"Große Klitoris wegschneiden" - Was Intersex-Ärzte und islamistische FGM-Befürworter gemeinsam haben ...

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Ein Artikel im >>> Tages-Anzeiger vom 04.12.2018 (Bezahlschranke) über islamistische Vereine in der Schweiz zitiert aus einem Video eines "deutschen Hassprediger[s]", der auch schon in der Schweiz auftrat, zum Thema Klitorisbeschneidung (FGM):

«Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. [...]»

Artikel-Kommentar dazu von Daniela Truffer:

«Genau das wird auch im Kispi und in anderen CH-Kinderspitälern praktiziert – an Intersex-Kindern, bezahlt von der [Bundes-Invalidenversicherung] IV und mit dem Segen der Behörden, trotz mittlerweile 4 UNO-Rügen. Wie lange noch?
Daniela Truffer (Betroffene und Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org)»

Auch wie betont "differenziert" und "großzügig" der Prediger argumentiert (d.h. nur eine wirklich "allzugroße Klitoris" muss gekürzt werden, und man muss auch schauen, dabei nicht zu "übertreiben" durch zuviel wegschneiden) erinnert and die Intersex-GenitalverstümmlerInnen in den Kinderkliniken:

Im Kispi sprach sich z.B. Chefchirurg Max Grob schon in den 1950ern gegen die damals noch übliche (und auch vom Chef-Endokrinologen Andrea Prader und dessen Lehrmeister Lawson Wilkins favorisierte) Klitoris-Totalamputation inkl "Auskernung" ("Exzision") aus, sondern proklamierte "großzügig":

"Wir belassen gewöhnlich einen ganz kurzen Clitorisstumpf, der zur Blutstillung mit einer Durchstechungsligatur versorgt und mit der überschüssigen Clitorishaut gedeckt wird (Abb. 679)."

Auch der Nazi-Mediziner Hans Naujoks propagierte in den 1930er-Jahren "Klitorisamputation mit Stumpfbildung".

Sogar die lustfeindliche "Begründung" des Predigers (siehe Exzerpt unten), dass eine "zu große Klitoris" führe unweigerlich zu "zu großem Sexualtrieb", welcher deshalb zusammen mit der "übergroßen" Klitoris in einem Aufwasch chirurgisch wieder auf das "normale Maß" zurückgestutzt werden müsse – auch diese Rechtfertigung teilt der islamistische Prediger mit der "westlichen Medizin":

Noch im 19. Jahrhundert waren in der "westlichen Medizin" medizinisch nicht notwendige Klitorisamputationen auch an "normalen" Kindern als "Therapie" gegen a) Masturbation, b) Hysterie c) "zu grosse Klitoris" verbreitet. Doch während Amputationen an "normalen Kindern" wegen a) und b) in der Medizin rasch umstritten waren, z.T. deutlich kritisiert wurden und spätestens nach 1945 kaum mehr nachzuweisen sind, verzeichneten kosmetische Amputationen an "abartigen Intersex-Kindern" wegen c) ab 1950 einen scharfen Anstieg und wurden bald weltweit systematisch und flächendeckend propagiert und praktiziert:

«Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht.» (Jürgen Bierich, Hamburg / Tübingen)

Und auch wenn islamistische FGM-Prediger und medizynische IGM-Fanatiker womöglich über Weltanschauung oder Operationstechniken eher debattieren würden, in einem zentralen Punkt sind sie sich offensichtlich beschämend einig: Eine "zu große" Klitoris muss unbedingt so schnell wie möglich verstümmelt, äh, auf das "normale Maß" zurückgeschnitten werden – sonst droht der Weltuntergang!

Dokumentation: Zitate des islamistischen Predigers zum Thema "zu große Klitoris muss weg" im Tages-Anzeiger vom 04.12.2018:

"In einem Punkt scheint der deutsche Prediger eine ähnliche Haltung einzunehmen wie der IZRS [Islami[sti]scher Zentralrat der Schweiz], der ein Rechtsgutachten zugunsten der sogenannten Sunna-Beschneidung von Mädchen verfasst hat. So sagt Abul Baraa auf Deutsch in einem weiteren, dieser Zeitung vorliegenden Video: «Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. Wenn sie sowieso kaum was hat an Länge von der Klitoris, dann ist dieses sowieso nicht Pflicht für die Frau.»

Und was ist der Sinn dieses brutalen Eingriffs? «Wenn die Frau eine Überlänge bei der Klitoris besitzt, so hat sie ein sehr grosses Verlangen nach Intimität. Und indem dieses kleine Stück entfernt wird von der Klitoris, so normalisiert sich das Verhältnis von dieser Frau zur Intimität.» [...]"

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

 >>> Download Folien (PDF, 700 KB)

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Comments

1. On Monday, December 10 2018, 15:30 by Edward von Roy

Meine Frage an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

28.03.2018 – 17:38

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

https://www.abgeordnetenwatch.de/pr...