Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!
Weitgehend gelungener >>> Artikel von Sven Hauberg auf bluewin.ch über das deutsche “Anti-IGM-Gesetz” und die Situation in der Schweiz, inkl. Klartext von Daniela Truffer und Markus Bauer. Dafür von diesem Blog ein herzliches Dnkeschön! Einzig der unsägliche “Transidentitäts-Experte” Seikowski hätte nun definitiv nicht sein müssen – die UN-Rügen an die Schweiz fehlten dagegen ...
Nachfolgend als Bonus das ungekürzte Interview mit Nella und Markus:
- In Deutschland sollen angleichende Operationen bei intersexuelle Kindern verboten werden. Wie beurteilen Sie diesen Schritt? Geht er weit genug?
Daniela Truffer: Wir begrüssen, dass die Bundesregierung nach langen Jahren folgenloser Versprechungen und Fachtagungen nun endlich ein Gesetz verabschiedete, dass Intersex-Kinder vor unnötigen Genitaloperationen schützen soll. In der Praxis ist das neue Gesetz leider mangelhaft und unvollständig. Insbesondere versäumt es, menschenrechtliche Mindestanforderungen für einen wirksamen Schutz betroffener Kinder zu gewährleisten, wie sie unter anderem der UNO-Kinderrechtsausschuss, der Ausschuss gegen Folter und der Menschenrechtsausschuss seit Jahren nicht nur von Deutschland, sondern auch von der Schweiz einfordern. Unter anderem versäumt es das Gesetz, Intersex-Genitalverstümmelungen zu kriminalisieren oder angemessen zu sanktionieren sowie Hindernisse für den Zugang zu Justiz und Entschädigung für Überlebende von IGM-Praktiken zu beseitigen, namentlich eine angemessene Anpassung der Verjährungsfristen. Zudem legalisiert das Gesetz die häufigste IGM-Praktik der “vermännlichenden chirurgischen Genitalkorrekturen” und schränkt auch “verweiblichende Genitalkorrekturen” und sterilisierende Prozeduren nur teilweise ein. [vgl. den Referentenentwurf, auf dem das verabschiedete Gesetz basiert]
- Können Sie kurz die entsprechende Lage in der Schweiz schildern? Wie ist hier die rechtliche Situation?
Markus Bauer: Auch in der Schweiz sind Intersex-Genitalverstümmelungen immer noch an der Tagesordnung, bezahlt von der Invalidenversicherung (IV) über die “Liste der Geburtsgebrechen”. Zwar behaupten Kinderkliniken, die solche Eingriffe praktizieren, wie zum Beispiel das Kinderspital Zürich, das Inselspital Bern oder die Universitätsklinik Genf öffentlich gerne das Gegenteil, weigern sich jedoch bezeichnenderweise, entsprechende Statistiken offenzulegen. Aufgrund von aktuellen parlamentarischen Anfragen unter anderem in Zürich und Genf ist jedoch klar, dass weiter operiert wird. Entsprechend haben auch die UNO-Ausschüsse CRC, CAT, CEDAW und CCPR die Schweiz wegen der andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen gerügt und IGM unmissverständlich verurteilt als schädliche Praxis (worunter auch die weibliche Genitalverstümmelung FGM fällt), als unmenschliche Behandlung und Verstoss gegen das absolute Folterverbot sowie als nicht eingewilligte Humanexperimente. Auch die Nationale Ethikkommission NEK forderte bereits 2012 eine gesetzgeberische Überprüfung betreffend Kriminalisierung, Entschädigung und der Verjährungsfristen, um auch erwachsenen Betroffenen Rechtszugang zu ermöglichen. Bundesrat und Politik weigern sich jedoch bis heute, entsprechende Massnahmen zum Schutz von Intersex-Kindern zu ergreifen.
- Was fordern Sie von der Schweizer Politik, was muss sich ändern?
Daniela Truffer: Wir fordern, dass Intersex-Genitalverstümmelungen endlich unter Strafe gestellt werden, und dass die Verjährungsfristen wie bei FGM und sexuellem Kindsmissbrauch entsprechend angepasst werden, dass auch erwachsene Betroffene später klagen können. Wie dies auch die Nationale Ethikkommission NEK und die UNO-Ausschüsse CRC, CAT, CEDAW und CCPR seit Jahr und Tag einfordern.
Nicht nur in der Schweizer Politik wird Intersex stattdessen konstant für LGBT und Genderpolitik vereinnahmt, zum Schaden und ohne Rücksicht auf die Betroffenen. Politiker wollen sich nicht mit Ärzten und Gesundheitsdirektionen anlegen und reden deshalb lieber über Geschlechtseintrag, Diskriminierung und Unisex-Klos, um von den andauernden Genitalverstümmelungen abzulenken.
- Wie viele intersexuelle Menschen gibt es Ihrer Einschätzung nach in der Schweiz?
Markus Bauer: Es gibt nach wie vor keine Zahlen. Die plausibelste Schätzung ist, dass 1-2 von 1000 Neugeborenen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung auf die Welt kommen und Gefahr laufen, Opfer von Intersex-Genitalverstümmelungen zu werden. Der Bundesrat weigert sich jedoch bis heute, Zahlen zu den von der IV bezahlten Genitalverstümmelungen offenzulegen.
Die häufigste Intersex-Diagnose ist die sogenannte Hypospadie, wenn beim Knaben die Harnröhrenöffnung nicht an der Penisspitze, sondern weiter unten mündet. (“Hypospadiekorrekturen” sollen laut dem neuen deutschen Gesetz weiterhin erlaubt bleiben.) Weitere häufige Diagnosen sind das sogenannte Adrenogenitale Syndrom (AGS), wo bei Mädchen infolge eines “Testosteronüberschusses” die Klitoris bei der Geburt vergrössert ist, und das sogenannte Androgeninsuffizienz-Syndrom (AIS), wo der Körper nicht oder vermindert auf Testosteron reagiert; im Extremfall haben diese Kinder Bauchhoden, aber ein weibliches äusseres Genital.
- Auf welche Hindernisse stoßen intersexuelle Menschen in der Schweiz im Alltag?
Daniela Truffer: Die meisten Intersex-Menschen fallen nicht auf und leben als Mann oder Frau, leiden aber ihr Leben lang an den psychischen und physischen Folgen von Genitalverstümmelungen und anderen unnötigen Behandlungen.
Probleme am Arbeitsplatz hatte ich erst, als ich mich öffentlich gegen Genitalverstümmelungen einsetzte.
In der Politik und in den Medien wird jedoch oft so getan, als würden Intersex-Menschen wie LGBT oder Trans unter Diskriminierung am Arbeitsplatz oder in der Schule leiden, während unser Hauptthema, die andauernden Genitalverstümmelungen, ausgeblendet oder verharmlost werden.
- Es gibt noch immer viele Menschen, die nichts mit dem Begriff Intersexualität anfangen können. Bemerken Sie hier eine neue Offenheit in den letzten Jahren? Was wünschen Sie sich von der Gesellschaft?
Daniela Truffer: Die meisten wissen immer noch nicht, dass es Kinder gibt, die mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geboren werden, oder dass alle Embryos bis zur 7. Schwangerschaftswoche ein “uneindeutiges” Genital haben und erst danach die meisten sich in Richtung Junge oder Mädchen entwickeln, aber eben nicht ganz alle. Ich denke, wenn dies jeweils im Biologieunterricht altersgerecht behandelt würde, wüssten mindestens die nächsten Generationen besser Bescheid, und würden nicht mehr ständig Intersex mit Trans oder LGBT verwechseln oder gar vereinnahmen. Und wenn Intersex-Genitalverstümmelungen künftig strafrechtliche Konsequenzen hätten statt straffrei weiter praktiziert werden können, wäre dies natürlich auch ein starkes gesellschaftliches Signal.
Können Sie mir außerdem noch sagen - sofern Ihnen das nicht zu privat ist - warum Sie sich engagieren? Sind Sie selbst intersexuell bzw. Angehörige von Ihnen?
Daniela Truffer: Ich wurde mit sogenannt uneindeutigen Genitalien geboren, die Ärzte wussten nicht, ob ich ein Mädchen oder ein Junge bin. Mit 2 ½ Monaten wurde ich kastriert, mit 7 Jahren wurde mein Genital verstümmelt, damit ich mehr wie ein Mädchen aussehe. All diese Eingriffe wurden von der Invalidenversicherung bezahlt, psychologische Betreuung gab es keine. Meine Eltern und ich wurden von den Ärzten immer angelogen. Heute würde man wahrscheinlich einen Jungen aus mir machen, mit noch mehr Operationen und Komplikationen. Ich leide bis heute an den psychischen und physischen Folgen dieser unmenschlichen Behandlung. Erst mit 35 Jahren entdeckte ich via Internet, dass ich nicht allein bin und dass es Selbsthilfegruppen gibt. 10 Jahre Psychoanalyse habe mir das Leben gerettet, bezahlen musste ich ein Drittel davon selber. Mit 42 gelang es mir durch einen glücklichen Zufall meine Krankenakten ausgehändigt zu bekommen, was den wenigsten möglich ist. Wegen der Verjährungsfristen habe ich keine Möglichkeit, juristisch Gerechtigkeit einzufordern.
Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird Chirurgen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM
- 50 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum 2.: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland
Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
• IGM Überlebende – Danielas Geschichte
• Historischer Überblick:
"Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
• Was ist Intersex? • Was sind IGM-Praktiken?
• IGM in Hannover • Kritik von Betroffenen
• u.a.m.
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