Heute im Bundestag: Zwitter als Kanonenfutter für "sexuelle Identität" (Prof. Dr. Susanne Baer, Prof. Dr. Nina Dethloff)
By seelenlos on Wednesday, April 21 2010, 01:13 - Die Mediziner - Permalink
>>> Nachträge 1-9
Heute 21.4.10 findet um 12h im Bundestag eine >>> öffentliche Anhörung statt zu den erneuten Anträgen um Aufnahme von "sexuelle Identität" ins Grundgesetz. Insgesamt 9 JuristInnen werden dazu Stellungnahmen abgeben. Nachtrag 1: Alle haben inzwischen ihre Position schriftlich auf der Bundestagshomepage zugänglich gemacht.
Ob BefürworterInnen oder GegnerInnen, eines ist (Nachtrag 2: mit einer einzigen Ausnahme) allen gemeinsam:
Alle verwenden sie (u.a. entsprechend den Anträgen) den Begriff "Intersexuell", und alle verwenden sie ihn (wie auch die Anträge) vereinnahmend bzw. missbräuchlich.
Am schlimmsten treiben's dabei 2 "fortschrittliche" Befürworterinnen aus dem "Gender"- bzw. "Familien"-Umfeld:
Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Direktorin GenderKompetenzZentrum, Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt Universität zu Berlin, sowie Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Direktorin Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Nachtrag 3: Eine besondere
Erwähnung verdient weiter >>>
Prof. Dr. Bernd Grzeszick (PDF), LL.M., Direktor Institut für
Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilopsphie der
Ruprecht-Karls-Univerität Mannheim, der es tatsächlich schafft, unter dem
Zwischentitel "b) weitere Formen des Zusammenlebens"
"Intersexuelle" (als obligates Anhängsel von "Transgender") mit
Polygamie in Zusammenhang zu bringen, und so deutlich illustriert,
welch immensen politischen Schaden die
Jahrzente langen LGBT-Vereinnahmungen anrichten.
Ausser Baer und Dethloff beschränken sich die übrigen JuristInnen zumeist
darauf, den Begriff "Intersexuell" 1–2x als Zitat aus den vereinnahmenden
Antragstexten zu übernehmen (Nachtrag 4 – Ausnahmen: Prof Dr.
Winfried Kluth bringts auf 4 obligate Anhängsel unter "Personengruppe der
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgenden [sic!], transsexuellen und
intersexuellen Menschen", während Prof. Dr. Ute Sacksofsky als einzige
ganz ohne "Intersexuelle" auskommt – es ginge also doch!).
Prof. Dr. Susanne Baer und Prof. Dr. Nina Dethloff wollen sich offensichtlich zusätzlich als grossartige Expertinnen profilieren.
Beide beweisen dabei letztlich vor allem eines: Dass sie von der Sache, nämlich von den konkreten und realen Problemen und Leiden der realen Zwitter, nichts kapiert haben (wollen), sondern einzig und allein auf Vereinnahmung aus sind.
Dabei gehen Prof. Dr. Susanne Baer und Prof. Dr. Nina Dethloff beide mit
einer Arroganz vor, die schon von weiten zeigt, dass beide
sich ihres
Privilegs als Nicht-Zwitter auch nicht ansatzweise bewusst sind (bzw. nicht
sein wollen) – nämlich, im Gegensatz zu den allermeisten Zwittern, sich in
ihrem ganzen Leben noch nie um die Unversehrtheit ihrer Geschlechtsteile
gefürchtet haben zu müssen:
Beide klammern sie die eigentliche Problematik der genitalen
Zwangsoperationen und sonstigen uneingewilligten, kosmetischen
Zwangsbehandlungen letztlich konsequent aus.
Ebenso verschweigen beide Rechtsprofessorinnen die grundlegende juristische Problematik mangelnder rechtlicher Mittel der Zwangsoperierten wegen der aktuell geltenden Verjährungsfristen.
Der Ausgang dieses Vereinnahmungs-Wettkampfs:
Mit 11 : 5 gewinnt Prof. Dr. Nina Dethloff gegen Prof. Dr. Susanne
Baer nicht nur nach der Anzahl der missbräuchlichen Verwendungen des Begriffs
"Intersexuell", sondern auch qualitativ in Sachen mutwilliger Ausblendung,
Verdrehung und Vereinnahmung der konkreten Anliegen und Forderungen der
Zwitter. Prof. Dr. Susanne Baer gewinnt dafür den Spezialpreis für besonders
kreative Beschönigungen von medizynischen Verbrechen.
Die Herz- und Mitleidlosigkeit, mit der beide Professorinnen dabei zur Sache gehen, steht der mancher Zwangsoperateure wohl kaum nach.
Die Verdrehungen der beiden "Wissenschaftlerinnen" im einzelnen, jedoch ohne die Fussnoten (WARNUNG):
>>> Prof. Dr. Susanne Baer (PDF), LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin [Direktorin GenderKompetenzZentrum]:
Intersexuelle – kurz gefasst: Menschen, die geschlechtsuneindeutig geboren werden - haben erst vor wenigen Jahren den Mut finden können, ihre Erfahrungen öffentlich zu thematisieren. Sie sind u.a. im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung und auch sozial gravierenden Demütigungen, Ausgrenzungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Die Möglichkeit, die eigene Identität zu leben und nicht an eine traditionelle Vorstellung von einem Geschlecht angepasst zu werden, besteht bislang nicht.
[...] Das ganz überwiegende Schweigen der Kommentar- und sonstigen Fachliteratur zu diesem Thema und zur Intersexualität trägt zur Benachteiligung der Betroffenen bei: Sie scheuen den Weg zum Gericht, denn die Grundrechte meinen sie bislang ausdrücklich nicht mit.
[...] [„sexuelle Identität“] benennt nicht nur Hetero-, Homo- und Bisexualität („sexuelle Orientierungen“), sondern auch transgender- und transsexuelle sowie intersexuelle Lebensweisen.
Kommentar: Dass der medizynische Bereich überhaupt
irgendwie angesprochen wird, wäre ja prinzipiell schon mal positiv. Die
Formulierung "im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung [...] gravierenden
Demütigungen, Ausgrenzungen und Benachteiligungen ausgesetzt [zu sein]"
als anscheinend euphemistische Umschreibung von Genitalverstümmelungen,
Kastrationen, Zwangshormon"therapien" usw. erfreut jedoch wohl
ausschliesslich Medizynerverbrecher und Konsorten. "[I]ntersexuelle
Lebensweisen" ist zudem schon als Begriff einfach nur zum Lachen,
vergleichbar etwa mit dem Insiderwitz "Nennen sie mir 3 intersexuelle
Sexpraktiken", aber von Prof. Dr. Susanne Baer offensichtlich bitter ernst
gemeint (oder etwa auch nur wieder eine euphemistische Umschreibung für "von
klein an medizinischer Folter ausgesetzt sein"?). Damit zeigt sich in
Verbindung mit dem oben erwähnten Statement von Prof. Dr. Bernd Grzeszick
einmal
mehr und
schon wieder der immense realpolitsche Schaden durch vereinnahmenden
Etikettenschwindel a.k.a. "bei LGBT mitgemeint".
>>>
Prof. Dr. Nina Dethloff (PDF), LL.M ., Institut für
Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Intersexuelle, d.h. Personen, deren Geschlechtsmerkmale weder eindeutig weiblich noch männlich sind, kritisieren vor allem die Möglichkeiten, die für eine Eintragung des Geschlechts in die Geburtsurkunde bestehen13. De lege lata kann als Geschlechtsbezeichnung in die Geburtsurkunde lediglich „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden14. Dies soll jedenfalls gelten, soweit die Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht möglich ist, d.h. wenn die Geschlechtsorgane nicht gleichwertig männlich und weiblich sind15. Das LG München I hat die Ansicht vertreten, aus den Grundrechten lasse sich kein Anspruch auf Anerkennung eines weiteren Geschlechts neben männlich und weiblich herleiten: In Art. 3 II 1 GG gehe die deutsche Verfassung von einem bipolaren Geschlechtsbegriff aus, der auch dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 III 1 GG zugrunde liege16. Die Betroffenen sind hingegen der Auffassung, der für Intersexuelle oder Transgender bestehende Zwang zur Geschlechtszuordnung und –kategorisierung stelle eine Diskriminierung dar und streben einen bei der Geburt provisorischen Geschlechtseintrag17 bzw. die Option, als Geschlecht „Zwitter“ eintragen lassen zu können, an18.
[...] Das Kriterium der „sexuellen Identität“, wie es auch schon im AGG verwendet wird, ist zudem hinreichend weit gefasst, um einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen zu gewährleisten. Es ist dem Kriterium der „sexuellen Orientierung bzw. Ausrichtung“ vorzuziehen, da diese insbesondere Diskriminierungen von Intersexuellen nicht erfassen.
[...] Bestehende Unsicherheiten über die Höhe des verfassungsrechtlichen Schutzniveaus unter Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes würden beseitigt und die maßgeblich durch die Rechtsprechung des BVerfG bewirkte Verbesserung der Rechtsstellung von Homosexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen ausdrücklich verfassungsrechtlich abgesichert.
Kommentar: Dass hier die Medizyner und ihre Verbrechen
an wehrlosen Zwitterkindern von Anfang bis zum Schluss konsequent unter den
Tisch fallen, während stattdessen der Nebenschauplatz Geburtsurkunde ausgewalzt
wird, kann in diesem Fall nachweislich nicht mehr mit Unwissenheit entschuldigt
werden, da sich Prof. Dr. Dethloff explizit auf die
Forderungsliste von Intersexuelle Menschen e.V. beruft (Fussnote 17). Dort
steht aber unter Punkt 1 unmissverständlich die Beendigung der kosmetischen
Zwangsbehandlungen, während der Personenstand erst unter dem 5. und letzten
Punkt auftaucht. Dass Prof. Dr. Nina Dethloff stattdessen ausschliesslich
darauf herumreitet (und dabei vereinnahmenderweise gleich "Trangsender" noch
mit reinverwurstet) und sich auch sonst auf – wie sie selber sagt schon im AGG
verbotene – "Diskriminierungen" sowie gar auf rein fiktive "Rechtsprechung
des BVerfG" versteigt, verweist deutlich auf die altbekannte Masche der
Zwitter-VereinnahmerInnen: Hauptsache bei LGBT "mitgemeint" und dadurch einmal
mehr unsichtbar gemacht – während die Zwangsoperateure ungehindert
weiterverstümmeln.
Nachtrag 5: Inzwischen liegt auch eine
Medienmmitteilung des Bundestags zur Anhörung vor, die in
gleich 2-facher Ausfertigung zum (wenig überraschenden) Schluss kommt:
>>>
Deutscher Bundestag: Skepsis bei Sachverständigen bzw.
>>> Deutscher
Bundestag: Mehrheit der Experten gegen Grundgesetzänderung zum Schutz der
sexuellen Identität. "Intersexuelle" sind darin wie üblich bloss als
obligates Anhängsel "mitgemeint". Weiter gibt es eine Medienmitteilung
des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):
>>> Gute Argumente für Ergänzug der
Verfassung – Gegner wollen weiter diskriminieren. Auch hier sind
"Intersexuelle" bloss das "mitgemeinte" obligate Schlusslicht. In einer
Medienmitteilung des LSVD im Vorfeld der Anhörung
>>> Lesben und Schwule in die
Verfassung! ist nur die Rede vom "gleichberechtigten Schutz von Lesben,
Schwulen und Transgender", "Intersexuelle" sind nur stillschweigend
mitgemeint. In der >>>
Pressemitteilung der Grünen sind "Intersexuelle" in einem Zitat von Volker
Beck wieder als obligates, kommentarloses Schlusslicht "mitgemeint", einmal
mehr geht es ausschliesslich um die "Diskriminierungen", denen sie
ausgesetzt seien, kein Wort zu menschenrechtswidrigen Zwangsoperationen usw.
Kommentar überflüssig.
Nachtrag 6: Der LSVD hat ebenfalls eine >>> offizielle Stellungnahme zur Anhörung veröffentlicht (PDF ) >>> Anhang 1 (PDF) >>> Anhang 2 (PDF), verfasst von Martin Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. Bezeichnenderweise geht es in der LSVD-Stellungnahme AUSCHLIESSLICH um die Rechte der "Schwulen" (14x), "Homosexuellen" (11x), "Lesben" (11x) sowie "Transgender" (1x); "Intersexuelle" kommen darin gar nicht erst vor. Kommentar überflüssig.
Nachtrag 7: Die bisher einzige Pressemeldung über die Anhörung, worin auch "Intersexuelle" erwähnt sind (als obligates Anhängsel – wie könnte es auch anders sein?), stammt aus "Die Welt" und trägt den verheissungsvollen Titel: >>> "Sexuelle Identität" darf kein Feigenblatt für Pädophile sein. Vielen Dank auch, liebe VereinnahmerInnen.
Nachtrag 8: >>> Interessanter Post zur Anhörung von Oliver Tolmein auf faz.net
Nachtrag 9: >>> Diskussion
zum Post auf dem Hermaphroditforum
Fazit: Und während sie alle so schön reden und reden, nach
Kräften vereinnahmen und ihre Sitzungsgelder einstreichen, werden weiterhin
TÄGLICH WEHRLOSE ZWITTERKINDER GENITALVERSTÜMMELT.
Wetten – wenn von diesen JuristInnen und den übrigen VereinnahmerInnen und MittäterInnen bei Grüne, SPD, Linke usw. nur schon ein paar selber mal etwas genital zwangsoperiert würden, würden sie ziemlich plötzlich ganz anders argumentieren?!
>>> Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
Siehe auch:
-
Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: "Du sollst den Begriff 'intersexuell' nicht
unnütz gebrauchen!"
-
Zwangsoperationen an Zwittern: Bundesregierung beugt Grundgesetz Art. 2
(Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit)
-
Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber
gefordert
-
Klaus Wowereit und Ole von Beust: Komplizen der Zwangsoperateure inszenieren
sich als "Zwitter-Schützer"
-
Bundesrat: Kein Schutz "sexueller Identität" im Grundgesetz – VereinnahmerInnen
machen unbeirrt weiter wie gehabt
-
SPD: Zwitter vereinnahmender Gesetzesentwurf eingereicht
-
Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen: Yogyakarta untaugliches
Instrument
-
LSVD und Zwittervereinnahmung: 1 Schritt vor, 3 Schritte
zurück?
-
Instrumentalisierung von Zwittern: Kritik aus 2002
-
Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
-
Mit der Hoffnung im Herzen