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Friday, November 28 2008

"Menschen dazwischen" - Artikel in der LOS (Lesbenorganisation Schweiz) vom Mai 2008

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Seinerzeit in der Hektik untergegangen: Im Mai dieses Jahres erschien in der grössten Schweizer Lesbenzeitschrift LOS ein gelungener, informativer Artikel über Intersexualität, der Klartext redet über Zwangsoperationen, Christiane Völlings Sieg und die wichtigsten Forderungen von Intersexuelle Menschen e.V.

Leider wurde aus Versehen die vorletzte statt die letzte von mir abgesegnete Version abgedruckt. Deshalb ist unsinnigerweise im Zusammenhang mit unsereins von "Zweigeschlechtlichkeit" die Rede. Auch die Verwendung der Bezeichnung "eingeschlechtlich" ist natürlich falsch: "Die aufgezwungene Eingeschlechtlichkeit, der operative Eingriff, der aus Zwittern eingeschlechtliche Menschen macht (...)."

Bei 'meiner' Version stand im Übrigen "der operative und hormonelle Eingriff" ...

Aber ansonsten ein guter Artikel in der grössten Schweizer Lesbenzeitung. Danke!

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Monday, November 24 2008

Rohfassung vom 24.11.08 der Kleinen Anfragen 16/12769 und 16/12770

Von DIE LINKE überarbeitete Fassung vom 24.11.08 der Zuarbeit von Daniela Truffer vom 25.9.08. Wurde dann weiterverwurstet zu den Kleinen Anfragen 16/12769 und 16/12770.

Zur Situation intersexueller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren. Die Betroffenen Menschen selbst bezeichnen sich als Zwischengeschlechtliche, Hermaphroditen, Zwitter oder Intersexuelle. Der medizinische Fachausdruck lautet: DSD-Patienten (DSD = Disorders of Sexual Development, deutsch: Störungen der Geschlechtsentwicklung). In medizinischen Fachkreisen herrscht die Meinung vor, dass diese Störung durch medizinische Eingriffe bereits im frühen Stadium der kindlichen Entwicklung korrigiert werden müsste. Deshalb kommt es häufig schon im Kindesalter zu Operationen an den Genitalien, mit dem Ziel sie einem Geschlecht zuzuordnen. Selbsthilfeorganisationen behaupten, dass es bis in die 1980er Jahre medizinische Praxis gewesen sei, einen zu kleinen Penis beziehungsweise eine zu große Klitoris zu amputieren. Dabei gilt es aus den heutigen Erkenntnissen als fraglich, ob dem eine medizinische Indikation zugrunde liegt und, ob diese medizinischen Eingriffe im Sinne der Betroffenen waren und sind. So kommt die "Hamburger Studie" zu dem Ergebnis: "Die Behandlungsunzufriedenheit von Intersexuellen ist [...] eklatant hoch. [...] Ein Drittel [der Patienten] bewertet geschlechtsangleichende Operationen als zufriedenstellend bzw. sehr zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist unzufrieden bzw. sehr unzufrieden und das letzte Drittel ist z.T. zufrieden, z.T. unzufrieden." (Christian Schäfer: "Intersexualität: Menschen zwischen den Geschlechtern". http://www.springer.com/medicine/thema?SGWID=1-10092-2-513709-0)

Die Folgen dieser medizinischen Eingriffe können eine lebenslange Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge haben. Bei der weiblichen Zuweisung des Geschlechts wurden häufig Östrogene verabreicht, obwohl etwa betroffene Menschen mit Androgenresistenz von sich aus Testosterone produzieren würden, die dann vom Körper in Östrogene umgewandelt werden. Die Folgen der Hormonersatztherapien können unter anderem Depressionen, Adipositas, Stoffwechsel- und Kreislaufstörungen, Osteoporose, Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten und Libidoverlust zur Folge haben. Viele Betroffene haben das Problem, dass sie bei einem Wechsel der Hormonersatztherapie, die Kosten eigenständig tragen müssen, weil die GKV die Kosten nicht übernimmt.
Die Kritik der betroffenen Menschen und ihrer Selbsthilfeorganisationen hat in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der frühzeitigen medizinischen Eingriffe geführt.

Viele betroffene Menschen beklagen, dass sie (und oft auch ihre Eltern) über die Besonderheit der an ihnen vorgenommenen Eingriffe und deren lebenslangen Folgewirkungen nicht ausreichend aufgeklärt wurden, dabei hätten diese Eingriffe massive psychische und physische Schäden zur Folge unter denen sie ein Leben lang leiden würden.

Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sich ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz von Menschen mit DSD im Lauf der Pubertät oder im Erwachsenenalter entschließt, das ihnen zugewiesene soziale Geschlecht zu wechseln." (M. Jürgensen; O. Hiort; U. Thyen: "Kinder und Jugendliche mit Störungen der Geschlechtsentwicklung: Psychosexuelle und -soziale Entwicklung und Herausforderungen bei der Versorgung". Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume 156, Number 3, March 2008, S. 226-233.  http://www.netzwerk-is.uk-sh.de/is/fileadmin/documents/publikationen/Kinder_und_Jugendliche_mit_Stoerungen_der_Geschlechtsentwicklung.pdf).

Auch von Gerichten wird mittlerweile anerkannt, dass diese medizinischen Eingriffe das Selbstbestimmungsrecht verletzen können. Am 3. September 2008 gewann die Intersexuelle Christiane Völling den Prozess gegen ihren ehemaligen Operateur auch in 2. Instanz. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte, wie schon das Landgericht, dass das "Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt" worden sei (Az. 5 U 51/08).

Am 21. Juli 2008 präsentierte eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW einen eigenen Schattenbericht, dem die Forderungsliste ebenfalls beigelegt war (http://intersex.schattenbericht.org). Dieser Schattenbericht belegt, dass eine große Anzahl von Betroffenen die derzeitige medizinische Praxis als problematisch ansieht.


Wir fragen die Bundesregierung:


1. Wie viele Kinder werden nach den Informationen der Bundesregierung jährlich in Deutschland geboren, die als intersexuell klassifiziert werden können (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent)?

Wenn der Bundesregierung keine exakten Zahlen zugänglich sind: Gibt es Überlegungen diese Zahlen Statistisch zu erfassen, so wie dies in der Antwort XX der Drucksache XX zugesagt wurde?

2. Wie viele Säuglinge und Kinder im vorpubertären Alter werden pro Jahr nach der Diagnose DSD geschlechtszuweisenden medizinische behandelt (Hormonbehandlungen, Genitaloperationen, etc.) unterworfen (Wir bitten um eine aufgliedern)?

Wenn der Bundesregierung keine exakten Zahlen zugänglich sind: Gibt es Überlegungen diese Zahlen statistisch zu erheben?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik von einigen Betroffenen, an den an Ihnen vorgenommen medizinischen Eingriffen?


Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

4. Welche Studien sind der Bundesregierung zur Behandlungszufriedenheit und -unzufridenheit von Intersexuellen in Deutschland bekannt?

Wie beurteilt sie diese?
Insbesondere: Wie beurteilt die Bundesrepublik die Studien ( bspw o.g. „Hamburger Studie“)  die die Kritik einiger Betroffener stützt?

Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von im Kindesalter am Genitale operierten Intersexuellen an einer Verminderung oder vollständigen Zerstörung der sexuellen Empfindungsfähigkeit leiden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Auswirkungen von Genitaloperationen auf das sexuelle Empfinden sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

6 . Wenn der Bundesregierung keine Auswirkungen bekannt sind, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Auswirkungen von Genitaloperationen auf das sexuelle Empfinden abzuklären? In welchem Zeitrahmen?


7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von kastrierten Intersexuellen an Folgeschäden der einzig auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapie leiden?

Wenn ja, welche Folgen sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Verträglichkeit der gängigen, einzig auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapien abzuklären? In welchem Zeitrahmen?

8. Ist die Bundesregierung bereit, gemäß den Forderungen betroffener Menschen Forschungsvorhaben mit dem Ziel einer individuell abgestimmten und verträglicheren Hormonersatztherapie zu unterstützen?

9 . Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl der ohne ihre Einwilligung kastrierten und genitaloperierten Intersexuellen dadurch zusätzlich traumatisiert sind, dass ihnen ihr eigentliches Geschlecht verheimlicht wurde, und dass sie diese Traumatisierung als besonders gravierend empfinden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Äusserungen von Intersexuellen zu Traumatisierungen durch Verheimlichung ihres eigentlichen Geschlechts sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn der Bundesregierung keine bekannt sind, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Auswirkungen der Verheimlichung abzuklären?

10. Geht die Bundesregierung einig mit der Ansicht betroffener Menschen, dass die Existenz und medizinische Behandlung Intersexueller einen sensiblen und tabuisierten Bereich darstellt, indem in der Vergangenheit zum Teil gravierende Fehler begangen wurden, welche das von der Bundesregierung postulierte Gebot des Kindeswohls prinzipiell in Frage stellen?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, was ist die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

11. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zu medizinischer Behandlung auch psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?
Wenn ja, in welcher Anzahl?

12. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zu medizinischer Behandlung und eventueller psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support?
Wenn ja, in welcher Anzahl?

13. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Eltern Intersexueller psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?


14. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Eltern Intersexueller begleitend zu eventueller psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support?
Wenn ja, in welcher Anzahl?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung betroffener Menschen nach Peer Support für Intersexuelle und ihre Eltern?

16 .Gibt es Überlegungen der Bundesregierung Peer Support für Intersexuelle und ihre Eltern zu unterstützen?

17. Welche Unterstützung erfahren Intersexuelle und ihre Infrastruktur derzeit aus Bundesmitteln?

18. Hält die Bundesregierung Maßnahmen erforderlich, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für erwachsene intersexuelle Menschen zu unterstützen?

Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur zu unterstützen?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung das Bedürfnis erwachsener intersexueller Menschen nach einer solchen Infrastruktur ein?

19. Was kann und will die Bundesregierung unternehmen, um die Einrichtung außerklinischer Kontaktzentren mit einem psychologischen Beratungsangebot für Intersexuelle zu fördern, welche die von Fachleuten und Interessensverbänden für wesentlich erachtete Kontaktaufnahme von Eltern und intersexuellen Kindern mit anderen Menschen in der gleichen Situation und die psychologische Beratung aller Beteiligten ermöglichen würde?


20. Ist die von der Bundesregierung in Drucksache 16/4786, Antwort C 5, in Aussicht gestellte Prüfung, ob und inwieweit allgemein zugängliche und akzeptanzfördernde Aufklärungsarbeiten über die Existenz intersexueller Menschen geeignet und erforderlich sind, inzwischen erfolgt?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?

21. Welche Schritte wird die Bundesregierung hin zu einer solchen Aufklärung unternehmen? Schließen diese Schritte die Aufnahme von Intersexualität in die Lehrpläne der Schulen und Berufsausbildungen mit ein, insbesondere in Biologie, Sexualkunde und den sozialen Fächern, sowie in der Ausbildung sämtlicher medizinischer und sozialer Berufe, z.B. von Ärzten, Hebammen, Krankenschwestern, Pflegern, Psychologen, Lehrkräften, Kindergärtnern, Sozialarbeitern usw.?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung zu entsprechenden Ergebnissen kommen?

22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen die Jahrzehnte lange Weigerung der Bundesregierung, die durch die nicht eingewilligten Eingriffe verursachten Leiden zur Kenntnis zu nehmen, als billigendes Inkaufnehmen und damit schädigendes staatliches Handeln betrachtet?

Was ist die Einschätzung der Bundesregierung dazu? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


23. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer Vielzahl von Intersexuellen durch Traumatisierung, Hormonbehandlung und weitere Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe Zeit für ihr berufliches Fortkommen genommen wird und sie dadurch Einkommens- und Renteneinbussen erleiden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Auswirkungen von Traumatisierung, Hormonbehandlung und weiteren Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe auf das berufliche Fortkommen sind der Bundesregierung bekannt?
Wenn keine, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Auswirkungen abzuklären? In welchem Zeitrahmen?

24. Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den verantwortlichen ärztlichen Standesorganisationen Mittel zur Entschädigung Intersexueller, die Opfer nicht eingewilligter medizinischer Geschlechtszuweisungen geworden sind, zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung dahingehend zu unternehmen und in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, warum nicht?

25. Werden mit Bundesmitteln medizinische Forschungen zu Ursachen und zur Behandlung von Intersexualität gefördert?

Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen werden diese in welcher Höhe vergeben?


26. Werden mit Bundesmitteln nicht-medizinische Forschungen zur Evaluation der sozialen und rechtlichen Situation intersexueller Menschen in Deutschland gefördert?

Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen werden diese in welcher Höhe vergeben?


27. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen die nicht eingewilligten Eingriffe und ihre Folgen als eine Verletzung nicht nur der Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde empfinden, sondern auch als eine Verletzung der Kinderrechtskonvention (CRC), des Zivilpakts (ICCPR), des Sozialpakts (CESCR) und der Konvention gegen Folter (CAT)?

Wie bewertet sie diese Vorwürfe?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

28. Ist der Bundesregierung der Schattenbericht CEDAW 2008 des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. bekannt?

Wenn ja, wie bewertet sie diesen?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

29. Sind der Bundesregierung die Forderungen des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. bekannt?

Wenn ja, wie bewertet sie diese?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung eine Abklärung vornehmen?

Vorschlag für Kleine Anfrage im Bundestag: "Menschenrechte auch für Zwitter!"

Am 25.09.08 nach Absprache eingereicht bei DIE LINKE von Daniela Truffer im Namen von Intersexuelle Menschen e.V. >>> Chronologie

EINFÜHRUNG

Mit "uneindeutigen" Geschlechtsmerkmalen geborene Menschen werden in unserer Gesellschaft, die nur "Männer" und "Frauen" anerkennt, juristisch, politisch und sozial unsichtbar gemacht und diskriminiert. Die betroffenen Menschen selbst bezeichnen sich als Zwischengeschlechtliche, Hermaphroditen, Zwitter oder Intersexuelle, im Gegensatz zur medizinischen Bezeichnung DSD-Patienten (DSD = Disorders of Sex Development, deutsch: Störungen der Geschlechtsentwicklung), die von den betroffenen Menschen mehrheitlich vehement abgelehnt wird, da sie sich nicht als "gestört", sondern als Menschen mit einer Variation oder Besonderheit empfinden. Als "abnormal" klassifiziert, werden die in der Regel gesunden Körper Intersexueller zum medizinisch-chirurgischen Notfall erklärt: Ohne ihre Einwilligung werden sie meistens im Kindesalter an ihren intersexuellen Genitalien operiert, um diese zu "vereinheitlichen", wobei in Kauf genommen wird, dass ihr sexuelles Empfinden vermindert oder gänzlich zerstört wird. Bis in die 1980er Jahre war es gar üblich, einen zu kleinen Penis beziehungsweise eine zu große Klitoris zu amputieren. Diesen Operationen liegt keine medizinische Indikation zugrunde, es handelt sich um rein kosmetische Eingriffe.

Weiter werden betroffene Menschen ohne ihre Einwilligung systematisch kastriert, das heißt es werden ihnen die in der Regel gesunden, Hormone produzierenden inneren Geschlechtsorgane entfernt, was eine lebenslange Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge hat. Auch diese Kastrationen haben zumeist keine medizinische Indikation, sondern dienen wiederum lediglich der "Vereinheitlichung". Entsprechend dem "zugewiesenen Geschlecht" und nicht nach den individuellen körperlichen Bedürfnissen werden den Kastrierten ab der Pubertät künstliche Hormone verabreicht, was oft zu gravierenden gesundheitlichen Problemen führt. Zum Beispiel werden bei weiblicher Zuweisung prinzipiell Östrogene verabreicht, obwohl etwa betroffene Menschen mit Androgenresistenz von sich aus Testosterone produzieren würden, die dann vom Körper in Östrogene umgewandelt werden. Die Folgen dieser lediglich auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapien sind unter anderem Depressionen, Adipositas, Stoffwechsel- und Kreislaufstörungen, Osteoporose, Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten und Libidoverlust. Schlimmer noch, wollen betroffene Menschen auf eine adäquatere Hormonersatztherapie wechseln, weigert sich die Krankenkasse, für die Kosten aufzukommen, da die Ärzte in der Regel lediglich Privatrezepte ausstellen. Zwar kommen in Deutschland die Ärzte nicht zuletzt aufgrund des Drucks der betroffenen Menschen und ihrer Selbsthilfeorganisationen langsam von der Praxis der systematischen Kastrationen ab. Die große Gruppe der Opfer dieser Praxis bleibt jedoch weiterhin ausgeblendet und ihrem Schicksal überlassen.

Weiter werden die betroffenen Menschen (und oft auch ihre Eltern) über ihre Besonderheit und die an ihnen vorgenommenen Eingriffe und deren lebenslangen Nebenwirkungen und Folgen meist ein Leben lang angelogen, um ihnen ihr wahres Geschlecht zu verheimlichen.

Die meisten Opfer dieser trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse heute noch gängigen Praxis tragen massive psychische und physische Schäden davon, unter denen sie ein Leben lang leiden.

In den letzten zwölf Jahren wurde die Bundesregierung durch Kleine Anfragen bisher vier Mal aufgefordert, zur Situation der intersexuellen Menschen in Deutschland, der medizinischen Praxis und den rechtlichen Implikationen Stellung zu nehmen (Drucksachen 13/5916, 14/5627, 16/4322, 16/4786). Von betroffenen Menschen wurde mehrfach kritisiert, dass auf wiederholt gestellte wesentliche Fragen keine Antworten erfolgten und generell die Sicht der betroffenen Menschen nicht einbezogen, sondern einseitig auf den Parteistandpunkt der "an einer Fortführung der bisherigen Praxis interessiert[en]" Mediziner zurückgegriffen wurde (Schattenbericht CEDAW 2008, 1.2).

Noch als die Bundesregierung zum dritten Mal in Folge nach Statistiken zum Vorkommen und zur Behandlung von intersexuellen Menschen gefragt wurde, lautete die Antwort: "Der Bundesregierung liegen keine bundesweit einheitlichen Erfassungen und Statistiken vor" (16/4786). Zwar wurde 2001 "voraussichtlich ab 2002" eine statistische Erfassung in Aussicht gestellt (14/5627), jedoch später nie mehr darauf Bezug genommen. Zu keinem Zeitpunkt wurden Konsequenzen gezogen aus diesem Nicht-Vorliegen genauer Daten und widersprüchlichen Teilangaben gemäß "Erkenntnisse[n] von Fachgesellschaften und Wissenschaft": zum Beispiel "etwa 150" Geburten jährlich "mit genitale[n] Fehlbildungen" gegenüber "7" Krankenhauseinweisungen "mit der Diagnose Hermaphroditismus [...] im Jahr 2004"; "etwa 1:4500" "genitale Fehlbildungen" gegenüber "etwa 8 000 bis 10 000" "schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung" (16/4786). Geht es demgegenüber in wissenschaftlichen Publikationen um die Anzahl der zu Behandelnden, so heißt es bei 1:1000 sei keine "eindeutige Zuordnung" möglich, was gut 80 000 betroffenen Menschen entspricht (Finke/Höhne: "Intersexualität bei Kindern" 2008). Umso notwendiger wären deshalb aus Sicht der betroffenen Menschen exakte Statistiken und kontinuierliches Monitoring.

Durchgängig stellte sich die Bundesregierung auf den Standpunkt, die an intersexuellen Kindern ohne ihre Einwilligung vorgenommenen chirurgischen Eingriffe seien ausnahmslos "medizinisch indiziert" und dienten deshalb dem "Kindeswohl [...] (§ 1627 BGB)" (14/5627). Weiter unterstellt die Bundesregierung, "größer angelegte Nachuntersuchungen als auch die klinische Praxis" würden beweisen, "dass die Mehrzahl der betroffenen Patienten rückblickend (d. h. im Erwachsenenalter) die bei ihnen in der Kindheit vorgenommene operative Vereindeutigung ihres Genitalbefundes für richtig befinden", vermag dafür jedoch keine Belege anzuführen (16/4786).

Möglicherweise bezog sich die Bundesregierung auf die in diesem Zusammenhang gerne zitierte amerikanische Studie von Meyer-Bahlburg aus dem Jahre 2004, die angeblich beweist, dass 85% der Befragten sich "mit ihrem Geschlecht zufrieden" zeigten (vgl. Aktuelle Urologie 2005; 36: 90-95). Die in dieser Studie vorgenommene Interpretation der Untersuchungsergebnisse ist jedoch alles andere als unumstritten. So hält etwa Prof. Dr. M. Westenfelder (Krefeld) unter anderem fest:

"Zieht man z.B. in den einzelnen Auswertungsergebnissen die Gruppe der 17 CAIS, die zunächst ohne Intersexproblematik und ohne Operation zunächst als 'normale' Mädchen aufwachsen, von dem Gesamtkollektiv ab, so kommt es in einigen Aussagen zur Umkehr der Ergebnisse." (http://www.thieme-connect.com/ejournals/html/uro/doi/10.1055/s-2005-870031)

Mittlerweile vorliegende Forschungsergebnisse des Netzwerks Intersexualität/DSD unterstreichen dies. So bestätigte etwa die "Hamburger Studie" die von betroffenen Menschen seit Jahren immer wieder betonten, von der Bundesregierung aber bisher ignorierten Missstände in der Behandlung intersexueller Menschen:

"Die Behandlungsunzufriedenheit von Intersexuellen ist [...] eklatant hoch. [...] Ein Drittel [der Patienten] bewertet geschlechtsangleichende Operationen als zufriedenstellend bzw. sehr zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist unzufrieden bzw. sehr unzufrieden und das letzte Drittel ist z.T. zufrieden, z.T. unzufrieden." (Christian Schäfer: "Intersexualität: Menschen zwischen den Geschlechtern". http://www.springer.com/medicine/thema?SGWID=1-10092-2-513709-0)

Auch die aktuelle "Lübecker Studie" bestätigt erneut die notorisch "Hohe Unzufriedenheit mit der medizinischen Behandlung" von Intersexuellen. Eltern von Betroffenen schätzten zudem deren Lebensqualität durchgehend besser ein als die Kinder selbst. (Vortrag von Dipl.-Psych. Eva Kleinemeier und Dipl.-Soz. Martina Jürgensen (Lübeck) anlässlich des 5. Bundesweiten Treffens "Netzwerk Intersexualität e.V." vom 6.9.2008 in Kiel. Erste Resultate in schriftlicher Form werden Anfang Oktober auf der Netzwerk-Homepage veröffentlicht.)

Dasselbe bestätigt die Feststellung: "Auch aus der Literatur ist bekannt, dass sich ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz von Menschen mit DSD im Lauf der Pubertät oder im Erwachsenenalter entschließt, das ihnen zugewiesene soziale Geschlecht zu wechseln." (M. Jürgensen; O. Hiort; U. Thyen: "Kinder und Jugendliche mit Störungen der Geschlechtsentwicklung: Psychosexuelle und -soziale Entwicklung und Herausforderungen bei der Versorgung". Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume 156, Number 3, March 2008, S. 226-233. http://www.netzwerk-is.uk-sh.de/is/fileadmin/documents/publikationen/Kinder_und_Jugendliche_mit_Stoerungen_der_Geschlechtsentwicklung.pdf)

Diese aktuellen Studien zur Situation Intersexueller in Deutschland unterstreichen also einmal mehr, dass die von der Bundesregierung durchgehend behauptete Ausrichtung auf das Kindeswohl nicht der Realität entspricht.

Aktuelle Entwicklungen deuten darauf hin, dass die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen der uneingewilligten Behandlungen intersexueller Menschen in der Gesellschaft langsam zu einem Thema werden. Am 3. September 2008 gewann die Intersexuelle Christiane Völling den Prozess gegen ihren ehemaligen Operateur auch in 2. Instanz. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte, wie schon das Landgericht, dass das "Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt" worden sei (Az. 5 U 51/08). Mit ihrem Prozess löste Christiane Völling eine bis dahin noch nie da gewesene Medienresonanz aus und etablierte das Wort "Zwitter" in der Öffentlichkeit als positive Bezeichnung für Intersexuelle und ihre Forderung nach Selbstbestimmung (http://www.google.de/search?q=zwitterprozess). Selbsthilfegruppen weisen jedoch darauf hin, dass Christiane Völlings Anzeige buchstäblich im letzten Moment erfolgte, und berichten von einer Vielzahl von anderen Fällen, bei denen wegen der Traumatisierung der betroffenen Menschen und der oft "nicht mehr auffindbaren" Patientenakten eine Anzeige wegen Verjährung schlussendlich nicht mehr möglich war.

Für eine weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit sorgte auch der argentinische Spielfilm "XXY", der die Geschichte einer Intersexuellen erzählt.

Am 20. Juli 2008 publizierte der Dachverband Intersexuelle Menschen e.V. eine umfassende Forderungsliste von betroffenen Menschen zur Verbesserung ihrer Situation (http://www.intersexuelle-menschen.net/forderungen.html). Am 21. Juli 2008 präsentierte eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW einen eigenen Schattenbericht, dem die Forderungsliste ebenfalls beigelegt war (http://intersex.schattenbericht.org).

Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Die an ihnen begangenen medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen stellen aus der Sicht der betroffenen Menschen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar, auf deren Wiedergutmachung sie nach wie vor warten.

FRAGEN


A. Statistiken und Monitoring

1. Wie viele Kinder werden nach den Informationen der Bundesregierung jährlich in Deutschland geboren, die als intersexuell klassifiziert werden können (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent)?

Wenn der Bundesregierung keine exakten Zahlen zugänglich sind: Was gedenkt sie zu unternehmen, um solche künftig verfügbar zu haben? Wann wird dies der Fall sein?


2. Wie viele Säuglinge und Kinder im vorpubertären Alter werden pro Jahr nach der Diagnose der Intersexualität geschlechtszuweisenden medizinischen Maßnahmen (Hormonbehandlungen, Kastrationen, kosmetische Genitaloperationen, weitere Eingriffe) unterworfen (bitte aufgliedern)?

Wenn der Bundesregierung keine exakten Zahlen zugänglich sind: Was gedenkt sie zu unternehmen, um solche künftig verfügbar zu haben? Wann wird dies der Fall sein?


3. Geht die Bundesregierung einig mit der Ansicht betroffener Menschen, dass aufgrund der Widersprüchlichkeit der zugänglichen Zahlen und Statistiken zu Vorkommen und Behandlung von Intersexualität exakte Erhebungen und umfassendes Monitoring notwendig wären?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, was ist die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


B. Behandlungszufriedenheit und Kindeswohl

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen im Erwachsenenalter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Äußerungen von Intersexuellen zu den an ihnen vorgenommenen Eingriffen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass aktuelle Studien die Jahrzehnte lange Kritik einer Vielzahl von Intersexuellen an den an ihnen vorgenommenen Eingriffen bestätigt?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche aktuellen Studien zur Behandlungszufriedenheit von Intersexuellen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von im Kindesalter am Genitale operierten Intersexuellen an einer Verminderung oder vollständigen Zerstörung der sexuellen Empfindungsfähigkeit leiden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Auswirkungen von Genitaloperationen auf das sexuelle Empfinden sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn der Bundesregierung keine Auswirkungen bekannt sind, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Auswirkungen von Genitaloperationen auf das sexuelle Empfinden abzuklären? In welchem Zeitrahmen?


4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von kastrierten Intersexuellen an Folgeschäden der einzig auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapie leiden?

Wenn ja, welche Folgen sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet sie diese und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Verträglichkeit der gängigen, einzig auf das zugewiesene Geschlecht ausgerichteten Hormonersatztherapien abzuklären? In welchem Zeitrahmen?


5. Ist die Bundesregierung bereit, gemäß den Forderungen betroffener Menschen Forschungsvorhaben mit dem Ziel einer individuell abgestimmten und verträglicheren Hormonersatztherapie zu unterstützen?


6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl der ohne ihre Einwilligung kastrierten und genitaloperierten Intersexuellen dadurch zusätzlich traumatisiert sind, dass ihnen ihr eigentliches Geschlecht verheimlicht wurde, und dass sie diese Traumatisierung als besonders gravierend empfinden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Äusserungen von Intersexuellen zu Traumatisierungen durch Verheimlichung ihres eigentlichen Geschlechts sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn der Bundesregierung keine bekannt sind, was gedenkt sie zu unternehmen, um die Auswirkungen der Verheimlichung abzuklären? In welchem Zeitrahmen?


7. Geht die Bundesregierung einig mit der Ansicht betroffener Menschen, dass die Existenz und medizinische Behandlung Intersexueller einen sensiblen und tabuisierten Bereich darstellt, indem in der Vergangenheit zum Teil gravierende Fehler begangen wurden, welche das von der Bundesregierung postulierte Gebot des Kindeswohls prinzipiell in Frage stellen?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, was ist die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


C. Psychologische Unterstützung und Peer Support

1. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zu medizinischer Behandlung auch psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?


2. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Intersexuelle begleitend zu medizinischer Behandlung und eventueller psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support?


3. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Eltern Intersexueller psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung?


4. Erhalten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Eltern Intersexueller begleitend zu eventueller psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung auch Peer Support?


5. Geht die Bundesregierung einig mit der Forderung betroffener Menschen nach Peer Support als die wirksamste Hilfe für Intersexuelle und ihre Eltern?

Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um Peer Support für Intersexuelle und ihre Eltern zu gewährleisten?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Aussagen von betroffenen Menschen und ihren Eltern ein, dass Peer Support die wirksamste Hilfe darstellt?


D. Unterstützung der Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur

1. Welche Unterstützung erfahren Intersexuelle und ihre Infrastruktur derzeit aus Bundesmitteln?


2. Hält die Bundesregierung Maßnahmen erforderlich, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für erwachsene intersexuelle Menschen zu unterstützen?

Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur zu unterstützen?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung das Bedürfnis erwachsener intersexueller Menschen nach einer solchen Infrastruktur ein?


3. Was kann und will die Bundesregierung unternehmen, um die Einrichtung außerklinischer Kontaktzentren mit einem psychologischen Beratungsangebot für Intersexuelle zu fördern, welche die von Fachleuten und Interessensverbänden für wesentlich erachtete Kontaktaufnahme von Eltern und intersexuellen Kindern mit anderen Menschen in der gleichen Situation und die psychologische Beratung aller Beteiligten ermöglichen würde?


E. Akzeptanzfördernde Maßnahmen und Aufnahme in Lehrpläne

1. Ist die von der Bundesregierung in Drucksache 16/4786, Antwort C 5, in Aussicht gestellte Prüfung, ob und inwieweit allgemein zugängliche und akzeptanzfördernde Aufklärungsarbeiten über die Existenz intersexueller Menschen geeignet und erforderlich sind, inzwischen erfolgt?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
Welche Schritte wird die Bundesregierung hin zu einer solchen Aufklärung unternehmen? Schließen diese Schritte die Aufnahme von Intersexualität in die Lehrpläne der Schulen und Berufsausbildungen mit ein, insbesondere in Biologie, Sexualkunde und den sozialen Fächern, sowie in der Ausbildung sämtlicher medizinischer und sozialer Berufe, z.B. von Ärzten, Hebammen, Krankenschwestern, Pflegern, Psychologen, Lehrkräften, Kindergärtnern, Sozialarbeitern usw.?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung zu entsprechenden Ergebnissen kommen?


F. Entschädigung

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen die Jahrzehnte lange Weigerung der Bundesregierung, die durch die nicht eingewilligten Eingriffe verursachten Leiden zur Kenntnis zu nehmen, als billigendes Inkaufnehmen und damit schädigendes staatliches Handeln betrachtet?

Was ist die Einschätzung der Bundesregierung dazu? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer Vielzahl von Intersexuellen durch Traumatisierung, Hormonbehandlung und weitere Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe Zeit für ihr berufliches Fortkommen genommen wird und sie dadurch Einkommens- und Renteneinbussen erleiden?

Wenn ja, wie bewertet sie das?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, welche Auswirkungen von Traumatisierung, Hormonbehandlung und weiteren Folgen der nicht eingewilligten medizinischen Eingriffe auf das berufliche Fortkommen sind der Bundesregierung bekannt?
Wenn keine, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Auswirkungen abzuklären? In welchem Zeitrahmen?


3. Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den verantwortlichen ärztlichen Standesorganisationen Mittel zur Entschädigung Intersexueller, die Opfer nicht eingewilligter medizinischer Geschlechtszuweisungen geworden sind, zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung dahingehend zu unternehmen und in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, warum nicht?


G. Forschungen zum Thema Intersexualität

1. Werden mit Bundesmitteln medizinische Forschungen zu Ursachen und zur Behandlung von Intersexualität gefördert?

Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen werden diese in welcher Höhe vergeben?


2. Werden mit Bundesmitteln nicht-medizinische Forschungen zur Evaluation der sozialen und rechtlichen Situation intersexueller Menschen in Deutschland gefördert?

Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen werden diese in welcher Höhe vergeben?


H. Menschenrechtsfragen

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen die nicht eingewilligten Eingriffe und ihre Folgen als eine Verletzung nicht nur der Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde empfinden, sondern auch als eine Verletzung der Kinderrechtskonvention (CRC), des Zivilpakts (ICCPR), des Sozialpakts (CESCR) und der Konvention gegen Folter (CAT)?

Wie bewertet sie diese Vorwürfe?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


2. Ist der Bundesregierung der Schattenbericht CEDAW 2008 des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. bekannt?

Wenn ja, wie bewertet sie diesen?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?


I. Forderungen betroffener Menschen

1. Sind der Bundesregierung die Forderungen des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. bekannt?

Wenn ja, wie bewertet sie diese?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung eine Abklärung vornehmen?


Siehe auch: Streicheleinheiten für die Bundesregierung

Wednesday, September 10 2008

Von Zwangsoperateur "schuldhaft in Selbstbestimmungsrecht verletzt" - "Zwitterprozess"-Pressespiegel OLG 4.9.08

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Vollständiges Gerichtsurteil (5 U 51/08)

Christianes glanzvoller definitiver Sieg auch vor dem OLG vom 3.9.2008 vermochte wieder mehr Medienecho zu generieren als als die provisorische Rückweisung zuvor. Erneute Steigerung verspricht die nächste Prozessphase, wenn über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden wird.

Das gute Dutzend Berichte, das ich bisher auf dem Netz fand (Ergänzungen willkommen) deckt einmal mehr ein grosses Spektrum ab von mehr oder weniger engagierten, sauber recherchierten Berichten bis hin zu grotesken Verzerrungen offensichtlich überforderter bis mutwilliger RedakteurInnen.

(Bild: Der Westen)

Positiv ist m.E. zu werten, dass es einmal mehr bei der überwiegenden Mehrzahl der Berichte klar um einen "Zwitterprozess" geht, in dem ein Zwitter wegen einer uneingewilligten OP klagt und gewinnt, weil "Der Chirurg [...] die Patientin vor der Operation nicht hinreichend aufgeklärt und sie daher mangels wirksamer Einwilligung schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt" hatte, wie das OLG in seinem nicht mehr anfechtbaren Urteil unmissverständlich festhielt, sowie (meine Hervorhebungen):

"Nach den Angaben in der Behandlungsdokumentation der Medizinischen Klinik über die der Klägerin zuteil gewordene Aufklärung bedarf es keiner näheren Erörterung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt worden ist. Damit fehlte es an einer wirksamen Einwilligung der Klägerin in die Operation, so dass sie ohne Zweifel rechtswidrig war." (5 U 51/08)

Christianes Prozess hat das Wort "Zwitter" als positive Bezeichnung für Zwischengeschlechtliche und ihre Forderung nach Selbstbestimmung im Nachrichten-Mainstream durchgesetzt!

Die Bezeichnung "Intersexuell" ist demgegenüber in der Berichterstattung rückgängig, aber immer noch verbreitet. Trotzdem tun sich die deutschen Medien nach wie vor schwer, beispielsweise Zwangskastrationen oder genitale Zwangsoperationen an Zwittern deutsch und deutlich unmissverständlich anzuprangern -- das Ausmass der Ignoranz und chronischen Verdrängung der ganzen Wahrheit ist (wie auch in anderen Fällen) allem Erreichten zum Trotz nach wie vor erschreckend hoch.

Gerne verzichten könnte ich z.B. auf die ständigen Versuche, den eigentlichen Sachverhalt auf die Konstellation "Krankenpflegerin gegen Arzt" zu reduzieren und damit quasi als interne Standesangelegenheit zu entsorgen, oder mittels der typischen Trans*-Berichterstattungs-Terminologie wie "Geschlechtsumwandlung", "weibliche Geschlechtsorgane" usw. das eigentliche Kernthema einmal mehr aussen vor zu lassen -- verhängnisvolle Tendenzen, wie sie in den allermeisten Berichten zumindest durchscheinen. Handkehrum steht das Wort "Zwitter" noch in den peinlichsten Meldungen mindestens einmal.

Diese z.T. gegenläufigen Tendenzen finden sich alle bereits in der ursprünglichen Pressemitteilung des OLG vom 4. September unter dem Titel Kölner »Zwitterprozess«: Krankenpflegerin obsiegt auch in 2. Instanz (auch als PDF-Download 16 kb), mit Ausnahme der "Geschlechtsumwandlung" sind alle obigen Zitate dort bereits mehr oder weniger prominent versammelt. Dass das OLG sich überhaupt bemüssigt sah, eine Pressemitteilung zu verschicken (was es nur sehr unregelmässig tut), bekräftigt einmal mehr das öffentliche Interesse am "Zwitterprozess". (Nachtrag: Inzwischen ist auch das vollständige Urteil online.)

Auch der Kölner Stadtanzeiger schreibt sowohl von einem "beispiellosen" Zwitterprozess und "Selbstbestimmungsrecht verletzt", die Schlagzeile lautet jedoch einmal mehr Krankenpflegerin siegt gegen Chirurgen, oder zumindest ist die Rubrik "Zwitterprozess" in deutlich kleinerer Schrift wiedergegeben.

Später Sieg im "Zwitterprozess" heissts bei der Kölner Rundschau, sinnigerweise in der Rubrik »Kriminalität«!

"Zwitterprozess": Krankenpflegerin siegt erneut gegen Chirurgen berichtet Der Westen in einem korrekten Artikel. Prominent werden einmal mehr auch die Demo und die Forderung "Menschenrechte auch für Zwitter" bildlich in Erinnerung gebracht (siehe Bild oben). Danke!

"Zwitterprozess": Krankenpflegerin siegt erneut gegen Chirurgen titelte auch die Ibbenbürener Volkszeitung.

Mit "Zwitterprozess: Christiane/Thomas V. bekommt wieder Recht hat der Express offensichtlich noch nicht mitbekommen, dass Christiane unterdessen nicht mehr Thomas ist. Cool hingegen, dass bildlich einmal mehr die Demo und das klassische Transparent "Menschenrechte auch für Zwitter" rezykliert werden.

(Bild: Express)

Chirurg muss intersexueller Frau Schmerzensgeld zahlen, betiteln die Aachener Nachrichten die ddp-Meldung.

Intersexuelle setzt Klage gegen Arzt wegen OP durch, die Agentur afp bleibt als einzige komplett am alten medizinischen Begriff kleben und lässt "Zwitter" aussen vor.

Super erfreulich m.E. hingegen, wie über das Urteil auf Branchenwebsites berichtet wird, so z.B. auf gesundheitsnews.imedo.de, www.anwalt.de/rechtstipps, anwaltmagazin.de, www.juraforum.de, www.jurion.de, juris.de! Respekt!

Nachtrag: Auch die Ärzte Zeitung vermeldet unter der Rubrik "Praxis & Wirtschaft" die dpa-Meldung: "Zwitterprozess": Chirurg muss Krankenpflegerin entschädigen.

Ebenso die Frankfurter Rundschau unter dem Titel "Zwitterprozess": Abermals Sieg gegen Chirurgen.

Titelmässig definitiv auf dem absteigenden Ast ist Focus mit Köln: Schmerzensgeld für ungewollte OP (interessant auch die Kommentare dort).

Von wegen Kommentare: Interessant auch, wie auf de.indymedia.org einmal mehr Kommentare stehen bleiben à la "Jedoch kann ich mir auch nicht so recht vorstellen das ein Arzt z.B. bei jemanden einbricht, die Persin mit Gas beteubt und dann eine Geschlechtsentfernung durchführt." oder "was war der arzt denn für einer, dass er 100.000 € bezahlen muss. hat der überhaupt soviel geld?", während Kritik daran versteckt wird (aber mitunter trotzdem wirkt).

Gleich mit zwei Titeln für denselben Bericht operiert topnews.de -- leider alle beide von der unsichtbarmachenden und verleugnenden Art: Schmerzengeld wegen Entfernung weiblicher Geschlechtorgane rechtens & Schmerzengeld wegen Entfernung weiblicher Geschlechtorgane bestätigt

Das Schlusslicht der Berichte bildet diesmal wohl die net-tribune.de mit Schmerzensgeld für Geschlechtsumwandlung ohne Zustimmung.

Letzterer Artikel wurde zu Recht auch im Hermaphroditforum kritisiert (06.09.2008 11:30). Ihn jedoch zugleich als Referenz für die "Medienresonanzen" zu erklären und den Prozess wie scheints im OII-Forum deshalb als Ganzes gleich in Frage zu stellen halte ich für wenig sinnvoll, siehe auch Nellas Kommentar (08.09.2008 22:13) und die sonstige Diskussion. Und die ebenfalls von Michel im selben Thread auszugsweise zitierte Dissertation (05.09.2008 17:49) verpasst m.E. vor lauter Fixierung auf die (eigene) (Trans-)Gender-Thematik (einmal mehr) komplett, worums eigentlich geht (wie auch schon "Liminalis"), und spiegelt dadurch (einmal mehr) bloss die üblichen Vereinnahmungsmechanismen. Umgekehrt waren an der Demo zum 1. Prozesstag auch einige solidarische Transgender vertreten, die vormachten, dass es auch anders geht ...

PS: So nebenbei -- hätten Nella und ich die Pressearbeit "unseren Transgenderfreunden" überlassen oder uns an deren Kategorien angelehnt, hätte es die Presseresonanz entweder gar nicht gegeben, oder sie wäre von Stichworten wie "Geschlechtsidentität", "sexuelle Minderheiten", "(Trans-)Gender" usw. usf. geprägt geworden ... wie ja auch in einzelnen Fällen versucht wurde, Christiane als "(Trans-)Genderkämpferin" vor den eigenen Karren zu spannen.

Christianes Prozess auf diesem Blog:
- Christiane Völlings Geschichte
- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Bericht 1. Prozesstag
- Pressespiegel 1. Prozesstag
- Warum Christiane Völling zur Transsexuellen gemacht werden soll
- Wegen Zwitterprozess: Druck auf Ärzte wächst
- Bericht und Pressespiegel 2. Prozesstag
- Christiane: Der kampf geht weiter
- Bericht provisorischer Entscheid OLG
- Bericht definitiver Entscheid OLG
- Pressespiegel definitiver Sieg vor OLG
- Internationale Artikelübersicht auf OII

- Zwitterprozess: 3. Prozesstag 20.5.09 – "Netzwerk DSD" fällt Chirurgen in den Rücken  

Sunday, September 7 2008

Rede 5. Treffen Netzwerk Intersexualität Kiel 6.9.2008


Fast hätte ich es nicht geschafft. Wie immer, wenn ich vor Ärzten reden oder vor einem Spital eine Presseerklärung abgeben muss, wurde ich schon drei Tage vorher langsam richtig unausstehlich, der Weltuntergang steht unmittelbar bevor und ich hoffe nur noch, dass er rechtzeitig stattfindet oder ich schwer krank werde, damit ich nicht hingehen muss. Damit es so richtig schlimm wird, fange ich dann jeweils noch einen Streit mit meinem Freund an, sage ihm, ich wolle ihn nie mehr sehen, verpasse deswegen meine Therapiestunde und werde gewalttätig gegen meinen Laptop, auf dem ich neben dieser blöden Pressemitteilung noch diese besch... Rede für das Netzwerktreffen schreiben soll.

Am nächsten Tag sehen wir beide ziemlich alt aus, sind immer noch unausstehlich und zu nichts zu gebrauchen. Irgendwie kriegen wir dann den Flug trotzdem noch und schaffen es tatsächlich nach Kiel, wo wir um elf todmüde in der Jugendherberge ankommen, das Bett beziehen und immer noch kaum zu etwas zu gebrauchen sind.

Am nächsten Morgen stehe ich um sieben auf. Mir ist schlecht, aber wenigstens haben wir immer noch keine Rede, also muss ich auch keine halten, weshalb es mir gleich ein bisschen besser geht. Als ich gerade meinen Mitzwittern eine SMS schicken will, dass meine Rede leider ausfällt und sie umdisponieren müssen, steht mein Freund auch auf und überredet mich, nach dem Frühstück zu versuchen, die Rede doch noch zu schreiben. Mir ist schon wieder schlecht, ich habe keinen Hunger mehr und will mein Müsli nicht essen. Aber er lässt nicht locker: "Ein Löffel für Hiort, ein Löffel für Schwöbel, ein Löffel für Krege, ..." Ich könnte ihm den Teller ins Gesicht schmeissen, aber irgendwie kriegen wir dann anschliessend in einer knappen Stunde doch noch sowas wie eine Rede hin und schaffen es noch knapp pünktlich zum Netzwerktreffen, das jedoch eine Stunde früher als auf meiner Traktandenliste vermerkt begonnen hatte. Da ich die Rede nirgends ausdrucken konnte, schreibe ich sie von Hand ab und halte sie dann tatsächlich und ohne dabei zu kotzen. Darauf bin ich am meisten stolz.

Und hier ist sie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitzwitter

Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, hier ein paar Worte sagen zu dürfen. Ich bin Daniela Truffer, 1. Vorsitzende von Intersexuelle Menschen e.V. Vielleicht nicht gerade der ideale Job für jemanden, der Mühe hat, sich vor Menschen hinzustellen wie jetzt.

Von klein an wurde ich gelehrt, nicht aufzufallen, am Besten gar nicht zu existieren. Von klein auf habe ich gelernt, dass es etwas Unangenehmes ist, im Mittelpunkt zu stehen und alle schauen mich komisch an und reden über mich. Wenn ich mich jetzt heute trotzdem hier hinstelle, so tue ich dies in der Hoffnung, dass Kinder wie ich es einmal besser haben sollen.

Ich werde oft gefragt, ob es mir nicht recht sei, dass ich zu einem Mädchen gemacht wurde, ob ich lieber ein Junge wäre. Dass ich vielleicht hätte so sein wollen, wie ich geboren wurde, steht dabei meistens gar nicht zur Debatte. Und am allerwenigsten, dass ich nie gefragt wurde, dass ich das hätte selber entscheiden wollen. Weil das ist es, was mir am meisten zu schaffen macht, sogar noch mehr als die Folgen der Operationen, dass ich nie gefragt wurde, dass von allem Anfang über mich hinweg entschieden wurde.

Damit stehe ich nicht allein. Praktisch alle zwischengeschlechtlichen Menschen, die ich kenne, leiden darunter, dass über sie bestimmt wurde und sie nicht selber entscheiden durften. Nicht umsonst steht in praktisch allen Forderungslisten von zwischengeschlechtlichen Menschen zuoberst die Frage der Einwilligung der Betroffenen. So auch in der Forderungsliste unseres Vereins. Über eine inhaltliche Stellungnahme des Netzwerks zu dieser würden wir uns nach wie vor freuen.

Leider ist Selbstbestimmung für Intersexuelle aber auch heute immer noch kein Thema. Zwar wurden in den letzten Jahrzehnten in der Behandlung vor allem technisch viele Fortschritte gemacht, dieser zentrale Punkt wurde jedoch nie grundsätzlich angegangen. Zwar gibt es heute Empfehlungen der Arbeitsgruppe Ethik des Netzwerks, die in die richtige Richtung zielen. Jedoch sind sie nach wie vor unverbindlich formuliert und haben bloss fakultativen Charakter. In den aktuellen Behandlungsrichtlinien und Artikeln der ausführenden Ärzte steht jedoch weiterhin praktisch ausnahmslos, operative Eingriffe seien am Besten in den ersten zwei Lebensjahren durchzuführen. Zu fragen seien lediglich die Eltern, das Einverständnis der zu operierenden Person sei nicht erforderlich.

Dem möchte ich als Betroffene einmal mehr entschieden widersprechen.

Glücklicherweise deuten die aktuellsten Entwicklungen darauf hin, dass die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen solcher uneingewilligter Behandlungen in der Gesellschaft langsam zu einem Thema werden. Vor zwei Tagen gewann Christiane Völling auch in der 2. Instanz den Prozess gegen ihren ehemaligen Operateur. Mit ihrem Prozess löste sie eine bis dahin noch nie da gewesene Medienresonanz aus. Weitere Prozesse von ohne ihre Einwilligung operierten Intersexuellen sind in Vorbereitung.

Am 21. Juli 2008 reichte eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. in New York vor dem UN-Kommittee CEDAW einen ersten Schattenbericht zu den Menschenrechtsverstössen an intersexuellen Menschen in Deutschland ein. Am kommenden Januar wird die Bundesregierung in Genf Rede und Antwort stehen müssen. Weitere Schattenberichte, unter anderem zur Kinderrechtskonvention, sind ebenfalls in Vorbereitung. Ebenso weitere politische Vorstösse und Aufklärung der Öffentlichkeit.

Im Namen der Betroffenen möchte ich Sie einmal mehr bitten, der zentralen Frage der Selbstbestimmung und informierten Einwilligung von zwischengeschlechtlichen Menschen endlich auch in der Praxis umfassend Rechnung zu tragen.

Solange noch die Möglichkeit besteht, dies von sich aus zu tun.

Ich danke Ihnen.

P.S.: Beim Mittagessen plauderten wir angeregt mit den Vertreterinnen der AGS-Selbsthilfegruppe und einem Professor. Als ich einmal mehr auf die Folgen von Zwangsoperationen hinwies, sagte dieser, wohl ohne es böse zu meinen: "Aber sie stehen ja noch hier." Wenn der wüsste ...

Ausführlicher Bericht über das Treffen:
5. Netzwerk-Treffen Kiel 6.9.08: Intersexualität ade - DSD ahoi!

Thursday, September 4 2008

Kölner "Zwitterprozess" - Christiane siegt definitiv auch in 2. Instanz

Bild: 1. Prozestag, 12.12.07, LG Köln

Heute rief uns Christiane Völling an: Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung ihres Zwangsoperateurs einstimmig definitiv abgelehnt! Der Chirurg hatte die Intersexuelle am 12.8.1977 ohne ihre Einwilligung kastriert und ihr die inneren Geschlechtsorgane entfernt - ein bei mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborenen Menschen heute noch übliches menschenrechtswidriges Vorgehen. Am 6.2.2008 wurde der Chirurg deshalb vom Landgericht Köln zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

Bereits am 30.6.2008 hatte der 5. Senat des OLG die Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurück gewiesen, worauf der Beklagte nach einer Fristerstreckung Gegenvorstellung erhoben hatte. Das OLG beschloss am 3.9.2008 einstimmig, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurück zu weisen. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Auch Christianes Anwalt Georg Groth bestätigte auf Anfrage:

"Nach § 522 Abs. 3 der Zivilprozessordnung ist dieser Beschluss nicht anfechtbar. Theoretisch könnte der Beklagte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, was jedoch kaum Aussicht auf Erfolg hat. Da keine Verfassungsfragen tangiert wurden, wäre auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht abenteuerlich."

Das Verfahren geht somit ans Landgericht zurück, wo nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden werden soll. Gefordert sind mindestens 100'000 Euro.

Christiane Völling:

"Ich kann es noch gar nicht richtig fassen nach dem ganzen Stress der letzten Monate. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Diese Zwangskastration ist eine Straftat."

Christiane betonte insbesondere ihre Dankbarkeit gegenüber ihrem Anwalt Georg Groth, der ihr die Kosten für das Honorar und die Gerichtskosten vorstreckte.

Wir gratulieren Christiane ganz herzlich und freuen uns mit ihr!

>>> Pressespiegel: Von Zwangsoperateur "schuldhaft in Selbstbestimmungsrecht verletzt"


Bleibt zu hoffen, dass alle Mediziner, die heute noch zwischengeschlechtliche Menschen ohne ihre Einwilligung kastrieren und an ihren Genitalien zwangsoperieren, sich dieses Urteil kräftig hinter die Ohren schreiben.

Diese menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen an intersexuellen Menschen müssen endlich aufhören!


Bereits sind weitere Gerichtsverfahren in Vorbereitung, doch es ist noch ein langer Weg, bis die an Zwischengeschlechtlichen Jahrzehnte lang begangenen systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich gesühnt und soweit wie noch möglich wieder gut gemacht sind.


>>> Pressespiegel: Von Zwangsoperateur "schuldhaft in Selbstbestimmungsrecht verletzt"

Christianes Prozess auf diesem Blog:
- Christiane Völlings Geschichte
- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Bericht 1. Prozesstag
- Pressespiegel 1. Prozesstag
- Warum Christiane Völling zur Transsexuellen gemacht werden soll
- Wegen Zwitterprozess: Druck auf Ärzte wächst
- Bericht und Pressespiegel 2. Prozesstag
- Bericht provisorischer Entscheid OLG
- Bericht definitiver Entscheid OLG
- Pressespiegel definitiver Sieg vor OLG
- Internationale Artikelübersicht auf OII

Friday, August 29 2008

"Nicht Frau, nicht Mann! - Mein Leben als Zwitter" - RTL2 28.8.08

Die Zwitter Medien Offensive geht weiter!

Nach mehreren Verschiebungen endlich auf RTL2 zu gewohnt später Stunde 23:10-00:10 der "Explosiv"-Beitrag mit Christiane Völling, A*** und Frances und Claudia Kreuzer-Clüsserath!

Die haarsträubende Ankündigung des Films auf der RTL-Homepage von Mitte Juli liess schon Befürchtungen entstehen, dass der Beitrag dem Thema "Intersexualität" nicht wirklich gerecht werden würde. Leider haben sich diese Befürchtungen bestätigt.

Ähnlich wie im Spiegel-TV-Beitrag vom 1.4. auf VOX, in dem Christiane und Andrea genauso sympathisch und berührend mitwirkten und ebenfalls Klartext redeten, wird durch die unsinnigen Aussagen der Kommentatoren das Bild vermittelt, es gehe bei Intersexualität in erster Linie darum, dass mit einer nochmaligen Geschlechtsangleichung eine 'falsche' Zwangszuweisung wieder gut gemacht werden kann.

Was soll zwitter denn von so rigiden Aussagen halten wie "Frausein heisst auch, sich wie eine Frau anzuziehen", "Sie muss lernen als Frau zu leben, sich weiblich zu schminken", "eine richtige Frau" und "verheiratet als Mann und Frau"? Solche Statements gründen ja gerade auf Vorstellungen von Geschlechtsidentität, die letztendlich zur operative Angleichung an Zwittern führen! Warum nicht ein: Jeder intersexuelle Mensch soll selber entscheiden können, wie er als Zwitter, Mann oder Frau leben will. Eine solche Aussage wäre wohl zu 'explosiv' gewesen.

Die Folgen der Zwangsoperationen werden nur am Rande erwähnt. Die Botschaft, dass Zwischengeschlechtliche selber darüber entscheiden dürfen sollen, in welchem Geschlecht sie leben wollen, kommt nur am Rande rüber. Der Fokus ist darauf gerichtet, wie man doch noch eine "richtige Frau" oder ein "richtiger Mann" werden kann.

Die Leiden aufgrund von Zwangsoperationen ohne Einwilligung lassen sich mit ein bisschen shoppen gehen weder beheben noch filmisch darstellen. Bei dieser Art der Darstellung lassen sie sich höchstens erahnen. Obwohl ich eher der Überzeugung bin, dass die meisten ZuschauerInnen wieder einmal denken werden, es handle sich bei Intersexualität um eine besondere Form von Transsexualität.

Aber vielleicht spiegelt der Beitrag auch ganz einfach wider, dass viele Zwitter 'ganz normale' Männer oder Frauen sein möchten? Der Darstellung des Umstands, dass sie aber selber darüber entscheiden möchten, und was passiert, wenn sie das nicht tun können, hätte jedoch etwas mehr Rechnung getragen werden können.

Ich frage mich bloss, warum Anja Kumst, die in den Interviews offensiv die politische Forderung nach einem dritten Geschlecht vertreten hatte, obwohl angekündigt, im Beitrag letztendlich nicht vorkam.

Nella

Siehe auch:
-
Nachtrag zu RTL2-Sendung "Explosiv" vom 28.8.08
-
Fatale "Explosiv"-Ankündigung: RTL krebst zurück

Thursday, July 10 2008

Christiane Völling: Chirurg blitzt mit Berufung ab!

Wie Christiane Völling mitteilt, tagte das Oberlandesgericht Köln am 30.6.2008 hinter verschlossenen Türen, um über das weitere Verfahren im Prozess gegen ihren damaligen Operateur zu befinden. Dieser war am 6. Februar vor dem Landesgericht Köln in erster Instanz zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt worden, weil er der zwischengeschlechtlichen Christiane Völling ohne ihre informierte Einwilligung gesunde Eierstöcke und Gebärmutter entfernt hatte, die angeblich "entartet" gewesen seien.

Inzwischen hat Christiane nun die Verfügung vom OLG Köln erhalten und schreibt:

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück zu weisen.

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, weil das angefochtene Urteil weder auf einer Rechtsverletzung beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Das Berufungsvorbringen nötigt nicht zu weiterer Sachaufklärung oder ergänzender Beweiserhebung oder zu weiterer mündlicher Verhandlung.

Der Beklagte hat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen......

Der fehlbare Chirurg, der Christiane Völling ohne ihre informierte Einwilligung die inneren Geschlechtsorgane entfernte und sich dabei auf "Krebsgefahr" berief, blitzt also auch vor dem OLG ab!

Aber noch ist es nicht ausgestanden. Der Chirurg kann immer noch auf einer mündlichen Verhandlung vor Oberlandesgericht bestehen. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte Folgen nicht nur für ihn, sondern auch für sämtliche Kliniken und alle seiner Standesgenossen, für die menschenrechtswidrige Zwangsoperationen auch an Kleinkindern nach wie vor Standard sind. Es ist deshalb zu befürchten, dass der Chirurg weiterhin auf Zeit spielen wird um eine rechtskräftige Verurteilung um jeden Preis zu vermeiden.

Einmal mehr muss Christiane Völling mehrere Wochen abwarten ...

Nachtrag: Bericht in der Aachener Zeitung vom 29.7. Der Chirurg habe eine Frist bis 15. August ...

Fortsetzung:  >>> Kölner "Zwitterprozess" - Christiane siegt definitiv auch in 2. Instanz

Christianes Prozess auf diesem Blog:
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- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Bericht 1. Prozesstag
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Monday, June 23 2008

Zwitter @ Kulturzeit, Mi 25.6.08 19:20h 3Sat

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter und weiter ...

Im Beitrag vom Mittwoch u.a. mit dabei: Christiane Völling, Ins A. "GenderFreeBlog" Kromminga und Elisabeth "Museli" Müller!

Habe auf 3Sat noch keine offizielle Ankündigung gefunden, sondern einzig eine Meldung in Die Standard, doch wir sind schon mal mächtig gespannt ...

Nachtrag: Die Sendung wurde extrem kurzfristig auf Mittwoch vorverlegt :-(
Wiederholungen: Do 01:35 und 09:05

Die Sendung kam super rüber mit massig Klartext zu den menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen usw. Allen Beteiligten und 3Sat ein fettes Danke!!! :-) :-) :-)

Mittlerweile ist auch ein sehr guter Text zur Sendung auf der 3Sat-Homepage online!

Wednesday, April 30 2008

Christiane Völling ist nicht mehr Thomas!!

Nun ist es also endlich offiziell: "Der Amtsrichter - der 4.! - hatte endlich ein Einsehen!! Es geschehen noch Zeichen und Wunder!!" So schrieb Christiane Völling vor wenigen Wochen überglücklich an die Selbsthilfegruppe der XY-Frauen.

Nachdem das Amtsgerichts Kleve mit Schreiben vom 4. März 2008 Christiane mitgeteilt hatte, dass ihre Gerichtsakte im Universitätsklinikum Essen "verloren gegangen" und trotz "intensiver Suche (...) nicht mehr auffindbar" sei, und sich eine erneute Verzögerung abzuzeichnen schien, hat das Amtsgericht Kleve am 28. März 2008 nun endlich durch den Richter Laux beschlossen:

Die Eintragung Nr. (...) im Geburtenbuch des Standesamtes (...) ist gem. § 47 Abs. 1 Personenstandsgesetz durch Beischreibung der folgenden Vermerke zu berechtigen:
1. Das Geschlecht des Kindes ist weiblich.
2. Das Kind führt nicht den Vornamen Thomas. Der Vorname des Kindes lautet richtig: Christiane.

Die Hinhaltetaktik, mit der das Amtsgericht Kleve in Kooperation mit dem MDK-Gutachter in Köln, Dr. med. Hans-Günter Pichlo, versuchte, Christiane Völling zu einer Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz zu drängen, schien nun - nach bald zwei Jahren! - endlich ein Ende gefunden zu haben. "Dieses Urteil, bzw. diese Urkunde ist meine Existenzgrundlage, die Basis für mein neues Leben!!!! Ich spüre die innere Befreiung!" schrieb Christiane voller Zuversicht.

Christiane wollte aber aufgrund ihrer Erfahrungen mit der "Verzögerungstaktik" von Krankenkasse und Amtsgericht vor der Veröffentlichung dieser frohen Botschaft das Ende der Beschwerdefrist gegen den Beschluss abwarten - wie sich heraustellen sollte, aus guten Gründen:

Als Christiane auch nach Ablauf der Beschwerdefrist am 7. April 2008 sowie auf ihre zwei diesbezüglichen schriftlichen Anfragen vom Amtsgericht Kleve weder eine Auskunft noch den rechtskräftigen Beschluss erhielt, rief ich im Namen des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. beim Amtsgericht Kleve an.

Den Herrn Laux konnte ich leider nicht erreichen, auch nicht über die direkte Nummer. Am Nachmittag versuchte ich es dann anderweitig. Nach dem x-ten Verbundenwerden (da sind Sie bei mir aber falsch und so weiter) und tüdelidü Saxophonmusik landete ich schliesslich bei der zuständigen "Justizbeschäftigten" Frau Pestka.

Frau Pestka erklärte, dass die Beschwerdefrist neu erst am 15.4. abgelaufen sei, und nicht am 7.4. wie ursprünglich vorgesehen, denn:

Der Beschluss, den das Amtsgericht Kleve an den Kreis gesandt hat, ist wohl nicht angekommen (nicht schon wieder) und deshalb musste der Beschluss dem Kreis nochmals zugestellt werden: der Kreis hat den Beschluss also verspätet erhalten und deshalb wurde die Beschwerdefrist klammheimlich bis 15.4. verlängert.

Frau Pestka bestätigte den Eingang von Christianes zwei Schreiben, aber auf meine Bemerkung, dass Christiane darauf keine Antwort erhalten habe, ging sie nicht weiter ein ausser irgendwie von wegen dass es keinen Sinn gemacht hätte, weil sie ja auch warten mussten, blabla ...

Sie sagte dann, dass die Post an Christiane raus ist und ich wollte wissen, an welchem Tag genau, weshalb Frau Pestka nachschauen ging (obwohl die Akte, wie sie sagte, jetzt geschlossen ist).

Am 25.4. sei der Beschluss samt Stempel an Christiane versandt worden. Sie sollte ihn also noch diese Woche erhalten ... wenn er denn nicht verloren gegangen ist ... aber dann gäbe es richtig Stunk!

"Wir sind froh, dass das endlich abgeschlossen ist", meinte Frau Pestka.

"DA SIND SIE NICHT DIE EINZIGEN!!", erwiderte ich.

Fazit: Akte geschlossen, Beschluss mit Stempel unterwegs zu Christiane ... Der Sekt ist kalt gestellt, noch warten wir aber gespannt auf Christianes Anruf und fragen uns zwischendurch, wie lange ein Brief von Kleve nach Düsseldorf hat ...

Nachtrag: Heute, 2.5., rief mich Christiane an und teilte mir mit, dass der rechtskräftige Beschluss nun endlich angekommen sei! Zwar wurde er nicht, wie behauptet, am 25.4. versandt, sondern erst am 30.4. und das beigelegte Schreiben war auf den 28.4. datiert ...

Wird Zeit, dass der MDK-Gutachter und Transsexuellen-Experte Dr. med. Hans-Günter Pichlo mit der Kostengutsprache für die "Reorrektur-OP" nun auch endlich mal vorwärts macht.

Sunday, April 20 2008

Einmal mehr: Kölner Frauenfilmfestival setzt "intersexuell" = transsexuell

Jedes Mal, wenn Zwischengeschlechtliche sich "outen", sei es in der Öffentlichkeit oder im Freundeskreis, ernten sie "geistreiche Reaktionen" à la "Hat das etwas mit Transsexualität zu tun?" (Nella auf diesem Blog) oder "Ja, man hört und liest viel über Transsexuelle......." (Beispiel im nichtöffentlichen Bereich des IS-Menschen Forums).

Zusätzlich werden Zwischengeschlechtliche von Ärzten, Krankenkassengutachtern und Richtern regelmässig gedrängt, ihnen zustehende Behandlungen doch lieber über die "Trans*schiene" zu beantragen -- ansonsten sie mit z.T. Jahre langen Schikanen zu rechnen haben (Beispiel Christiane / nichtöffentliche Forumsbeispiele).

Kurz, die "bewährte" Desinformationstaktik etwa von Helma Katrin Alter oder Laura Armani (Nachtrag: und ihrer Souffleure von der "Church of Sexology", mehr dazu z.B. hier und hier) trägt weiterhin Früchte -- auf Kosten der Zwischengeschlechtlichen wie gehabt.

Nach dem schwullesbischen Fimfestival "Pink Apple" in Zürich trat nun auch das Frauenfilmfestival Dortmund / Köln ins selbe Fettnäpfchen -- und einmal mehr werden die für Zwischengeschlechtliche so fatalen "Verwechslungen" von der Presse unkommentiert weiterverbreitet -- ausgerechnet in der Stadt, in der Christiane Völling vor kurzem einen historischen Sieg für alle Zwischengeschlechtlichen errang ...

Aus einem Interview über "intersexuelle Themen" im Programm mit Festival-"Chefin" Silke J. Räbiger von Thomas Linden von der "Kölnischen Rundschau":

Eine Tradition aus Feminale-Zeiten hat die Sektion Quer-Blick. Wird sie zum Anziehungspunkt für die Subkultur?

Das wird sich zeigen. Intersexuelle Themen kommen in vielen Filmen vor, das haben wir beim Sichten festgestellt. Zum Beispiel in unserem argentinischen Eröffnungsfilm „XXY“ [Siehe Berichterstattung auf diesem Blog eins / zwei / drei] oder „She's a Boy I know“ [ein Film über eine Transsexuelle, der mit "Intersexualität" nichts zu tun hat] einer kanadisch-chinesischen Koproduktion. Eine erfreuliche Entwicklung, weil man nun nicht mehr so tun kann, als ob es sich hier um Sonderfälle des Lebens handelte. Die Zeit ist reif, dass intersexuelle Themen nicht mehr in dunkle Ecken abgeschoben werden. Es ist schon eine gute Mischung, die sich in unserem Programm gefunden hat.

Mag sein, dass diese "Mischung" für Festivalchefin Silke Räbiger oder für nach bekanntem Muster "Intersexuelle" vereinnahmende Transsexuelle eine "gute" ist. Für Zwischengeschlechtliche und ihre berechtigten Interessen ist sie hingegen schlecht und ein Teil des Problems, nicht der Lösung ...

(Hat tip an den Genderfreeblog, via dessen IS-Ticker ich auf das zitierte Interview stiess.)

Nachtrag: Pressemitteilung des Vereins vom 23.04.08

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!



XXY auf zwischengeschlecht.info:      

XXY - Ein menschlicher Film über Zwitter

XXY - der Film: Schweizer Verleiher nimmt Problematik ernst

XXY - argentinischer Spielfilm über jungen zwischengeschlechtlichen Menschen

Friday, April 11 2008

"Krebsgefahr!" - Teamwork zwischen Endokrinologen und Chirurgen

So lange es Endokrinologen-Medizyner gibt, die – trotz Studien, die das Gegenteil beweisen (>> "0.9% Krebsrisiko") – öffentlich behaupten, dass Hodenanlagen "in den meisten Fällen" aufgrund eines angeblich "hohen Krebsrisikos" entfernt werden müssen, so lange wird es Chirurgen-Medizyner geben, die sich das nicht zwei Mal sagen lassen, sondern Eltern unter Druck setzen und eifrig Säuglinge zwangskastrieren werden. Denn:

"Man kann hier also keinesfalls von Zwangsoperationen sprechen, denn dieser Eingriff ist lebensnotwendig."

So Prof. Dr. Eugen Schoenle (Bild: Landbote), Professor für pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie am Kinderspital Zürich in "Der Landbote" (pdf-Download) vom 6.2.2008.

"Schönle Ausreden" – und das ausgerechnet am Tag von Christiane Völlings Sieg!

Nella


Saturday, April 5 2008

Helma Katrin Alter – transsexuell oder intersexuell?

Helma Katrin Alter (Bild: dgti) entdeckt 2008 plötzlich ihre "Intersexualität" ...

Die Galionsfigur der Transsexuellenbewegung ist erste Vorsitzende der von ihr gegründeten "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)". Dass "Intersexualität" dabei am Schluss steht, ist kein Zufall, sondern Programm.
 
(Dass der Zusatz "Intersexualität" überhaupt angefügt wurde, ist der Verdienst der zwischengeschlechtlichen Claudia Kreuzer-Clüsserath, die der dgti aber bald enttäuscht den Rücken kehrte.)

Die heute 62-jährige Alter lebte 46 Jahre lang als Ernst Helmar Alter "im falschen Körper" und zeugte als Mann zwei Kinder. Im Juli 1994 "outete" sie sich: "Zehn Tage später stand mein neuer Name im Ausweis." Ihr (Nachtrag: u.a. der "Church of Sexology" abgelauschtes, mehr dazu z.B. hier und hier) Credo, das sie auch im Namen der dgti predigt:

Transgender muss als Sammelbegriff für alle Menschen verstanden werden, die nicht in eine starr polarisierte Vorgabe von Mann oder Frau passen.

Transsexualität [ist] nur eine Sonderform der Intersexualität [...], [die] hirnorganisch bedingt [ist].

Einmal mehr: "Intersexualität" wird lediglich als Mittel zum Zweck herangezogen, um die von vielen Transsexuellen erwünschten geschlechtsangleichenden Operationen zu begründen.

Folgerichtig heisst dann der erste Satz der Präambel unter "Aufgaben der dgti":

Die dgti hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz von Transidenten innerhalb der Gesellschaft zu fördern und deren Stigmatisierung entgegenzuwirken.

Der Begriff "Intersexualität" kommt auch sonst unter "Aufgaben der dgti" kein einziges Mal vor, sondern wird stillschweigend unter "Lobby für Transgender" 'mitgemeint'.

Im selben Geist entstand auch der Vorschlag der dgti für ein "Transgendergesetz" (als Ablösung für das bisherige Transsexuellengesetz). Einmal mehr wurden darin "Intersexuelle" unter Transgender subsummiert, einmal mehr stehen ihnen lediglich die Optionen "Mann" oder "Frau" offen, getreu dem dgti-Motto: "Es geht nicht um ein '3. Geschlecht'". Zwischengeschlechtliche waren bei der Ausarbeitung des "Transgendergesetzes" trotz gegenteiliger Behauptungen seitens der dgti nicht beteiligt, im Gegenteil: ihre kritischen Einwände wurden in den Wind geschlagen:

Nein, dem TrGG geht es nicht um eine Situationsverbesserung intersexueller Kinder, sondern es schlagen sich zwei gesellschaftliche Tendenzen darin nieder: Auch Zwitter soll eine Sondergesetzgebung mit Sonderbehandlung erfassen (als ob wir von T4 nichts gelernt hätten) und die Grenzen zwischen Trans- und Intersexuellen sollen verschwimmen. Davon haben fast alle etwas: Mediziner, Psychiater und Transsexuelle. Erstere beide können ihre Klientel ausdehnen und letztere haben endlich eine somatische Begründung für ihre Geistesstörung, als die der Wunsch nach einer Geschlechtsredefinition bis heute gesehen wird. Nicht etwa die Emanzipation vom Gesundheitswesen und die Einforderung einer voraussetzungslosen körperlichen Veränderung ist das Ziel, ebensowenig die Infragestellung polarisierter Geschlechtermuster, sondern schlicht eine Ausweitung des ohnehin durchweg pathologisierten Terrains. (Michel Reiter: "Hurra, es ist da – das neue Transchända")

Soweit so schlecht. Doch es kommt noch "besser":

Am 6. Februar 2008, dem Tag des historischen Sieges der zwischengeschlechtlichen Christiane Völling vor dem Kölner Landesgericht, nach einer bisher nie da gewesenen Medienpräsenz des Themas "Intersexualität", entdeckt Katrin Alter nun plötzlich in einem Zeitungsinterview ihre "Intersexualität": Sie hätte "äußerlich nur über verkümmerte Merkmale eines Jungen" verfügt, offenbart sie dem Journalisten Dagobert Ernst von "Der Westen":

der Penis war winzig und die Hoden waren nicht sichtbar. [...] Ein Schicksal, das schätzungsweise 80 000 Menschen in Deutschland teilen: Ihr Geschlecht lässt sich nicht eindeutig zuordnen, das Rechtssystem aber kennt keinen Zwitter-Status. Um Eindeutigkeit herzustellen werden deshalb sogar schon Babys umoperiert.

Eine bewährte Vereinnahmungstaktik, die vor ihr u.a. schon die Schweizerin Laura Armani perfektionierte ...

In der Tat sind die Parallelen verblüffend: Auch Laura Armani trat zunächst lange als Transsexuelle öffentlich in Erscheinung. Auch sie hat aus einer Ehe vor ihrer Transition zwei Kinder, von denen sie zunächst behauptete, sie selber gezeugt zu haben, obwohl ihr Genital im selben Artikel beschrieben wird: "Ein versteckter Stummel, [...] der Hodensack darunter leer."

Offensichtlich gedenkt Katrin Alter auf dieser Vereinnahmungsschiene weiter zu reiten: Aktuell ist beim Deutschlandfunk eine auf Anfang Mai geplante Sendung der Journalistin Thekla Jahn über das Thema "Intersexualität und Transsexualität" in Vorbereitung. Einmal mehr wurden die Zwischengeschlechtlichen als letzte angefragt: Das Interview mit der "Transsexuellen-Vertreterin" ist schon im Kasten, die Termine mit den Netzwerkmedizinern sind vereinbart, und zum Schluss wird nun noch eine "Intersexuellen-Vertreterin" gesucht, die aber nicht zu weit weg wohnen darf, sonst passt sie nicht mehr ins Budget. Die "Transsexuellen-Vertreterin" ist Helma Katrin Alter von der dgti. Laut Thekla Jahn äusserte sich Alter im Interview wiederum dahin gehend, dass es bei ihr irgendwie nicht so klar sei, dass sie möglicherweise eben doch "intersexuell" sei.

Die meisten Zwischengeschlechtlichen haben nicht die Wahl, von Fall zu Fall, ganz nach Bedarf und Publizitätslage "irgendwie" und "möglicherweise" auch zwischengeschlechtlich zu sein, sondern werden von den Medizinern ungefragt durch die (meist auch operative und/oder hormonelle) Zwangszuweisungsmaschinerie gedreht – inklusive der bekannten (auch psychischen) Folgen. Unter diesen Vorzeichen mutet das Gebahren von Laura Armani und auch Katrin Alter zumindest doch sehr mutwillig an, und es stellt sich weiterhin die Frage: Helma Katrin Alter – transsexuell oder intersexuell?

Nella & Seelenlos

Siehe auch: Instrumentalisierung von Zwittern: Kritik aus 2002
Siehe auch: Die Rede von der psychischen Intersexualität
Siehe auch: Laura Armani – intersexuell oder transsexuell?

Nachtrag: Schiebung! Wie die dgti den "Intersex"-Eintrag auf Wikipedia manipuliert & verfälscht

Wednesday, April 2 2008

Spiegel TV hat's nicht kapiert ...

Kann ein Zwitter Sünde sein?Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Mit viel Spannung erwartet, flimmerte gestern spät die Sendung mit Christiane Völling, A*** und "Dusty" Karim Merah über die Mattscheibe. Leider hatten sich die Befürchtungen angesichts der ziemlich bescheuerten Ankündigung weit gehend bestätigt. [Wer "Eindeutig zweideutig! Hermaphroditen, Zwitter und Intersexuelle" (sic!) verpasste: Einen kurzen Einblick ermöglicht der Trailer. Wie bei Siegel TV üblich, ist die Sendung ansonsten nicht umsonst online anzugucken.]

Zwar vermochten die interviewten Zwischengeschlechtlichen deutlich zu schildern, was für eine Tortur es ist, von einer zwangsgeschlechtzuweisungsgeilen Gesellschaft hilflos der Macht gewissenloser Mediziner überantwortet zu werden (was wohl erklärt, weshalb die Sendung erst nach 23 Uhr angesetzt war). All das Leid bei den zahllosen Untersuchungen (wo es vor allem darum zu gehen scheint, wie oft und wie heftig die amtierenden "Ärzte" wieviele Finger in zwittrige Genitalöffnungen rammen können), gefolgt von menschenrechtswidrigen Zwangsoperationen und ebensolchen Hormontherapien. Alles mit dem Ziel, nach Belieben ein eindeutiges Geschlecht herzustellen. Ob dies den Betroffenen nun passt oder nicht ist dabei Nebensache.

In was für ein Schema diese erschütternden Interviews jedoch von den verantwortlichen RedaktorInnen gepresst wurden, unterstützt durch den grösstenteils selten hanebüchenen Kommentar, ist eindeutig unter aller Sau und kommt m.E. einer nochmaligen Vergewaltigung der Portraitierten gleich. Selten habe ich eine derart undifferenzierte und unsensible Berichterstattung gesehen (und mensch ist sich bei diesem "Tabuthema" ja einiges gewohnt).

Ein kleines Beispiel, was ich unter "selten hanebüchenen Kommentar" verstehe:

Kastrationen im Kindesalter lassen sich nur schwer rückgängig machen.

Ich meine, sorry, aber so ne Scheisse kann nur jemand rauslassen, der 1) das Privileg hat, mit intakten Geschlechtsorganen aufgewachsen zu sein, und zudem 2) von der Materie keinen blassen Schimmer. Hallo, dummer Spiegel: Der "Witz" einer Kastration besteht ja gerade darin, dass sie nicht mehr rückgängig zu machen ist!

Am meisten tat jedoch weh, wie die Redaktion dauernd alles tat, die Zwischengeschlechtlichen (nach bekanntem Muster) quasi "transsexualisiert" darzustellen. Nämlich als wäre es das einzige bzw. eigentliche Problem, dass alle Interviewten zunächst irrtümlich dem "falschen" Geschlecht zwangszugewiesen wurden, doch nun mit einer nachträglichen (so "gut" das überhaupt noch geht) nochmaligen "Geschlechtsangleichung" wäre dann alles in Butter. So nach dem Motto, endlich alles richtig verortet im (nie hinterfragten) Raster von "echten Weiblein" und "richtigen Männern", und alles wird gut. Dass dieses blindwütige Bloss-nicht-über-dieses-"gottgegebene"-Raster-hinausdenken-wollen das ganze Leid erst produziert (auch heute noch), davon hat die bescheuerte Spiegel-TV-Redaktion (im Gegensatz zur Printredaktion) offensichtlich nicht den geringsten Schimmer einer Ahnung (oder gar Einsicht), sondern ist im Gegenteil offensichtlich gar noch stolz auf die eigene Dummheit! Pfui, 6 minus, nachsitzen, setzen!

Schade, die mutigen und bewegenden Aussagen der Zwischengeschlechtlichen, die ihnen bestimmt nicht leicht gefallen sind (und auch die ihrer Angehörigen, Nachbarinnen und Freunde, die ebenfalls kein Blatt vor den Mund nahmen, ebenso die von Christianes Anwalt Georg Groth und ihrem jetzigen Arzt), wären definitiv einer intelligenteren Sendung würdig gewesen. So bleibt lediglich der Trost, dass diese gründlich missratene "Reportage" allem redaktionellen Humbug zum Trotz wiederum mehr Menschen mit dem Unsinn der frühkindlichen Zwangsoperationen und sonstigen zwangszuweisenden Praktiken konfrontierte und sie somit hoffentlich für diese in der Öffentlichkeit nach wie vor zu wenig bekannten Menschenrechtsverletzungen sensibilisierte. Dafür allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön!

Tuesday, April 1 2008

Christiane Völlings Gerichtsakte "verloren gegangen"!!

Wie bereits berichtet, muss die zwischengeschlechtliche Christiane Völling, die ihren ehemaligen Chirurgen wegen schwerer Körperverletzung anzeigte und am 6. Februar 2008 den "Zwitterprozess" in erster Instanz gewann, weiter kämpfen - und zwar wie bisher an mehreren Fronten. Denn anlässlich eines Treffens am Wochenende erfuhren wir von Christiane Unfassbares: Die Gerichtsakte des Amtsgerichts Kleve betreffend Personenstandsänderung wurde an den Gutachter Prof. Dr. Herbert Rübben vom Universitätsklinikum Essen weiter gereicht und ist dort "verloren gegangen"!!

Das Amtsgericht Kleve, bei dem sich Christianes Personenstandsänderung mittlerweile seit 20 Monaten hinzieht, schreibt nämlich an "Herr Völling!":

Der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Rübben liess mitteilen, dass die Gerichtsakte im Universitätsklinikum Essen verloren gegangen sei. Trotz intensiver Suche sei die Akte nicht mehr auffinddbar. Aus diesem Grunde wurde kein Gutachten erstattet.

Angesichts der eindeutigen Feststellungen, welche das Landgericht Köln in seinem Grundurteil vom 12.12.2007 (...) getroffen hat, beabsichtige ich, über Ihren Antrag nunmehr ohne Einholung eines Gutachtens zu entscheiden. Hierführ ist es jedoch erforderlich, dass zunächst die Gerichtsakte rekonstruiert wird. Ohne genaue Kenntnis deren Inhalts ist mir eine Entscheidung in der Sache selbstredend nicht möglich.

Akte verschwunden und nicht mehr auffindbar? Wie passend! (Nachtrag: Schon in Christianes Strafprozess war praktischerweise u.a. der zentrale OP-Bericht "nicht mehr auffindbar" – im Gegensatz zu nachträglich angefertigten, für den fehlbaren Chirurgen günstigeren Dokumenten.) Das Amtsgericht Kleve schickt Prof. Dr. Rübben die Gerichtsakte ins Universitätsklinikum, wo diese spurlos verschwindet. Richter Laux, der 4. in der Folge, will "nunmehr ohne Einholung eines Gutachtens entscheiden". Jedoch sei dafür - wer hätte das gedacht - die Rekonstruktion der Gerichtsakte erforderlich.

Bleibt zu hoffen, dass Amtsrichter Laux das Verfahren nunmehr zügig vorantreibt und innert nützlicher Frist zu einem Abschluss bringt, statt einfach wieder in den altbewährten bürokratischen Teufelskreis zurückzufallen. Zumal es in seiner Verantwortung lag, dem offensichtlich alles andere als gewissenhaften und zuverlässigen Prof. Dr. Rübben Original-Gerichtsakten anzuvertrauen statt einer Kopie. Jede weitere Hinauszögerung wäre deshalb ein nicht wieder gutzumachender Skandal!

Dasselbe gilt auch für die ebenfalls endlos sich hinziehende "Behandlung" des Antrags auf Kostengutsprache für die "Rekorrektur OP" durch den MDK-Gutachter in Köln, Dr. med. Hans-Günter Pichlo ...

Fortsetzung folgt ...

Nachtrag: Wie wir unterdessen erfuhren, waren Christianes durch Dr. Hübben "nicht mehr auffindbare" Akten kein Einzelfall ...

Friday, March 28 2008

Das Privileg, mit intakten Genitalien aufzugewachsen – Reparationen für zwangsoperierte Zwitter!

selbsterklärender disclaimer: seelenlos ist ein "normaler" XY, meine freundin nella ist der zwitter. ich habe von "intersexualität" überhaupt erst durch sie erfahren und war gelinde gesagt etwas geschockt, obwohl ich mich schon länger z.b. mit polizeigewalt und zensur auseinandersetze, und möchte deshalb zwischengeschlechtliche anliegen und ihre durchsetzung möglichst unterstützen.

Meine Eltern gehörten zu denen, die nach dem Krieg sagten, von den KZs und den Öfen hatten wir nichts gewusst. (Vor Kriegsende war es in der Schweiz tatsächlich verboten, in der Zeitung darüber zu schreiben. Nichtsdestotrotz hielten sich Redewendungen wie "bis zur Vergasung" – statt z.B. "bis zur Verblödung" – in der CH-Öffentlichkeit inkl. meinem Elternhaus bis in die Siebziger ...)

Ich hatte eine behütete Kindheit, Gräueltaten fanden längst wieder ausschliesslich in wirklich gebührender Entfernung statt, wie sich's gehört. Dachte ich zumindest. Ja, ich hatte eine behütete Kindheit. Weil ich, ich hatte das Privileg, mit einem intakten Körper aufzuwachsen, ohne Ärzte, die meine Genitalien und Reproduktionsorgane nach Lust und Laune zurechtschnibbelten, amputierten und herausrissen.

"Schnipp, schnapp, Schwanz ab!" ist für Zwischengeschlechtliche keine (theoretische) feministische Parole, sondern die weitverbreitetste Form der "äusseren Geschlechtsangleichung", wie sie bei zwischengeschlechtlichen Kindern bis in die 80er von gewissenlosen Medizinern praktiziert wurde. Michel Reiter und Alex Jürgen sind nur die prominentesten Beispiele dieser besonders unmenschlichen Praxis (als wäre operative Zwangszuweisung + lebenslanges Belügen an sich nicht schon menschenrechtswidrig genug). Und auch heute laufen die "verbesserten" Operationsmethoden nur zu oft immer noch auf dasselbe hinaus, und praktisch immer zumindest auf eine starke Verminderung des sexuellen Empfindens durch irreparable Schädigung der Sexualnerven.

Und tja, ehrlich, bis vor kurzem hab auch ich davon rein gar nichts gewusst! Und nein, es ist heutzutage nicht wirklich verboten, darüber in der Zeitung zu schreiben, weder in der Schweiz noch sonstwo. Bloss steht nach wie vor trotzdem nix drin davon. Na, so ein Zufall aber auch ...

Noch können Ärzte und Ämter das ganze Ausmass erfolgreich unter dem Teppich behalten. So war noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts die (damals rot-grüne) Bundesregierung sich nicht zu blöd, u.a. frech zu behaupten: "Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen im Erwachsenenalter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert." Ich meine, dieses Statement muss mensch sich erstmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen ... Menschenwürde, von wegen! Und unantastbar, am Arsch!

Trotzdem, die Tage des fröhlich ungestraften Zwangsoperierens an Zwittern sind u.a. dank den Prozessen von Michel Reiter und Christiane Völling (hoffentlich!) gezählt. Noch ist es bis dahin aber ein weiter Weg, bedarf es tonnenweise zusätzlichen öffentlichen und politischen Drucks ...

Ein gutes Mittel hierzu wäre m.E. Michel Reiters (--> "Ziele organisierter Intersexen") und Georg Klaudas (--> "Agenda der KritikerInnen dieser Praxis", 3.)

Forderung nach Reparationen für Zwangsoperierte durch den Staat

aufzunehmen und sie möglichst breit und offensiv öffentlich und politisch einzufordern, etwa mit folgender

Begründung:

Die überwiegende Mehrzahl der Zwangsoperierten und -kastrierten leidet massiv unter dem ihnen angetanen Unrecht und hat deshalb Anrecht auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Alle haben zudem lebenslängliche medizinische Folgekosten durch Hormonersatztherapie und auch Psychotherapien zur Aufarbeitung der durch die Zwangsoperationen verursachten Traumen, die oft von der Kasse nur zu einem Bruchteil übernommen werden. Diese Kosten können sich für Betroffene bis zu mehreren hundert Euro monatlich belaufen. Da dieses von den Medizinern an Zwischengeschlechtlichen jahrzehntelang begangene und immer noch andauernde Unrecht mit dem ausdrücklichen Segen von Staat/Bundesregierung angetan wurde (siehe oben), ist auch der Staat für Reparationen/Schmerzensgeld/Entschädigungen zuständig und soll bezahlen.

(Und wer von den anwesenden Damen und Herren PolitikerInnen damit nicht einverstanden ist, bitte vortreten und Hosen runter, damit die "harmlose" und "bekanntlich von keinen Betroffenen kritisierte" Geschlechtsangleichung unverzüglich per Schere vorgenommen werden kann – mal gucken, ob sie anschliessend ihre Meinung nicht doch noch ändern ...)

Geschmackloser Scherz beiseite: Wenn mensch sich vor Augen führt, wie schändlich dieselbe Bundesregierung (und alle ihre Vorgänger) sich sträubten (und ihre Nachfolgerin sich nach wie vor sträubt und windet), bloss schon homosexuelle (igitt!) KZ-Überlebende zu entschädigen (eins / zwei / drei), dürfte klar sein, dass diese Forderung realpolitisch kaum Chancen hat: Schliesslich geht's um ne ziemliche Stange Geld. Gerade deshalb ist aber das Aufstellen und möglichst hartnäckige Beharren auf dieser Forderung ein sinnvoller Beitrag dazu, endlich die unmenschliche Praxis der Zwangsoperationen und -Kastrationen abzuschaffen!

Mittlerweile können sich MedizinerInnen und PolitikerInnen nämlich dank der bundesfinanzierten Hamburger Studie nicht mehr damit herausreden, von nix gewusst zu haben ... Umso grösser wird ihre Angst sein, ev. doch noch gerichtlich und/oder politisch belangt zu werden, wenn sie die Zwangsoperationspraxis (abgesehen von ev. einigen rein verbalen Zugeständnissen à la "sollte") weiterhin aufrechterhalten, wie dies aktuell immer noch der Fall ist (z.B. eins / zwei (Abschnitt MEDIZIN) / drei (pdf-Download) / usw.usf.).

Je lauter deshalb die Forderung nach Reparationen gestellt wird (und je mehr Prozesse gegen MedizinerInnen noch stattfinden werden), desto schneller werden die menschenrechtswidrigen Zwangsoperationen endlich aufhören! 

Deshalb ist es wichtig, dass die Forderung nach Reparationen für Zwangsoperierte von allen fortschrittlichen Organisationen und Individuen, welche die Zwangsoperationen verurteilen, aufgenommen, zu einem Teil ihrer politischen Agenda gemacht und offensiv öffentlich vertreten wird.



Siehe auch: Faule Eier für "die Bundesregierung"

Siehe auch: Weiße Kittel mit braunen Krägen, reloaded

Tuesday, March 25 2008

PRESSEMITTEILUNG - Christiane: Der Kampf geht weiter


Christiane in einem von vielen Interviews nach dem Urteil im Langericht Köln, 6.2.08

Die zwischengeschlechtliche Christiane Völling, die ihren ehemaligen Chirurgen wegen schwerer Körperverletzung anzeigte und am 6. Februar 2008 den "Zwitterprozess" in erster Instanz gewann, muss weiter kämpfen: der fehlbare Chirurg weigert sich, das Schmerzensgeld zu zahlen, und geht in Berufung.

Der Prozess, der am 12. Dezember 2007 am Landgericht Köln in die erste Runde ging, und die vom Verein Inters**uelle Menschen e.V. organisierte Demo brachten eine noch nie da gewesene Resonanz in der Öffentlichkeit zum Thema der genitalen Zwangsoperationen an Zwittern – und für die langjährigen Forderungen Zwischengeschlechtlicher: Recht auf körperliche Integrität, optionalen 3. Geschlechtseintrag, Entschädigungen für Zwangsoperierte sowie generell "Menschenrechte auch für Zwitter". Christiane Völling klagte ihren damaligen Operateur an: dieser hatte der damals 18-Jährigen ohne ihre Einwilligung die gesunden inneren weiblichen Fortpflanzungsorgane entfernt.

Knapp zwei Monate später kam es am Landgericht Köln zur Urteilsverkündung: Christiane Völling siegte in erster Instanz gegen den Mediziner. Der 6. Februar 2008 wurde zum historischen Tag für Zwischengeschlechtliche und ihren Kampf um körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. Das Urteil wird als Präzedenzfall in die Geschichte der Bewegung zwischengeschlechtlicher Menschen in Europa eingehen.

Wie zu erwarten war, geht der Beklagte nun in Berufung. Dazu Christiane Völling:

"Der Prozess geht also in die nächste Runde - wie ich mir bereits gedacht habe, denn welcher Mediziner gesteht schon gerne Fehler ein. (...) Erneuter Presserummel usw., weitere Aufmerksamkeit für uns, aber für mich ein weiterer Gang durch die seelische Hölle."

In der Tat muss Christiane Völling, nachdem ein gewissenloser Mediziner ihr Leben zerstört hat, nun auf dem Rechtsweg mit weiteren jahrelangen Schikanen rechnen. Der Beklagte hält an seinen in der Urteilsurkunde festgehaltenen Behauptungen fest: Christiane Völlings Organe seien "hochgradig verkümmert" gewesen und er habe sich "als Chirurg auf die Diagnose der vorbehandelnden Fachärzte der Medizinischen Klinik" verlassen dürfen. Tatsache ist, dass bei der Operation "eine normale weibliche Anatomie mit präpuberalem Uterus, normal grossen Ovarien" aufgefunden wurde. Zudem war Christiane Völlings weiblicher Chromosomensatz bekannt. Trotzdem schreckte der Chirurg vor diesem irreversiblen Eingriff nicht zurück und entfernte seiner nicht aufgeklärten Patientin kurzerhand sämtliche inneren weiblichen Geschlechtsorgane.

Unwürdig behandelt wird Christiane Völling auch beim Amtsgericht Kleve, das versucht, sie zu einer Personenstandsänderung nach dem Transs**uellengesetz zu drängen. Dieselbe Taktik verfolgt auch der Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) Köln, der ebenfalls mit allen Mitteln versucht, Christiane entgegen allen Fakten Völling Transs**ualität - die offiziell als "psychische Störung" gilt - unterzuschieben, um Schmerzensgeldforderungen infolge einer Fehlbehandlung zu verhindern und den Ärtztepfusch zu vertuschen.

Christiane Völlings Schicksal ist kein Einzelfall. Allein in Deutschland leben mehr als 100'000 Zwischengeschlechtliche, mit wenigen Ausnahmen alle zwangsoperiert. Der beklagte Mediziner erreicht mit seinem Vorgehen genau das, was auch seine Berufskollegen begrüssen: weitere Zwitter davor abschrecken, Christiane Völlings Beispiel zu folgen. Denn ein sich über Jahre hinweg ziehender Prozess wäre wohl für die meisten traumatisierten Zwitter ein unwürdiger und Kräfte zehrender Zustand. Es ist längst überfällig, sämtliche Zwangsoperierten für das ihnen zugefügte Leid kollektiv zu entschädigen -- wie dies Zwischengeschlechtliche schon seit Jahr und Tag fordern (siehe z.B. hier unter "Agenda", 3. oder hier unter "Forderungen": "Opferentschädigungszahlungen").

Christianes Kampf um Gerechtigkeit ist noch lange nicht ausgefochten. Die Menschenrechte von Zwischengeschlechtlichen werden nach wie vor mit Füssen getreten. Wir werden zusammen mit Christiane weiterhin für die Rechte eines jeden zwischengeschlechtlichen Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde kämpfen!

Christianes Prozess auf diesem Blog:
- Christiane Völlings Geschichte
- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Bericht 1. Prozesstag
- Pressespiegel 1. Prozesstag
- Warum Christiane Völling zur Transsexuellen gemacht werden soll
- Wegen Zwitterprozess: Druck auf Ärzte wächst
- Bericht und Pressespiegel 2. Prozesstag
- Christiane: Der kampf geht weiter
- Bericht provisorischer Entscheid OLG
- Bericht definitiver Entscheid OLG
- Pressespiegel definitiver Sieg vor OLG
- Internationale Artikelübersicht auf OII


Thursday, March 20 2008

"Gigi"-Editorial über Christiane und diesen Blog

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Gigi ist die einzige Zeitschrift, die zwischen 1999 und 2001 Michel Reiter kontinuierlich eine Plattform bot, um auf die unwürdige Situation Zwischengeschlechtlicher aufmerksam zu machen. Die Nummer 8 (siehe Bild) trug gar das Motto "Intersexualität – Überleben zwischen den Geschlechtern". Dies macht die vom wissenschaftlich-humanitären komitee whk herausgegebene Zeitschrift für sexuelle Emanzipation (so der Untertitel) zur sprichwörtlichen Ausnahme unter den (falls das Thema überhaupt angesprochen wird) sonst eher von der üblichen Zwitter-Vereinnahmung geprägten Veröffentlichungen aus der "lesbisch-schwulen Presselandschaft".

Umso mehr freut es, dass Gigi das Editorial der aktuellen Nr. 54 unter der Überschrift "Chirurgie" voll und ganz Christiane Völling und ihrem Prozess widmet und dabei m.e. trotz der gebotenen Kürze alle wichtigen Punkte anspricht. Und ja, Sätze wie der folgende gehen uns latürnich erst recht runter wie Honig:

Die Berichterstattung der Mainstream-Medien wäre sicher unscheinbarer ausgefallen, hätte Zwischengeschlecht.info den Prozeß in Kooperation mit der Klägerin nicht minutiös begleitet und dokumentiert.

Wir sagen Danke und hoffen, dass Gigi Christianes Kampf und andere Vorstösse von Zwischengeschlechtlichen um ein menschenwürdiges Dasein weiterhin solidarisch, wohlwollend und kritisch begleiten wird.

Tuesday, March 18 2008

Christiane: Chirurg geht in Berufung

Christiane Völling teilt mit:

Der Chirurg will nicht zahlen, da er der Meinung ist, er sei für  die Aufklärung nicht verantwortlich, da ich internistischer Patient war und meine Organe seien "hochgradig verkümmert" gewesen.

Er geht in Berufung vor dem OLG Köln.

Der Prozess geht also in die nächste Runde - wie ich mir bereits gedacht habe, denn welcher Mediziner gesteht schon gerne Fehler ein.

D.h.: Erneuter Presserummel usw., weitere Aufmerksamkeit für uns, aber für mich ein weiterer Gang durch die seelische Hölle.

Termin steht noch nicht fest.
Da das OLG nicht so zügig arbeitet wie das LG wird der nächste Prozess voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden.

Freundliche Grüße

C. Völling


Der Kampf geht also weiter ... Auch bei Christianes anderen zwei Verfahren, bei denen die zuständigen Beamten nach wie vor blocken und mauern wie gehabt ... Wir wünschen Christiane viel Kraft und Solidarität!

Friday, March 14 2008

Zwitter @ Polylux -– jetzt zum anschaun! Yipyip!

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Ist ja voll cool geworden! Gratulation den beiden! Ganz schön frech & Nagel auf den Kopf! Yipyip!

Auch auf dem Genderfreeblog kommentiert Nikanj das Resultat zufrieden wie folgt:

Ganz schön geworden, etwas vereinfacht und leicht schräg dargestellt, aber bei der Kürze transportiert der Beitrag schon die richtige Message!

PS: Definitiv weniger doll sind hingegen die (bisher 2) Kommentare unten auf der Polylog-Page: Halt der Niederschlag der üblichen Mediziner-Lügen von wegen "heute sind wir schon längst nicht mehr so zwangsoperationsgeil (ab und zu, wenn die Eltern sich absolut quer stellen und mit dem Anwalt drohen, machen wir nämlich auch ne, öhm, Ausnahme)" + "innere Zwitter-Geschlechtsteile müssen sowieso in jedem Fall sofort raus wegen Krebsgefahr (wie übrigens jede Normalo-Prostata, Brust und Gebärmutter auch, bloss hindert uns hier bisher leider das Familienministerium dran)". Offensichtlich bleibt da noch ne Menge Öffentlichkeitsarbeit zu leisten ...

Zur Dokumentation hier noch der [ergänzte] Ankündigungs-Text von der Polylux-Homepage:

Sendung vom 13.03.2008

Thema: Intersexuelle - das dritte Geschlecht

Claudia Bäckmann
Christina Zoller
[mit Ins A. Kromminga und Anja Kumst (1. Vorsitzende von Intersexuelle Menschen e.V.)]

Sie sind weder Mann noch Frau und haben damit kein Problem. Intersexuelle fordern ihren Platz in der Gesellschaft.

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Vor vier Wochen machte europaweit ein einmaliger Prozess Schlagzeilen: Ein Arzt wurde verurteilt, weil er der 48jährigen Christiane Völling bei einer Blinddarmoperation Gebärmutter und Eierstöcke heraus operiert hatte. Ohne sie vorher zu fragen. Der Grund: Christiane Völling ist intersexuell, hat somit auch die männlichen Geschlechtsorgane. Der Arzt wollte mit seinem Eingriff also nur Ordnung schaffen, ein gängige Praxis in Deutschland. Denn es darf nur entweder oder geben. Mann oder Frau. Und damit Basta. Warum eigentlich?

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