecht eintragen lassen dürften – es sei den, sie willigten zuerst in eine kleine Operation ein, nachher sei eine "Zuordnung" ja problemlos möglich ... (Schon heute argumentieren die MedizynerInnen bei den meisten betroffenen Kindern, eigentlich handle es sich klar um Jungen oder Mädchen, diese nur hätten ein kleines Problemchen, das sich aber ohne weiteres operativ beheben liesse ...)

Der Druck auf Eltern, ein betroffenes Kind (spät-)abtreiben zu lassen, wird sich erhöhen: Spätabtreibungen betroffener Kinder sind seit mindestens 1972 legal und zunehmend. Auch hier werden die MedizynerInnen den neuen §22 gerne als zusätzliches "Überzeugungsmittel" herbeiziehen.

Betroffenen Kindern droht ein staatlich verordnetes Zwangsouting in Kindergarten, Schule usw. – mit allen Folgen: "Anderssein" ist in der Regel kein Zuckerschlecken. Umso wichtiger wäre psychosoziale Unterstützung bei konkreten Mobbing-Fällen (statt angeblich "präventive" genitalverstümmelnde Zwangsoperationen). Die Verweigerung eines Geschlechtseintrags für betroffene Kinder wird stattdessen zu mehr Mobbing führen ("Du hast ja nicht mal nen Geschlechtseintrag!").

• Fazit: Noch weniger Schutz der Betroffenen vor kosmetischen Genitaloperationen, aber auch vor Diskriminierungen.

Personenstandspolitik mit Kinderblut an den Händen

Das eigentliche Problem: Nach wie vor werden heute 90% aller betroffenen Neugeborenen möglichst früh ohne medizinische Notwendigkeit kosmetisch genitalverstümmelt und leiden ein Leben lang unter den Folgen (u.a. Verminderung oder Zerstörung der sexuellem Empfindungsfähigkeit, schmerzende Narben, usw.). Immer noch werden viele ohne medizinische Notwendigkeit kastriert ("Wir wollen doch keine Mutanten züchten").

Aber wen interessiert sowas schon? Offensichtlich nicht den Bundestag. Hauptsache, der Amtsschimmel wiehert und GeschlechterpolitikerInnen können darauf anstossen, einmal mehr zwangsverstümmelte Kinder als Mittel zum Zweck der Aushöhlung des "bösen Zweigeschlechtersystems" missbraucht zu haben.

Dabei wäre es ganz einfach, WIRKLICH etwas für die betroffenen Kinder zu tun:

• Ein Verbot medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern, rsp. die gesetzgeberische Anerkennung, dass Eltern noch nie berechtigt waren, im Namen ihrer Kinder in solche Eingriffe einzuwilligen, weshalb die Verstümmelungen schon seit jeher illegal erfolgten, und entsprechendes Unterbinden von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern aufgrund solcher widerrechtlicher "Einwilligungen".

• Statt menschenrechtswidrige Genitalverstümmelungen zu tolerieren endlich angemessene psychosoziale Unterstützung und Peer Support für Betroffene, Eltern und das soziale Umfeld zu gewährleisten.

Durchsetzung der korrekten Anwendung von  § 7 PStV, wonach ein sinnvolles OPTIONALES Offenlassen des Geschlechtseintrags bei betroffenen Kindern seit 2009 ohnehin unbefristet möglich ist (Nachtrag):

Dazu hielt etwa der Hamburger Senat am 2. Juni 2009 öffentlich fest (Drucks. 19/3438, S. 3): "[D]as Personenstandsgesetz in Deutschland sieht aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. [...] Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht festgelegt werden müsse."

Die offizielle Grundlage dafür ist die aktuelle "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)". Deren § 7 PStV lautet seit dem 01.01.2009 wie folgt (vgl. auch die Hebammenbroschüre von Intersexuelle Menschen e.V. (PDF) --> S. 13):

(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen.

(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.

Durchsetzung der korrekten Anwendung von § 47 PStG, wonach Betroffene, die später ihren Geschlechtseintrag korrigieren lassen wollen, dies unbürokratisch tun können (statt dass Ämter und Behörden weiterhin widerrechtlich MedizynerInnen helfen, solche Betroffene tatsachenwidrig zu Transsexuellen zu erklären).

Das Preussische Landrecht war schon mal weiter: Seit 20 Jahren weisen Betroffenenorganisationen darauf hin, dass Personenstandsexperimente wie zwangsweises Offenlassen des Geschlechtseintrags oder zwangsweise Einführung eines 3. Geschlechtseintrag nicht im Interesse der betroffenen Kinder sind. Stattdessen sollten betroffene Kinder nach bester Einschätzung vorläufig einem sozialen Geschlecht inkl. Eintrag zugewiesen werden (jedoch ohne kosmetische Eingriffe!!!), unter Offenheit den Kindern gegenüber über ihre Besonderheit, und Hinweis auf die Option, ihren Geschlechtseintrag ggf. später unbürokratisch korrigieren zu lassen (§47 PStG). Paradoxerweise waren Betroffene mit dem Zwitterparagraphen im Preussischen Allgemeinen Landrecht (1794-1900), wonach zunächst die Eltern den Geschlechtseintrag bestimmten (§19) und die betroffene Person diesen bei Volljährigkeit unbürokratisch ändern konnte (§20), besser gestellt als heute!

Meine 2 Cent:

Leider hat es der Bundestag einmal mehr sträflich versäumt, sich wirksam für den Schutz und die Interessen der wirklich Betroffenen einzusetzen, und stattdessen wiederum dritte Interessengruppen und nicht zuletzt ausgerechnet die GenitalverstümmlerInnen favorisiert – wie sich auch die Bundesregierung seit über 16 Jahren konsequent GEGEN die Opfer der frühkindlichen Verstümmelungen stellt, und sich bis heute stets auf die Seite der TäterInnen schlägt.

Wie lange noch?!

Nachtrag: Die insgesamt 34-minütige Beratung von TOP 18 mit allen Reden der Abgeordneten kann online nachegeguckt/gehört und heruntergeladen werden, entweder >>> an einem Stück oder >>> einzeln. Das >>> schriftliche Protokoll 219. Sitzung (PDF) ist mittlerweile ebenfalls aufgeschaltet (TOP 18 auf S. 27217-27223).

Inzwischen gab's auch deutliche Kritik von Intersexuelle Menschen e.V und OII Deutschland (IVIM).

>>> UPDATE: Medien-Falschmeldung "Geschlechtseintrag 'unbestimmt' in D wählbar"

>>> Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) 
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Comments

1. On Monday, February 4 2013, 17:34 by Alexandra Galle

Neo-PStG § 22 Abs. 3: „(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

Die „neue“ Gesetzgebung, ist doch letztlich nur ein Feigenblatt. Bitte, lass sich keiner täuschen. Wie oft, kommt es den vor, dass ein Säugling WIRKLICH keinem Geschlecht zugeordnet werden können? Das würde ja heißen das das Kind wirklich beiderlei Geschlecht besitzt.

In den meisten Fällen wird immer noch nach dem „wahren“ Geschlecht FREMDzugeordnet! Und der Film, läuft dann in aller Regel nach den Regeln der altbewährten Lehrmeinung, dieser Lehrmeinung der (alt)Nazi-Professoren, nämlich nach der Histologie der Keimdrüsen ab.
Und die „Lehrmeinung“ ist das Evangelium der Medizyniker. Das sollte jedem doch klar sein. Und dazuzulernen scheinen die ja nichts

Dann kommt dazu, dass „aufgeschlossene“ Mediziner sagen werden: „Da tragen sie mal erst mal XXOXY ein... den Rest können wir ja später ändern...“

Und so bleibt alles beim ALTEN.

Und wenn der/die Betroffene später seinen/ihren Amtlichen Geschlechtseintrag ändern will läuft der altbekannte Film ab: „Nichts wissen“, > „Ewig scheinende Hinhaltegtaktiken“. > „Dann kommt fast immer die Aussage: Dazu gibt es das Transsexuellengesetz“, > „Das Altbekannte Gutachterverfahren“, > „Gerichtsurteil“ > „Und alles ist wie gehabt.“

So hat es mich nicht sonderlich Gewundert, als ich hörte; dass nach Erhebungen etwa 30% der Verfahren nach dem TSG von Intersexuellen angestrengt werden.

Später werden dann von Pfäfflin und Konsorten schrieben: „Fiele Transsexuelle (Transgender, ja sagt er auch) würden später ihre Biographie auf Intersexuell umschreiben (schönen).“

Fragt der sich nicht, ob die Biographie zum „Gutachterverfahren“ nicht doch getürkt waren, um an den ersehnten Geburtseintrag zu kommen. UND diese oberschlauen Medizyner des "Systems", während des Gutachterverfahrens, darauf reingefallen sind? Aber das können sie ja nicht zugeben, dass sie, trotz Jahrzehnten der Ausbildung, unfähig sind solches zu Hinterschauen!

Liebe Grüße

Alexandra