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Monday, March 4 2013

"Intersex: Recht auf körperliche Selbstbestimmung" - diestandard.at, 4.3.13 + Nachtrag

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

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>>> Gelungener Artikel über den Intersex-Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter Juan Ernesto Méndez, den dieser heute dem UN-Menschenrechtsrat vorstellte.

Danke! 

Auch für den flotten 1. Kommentar unter dem Artikel:
"Schon lange Zeit, dass da was getan wird! :)"

Nachtrag:  Auch Heinz-Jürgen Voß berichtete auf Das Ende des Sex. Danke!

>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org (07.02.2013)

>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Typische Diagnosen und Eingriffe

Friday, February 22 2013

"Hermaphrodites speak!" - Wegweisendes Intersex-Bewegungs-Video

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Die Zwitter Medien Offensive™ bevor sie so hieß!

STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

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Im Herbst 1996 hatte die Intersex Society of North America (ISNA) zum ersten internationalen Treffen eingeladen. 10 Betroffene hauptsächlich aus den USA nahmen daran teil, 8 davon stellten sich für einen Film zur Verfügung, um die neu entstandene Bewegung zu dokumentieren. Diesen >>> bahnbrechenden 35-Minuten-Clip gibt's nun seit kurzem in der Originalversion auch via youtube zum online nachgucken.

Die Bedeutung dieses Films kann gar nicht hoch genug angesetzt werden. Jede_r des englischen zumindest halbwegs Mächtige sollte sich die Zeit nehmen, dieses bewegende Dokument reinzuziehen. Die ersten 5 wichtigen Gründe dafür, die mir grad einfallen:

  • Mani Bruce Mitchell sagt ausdrücklich, dass es sich um Verstümmelungen an kleinen Kindern handelt, die aufhören müssen, und ist damit nicht die einzige.
  • Heidi Walcutt (1961-2010) spricht gegen Schluss klar und explizit aus, dass es sich bei den systematischen Genitalverstümmelungen an Kindern mit "atypischen" Geschlechtsteilen um einen Versuch handelt, diese spezifische Gruppe als solche aus der Gesellschaft und aus der Welt zu schaffen, und damit um eine Form von Genozid.
  • Angela Moreno sagt – wie auch sonst Betroffene, die einen Vorher/Nachher-Vergleich hatten – im Schlussstatement klipp und klar, dass auch die "nervschonenenen modernen Operationsmethoden" zur "Klitorisreduktion" definitiv zu einer deutlich spürbaren Verminderung der sexuellen Empfindungsfähigkeit führen.

Die MedizynerInnen & Co. inkl. dem Deutschen Ethikrat und PolitikerInnen aller Parteien versuchen konstant, die Geschichte der Intersex-Bewegung und ihre Erkenntnisse auszulöschen, indem sie sie schlicht ignorieren und jedes Mal versuchen, die Diskussion um die systematischen Menschenrechtsverletzungen an Zwittern alle Jahre wieder mit "Fachgesprächen" zum x-ten Mal neu "von Null an" zu "initiieren", sicher im Wissen, dass die Traumatisiertesten unter den Betroffenen nicht die Kraft haben, ihre Geschichte(n) über Jahrzehnte immer wieder von Neuem zu erzählen. Und leider zeigen auch manche öffentlich agierende Betroffene selbst zu wenig (historisches) Wissen um die ganze Bandbreite der Betroffenen und ihrer Forderungen, sondern reproduzieren bloss isoliert ihre individuelle Bauchnabelperspektive, welche sie dann unglücklicherweise als Gesamtbild verkaufen, was den VerstümmlerInnen & Co. jedes Mal leichtes Spiel bereitet.

U.a. das Video "Hermaphrodites speak!", die seinerzeitigen Ausgaben des ISNA-Newsletters "Hermaphrodites with Attitude" (Downloads auf ISNA-Homepage / der dort fehlende allererste vom Winter '94/94, PDF 200 kb), Texte der Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG) oder die auf Zwischengeschlecht.org dokumentierten deutschsprachigen Geschichten Betroffener sind allesamt online erhältlich und leisten unersetzbare Dienste, um Wissenslücken zu stopfen und den TäterInnen wirksam Paroli zu bieten!

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Kosmetische GenitalOPs: Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> Wer sind die TäterInnen? Was soll mit ihnen geschehen?  

Saturday, February 9 2013

§ 22 (3) PStG: Deutliche Kritik von Zwischengeschlecht.org, Intersexuelle Menschen e.V., OII Deutschland (IVIM), Konstanze Plett

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STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

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Zum >>> unglücklichen neuen "Geschlechtseintrags-Verbot"
für Intersex-Kinder (§ 22 PStG)
, das der Bundestag am 31.1.13 beschloss, liegen nach der Kritik durch die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org nun auch öffentliche Verlautbarungen von den Betroffenenorganisationen Intersexuelle Menschen e.V. und Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) vor, sowie von der Juristin Konstanze Plett, die alle (fast) kein Blatt vor den Mund nehmen. Danke!

In einem >>> Artikel des Weser Kurier vom 5.2.13 (Scan) sagt Lucie Veith im Namen von Intersexuelle Menschen e.V. zum neuen Paragraphen, sie seien "traurig über den Schnellschuss", und "kritisiert", dass weder die "Stimmen der Betroffenen genügend berücksichtigt wurden", noch die Empfehlungen des Ethikrates, "dass nur Betroffene selbst über geschlechtszuordnende Operationen entscheiden sollten und dass es einen Härtefallfonds für Opfer von medizinisch nicht indizierten Operationen geben sollte".

Die "nun schnell gefasste Neuregelung" könne "den Druck auf Betroffene und deren Eltern nicht abmildern".  Veith fordert – nebst einem (realpolitisch unrealistischen) generellen Verzicht auf Geschlechtseinträge "bis zum 16. oder 18. Lebensjahr" – ein "grundsätzliches" gesetzliches Verbot kosmetischer Genitaloperationen an betroffenen Kindern (vom Weser Kurier in indirekter Rede und unglücklicherweise in der TäterInnensprache wiedergegeben als "geschlechtsangleichende Operationen").

Zum Vergrössern: reinklicken! 

Und weiter:"„Intersexuell geboren zu sein, heißt nicht, krank zu sein.“ Veith möchte zudem, dass auch Eltern nicht über den Kopf des Kindes hinweg in eine Geschlechtsoperation einwilligen. [...] Laut Veith wird insgesamt weniger, aber immer noch zu viel operiert." 

(Quellen werden keine genannt für letztere Behauptung von wegen "weniger" OPs, bei der offensichtlich in erster Linie Kastrationen bei CAIS gemeint und die massiv häufigeren – und zunehmenden! – kosmetischen "Peniskorrekturen"/"Harnröhrenverlegungen"/"Hypospadiekorrekturen" sowie "Klitorisreduktionen" und "Vaginalplastiken" einmal mehr nicht mit berücksichtigt sind – was dem Leiter der Kinderchirurgie am >>> Verstümmler-Klinikum Bremen-Mitte, Christian Lorenz, eine Steilvorlage liefert zur üblichen Schutzbehauptung, dass heutzutage praktisch nur noch "Fälle [...] vorlägen, die also medizinisch notwendig seien", und überhaupt: "Reine Rekonstruktionsoperationen, wie sie in den 60er-Jahren üblich waren, seien überholt." Schön wärs – aber Hauptsache, nichts zugeben, was auch nicht ganz sicher längst absolut verjährt ist ...)

In einer >>> Pressemitteilung vom 07.02.2013 hält die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) / OII Deutschland ebenfalls fest: Der neue § 22 (3) PStG "bedeutet im Klartext, dass es sich nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern um eine Vorschrift handelt", gar um eine "Sondervorschrift", die "Ausschlüsse" produziere: "Die Lebenssituation der allermeisten intergeschlechtlichen Menschen wird sich dadurch nicht verbessern." Zudem bleibe die "Definitionsmacht" der MedizinerInnen über die Betroffenen "unangetastet", und es drohe "die Gefahr der Stigmatisierung":

"Daher könnte im Gegenteil, die neue Vorschrift (potentielle) Eltern und Ärzt_innen zusätzlich darin bestärken, ein “uneindeutiges” Kind um jeden Preis zu vermeiden (durch Abtreibung, pränatale “Behandlung” oder sogenannte vereindeutigende chirurgische und/oder hormonelle Eingriffe). Sofern das Motiv der Neureglung gewesen ist, chirurgisch-hormonelle “Vereindeutigungen” von Kindern zu verringern, so ist abzusehen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden wird."

Fazit von IVIM: "Was wir brauchen, ist ein Ende der fremdbestimmten Geschlechtszuweisung, der Praxis geschlechtlicher Normierung und Verstümmelung sowie der medizinischen Definitionshoheit über Geschlecht."

Ebenfalls im >>> Artikel des Weser Kurier vom 5.2.13 (Scan) kam weiter die emeritierte Jus-Professorin Konstanze Plett zu Wort. Auch sie kommt zum Schluss:

„Diese Regelung löst eher Zwang aus“, sagt sie, „weil die Ärzte entscheiden müssen, ob eine Geschlechtszuordnung möglich ist.“ Zudem sei ungeklärt, wie Standesämter prüfen sollen, dass eine bestimmte Zuordnung nicht möglich ist – Entwürfe für Ausführungsvorschriften gebe es bislang nicht. „Im Zweifel ist wohl ein Attest eines Arztes nötig“, so Plett, sodass weiter die Gefahr einer zwangsweisen Geschlechtszuordnung bestehe.

>>> Bundesrat 2014: Verwaltungsvorschrift zum PStG-Murks § 22(3) PStG:
        Alleinige Definitionshoheit und Entscheidungsgewalt für Ärzte    

>>> Bundestag 31.1.13: Staatliches Zwangsouting für "Intersex-Kinder" -
        Freipass für GenitalabschneiderInnen

>>> Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) -
        Genitalverstümmelungen zunehmend 

>>> § 22 (3) PStG: "Deutliche Kritik an neuer Regelung" - erste Reaktionen

Sunday, February 3 2013

Geschlechtsverbot für Intersex-Kinder (§ 22 PStG): "Deutliche Kritik an neuer Regelung" (queer.de) und weitere Reaktionen

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>>> Interessanter Artikel auf queer.de inkl. z.T. ebensolchen Kommentaren darunter, zum neuen "Geschlechtseintrags-Verbot" für Intersex-Kinder im neuen § 22 (3) PStG, mit einem Überblick zu den ersten Verlautbarungen, inkl. zu unserer Pressemitteilung vom 1.2.13, und einem Bild von unserem Protest vor dem Kispi St. Gallen. Danke!

Einen solidarischen Kommentar schaltete Daniel R. Frey auf >>> Queerdenker.ch. Und einen Hinweis Heinz-Jürgen Voß auf >>> Das Ende des Sex. Danke!

Nachtrag 1: >>> Deutliche öffentliche Kritik gab's mittlerweile auch von Intersexuelle Menschen e.V., OII Deutschland (IVIM) und von der Juristin Konstanze Plett, die alle ebenfalls rügen, Betroffene nicht konsultiert wurden, dass das Zwangsgesetz den Druck auf Eltern erhöht, und in erster Linie ein Verbot der Verstümmelungen notwendig wäre sowie den MedizynerInnen die (Definitions-)Macht zu entreissen. Danke! 

Wie schon festgehalten, tun die PolitikerInnen in ihren Pressemitteilungen überparteilich gleichgeschaltet alle so, als würde der neue Paragraph den Betroffenen eine Wahl auftun, obwohl dem bekanntlich klar nicht so ist – offensichtlich können sie alle vor lauter Wahlkampf und anderen wichtigeren Dingen nicht mal "ist-ohne-Eintrag-einzutragen" (so steht's ultimativ im neuen § 22 drin) von "kann-ohne Eintrag-eingetragen-werden" unterscheiden – obwohl manche den neuen Gesetzestext noch copy/pasten!

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) reklamiert offiziell die Verantwortung für das Debakel, das auf ihre "Initiative" zustande gekommen sei und die Umsetzung "einer Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität" darstelle. Und das war's dann – kein Wort zum eigentlichen Problem der täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen ... bekanntlich hat die Bundesregierung dazu auch sonst dezidiert "keine Meinung".

Die CDU/CSU, vertreten durch Dorothee Bär und Peter Tauber, nennt den neuen Zwang einen "großen Erfolg, für die betroffenen Menschen, die" – und hier müsste sich die ganze CDU/CSU in erster Linie gleich selbst an der Nase nehmen! – "in der öffentlichen Debatte leider nur selten Beachtung finden". Um danach voller Selbstlob (und wie von Zwischengeschlecht.org prophezeit) sogleich zu unterstellen, damit wäre die Arbeit ja getan rsp. ein angeblich "besonders wichtiges Anliegen der Betroffenen" abgehakt, und das (in den Augen der Betroffenen zentrale) Problem der andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen würde sich – Dank der gütigen Hilfe von CDU/CSU – nun ja quasi von sebst lösen: "Damit begleiten wir auch den Paradigmenwechsel in der Fachwelt, die von festlegenden operativen Eingriffen [...] abrückt." Tja, schön wär's – aber Hauptsache zur Ablenkung noch grossartig das "binäre Geschlechtermodell" als angeblichen Sündenbock vorschieben, jedoch bloss kein Wort vom Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die GenitalabschneiderInnen werden's bestimmt mit grosszügigen Wahlkampfspenden danken!

In einem Blogpost nennt Peter Tauber (CDU) immerhin realistischere Zahlen, als wir uns das sonst von PolitikerInnen gewohnt sind: "Jedes Jahr werden zwischen 200 und 400 Kinder in Deutschland geboren, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig festzustellen ist. [...] In Deutschland leben nach Schätzung mehrere zehntausend intersexuelle Menschen." Ansonsten tut er weiterhin so, als wären die Verstümmelungen (nicht zuletzt dank unzähliger Bundestags-Sitzungen) längst Geschichte, indem er ausschliesslich von "irreparablen medizinischen Eingriffen in der Vergangenheit" schreibt, angeblich "aufgrund einer fehlenden Sensibilität bei Ärzten und Krankenhäusern" – dass die Verstümmelungen obendrein noch recht rentabel sind, ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wie stets in den letzten 20 Jahren, wenn an den Verstümmelungen nichts geändert werden soll, plant auch Tauber ein weiteres "Fachgespräch" – als wäre nicht längst schon alles zigmal durchgekaut (und als hätte es z.B. das Verdikt des UN-Komitees gegen Folter oder die Bundestagsanhörung nie gegeben): "Darüber hinaus habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [...] einen großen Kongress durchführt, damit das Thema fachlich weiter diskutiert, wir über nächste Schritte sprechen und wie wir die Gesellschaft weiter sensibilisieren können." Und wenn sie nicht gestorben sind, so labern – äh, operieren sie noch heute ...

Wie ebenfalls vorausgesehen verkaufen die Grünen, vertreten durch Monika Lazar und Volker Beck (und gepusht vom LSVD), den neuen Zwang für die Betroffenen vollmundig als "kleine Revolution für Intersexuelle". Es ehrt sie, dass sie im Anschluss immerhin sogleich thematisieren, dass das eigentliche Anliegen der Betroffenen, nämlich ein "Verbot" der Genitalverstümmelungen, bzw. der "große Wurf" nach wie vor"fehlt". Dass sie dabei weiterhin unverdrossen der TäterInnensprache fröhnen, indem sie von "prophylaktischen, geschlechtsangleichenden Operationen" reden, verursacht einmal mehr Brechreiz, und macht deutlich, dass auch sie selbst das Wesentliche leider immer noch nicht wirklich kapieren wollen.

Die FDP schickte gleich 2 Pressemitteilungen ins Rennen: Manuel Höferlin [offline] wertet den neuen Zwang als "einen liberalen Erfolg". Dito Florian Bernschneider, der es zusätzlich mit Grünen hält: "Dies ist nicht mehr und nicht weniger als eine kleine Revolution im Personenstandsrecht." Die eigentliche Problematik der Verstümmelungen deuten beide nicht einmal an. Auch dafür werden sich die GenitalabschneiderInnen bestimmt erkenntlich zeigen.

Keine Pressemitteilungen gab's offenbar von SPD und Die Linke – zumindest konnte ich keine ausfindig machen.

Nachtrag 2:

Mechthild Rawert (SPD) kritisierte auf ihrer >>> Homepage die Gesetzesänderung ebenfalls als "Hauruck-Aktion" und bemängelte mangelnde interfraktionelle Abstimmung. Den zentralen Kritikpunkt der Betroffenenorganisationen, nämlich dass die Änderung einen neuen Zwang und keine Option darstellt, und dadurch Eltern noch stärker unter Druck setzen und betroffenen Kindern konkret schaden wird, scheint Rawert allerdings entgangen zu sein, da sie dies nicht einmal erwähnt, und stattdessen ebenfalls behauptet, es handle sich um eine "kann-Möglichkeit". Auch die Kritik, dass die Betroffenenorganisationen für den neuen § 22 (3) nicht konsultiert wurden, bleibt unerwähnt.

Stattdessen fordert Rawert weiterhin unbeirrbar (wie schon an der Veranstaltung im Rogate-Kloster) einen 3. Geschlechtseintrag offensichtlich auch für Neugeborene, statt, wie Betroffene dies fordern, ggf. eine selbstbestimmte optionale Möglichkeit für Erwachsene.

Immerhin fordert laut Mechthild Rawert anscheinend die SPD an 1. Stelle mittlerweile ein "Verbot von irreversiblen geschlechtszuweisenden bzw. geschlechtsanpassenden Operationen an mehrdeutig geschlechtlich geborenen Kleinkindern, an Minderjährigen ohne deren ausdrückliche Einwilligung" – langsam scheint da etwas in Bewegung zu kommen, auch wenn leider die unreflektierte Rede von "geschlechtszuweisenden bzw. geschlechtsanpassenden Operationen" weiterhin ausschliesslich der TäterInnenperspektive Rechnung trägt und die wohl häufigsten kosmetischen Genitaloperationen an Kindern einmal mehr aussen vor lässt (wie schon der Ethikrat). Auch die Rede von "mehrdeutig geschlechtlich geborenen Kleinkindern" stiftet (gewollt?) unnötig Verwirrung, statt deutlich klarzustellen, worum es wirklich geht, nämlich um Kinder mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen (und nicht um Rawerts offensichtliches Steckenpferd der "Geschlechtsidentität", sexuelle Orientierung usw.).

Hier besteht offensichtlich weiterhin erheblicher Informationsbedarf. Nicht zuletzt, weil Mechthild Rawert auch in sonstigen Mitteilungen zum Thema Intersex körperliche Unversehrtheit mit "Identitätsfragen" gern bunt durcheinandermischt, und z.B. tatsachenwidrig behauptet, in Argentinien fänden keine Zwitter-Genitalverstümmelungen mehr statt. Auch hier hätte eine Konsultation mit Betroffenenorganisationen sie schnell eines Besseren belehrt, nämlich dass Argentinien im Allgemeinen und Buenos Aires im Besonderen unverändert GenitalabschneiderInnenhochburgen sind, die obendrein noch massgeblich zur globalen Propagierung der menschenrechtswidrigen Verstümmelungen beitragen – offensichtlich mit ausdrücklichem Segen und gar noch Lob der Tempelhofer SPD. Auch die zunehmenden Verstümmelungen in der Berliner Charité waren bisher weder für Mechthild Rawert noch für die Berliner SPD jemals ein Thema ...

>>> Bundesrat 2014: Verwaltungsvorschrift zum PStG-Murks § 22(3) PStG:
        Alleinige Definitionshoheit und Entscheidungsgewalt für Ärzte    

>>> Bundestag 31.1.13: Staatliches Zwangsouting für "Intersex-Kinder" -
        Freipass für GenitalabschneiderInnen

>>> Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) -
        Genitalverstümmelungen zunehmend 

Thursday, January 31 2013

Bundestag 31.1.13: Staatliches Zwangsouting für "Intersex-Kinder" - Freipass für GenitalabschneiderInnen (§ 22 PStG)

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>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org vom 01.02.2013

Ausgeliefert! Zwischengeschlecht.org on FacebookDer Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen kurzfristig eingereichten Antrag (PDF)  gutgeheissen, wonach künftig via Personenstandsgesetz "uneindeutigen" Neugeborenen der Eintrag eines Geschlechts amtlich verboten wird:

PStG § 22 Abs. 3 [neu]: „(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

Zweifellos wird diese Neuerung als ein angeblicher "Durchbruch für die Rechte Intersexueller" verkauft werden (allen voran von Grünen und LGBT-Verbänden – Nachtrag: q.e.d.). Und von allen Parteien als Ausrede benutzt, weshalb sie auf die tatsächlichen und massiven Menschenrechtsverletzungen an Zwittern (wie z.B. kosmetische Genitalverstümmelungen und selektive Abtreibungen) weiterhin gar nicht erst eintreten werden, das Problem sei nun ja abgehakt (Nachtrag: q.e.d., CDU/CSU).

Umso mehr lohnt es sich, näher zu betrachten, was dieser Beschluss für die betroffenen Kinder selbst sowie für ihr Umfeld konkret bedeutet:

Leider zeigt sich dabei schnell einmal, dass (nebst Gender-PolitikerInnen und dritten Interessengruppen) hauptsächlich die GenitalverstümmlerInnen in den Kinderkliniken von diesem neuen Gesetz profitieren werden ...

• Zunächst ist zu beachten: Es handelt sich NICHT um eine optionale "Kann-Formulierung", sondern um ein obligatorisches Muss: "ist [...] ohne eine solche Angabe [...] einzutragen". Damit wird betroffenen Kindern ein Geschlechtseintrag explizit verunmöglicht, was faktisch einem Verbot gleichkommt. (Auch wenn Familienministerin Kristina Schröder in ihrer Presseeinladung fälschlicherweise das Gegenteil suggeriert: "Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen.")

• Welche Instanz letztlich bestimmt, wann und ob "das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden [kann]", wird dabei nicht weiter festgehalten – braucht es aber auch nicht: Bestimmen werden wie gehabt allein die MedizynerInnen ...

Der Druck auf Eltern, widerrechtlich in kosmetische Genitaloperationen für die betroffenen Kinder "einzuwilligen", wird sich erhöhen: Die oft überforderten und von irrationalen Schuldgefühlen geplagten Eltern werden von den MedizynerInnen – nebst mit dem bereits üblichen Unter-Druck-Setzungs-Instrumentarium ("soziales Aus", "wird sich umbringen", "niemals glücklich sein können", Blablabla) – zusätzlich damit konfrontiert werden, dass sie bei einem "solchen Kind" nicht einmal mehr ein Geschlecht eintragen lassen dürften – es sei den, sie willigten zuerst in eine kleine Operation ein, nachher sei eine "Zuordnung" ja problemlos möglich ... (Schon heute argumentieren die MedizynerInnen bei den meisten betroffenen Kindern, eigentlich handle es sich klar um Jungen oder Mädchen, diese nur hätten ein kleines Problemchen, das sich aber ohne weiteres operativ beheben liesse ...)

Der Druck auf Eltern, ein betroffenes Kind (spät-)abtreiben zu lassen, wird sich erhöhen: Spätabtreibungen betroffener Kinder sind seit mindestens 1972 legal und zunehmend. Auch hier werden die MedizynerInnen den neuen §22 gerne als zusätzliches "Überzeugungsmittel" herbeiziehen.

Betroffenen Kindern droht ein staatlich verordnetes Zwangsouting in Kindergarten, Schule usw. – mit allen Folgen: "Anderssein" ist in der Regel kein Zuckerschlecken. Umso wichtiger wäre psychosoziale Unterstützung bei konkreten Mobbing-Fällen (statt angeblich "präventive" genitalverstümmelnde Zwangsoperationen). Die Verweigerung eines Geschlechtseintrags für betroffene Kinder wird stattdessen zu mehr Mobbing führen ("Du hast ja nicht mal nen Geschlechtseintrag!").

• Fazit: Noch weniger Schutz der Betroffenen vor kosmetischen Genitaloperationen, aber auch vor Diskriminierungen.

Personenstandspolitik mit Kinderblut an den Händen

Das eigentliche Problem: Nach wie vor werden heute 90% aller betroffenen Neugeborenen möglichst früh ohne medizinische Notwendigkeit kosmetisch genitalverstümmelt und leiden ein Leben lang unter den Folgen (u.a. Verminderung oder Zerstörung der sexuellem Empfindungsfähigkeit, schmerzende Narben, usw.). Immer noch werden viele ohne medizinische Notwendigkeit kastriert ("Wir wollen doch keine Mutanten züchten").

Aber wen interessiert sowas schon? Offensichtlich nicht den Bundestag. Hauptsache, der Amtsschimmel wiehert und GeschlechterpolitikerInnen können darauf anstossen, einmal mehr zwangsverstümmelte Kinder als Mittel zum Zweck der Aushöhlung des "bösen Zweigeschlechtersystems" missbraucht zu haben.

Dabei wäre es ganz einfach, WIRKLICH etwas für die betroffenen Kinder zu tun:

• Ein Verbot medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern, rsp. die gesetzgeberische Anerkennung, dass Eltern noch nie berechtigt waren, im Namen ihrer Kinder in solche Eingriffe einzuwilligen, weshalb die Verstümmelungen schon seit jeher illegal erfolgten, und entsprechendes Unterbinden von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern aufgrund solcher widerrechtlicher "Einwilligungen".

• Statt menschenrechtswidrige Genitalverstümmelungen zu tolerieren endlich angemessene psychosoziale Unterstützung und Peer Support für Betroffene, Eltern und das soziale Umfeld zu gewährleisten.

Durchsetzung der korrekten Anwendung von  § 7 PStV, wonach ein sinnvolles OPTIONALES Offenlassen des Geschlechtseintrags bei betroffenen Kindern seit 2009 ohnehin unbefristet möglich ist (Nachtrag):

Dazu hielt etwa der Hamburger Senat am 2. Juni 2009 öffentlich fest (Drucks. 19/3438, S. 3): "[D]as Personenstandsgesetz in Deutschland sieht aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. [...] Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht festgelegt werden müsse."

Die offizielle Grundlage dafür ist die aktuelle "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)". Deren § 7 PStV lautet seit dem 01.01.2009 wie folgt (vgl. auch die Hebammenbroschüre von Intersexuelle Menschen e.V. (PDF) --> S. 13):

(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen.

(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.

Durchsetzung der korrekten Anwendung von § 47 PStG, wonach Betroffene, die später ihren Geschlechtseintrag korrigieren lassen wollen, dies unbürokratisch tun können (statt dass Ämter und Behörden weiterhin widerrechtlich MedizynerInnen helfen, solche Betroffene tatsachenwidrig zu Transsexuellen zu erklären).

Das Preussische Landrecht war schon mal weiter: Seit 20 Jahren weisen Betroffenenorganisationen darauf hin, dass Personenstandsexperimente wie zwangsweises Offenlassen des Geschlechtseintrags oder zwangsweise Einführung eines 3. Geschlechtseintrag nicht im Interesse der betroffenen Kinder sind. Stattdessen sollten betroffene Kinder nach bester Einschätzung vorläufig einem sozialen Geschlecht inkl. Eintrag zugewiesen werden (jedoch ohne kosmetische Eingriffe!!!), unter Offenheit den Kindern gegenüber über ihre Besonderheit, und Hinweis auf die Option, ihren Geschlechtseintrag ggf. später unbürokratisch korrigieren zu lassen (§47 PStG). Paradoxerweise waren Betroffene mit dem Zwitterparagraphen im Preussischen Allgemeinen Landrecht (1794-1900), wonach zunächst die Eltern den Geschlechtseintrag bestimmten (§19) und die betroffene Person diesen bei Volljährigkeit unbürokratisch ändern konnte (§20), besser gestellt als heute!

Meine 2 Cent:

Leider hat es der Bundestag einmal mehr sträflich versäumt, sich wirksam für den Schutz und die Interessen der wirklich Betroffenen einzusetzen, und stattdessen wiederum dritte Interessengruppen und nicht zuletzt ausgerechnet die GenitalverstümmlerInnen favorisiert – wie sich auch die Bundesregierung seit über 16 Jahren konsequent GEGEN die Opfer der frühkindlichen Verstümmelungen stellt, und sich bis heute stets auf die Seite der TäterInnen schlägt.

Wie lange noch?!

Nachtrag: Die insgesamt 34-minütige Beratung von TOP 18 mit allen Reden der Abgeordneten kann online nachegeguckt/gehört und heruntergeladen werden, entweder >>> an einem Stück oder >>> einzeln. Das >>> schriftliche Protokoll 219. Sitzung (PDF) ist mittlerweile ebenfalls aufgeschaltet (TOP 18 auf S. 27217-27223).

Inzwischen gab's auch deutliche Kritik von Intersexuelle Menschen e.V und OII Deutschland (IVIM).

>>> UPDATE: Medien-Falschmeldung "Geschlechtseintrag 'unbestimmt' in D wählbar"

>>> Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) 
>>> § 22 (3) PStG: "Deutliche Kritik an neuer Regelung" - erste Reaktionen
>>> Alleinige Entscheidungsgewalt für Ärzte: Verwaltungsvorschrift zum PStG-Murks

>>> Verflucht sollt ihr alle sein, denn an euren Händen klebt Kinderblut! 
>>> Deutschland: Hunde besser vor Verstümmelung & Kastration geschützt als Kinder
>>> Bundesregierung angeblich "keine Meinung" zu Intersex-Genitalverstümmelungen
>>> Faule Eier für "die Bundesregierung"! (1996-2009)

>>>
Chirurgische "Genitalkorrekturen" an Kindern: Typische Diagnosen und Eingriffe 

Friday, November 30 2012

Radio-Beiträge zur Intersex-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE - DRS + Radio Zürisee, 9.11.12

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1) 3 Radio-Beiträge anlässlich >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE zum online nachhören:

1. "Mitspracherecht für intersexuelle Kinder" - Rendez-vous, 09.11.2012 12:30h Gelungener Beitrag von Wissenschafts-Redaktorin Katharina Bochsler mit Konserven-Soundbite von Daniela "Nella" Truffer und Kommentaren von NEK-Präsident Otfried Höffe. Erwähnt "Körperverletzung" und "Genitalverstümmelung", Wermutstropfen: Als Statistik wird die Medizyner-Beschönigung "1 von 5000 Kindern" zitiert. Ebenfalls auf DRS mit Link auf die Sendung: Die Agenturmeldung zur NEK-Stellungnahme.

2. "Mehr Selbstbestimmung für Intersexuelle" - Wissenschaft DRS, 10.11.2012 14:36h Gelungenes Interview mit Katharina Bochsler, Klitorisverkleinerungen und Hodenentfernungen werden erwähnt, es wird von "Unrecht" gesprochen, Verlängerung der Verjährungsfristen, Körperverletzung und Genitalverstümmelung wird angesprochen.

3. Zürisee Info, 09.11.2012 17:35 Gelungener Dialekt-Beitrag von David Nadig, mit Interview-Beitrag von Yvonne Gilli (Grüne Nationalrätin, St. Gallen), die ebenfalls auf die entscheidende Rolle der Betroffenen und ihren Organisationen hinweist, dass es überhaupt zur Stellungnahme kam, und Stellungnahme der Patientenschützerin Margrit Kessler, die sich erneut für das "Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen" stark macht, und Beitrag von Judit Pók Lundquist (Gynäkologin, Mitglied NEK-CNE) zum Thema "3. Geschlecht".

>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org
>>>
Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen" 

Monday, November 19 2012

Intersex: "Einfach eine Spielart der Natur" - Kreuzer 11/2012

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>>> Gelungenes Interview von Miriam Schultze (PDF, 436kb) mit Daniela "Nella" Truffer und yours truly a.k.a. Markus Bauer, mit Fotos von Andreas Manecke in der November-Ausgabe des Leipziger Stadtmagazins Kreuzer. Anlass waren die friedlichen Proteste gegen die Genitalverstümmlerkongresse "ESPE 2012" und "DGU 2012", die beide im Kongresscentrum Leipzig stattfanden. Danke!

Das Inteview bringt 1 1/2 Seiten Klartext über die wichtigsten Themenbereiche (auch wenn ich mich nicht erinnern kann, dass Nella den Begriff "geschlechtsangleichende Operationen" benutzte – wir reden bewusst jeweils von "medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen"), zusätzlich gab's nen Teaser im Inhaltsverzeichnis.

Das ganze gescannte Interview als PDF - unten ins Bild klicken!

>>> Offener Brief Unikinderklinik Leipzig   >>> Info-Flyer (PDF)
>>> Abmahnungen    >>> Radio Mephisto    >>> Volkszeitung    >>> SWR
>>>
Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"

Sunday, November 18 2012

"Tabu Intersexualität - jetzt spricht eine Mutter" - SonntagsBlick, 18.11.12

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>>> Gelungenes Interview von Sarah Weber mit Karin Plattner von der CH-Elternselbsthilfe, aus Anlass der  >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE, sowohl online inkl. interessanten Kommentaren, als auch in der heutigen Printausgabe der Boulevardzeitung SonntagsBlick.

Karin Plattner nimmt wie gewohnt kein Blatt vor den Mund und redet Klartext, zeigt auf, dass es letztlich die von den Medizynern verordnete Geheimnistuerei ist, welche für betroffene Familien zur Belastung wird, und nicht die Besonderheit der Kinder. Danke!

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Französischsprachige Tagesschau-Beiträge zur "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE - RTS, 9.11.12

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Französischsprachige Tagesschau-Beiträge zur >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE zum online nachgucken, in der 12:45h-Ausgabe zusätzlich mit einem ausführlichen Statement von Jean Martin, Mitglied der NEK-CNE, sowie in der Abendausgabe mit Statements von Daniela "Nella" Truffer und Jean Martin, aufgenommen vor Ort in Bern (vgl. deutschsprachige Tagesschau-Berichte), sowie mit einem weiteren Statement der Genfer Genetikerin Ariane Giacobino. Danke! Die Beiträge sind (wie schon die deutschsprachigen) gelungen – mal abgesehen von den schon bekannten, bekloppten rosa-blauen Puppen in der Abendausgabe.

12:45 Uhr Ausgabe

19:30 Uhr Ausgabe

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Italienischsprachige Tagesschau-Beiträge zur "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE - RSI, 9.11.12

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Italienischsprachige Tagesschau-Beiträge zur >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE zum online nachgucken, im Hauptbeitrag zusätzlich mit einem Statement der Genfer Genetikerin Ariane Giacobino, sowie ein zusätzlicher Beitrag mit einem Statement von Daniela "Nella" Truffer, aufgenommen zum deutschsprachigen 10vor10-Beitrag anlässlich der friedlichen Proteste zur ESPU2012. Danke! Die Beiträge sind (wie schon die deutschsprachigen) gelungen – mal abgesehen von den schon aus der deutschschweizer Tagesschau bekannten, bekloppten rosa-blauen Puppen.

Hauptbeitrag "maschio o femmina?"

Beitrag "la testimonianza"

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Thursday, November 15 2012

"Intersexualität: «OPs an Zwittern sind kein Problem von gestern»" - 20 Minuten, 10.11.12

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>>> Gelungener Artikel von Simon Hehli aus Anlass der >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE, inkl. zahlreichen interessanten Online-Kommentaren. Danke!     

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Wednesday, November 14 2012

Tagesschau-Beiträge zur "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE - SF, 9.11.12

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Die Tagesschau-Beiträge zur >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE zum online nachgucken, jewils mit Archivbildmaterial von unseren Protesten zum Jahreskongress der Europäischen Kinderurologen ESPU 2012, sowie in der 19:30h Ausgabe mit einem Statement von Daniela "Nella" Truffer. Danke! Die Beiträge sind gelungen – mal abgesehen von der eher bescheuerten animierten Eingangsgrafik im Abendbeitrag und den dito bekloppten rosa-blauen Puppen.

Auf der SF-Homepage gibts zudem auch eine >>> Seite mit der sda-Meldung, auf der nebst der Mittags-Tagesschau auch nochmal das Video der legendären Club-Diskussion zum Thema verlinkt ist (>>> hier mit hochdeutschen Untertiteln).

12:45h Ausgabe

19:30h Ausgabe

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

"Ethikkommission fordert Selbstbestimmungsrecht für Intersexuelle" - sda, 9.11.12

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

Gelungene Meldung der Nachrichtenagentur sda zur Präsentation der >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE in praktisch allen deutschschweizer Zeitungen inkl. Homepages, jeweils mit leicht verändertem Titel und verschiedenen Bildern dazu. Danke!

Natürlich dauerte es nicht lange, bis einE RedaktorIn ein Bild der obligaten Marmorstatuen ausgrub, aber immerhin zur Abwechslung mal in einer "genitalkorrigierten" Variante.

Nachfolgend 3 Online-Beispiele:

Thurgauer Zeitung

Basler Zeitung

Aargauer Zeitung

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE
>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Monday, November 12 2012

"Intersexuelle fordern mehr Rechte: «Sex tut weh – oder man spürt nichts»" - Blick am Abend, 9.11.12

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>>> Gelungener Boulevard-Artikel von Christof Vuille       >>> Scan Printausgabe  
Aus Anlass der >>> "Intersex"-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE,
inkl. interessanten Online-Kommentaren, Danke!     

>>> Statement zur NEK-Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Friday, November 9 2012

LIVEBLOG: Pressekonferenz zur Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!»Aktion von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)

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>>> NEK-CNE Stellungnahme Nr. 20/2012 online als PDF (Deutsch, 206 kb)
        >>> Français (PDF)    >>> Italiano (PDF)    >>> English (PDF) 

>>> Statement zur Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Es ist soweit! Heute wird an einer Medienkonferenz die Intersex-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) der Öffentlichkeit vorgestellt, inkl. einem Beitrag von Daniela "Nella" Truffer / Zwischengeschlecht.org.

Dieser Blog berichtete live von der Pressekonferenz: 

12:54  Inzwischen ist auch die Abschlussfragerunde überstanden, für die ich wiederum unterbrechen musste, irgendwo habe ich noch ein paar Notizen dazu, die ich hoffentlich bald nachtragen kann. Katrin Zehnder und Michael Groneberg haben uns versprochen, ihre gelungenen Beiträge zuzusenden (mittlerweile unten verlinkt - Danke!). Jetzt geht der Apero hier zu Ende und wir müssen weiter, Nella hat noch ein weiteres Interview ob mit TeleBärn. Update zur Medienberichterstattung in Vorbereitung.

11:36  Kathrin Zehnder, ebenfalls Mitherausgeberin und -autorin des Buches "Intersex – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?", sowie der Dissertation "Zwitter beim Namen nennen", begrüsst die Stellungnahme als "in den Überlegungen insgesamt äusserst progressiv und vorbildlich". Es handle sich mehr um ein gesellschaftliches als um ein medizinisches Problem. Erwähnt als weiteres Problem bei Schadenersatzklagen fehlende "nicht auffindbare" Akten. Es brauche keinen eigenen Straftatbestand, sondern Anerkennung der Strafbarkeit aufgrund bestehender Gesetze. Ein weiteres Problem bei Forschungen: es muss sichergestellt werden, dass Betroffene nicht retraumatisiert werden.
>>> Langversion von Karin Zehnders Beitrags als PDF (85 kb)

11:23  Michael Groneberg, Mitherausgeber und -autor des Buches "Intersex – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?", lobt die Stellungnahme als "sehr gut argumentiert, eine Klarheit, die man selten findet", Trotz der Kürze sei sie sehr detailliert. "Wenn die Eltern nicht gut informiert sind oder eigeninteressen haben, muss das Gesetz das Kind schützen." Trotz OPs blieben die Problematik, wie das Kind erzogen werden soll. Ein 3. Geschlecht könne diskriminierend sein, erleichterte Änderung des Geschlechtseintrages wie vorgeschlagen sei gut. Statt interdisziplinäre Teams befürwortet er transdisziplinäre, betroffene Erwachsene sollen auch dazu gehören.
>>> Deutsche Version von Michael Gronebergs Beitrag (PDF, 103 kb)

 

10:57  Ich muss bald mit Nella aufs Podium, kann deshalb vorerst nicht mehr berichten. Nellas Statement könnt ihr hier nachlesen.

10:45  Die Fragerunde ist eröffnet. Als erstes gibt Jean Martin Auskunft zur Häufigkeit. Er sagt, die in der Stellungnahme genannte Inzidenz ergebe 20-30 Fälle jährlich, da seien aber wohl die "leichten Fälle" nicht alle mit drin. Yes!

 

10:30  Jean Martin referiert die rechtsethischen Empfehlungen, beginnend mit der Feststellung, dass der Verfassungsgrundsatz, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf, auch für Menschen gilt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. Und kommt nun zur entscheidenden Empfehlung 12. "Die Haftungsfolgen von rechtswidrigen Eingriffen im Kindesalter sowie in diesem Zusammenhang die Verjährungsfristen sollten juristisch überprüft werden. Strafrechtliche Fragen, wie die Anwendbarkeit der Körperverletzungsdelikte, Art. 122f. StGB, sowie des Verbots der Genitalverstümmelung, Art. 124 StGB, sind zu untersuchen." Weiter kritisiert er "paternalistische" und "autoritäre" Entscheidungen über die betroffenen Kinder.

10:17  Judit Pòk, Gynäkologin am Unispital Zürich und Mitglied der Ethikkommission, erläutert die medizinethischen Empfehlungen und benutzt gleich zu Beginn alle zentralen Begiffe wie Kindeswohl, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, nicht lebensnotwendige Eingriffe aufschieben, kostenfreie, kontinuierliche psychosoziale Begleitung für die Eltern und die ganze Familie ... 

10:09  Da die Stellungnahme nun offiziell aufliegt und die Sperrfrist abgelaufen ist, kann ich endlich die Katze aus dem Sack lassen: Was die NEK-CNE abgeliefert hat, ist der Hammer! Wie Nella der Kommission in ihrer Statement ein Kränzlein winden wird, wurden die Bteroffenen endlich einmal ernst genommen und es wurde pragmatisch und praktisch auf ihre Bedürfnisse eingegangen.
>>> Die Stellungnahme online als PDF (206 kb) 

10:03  Es geht los. Jean Martin macht die Einführung, Otfried Höffe ist krank.

09:49  Es sind u.a. MedienvertreterInnen hier, die Berichte angekündigt haben: SF Tagesschau 12:45h, SF Tagesschau 19:30h, Radio DRS Rendezvous, sda-agenturmeldung, Tages-Anzeiger, blick.ch / Blick am Abend, Keystone/AWP Video (20min.ch, tagesanzeiger.ch, baslerzeitung.ch, blick.ch etc.).

09:36  Hier schon mal das Programm der heutigen NEK-CNE Medienkonferenz:

10.00 Uhr  Begrüssung und Einführung: Prof. Otfried Höffe Präsident NEK-CNE
10.15 Uhr  Medizinethische Empfehlungen: Dr. Judit Pòk Mitglied NEK-CNE
10.30 Uhr  Rechtsethische Empfehlungen: PD Dr. Jean Martin Mitglied NEK-CNE
10.45 Uhr  Fragerunde  Moderation: Susanne Brauer, PhD
11.05 Uhr  Kommentar aus Sicht einer Betroffenen: Daniela Truffer Zwischengeschlecht.org
11.15 Uhr  Kommentar aus Sicht aus der Philosophie: PD Dr. Michael Groneberg Université de Fribourg
11.25 Uhr  Kommentar aus Sicht aus der Soziologie: Dr. Kathrin Zehnder Universität Zürich
11.35 Uhr  Fragen und Diskussion Moderation: Susanne Brauer, PhD

>>> Einladung Medienkonferenz NEK-CNE (PDF, 84 kb)

>>> Intersex-Anhörungen Nationale Ethikkommission (NEK-CEK) 2011-2012 
>>> Redebeitrag von Daniela Truffer zur NEK-Anhörung vom 15.12.11
>>> Schriftliche Stellungnahme von Zwischengeschlecht.org (PDF, 460 kb)

Daniela Truffer (Zwischengeschlecht.org) zur Intersex-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE, Bern 9.11.12

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>>> NEK-CNE Stellungnahme Nr. 20/2012 online als PDF (Deutsch, 206 kb)
        >>> Français (PDF)    >>> Italiano (PDF)    >>> English (PDF)

Redebeitrag von Daniela "Nella" Truffer an der NEK-CNE Medienkonferenz:  

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Mitzwitter, verehrte Anwesende

Im Namen der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen möchte ich der Nationalen Ethikkommission danken, für die nun vorliegende Stellungnahme und auch dafür, dass ich hier dazu etwas sagen darf.

Ich finde die Stellungnahme sehr gut, sie ist pragmatisch, konkret und orientiert sich an den praktischen Problemen und Bedürfnissen der Betroffenen. Es ist das allererste Mal, dass eine offizielle Stelle die Betroffenen ernst nimmt, auf ihre Anliegen hörte und sie in konkrete Empfehlungen umsetzte. Dies ist für uns ein grosser Tag und ein ganz wichtiger erster Schritt in eine bessere Zukunft.

Der Ball liegt jetzt bei der Politik, entsprechende juristische und versicherungstechnische Rahmenbedingungen zu schaffen. Und bei den ärztlichen Gesellschaften und den Spitälern, ein entsprechendes Behandlungsangebot auf die Beine zu stellen.

Auf ein paar Punkte der Stellungnahme möchte ich genauer eingehen:

Aus Sicht der Betroffenen ist es zentral, dass rechtliche Rahmenbedingungen definiert werden, um endlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung auch für Kinder mit „atypischen“ körperlichen Geschlechtsmerkmalen durchzusetzen.

Betroffene Kinder sind keine Gegenstände, mit denen Ärzte oder auch Eltern nach Gutdünken verfahren dürfen. Es kann nicht sein, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe an gesunden Kindergenitalien zu Recht strafbar und explizit verboten sind, wenn es sich dabei um "afrikanische Bräuche" handelt, aber andererseits praktisch dieselben Eingriffe in der westlichen Medizin toleriert werden als das gute Recht von Behandlern und Eltern.

Der Staat hat den betroffenen Kindern gegenüber eine Schutzpflicht, und offensichtlich geht es ohne verbindliche rechtliche Regelungen leider nicht.

Wie viele Betroffene habe ich lange gedacht, wenn wir den Ärzten nur erklären könnten, was sie anrichten, würde sich alles bald ändern. Wie die mittlerweile 20-jährige Geschichte solcher Bestrebungen zeigt, und wie ich selber seit 10 Jahren im Kontakt mit oft vornehm gesagt beratungsresistenten Medizinern wieder und wieder erfahren musste, ist das leider eine Illusion.

Deshalb braucht es nun von Seiten des Gesetzgebers endlich deutliche Signale straf- und haftungsrechtlicher Natur, wie das auch die Stellungnahme anregt. Zentral ist dabei weiter die ebenfalls angesprochene Frage der Verjährungsfristen. Wie bei sexualisierter Gewalt an Kindern kann es auch bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an Kindergenitalien nicht sein, dass alles längst verjährt ist, bevor Betroffene überhaupt die Möglichkeit haben, eine juristische Beurteilung zu verlangen.

Damit ist es natürlich noch nicht getan. Sondern es muss, wie das die Ethikkommission empfiehlt, flankierend auch den Eltern in erster Linie und von Anfang an ein spezialisiertes psychosoziales Begleitungsangebot offenstehen, sowie unbedingt auch Zugang zu Selbsthilfegruppen.

Kurz, es bräuchte eine echte interdisziplinäre Betreuung für Eltern und Betroffene, die diesen Namen auch verdient, und bei der nicht mehr länger Chirurgen und Endokrinologen das Sagen haben und psychosoziale Unterstützung höchstens als Zugabe erhältlich ist, sofern Eltern zuerst in kosmetische Operationen einwilligen.

Leider ist das aktuell in der Schweiz bisher noch nirgends der Fall, auch aus versicherungstechnischen Gründen. Deshalb sind die in der Stellungnahme vorgeschlagenen versicherungsrechtlichen Anpassungen so wichtig, ebenso, dass Angebote nicht wie die bisher vorhandenen bei der IV im 20. Lebensjahr einer Altersguillotine unterliegen, wodurch Eltern und Betroffene zusätzlich unter Druck gesetzt werden.

Und dies muss auch für den Fall gelten, wenn erwachsene Betroffene sich selbstbestimmt und informiert für kosmetische Eingriffe entscheiden. Es kann nicht sein, dass Betroffene dann gezwungen werden, sich versicherungstechnisch als Transsexuelle auszugeben.

Ebenso wenig kann es sein, dass Betroffene sich zivilrechtlich als Transsexuelle ausgeben müssen, wenn der ihnen zugeschriebene Geschlechtseintrag nicht ihrem Empfinden entspricht. Wir begrüssen ausdrücklich die diesbezüglichen pragmatischen und sachbezogenen Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission.

Die Stellungnahme unterstreicht zu Recht die fehlende Evidenz der bisherigen Behandlungen und regt repräsentative Langzeitstudien an, wie sie auch von Betroffenenorganisationen gefordert werden.

Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht, dass sichergestellt wird, dass dabei nicht einfach auf unsere Kosten und über unsere Köpfe hinweg weiter an uns herumexperimentiert wird. Leider lehren uns Erfahrungen der letzten 15 Jahre u.a. in Deutschland, dass unter dem Vorwand repräsentativer Outcomestudien letztlich primär zweifelhafte Experimente veranstaltet werden, wobei für die Betroffenen zentrale Forschungsbedürfnisse, wie sie auch die Stellungnahme formuliert, wenn überhaupt, dann höchstens am Rande eine Rolle spielen.

Betroffene fordern deshalb, in Studienplanungen angemessen miteinbezogen zu werden, und weiter, dass in erster Linie nicht die bisherigen Täter allein die Studiengelder erhalten, sondern dass auch hier psychosozial und auch soziologisch interdisziplinär vorgegangen wird.

Die 1. Empfehlung der Nationalen Ethikkommission fordert ausdrücklich, das Leid der Betroffenen gesellschaftlich anzuerkennen. Dies kann ihr nicht hoch genug angerechnet werden.

Für uns Betroffenenorganisationen gehört dazu auch eine umfassende Aufarbeitung der bisherigen und heutigen Praxis kosmetischer „Genitalkorrekturen“ an Kindern. Es  muss umfassend aufgeklärt und offengelegt werden, wie hier die ethische Selbstregulierung der Medizin, aber auch die Aufsichts- und Schutzpflicht des Staates so schmählich versagen konnten, und es müssen öffentlich Lehren daraus gezogen werden.

Wer ist sich hierzulande z.B. bewusst, dass kosmetische Klitorisamputationen an Kindern in der westlichen Medizin als „Therapie“ gegen „Hysterie“ und gegen Masturbation vor allem im 19. Jahrhundert verbreitet waren, dann aber aufgegeben wurden, während der gleiche kosmetische Eingriff als „Therapie“ gegen „vergrößerte Clitoris“ ab 1950 erst recht massiv zunahm? Wer weiss, dass solche kosmetische Klitorisamputationen in schweizer Universitäten bis in die 1970er Jahre offiziell gelehrt, und in Kinderspitälern zum Teil bis in die 1980er Jahre praktiziert wurden, und dass die Schweiz bei der weltweiten Verbreitung dieser systematischen Klitorisamputationen mit den gleichen haarsträubenden Begründungen, wie sie heute noch bei kosmetischen „Genitalkorrekturen“ üblich sind, ab 1950 eine entscheidende Rolle spielte?

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org versucht seit längerem verantwortliche Institutionen zu Aufarbeitung anzuhalten. Doch auch hier passiert offensichtlich nichts ohne vorgängigen und erheblichen öffentlichen Druck. Zum Beispiel auf unsere Anfrage um Aufarbeitung an Universität, Kinderspital und Regierungsrat Zürich vom letzten Frühling erhielten wir bis heute nicht einmal eine Antwort.

Die Nationale Ethikkommission unterstreicht zu Recht die Fragwürdigkeit, mit einer psychosozialen Indikation medizinisch nicht notwendige „Genitalkorrekturen“ an Kindern zu rechtfertigen.

Betroffene fordern schon lange, alle entsprechenden „Genitalkorrekturen“ an Kindern zu überprüfen und aufzuarbeiten, und kritisieren insbesondere die oftmalige Ausklammerung sog. „vermännlichender“ Genitaloperationen, inkl. „Hypospadiekorrekturen“. Zwischengeschlecht.org veröffentlichte in diesem Zusammenhang eine kommentierte Liste von 13 Indikationen aus der IV-Liste der Geburtsgebrechen.

Auch sonst ist es wichtig, dass bei historischen Aufarbeitungen die Betroffenen und ihre Organsiationen angemessen miteinbezogen werden.

Wie gesagt ist die vorliegende Stellungnahme ein wichtiger erster Schritt. Jetzt müssen weitere folgen.

Erfreulicherweise äussern sich auch internationale Menschenrechtsgremien zunehmend zum Thema, so z.B. letztes Jahr das UN-Komitee gegen Folter, und die WHO erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zu erzwungenen Sterilisationen, die explizit auch medizinisch nicht notwendige Behandlungen bei Intersexen berücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Klitorisamputationen an Kindern - Aufarbeitung tut Not!" Offener Brief an Uni ZH

Sunday, November 4 2012

Intersex: Alle 4 Portraits + Kommentar aus der sonntaz vom 27.10.12

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Kann ein Zwitter Sünde sein?

Zum  9. Intersex Awareness Day 2012 hatte die taz bereits ein Portrait und den dazugehörigen Kommentar online als Vorabdruck gebracht (dieser Blog berichtete). In der sonntaz vom Wochenende darauf folgten die Printversion mit allen 4 Portraits. Danke!

Diese sind nun inzwischen alle (wenn auch ohne die Fotos) via Printarchiv öffentlich online zugänglich:

>>> Jessika-Katharina Möller-Langmaack
>>> Lucie Veith
>>> Diana Hartmann
>>> Simon
>>> Kommentar von Waltraud Schwab  

Nachfolgend dokumentiert dieser Blog zusätzliche den Aufhänger auf der taz-Titelseite mit einer bemerkenswerten Bildunterschrift (zum Vergrössern reinklicken):

Wer weiss, vielleicht bringt die taz ja künftig gar mal noch Klartext über die nach wie vor andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen vor der Haustüre ihrer Redaktionen in Berlin, Hamburg und Bremen?

Und leistet einen Beitrag zur historischen Aufarbeitung kosmetischer Klitorisamputationen ebendort, oder zur Verbindung solcher Praktiken mit NS-MedizinerInnen?

Oder wär das dann doch zuviel Mut verlangt?

>>> Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"

Bundestag: Intersex-Fachgespräch - Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) bringt Klartext

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Am 24.10.2012 fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (im Anschluss an die öffentliche Anhörung vom 25.06.2012) ein "Fachgespräch auf Berichterstatterebene zum Thema 'Empfehlungen internationaler Gremien zu den Menschenrechten intersexueller Menschen'" statt.

Als einzige Expertin war Prof. Dr. Beate Rudolf geladen, die neue Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mittlerweile ist das >>> Protokoll (PDF) dieses Fachgesprächs verfügbar – und dieses hat es in sich! Anders als ihre Vorgängerin, die sich gerne in "Geschlechtsidentitätsfragen" verlor und Intersex-Genitalverstümmelungen kaum konkret kritisierte, spricht Beate Rudolf Klartext. Danke!!

Nachfolgend einige Highlights aus ihrem Vortrag und der Fragenbeantwortung:

Die Bestimmung des Kindeswohls obliege also nicht allein Dritten, also z. B. den Eltern oder dem Staat, sondern es handele sich um eine Entscheidung, die gerade auch im Lichte der Einschätzung des Kindes getroffen werden müsse. [...] Daraus ergebe sich ihre Einschätzung, dass Operationen an Säuglingen und an Kindern, die sich noch nicht in einer verständlichen Weise ausdrücken könnten. unzulässig seien, es sei denn, es gehe um Lebensrettung. Aus der medizinischen Literatur seien ihr keine Fälle bekannt, in denen Operationen zur Lebensrettung notwendig gewesen seien. Abgesehen vom Fall der Lebensrettung seien nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention medizinische Eingriffe erst dann vorzunehmen, wenn Kinder auch an der Entscheidung wirksam mitwirken und angehört werden könnten.

In diesem Kontext sei bei der Bestimmung des Kindeswohls die Frage hervorzuheben, ob Kinder möglicherweise in der Gesellschaft diskriminiert würden, weil sie intersexuell seien. Zwar sei die Diskriminierung eine beachtenswerte Problematik, jedoch dürfe die Bekämpfung von Diskriminierung nicht durch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit erfolgen. [...] (S. 3)

Zu der vom Anti-Folter-Ausschuss geforderten Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen durch Operationen in der Vergangenheit und zu der im Zusammenhang damit geforderten Verbesserung des Rechtsschutzes wolle sie besonders darauf hinweisen, dass Betroffene berichtet hätten, sie hätten sehr spät erfahren, dass und weshalb sie als Kind operiert worden seien. Häufig seien ihnen falsche Diagnosen genannt worden. Eine Schwierigkeit bestehe in der Frage der Zugäng- lichkeit von Patientenakten und auch in der Problematik der Aufbewahrungsfristen sowie der Verjäh- rung. Dies führe zu großen Beweisschwierigkeiten, so dass man aus ihrer Sicht darüber nachdenken müsse, welche alternativen Möglichkeiten es gebe, eine wirksame Entschädigung für erlittenes Un- recht zu gewähren. Bei der Frage der Entschädigung gehe es nicht allein um Geld, sondern auch darum, dass Entschädigungszahlungen die begangene Rechtsverletzung anerkennen würden. Die Genugtuungsfunktion sei auch sonst im Zivilrecht, etwa beim Schmerzensgeld, bekannt. Bei der Frage der Entschädigung gehe es um eine im Kern menschenrechtliche Frage. [...] (S. 4)

Operationen von intersexuellen Kindern ohne wirksame Einwilligung dürften nicht stattfinden, es sei denn, es liege eine lebensbedroh- liche Situation vor. Sie halte eine Formulierung, wonach das Verbot bis zum Erreichen des Alters der Geschäftsfähigkeit bestehe, nicht für zielführend. Ihr gehe es ebenso wie den internationalen Gremien um eine schnelle Regelung, dass derartige Operationen ohne eine sog. voll informierte Einwilligung nach Maßgabe der Kinderrechtskonvention nicht stattfinden dürften. Es erscheine ihr als vorrangig, hier rechtlich klarstellend tätig zu werden. Daneben müssten Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Das Recht werde nur dann richtig angewendet und geschützt, wenn diejenigen, die Operationen vornähmen, die Eltern korrekt über die Folgen aufklärten. [...] (S. 8)

Die internationalen Gremien arbeiteten nicht mit der Unterscheidung zwischen geschlechtszuweisenden und geschlechtsangleichenden [*] Operationen. Sie stellten auf die Auswirkungen für die betroffene Person, nämlich auf die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, ab. Dies sei mit der Wahrnehmung verbunden, dass es bei intersexuellen Menschen um Menschen gehe, die man zwar als intersexuell kategorisieren könne, die man aber nicht defizitorientiert betrachte. Der Begriff Geschlechtsangleichung suggeriere aber das Vorhandensein eines Defizits. Hierbei werde unterstellt, dass ein Mensch eigentlich ein Geschlecht habe, dieses aber nicht richtig ausgeprägt sei und deshalb angeglichen werden müsse. [...] (S. 9)

[* In der Ethikratstellungnahme selbst ist die Rede von "geschlechtszuordnenden" vs. "geschlechtvereindeutigenden" OPs]

>>> Öffentl. Anhörung 25.06.2012: Schriftliche Stellungnahmen
>>>
Öffentl. Anhörung 25.06.2012: Protokoll und Video + Medienspiegel

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"

Saturday, November 3 2012

Französischssprachiger Artikel zur UNO-Aktion auf 360°, 25.10.12

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Menschenrechte auch für Zwitter!

>>> Gelungener solidarischer Artikel zum UPR auf der Homepage der LGBT-Zeitschrift 360° aus der welschen Schweiz, mit einem Foto der Aktionen zur CEDAW-Session von 2009, an denen auch eine Soli-Vetretung von 360° mit dabei war. Danke! 

 

>>> Intersex-Verstümmelungen vor UN-Menschenrechtsrat
>>> OHCHR kritisiert "medizinisch nicht notwendige OPs"
>>>
Intersex-ZwangsOps: Typische Diagnosen und Eingriffe

 

Wednesday, October 31 2012

"Ich bin ein Zwitter" - Radio 105, 13.10.12 + online

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>>> 40-minütige Talk-Sendung von Michi Sahli auf dem CH-Jugendsender One-O-Five, mit Daniela "Nella" Truffer und yours truly a.k.a. Markus Bauer, jetzt auch zum online nachhören. Danke!

Es geht natürlich um unsere Arbeit, aber auch um Persönliches. Die Sendung ist auf Schwyzertütsch.

>>> Nellas Geschichte(n) auf diesem Blog

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