Am letzten echten Schnapszahlendatum dieses Jahrtausends gab der Deutsche Bundestag passend und erwartungsgemäss mit 434:100 Stimmen (46 Enthaltungen, 40 nicht abgegebene) per Sonder-Schnellgesetz die Geschlechtsteile aller neugeborenen Knaben zur medizinisch nicht notwendigen Verstümmelung – Pardon: Beschneidung – frei. Die endgültige Gutheissung erfolgte ebenso erwartungsgemäss heute Freitag durch den Deutschen Bundesrat.
Eine >>> Pressemitteilung von Terre des Femmes nahm den Entscheid schon vor dem Abstimmungresultat vorweg:
„Das ist ein schwarzer Tag für die Kinderrechte“, [...] denn „ausgerechnet in dem Gesetz, das im Jahre 2000 unter Rot-Grün das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung verankert hat, soll nun Eltern erlaubt werden – aus welchem Grund auch immer - ihren männlichen Kindern die Vorhaut entfernen zu lassen. Damit werde das Recht auf Unversehrtheit des Kinderkörpers massiv eingeschränkt.“
Und man wird nicht einmal sagen können, Betroffene seien dabei gar nicht angehört worden: Wenige Stunden vor der Abstimmung durfte in einer Anhörung des Familienausschusses wenigstens ein einziger, der 23-jährige Alexander Bachl, eine >>> lesenswerte Stellungnahme abgeben. Darin kritisierte er mehrfach auch die Ausblendung der Betroffenen:
Es ist noch früh am Tag, aber es ist gleichzeitig schon sehr spät. Jetzt, wo die Beschneidungsdebatte in Deutschland eigentlich gerade begonnen hat, soll sie schon wieder zuende sein. Und jetzt, kurz vor Toresschluss, darf ich zumindest zu Ihnen hier doch noch sprechen. [...] Ich bitte Sie jetzt nicht darum, den einen oder den anderen Gesetzesentwurf zu unterstützen. Es ist anscheinend gelaufen. Die Täter haben vorerst wieder einmal gewonnen. Der alternative Gesetzesentwurf geht mir persönlich eigentlich nicht weit genug, aber als Kompromiss kann ich ihn zumindest mittragen, weil er uns Betroffenen die Würde zurückgibt, die uns der Regierungsentwurf definitiv nehmen wird.
Und strafte eindrücklich auch die üblichen "nur ein kleiner Eingriff – tut nicht weh"-Ausreden der BefürworterInnen Lügen:
Die für mich größte Einschränkung, die durch die Amputation der Vorhaut entsteht, ist der Verlust der sexuellen Empfindsamkeit. Das ist es, was mich auf ewig verfolgen wird. Viele im Erwachsenenalter Beschnittene berichten ebenfalls von diesen Einschränkungen. Der Aufklärungsbogen zur Zirkumzision bei einer Phimose sagt dazu auch: "Keine Komplikation, sondern die notwendige Folge einer kompletten Beschneidung ist die bleibende Beeinträchtigung der Gefühlsempfindung beim Geschlechtsverkehr". Rühmen sich viele junge Männer vielleicht noch, dass sie "länger können" als andere, so ist vielen vielleicht nicht klar, dass dies mit einem enormen Verlust an Empfindsamkeit einhergeht. Diese Gefühlslosigkeit führt bei nicht wenigen Männern später bis zur Impotenz, eine Sorge, die auch mich verfolgt.
Alexander Bachl war auch in einem >>> gelungenen heute-Beitrag vertreten. Von Önder Özgeday, einem Betroffenen aus Bochum, erschien ein ebenfalls >>> lesenwertes Interview.
Während der Abstimmung gab es an Brandenburger Tor eine >>> solidarische Protestkundgebung inkl. nachhörbaren Redebeiträgen, u.a. von Alexander Bachl (Betroffener, siehe oben), Ali Utlu (Betroffener und Menschenrechtsaktivist in der Piratenpartei, >>> lesenswertes Interview bei siegessäule.de), Rolf Stöckel (Deutsche Kinderhilfe), Irmgard Schewe-Gerigk (Terre des Femmes), Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Moslime), Christian Bahls (MOGiS), Rechtsanwalt Walter Otte (AK Kinderrechte Giordano Bruno Stiftung).
ZDF heute brachte einen Bericht auch mit >>> Bildern der Protestkundgebung inkl. öffentlichkeitwirksamer Aktion:
In einer >>> gemeinsamen Pressemitteilung von Terre des Femmes und MOGIS e.V. wird u.a. Irmingard Schewe-Gerigk weiter zitiert:
“Kindern wurde das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit genommen. Menschenrechte von Kindern können jetzt legal im wahrsten Sinne des Wortes beschnitten werden.”
Sowie der Betroffene Alexander Bachl (siehe oben):
“Dieses Gesetz raubt mir meine Würde ein weiteres Mal. Das Gesetz verneint ja nicht nur eine Strafbarkeit der Beschneidung ohne therapeutischen Nutzen, sondern stellt die Betroffenen auch zivilrechtlich gegenüber ihren Eltern komplett rechtlos. Mein Leiden und das vieler andere negativ Betroffener wird ignoriert. So wie Betroffene auch schon im ganzen Gesetzgebungsprozess konsequent ignoriert wurden. Von Anfang an stand fest, dass Beschneidung erlaubt werden soll, eine Debatte über die nicht-therapeutische Vorhautamputation und ihre tatsächlichen Folgen fand gar nicht richtig und vor allem in der Abwesenheit der davon negativ Betroffenen statt.”
NetzwerkB hatte im Vorfeld in einer >>> exzellenten Stellungnahme an den Rechtsausschuss sowie einer >>> Pressemitteilung dargelegt, warum beide dem Bundestag vorliegenden Varianten den Menschenrechten nicht Genüge tun:
Wir in netzwerkB sehen bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Einwilligungsfähigkeit für diesen medizinischen Eingriff nicht für gegeben an. Die Einsichtsfähigkeit liegt noch nicht im vollen Umfang vor. Bei Kindern ist völlig absehbar, dass sie dem sozialen Druck durch Familie und Umfeld grundsätzlich nicht gewachsen sind.
Auch diverse >>> LeserInnenkommentare auf netzerkB nehmen kein Blatt vor den Mund.
Immerhin liegt ja die Stimmabgabe der Abgeordneten namentlich vor. Bleibt zu hoffen, dass sich WählerInnen, denen Kinderrechte noch nicht ganz am Arsch vorbeigehen, sich folgende Listen gut aufbewahren werden ...
>>> Namentliche Abstimmung Gesetzesantrag (PDF):
Total: Ja 434; Nein 100; Enthaltung 46; Nicht abgeg. 40.
CDU/CSU: Ja 215; Nein 3; Enthaltung 3; Nicht abgeg. 16.
SPD: Ja 89; Nein 32; Enthaltung 16; Nicht abgeg. 9.
FDP: Ja 79; Nein 5; Enthaltung 2; Nicht abgeg. 7.
Linke: Ja 17; Nein 44; Enthaltung 10; Nicht abgeg. 5.
Grüne: Ja 34; Nein 16; Enthaltung 15; Nicht abgeg. 3.
>>> Namentliche Abstimmung Gegenvorschlag (PDF) (>>> dieser Blog berichtete):
Total: Ja 91; Nein 461; Enthaltung 31; Nicht abgeg. 37.
CDU/CSU: Ja 2; Nein 219; Enthaltung 1; Nicht abgeg. 15.
SPD: Ja 32; Nein 92; Enthaltung 13; Nicht abgeg. 9.
FDP: Ja 0; Nein 86; Enthaltung 2; Nicht abgeg. 5.
Linke: Ja 44; Nein 20; Enthaltung 7; Nicht abgeg. 5.
Grüne: Ja 13; Nein 44; Enthaltung 8; Nicht abgeg. 3.
Und zum Schluss noch ein Wort an alle MedizynerInnen, die sich betreffend Knabenbeschneidung in der Öffentlichkeit lautstark gegen "religiöse Rituale" aussprachen (wie sie dies bekanntlich auch bei "weiblicher Genitalverstümmelung" gerne tun), die aber gleichzeitig zu den täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen schweigen (oder gar noch fleissig mitverstümmeln): HeuchlerInnen! Euch geht's nicht um Kinderrechte, sondern um eure Standesmacht und um eure Pfründe.
>>> Unversehrtheit von Kindern: Kosmetische GenitalOPs u. Knabenbeschneidungen
>>> Helsinki-Deklaration des Rechts auf genitale Autonomie 2012
>>> Landgericht Köln: Knabenbeschneidung ist "Körperverletzung"
>>> Bevölkerung für Vebot - Bundesregierung will per Schnellgesetz legalisieren
>>> Ethikrat guckt Beschneidungs- u. Ohrstech-Videos, Zuschauerin fällt in Ohnmacht