UPDATE! D > 3.-Geschlechtsbescheinigungen für Transsexuelle widerrechtlich - Intersex-Anträge deutlich in der Minderheit

Nachtrag 6: Jetzt auch im Spiegel: "Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke"
Nachträge 3-5 (siehe unten): Bereits jetzt nehmen deutlich mehr Transsexuelle und Transgender den "3. Geschlecht"-Artikel § 45b PStG widerrechtlich in Anspruch (als Intersex-Menschen, für welche § 45b PStG offiziell (angeblich) eingeführt wurde) ...

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Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine AussöhnungDas Ärzteblatt berichtet darüber, wie Transsexuelle sich mit Gefälligkeitsgutachten widerrechtlich einen "3. Geschlechtseintrag" erschleichen (plus im selben Aufwasch auch noch eine Namensänderung). Aufgerufen zu solchem widerrechtlichen Verhalten hatte der Lesben- und Schwulenverband LSVD (dieser Blog berichtete).

Nun endlich hat das Bundesinnenministerium (BMI) laut Ärzteblatt klargestellt, dass zumindest diese Form der andauernden Vereinnahmungen von Intersex-Menschen durch Transsexuelle, LGBTs und Gender-EnthusiastInnen nicht nur unsolidarisch und daneben ist, sondern auch klar widerrechtlich:

“Ärzte dürfen nur Intersexuellen eine Bescheinigung zur Änderung ihres Eintrages im Geburtenregister ausstellen. Die entsprechende neue gesetzliche Regelung gilt nicht für Transsexuelle. Darauf hat jetzt das Bundesinnenministerium (BMI) hingewiesen. Hin­tergrund sind offenbar vermehrt fälschlich ausgestellte Bescheinigungen von Ärzten.”

Vielsagend auch die Kommentare unter dem Ärzteblatt-Artikel, worin einige VereinnahmerInnen ihre Uneinsichtigkeit noch lauthals demonstrieren ...

Nachtrag 1: Auch queer.de berichtete:

“[BMI-]Sprecher: "Es ist eindeutig, dass die in Kraft getretene Neuregelung ausdrücklich nicht für transsexuelle Menschen gilt. Transsexuelle haben nämlich ein eindeutiges biologisches Geschlecht, fühlen sich aber nicht dem Geschlecht zugehörig, das bei der Geburt im Geburtenregister eingetragen wurde. Für transsexuelle Menschen sind nach wie vor die Regeln des Transsexuellengesetzes maßgeblich. Daher gibt es für sie auch keine Regelungslücke."

Sollte ein Arzt eine falsche Bescheinigung ausfüllen, sei dies eine Straftat: "Für die Richtigkeit dieser Bescheinigung ist der Arzt verantwortlich." Werde die Bescheinigung einer nicht intergeschlechtichen Person ausgestellt, "kann dies unter Umständen den Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 des Strafgesetzbuches erfüllen", so der Sprecher.”

Und auch bei queer.de finden sich die üblichen selbstentlarvenden Kommentare ...

Nachtrag 2: Sowie zusätzlich ein Hinweis, dass das widerrechtliche Erschleichen des "3. Eintrags" durch Trans-Menschen wohl nur die Spitze des Vereinnahmungs-Eisbergs unter § 45b PStG darstellt (Kommentar #23):

“Ich weiß ganz sicher, dass schon wesentlich mehr trans* Menschen das Gesetz in Anspruch genommen haben. Die Zahlen aus dem Artikel beziehen sich nur darauf, wer die Option "divers" gewählt hat - es gibt aber einige, die mit dem Gesetz ihren Antrag zu "männlich" oder "weiblich" geändert haben.” 

Nachtrag 3: Die obige These – dass wesentlich mehr Transsexuelle und Transgender als bisher angenommen missbräuchlicherweise eine Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung nach § 45b PStG vornehmen ließen, weil namentlich Transsexuelle (im Gegensatz zu Transgendern) weniger eine Änderung nach "divers" anstreben, sondern vielmehr nach "m" oder "w" + Vornamensänderung – wird durch neue Zahlen aus SN, ST, TH in einer dpa-Recherche vom 16.04.2019 deutlich bestätigt:

   Sachsen + Sachsen-Anhalt + Thüringen: § 45b PStG-Anträge insgesamt
   Anträge nach "divers": Total 4
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": Total 28

Eine zusätzliche Aufschlüsselung auch nach "m" und "w" gab es nur für die 13 "m" oder "w"-Anträge in Leipzig (von insgesamt 28 in SN, ST, TH):

   Leipzig: § 45b PStG-Anträge aufgeschlüsselt
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "weiblich": 4
   Anträge nach "männlich": 9

(Zu Vornamensänderungen enthält der dpa-Artikel keinerlei Angaben.)

Somit wird nach 3 Monaten § 45b PStG und "3. Geschlecht" offensichtlich, dass es NICHT Intersex-Menschen sind, deren Hauptproblem es ist, im "falschen Geschlechtseintrag" zu leben oder "durch das Zweigeschlechtersystem diskriminiert" zu werden, und die deshalb angeblich § 45b PStG "dringend benötigen" und rege in Anspruch nehmen (wie u.a. vorgängig irreführend behauptet wurde) – sondern dass es (wenig überraschend) hautsächlich Transsexuelle und Transgender sind, welche sich für die neue Regelung begeistern und nun widerrechtlich davon Gebrauch machen, mit gütiger Billigung von Bundesregierung, Bundestag, LSVD, etc.

Und das alles, während weiterhin in Deutschland offiziell jeden Tag 5-6 wehrlose Intersex-Kinder irreversibel genitalverstümmelt werden – ebenfalls mit gütiger Billigung derselben HeuchlerInnen!

Nachtrag 4:
Auch in einem Artikel auf siegessaeule.de vom 17.04.2019 finden sich selbstentlarvende Trans-Vereinnahmungen im Multipack, so dass Uneingeweihte schon bald mal den falschen Schluss ziehen könnten, die Forderung der Kampagne für eine "3. Option" hätte seinerzeit einen zusätzlichen Eintrag "trans oder divers" gefordert (zur Erinnerung: tatsächlich lautete die ursprünglich Forderung aber nach einem Eintrag für "inter", weil Intersex-Menschen sowas angeblich ganz dringend benötigen und alle nur darauf warten würden, endlich einen solchen beantragen zu können):

U.a. wird allen Ernstes argumentiert, einerseits sei "Varianten der Geschlechtsentwicklung" laut Definition der "Konsensuskonferenz in Chicago 2005" seit jeher angeblich eindeutig eine Trans-Diagnose kraft medizynischer Autorität: "Die Entscheidung, was eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ ist, obliege der Auslegung der jeweils behandelnden Ärzt*innen, befinden [Trans-]Communityverbände wie die dgti."

Andrerseits sei laut Jerzy Szczesny, Grünen-Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik, die "Definition nach der Chicago-Konferenz von 2005" sei "eine veraltete wissenschaftliche Definition",  Bezug genommen, laut "aktuelle[m] Forschungsstand" gehe es aber bei "Varianten der Geschlechtsentwicklung" dagegen nicht mehr nur Intersex, sondern vielmehr um "Geschlechtsidentität", so dass Transgender, Transidentität und  Transsexualität juristisch angeblich ebenfalls eine "Variante der Geschlechtsenwicklung" darstellen würden, weshalb ÄrztInnen laut Szczesny auch in Fällen ohne biologischen biologischen Hintergrund problemlos allein "aufgrund von Selbstauskunft ein entsprechendes Attest ausstellen" sollen: „Daher kann eine Person behaupten, bei ihr liege eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor – und ein Arzt hat keine Instrumente, um das zu überprüfen“ – was laut siegessaeule.de "eine enorme Verbesserung gerade für trans* Personen bedeutet".

Tja, wenn da nur das pöse, pöse BMI nicht wäre:

"Anträge werden bereits abgewiesen

SIEGESSÄULE ist ein Fall vom Dienstag bekannt, bei dem eine Antragstellerin, die ihren Personenstand von „männlich“ auf „weiblich“ ändern lassen wollte, von einem Berliner Standesamt abgewiesen wurde. Die Beamt*innen hätten ihr empfohlen, sich direkt an das Amtsgericht zu wenden. Der dgti liegen aus Hessen schon einige Anträge vor, die auf Eis liegen. In Rheinland-Pfalz wurde ein Fall bereits an ein Amtsgericht weitergeleitet."

Ganz anders als bei den offiziell täglich 5-6 Genitalverstümmelungen an Intersex-Kindern, wo die Grünen (abgesehen von vagen Lippenbekenntnissen alle paar Schaltjahre wieder) seit jeher tatenlos zu- oder gar vereinnahmend wegschauen (und zwar ganz egal ob als Teil der Regierung oder in der Opposition), steht die Grünen-Fraktion hingegen beim Personenstand "Gewehr bei Fuß", so Sprecher Szczesny laut siegessaeule.de:

"Sollte das Ministerium weiterhin versuchen, eine Nutzung des Gesetzes zur „Dritten Option“ durch trans* Personen zu unterbinden, werde man reagieren [...] [und] mit verschiedenen parlamentarischen Instrumenten dagegen halten."

Nachtrag 5:
Der Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel bringt Zahlen für Berlin, welche den bereits in SN, ST, TH beobachteten (siehe oben Nachtrag 3) Trend bestätigen:

   Berlin: § 45b PStG-Anträge insgesamt
   Anträge nach "divers": Total 10
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": Total 19

Eine Aufschlüsselung nach Bezirken:

   Neukölln
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 9

   Friedrichshain-Kreuzberg
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 8

   Reinickendorf
   Anträge nach "divers": 0
   Anträge nach "männlich oder "weiblich":

   Charlottenburg-Wilmersdorf
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 1

   Lichtenberg
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Pankow
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Marzahn-Hellersdorf
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Steglitz-Zehlendorf
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

Der Tagesspiegel weiter dazu:

"Offenbar nutzen also auch trans Menschen diesen Weg, was von Trans-Verbänden bestätigt wird. Vom Gesetzgeber war das so eigentlich nicht vorgesehen [...] Alles hängt daran, wie man die Attest-Formulierung "Variante der Geschlechtsentwicklung" interpretiert. Das Innenministerium bekräftigt, damit sei ausschließlich Intersexualität gemeint. [...] Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hält diese enge Auslegung dagegen für verfassungswidrig. [...]

Und wer hätte es gedacht: Auch im Queerspiegel sind selbstentlarvende Vereinahmer*_/innen prominent vertreten, namentlich der LSVD, und die "Bundesvereinigung Trans* [...] hält wegen der Unklarheiten die entstandene Situation für "nicht hinnehmbar" - und fordert unverzügliche Reformen."

Nachtrag 6:
"Das Gesetz zum sogenannten dritten Geschlecht wird offenbar gegen die Absicht des Gesetzgebers von transsexuellen Personen genutzt, um ihre Geschlechtsangabe zu ändern", berichtete am 26.04.2019 nun auch der Spiegel unter dem Titel "Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke" und nennt folgende Zahlen:

   BRD: § 45b PStG-Anträge aufgeschlüsselt
   Anträge nach "divers": 69 (laut tagesschau.de 9.5.33 laut Ärztezeitung 24.4.)
   Anträge nach "weiblich": 114
   Anträge nach "männlich": 106
   Anträge auf Vornamenswechsel: 355 (laut tagesschau.de 9.5.)

Sprich insgesamt 220 Anträge auf "m oder w" (bzw. etwa 250 laut tagesschau.de 9.5.) vs. 33 Anträge auf "divers" (bzw. 69(laut tagesschau.de 9.5.).

Supertypisch auch die Aussagen des Grünen-Abgeordneten Sven Lehmann, der die widerrechtliche Ausnutzung der "Gesetzeslücke" durch Transsexuelle noch begrüßt und dem BMI "Drohgebärden" vorwirft. Statt endlich Intersex-Genitalverstümmelungen strafrechtlich zu verbieten, geht's ihm mal wieder ausschließlich um das eine:

"'Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht hängt nicht allein von angeborenen Geschlechtsmerkmalen ab", sagte Lehmann dem SPIEGEL, 'sondern im Wesentlichen davon, welchem Geschlecht sich eine Person als zugehörig empfindet'. Er forderte außerdem, das Transsexuellengesetz endlich abzuschaffen."

Zur Erinnerung: Was nicht nur bei siegessaeule.de, Queerspiegel-Tagesspiegel, LSVD, den Grünen u.a.m. vor lauter Gender-, LGBT- und Geschlechtsidentitätskram planmäßig stets "unter dem Tisch" bleibt:

In Deutschland werden weiterhin offiziell jeden Tag 5-6 wehrlose Intersex-Kinder irreversibel genitalverstümmelt.

Mit gütiger Billigung u.a. (siehe oben Nachträge 3-5) derselben HeuchlerInnen, die nun fordern, als Nächstes müssten nun aber bloß ja nicht etwa die täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen endlich verboten werden, sondern gefälligst stattdessen zuerst nochmals ein paar Legislaturperioden lang weiter am PStG (wahlweise auch TSG) geschraubt, "geforscht", "gefachtagt", "expertisiert", "geblubbert-blabbert-blibbert" usw. usf. (angeblich "alles für die Intersexuellen", die das angeblich "alle so dringend lebensnotwendig brauchen" – wie ja aktuell grad zu beobachten ist ...)

Vereinnahmung stinkt!!!

Wie lange noch?!

Siehe auch:
- Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
- Die Rede von der "psychischen Intersexualität" 
- Zwitter-Vereinnahmung: "Überschuss von Projektion" (Georg Klauda, 2002) 
- "Dritter Personenstand" als Allheilmittel gegen IGM? Denkste!
- IDAHIT*: Lasst uns über Intersex-Vereinnahmung reden
- Warum Zwitterforderungen, worin zu oberst nicht die schnellstmögliche Beendigung der Zwangsoperationen steht, keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung
- Warum Zwitterforderungen, worin es um "sexuelle Identität" geht statt um "Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung", keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung 
- Das Problem der Instrumentalisierung durch LGBTQ
- Mit der Hoffnung im Herzen
- Trans-Mensch Xander Dorn neu "Intersexuell" – Typisches Beispiel für die Folgen der Intersex-Vereinnahmung von "Dritte Option"
- Du sollst nicht die Leiden der Zwitter als Aufhänger und 'Material' für deine eigenen Forderungen und Kämpfe benutzen! 
- "Intersexualität" = "sexuelle Identität und Lebensweise"??! – Grüne VereinnahmerInnen immer noch nichts gelernt 
- Klaus Wowereit und Ole von Beust: Komplizen der Zwangsoperateure inszenieren sich als "Zwitter-Schützer"
- LSVD und Zwittervereinnahmung: 1 Schritt vor, 3 Schritte zurück? 
- Heute im Bundestag: Zwitter als Kanonenfutter für "sexuelle Identität" 
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: "Du sollst den Begriff 'intersexuell' nicht unnütz gebrauchen!" (I)
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: Business as usual (II)
- Geschlecht: Zwangsoperiert 
- Liminalis: Aus Transschändrien nix neues
- "Who killed David Reimer?"
- "Intersexualität" = sexuelle Orientierung?!
- Vereinnahmung von Zwittern: Das Transgender Netzwerk Berlin TGNB macht's vor ... 
- Zwitter als Kanonenfutter für die Transgenderagenda?
- Heinz-Jürgen Voß in "Liminalis" 3 (2009) – Zwitter-Vereinnahmung wie gehabt ... 
- QueerGrün missbrauchen Zwittersymbol für TSG-Kampagne
- Genitalverstümmelungen an Zwittern als "Nebenwiderspruch" des Zweigeschlechtersystems? (Von der Frauenbewegung lernen 2)