1.
Zwitterdemo vor dem Landgericht Köln, 12.12.2007











>>> Nachtrag: Ministerin Schröder: "Akzeptanz ja –
Unversehrtheit kein Thema"
>>> Bericht von Peter Tauber (CDU/CSU):
"präventives Verbot obsolet?"

INHALT
1. Betroffene von "Genitalkorrekturen" im Kindesalter nicht
vertreten
2. Intersex-Fachkonferenz der Adenauer-Stiftung in Zahlen
3. Standpunkte, Fakten und Zitate geladener ExpertInnen
a) Prof. Dr. Gernot Sinnecker:
"Medizinisch nicht notwendig"
b) Lucie Veith: "Verbot kosmetischer
Genital-OPs bis 16 Jahre"
c) Prof. Dr. Richer-Appelt:
"Hypospadie ist eine Krankheit"
d) Dr. Michael Wunder: "Kosmetische
Genitalkorrekturen O.K."
1. Betroffene von "Genitalkorrekturen" im Kindesalter nicht
vertreten
Die Konrad-Adenauer-Stiftung lädt heute ab 11 Uhr einer
"Fachkonferenz zum Thema Intersexualität" mit dem
scheinbar obligaten Titel "Leben zwischen den Geschlechtern".
Das Hauptthema der Betroffenen, kosmetische
"Genitalkorrekturen" im Kindes- und Jugendalter, handelt die offizielle Ankündigung
ausschließlich in Vergangenheitsform ab – die
Hauptkritikpunkte der Betroffenen (Verlust der sexuellen
Empfindungsfähigkeit, Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit, Folgeschäden,
Traumatisierungen) werden nicht oder höchstens indirekt
erwähnt:
"So wurden Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen häufig ohne
Einwilligung der Eltern frühzeitig operiert, in der Annahme, das Geschlecht
sei sozial konstruiert und man könne vermeintlichen gesellschaftlichen
Komplikationen vorbeugen, was zu schwerwiegenden Komplikationen und
Identitätskrisen führte." (Flyertext)
Betroffene von kosmetischen "Genitalkorrekturen" im Kindesalter sind
einmal mehr nicht vertreten –
MenschenrechtsexpertInnen ebenfalls nicht.
Ob Intersex-Genitalverstümmelungen
unter diesen Vorzeichen angemessen angesprochen werden, oder mal wieder
höchstens einige wenige und bevorzugt vergleichsweise seltene
kosmetische Eingriffe konkret thematisiert werden, z.B. Kastrationen an
"XY-Frauen"), wird sich zeigen – ebenso, wie transparent
anschließend von der Stiftung über den Anlass informiert wird (oder eben
nicht).
Anlass dazu bestünde nicht zuletzt durch der letzte Woche
einstimmig überwiesenen Intersex-Anträge im
Bundestag, die einmütig ein gesetzliches Verbot von
kosmetischen "Genitalkorrekturen" im Kindesalter sowie historische Aufarbeitung
einfordern.
2. Intersex-Fachkonferenz der Adenauer-Stiftung in
Zahlen
6 PolitikerInnen und Ministerialbeamtinnen
"verschiedener Fachbereiche und über Parteigrenzen hinweg" (4
CDU/CSU, 1 FDP, 1 Grüne, 0 SPD, 0 Linke)
1 Mitglied des Deutschen Ethikrates, das
"geschlechtsverdeutlichende" kosmetische
"Genitalkorrekturen" an Kindern propagiert: Dr. Michael Wunder
(Leiter der Ethikrat-AG "Intersexualität")
1 Pädiater (Chefarzt) einer Kinderklinik, die bis
heute alle gängigen kosmetischen "Genitalkorrekturen" an Kindern anbietet und
durchführt (siehe unten 3a): Prof. Dr. Gernot H.G. Sinnecker
(Wolfsburg)
1 Sexologin aus einer Universitätsklinik, die
bis heute alle gängigen kosmetischen "Genitalkorrekturen" an Kindern anbietet
und durchführt: Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt
(Hamburg-Eppendorf)
1 Betroffene einer kosmetischen "Genitalkorrektur" (Kastration) im
Erwachsenenalter: Lucie Veith (XY-Frauen, Intersexuelle Menschen e.V.)
(siehe unten 3b)
1 Mutter eines betroffenen Kindes (genitaloperiert): Julia
Marie Kriegler (XY-Frauen Eltengruppe)
0 Betroffene von kosmetischen "Genitalkorrekturen" im Kindesalter
0 Betroffene von kosmetischen "Genitalkorrekturen" im Jugendalter
0 Eltern eines unversehrten betroffenen Kindes
0 Sachverständige mit
Kernkompetenz Menschenrechte
3. Standpunkte, Fakten und Zitate geladener
ExpertInnen
a) Prof. Dr. Gernot Sinnecker (Chefarzt Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin Wolfsburg): "Medizinisch nicht notwendig, nicht
evidenzbasiert, psychosozial indiziert wegen der Eltern, trotzdem weit
verbreiteter Standard" - Heute angeblich keine kosmetischen Eingriffe mehr -
Fakt: Sinneckers Klinik bietet ganze Bandbreite an
- Medizinisch nicht notwendig:
„Klitorisreduktionsplastik“, „Neovagina“, Hodenentfernung [Kastration]
(ausser Gonadendysgenesie bei Y-Chromosom)
"Eine verstümmelnde, also mit der Entfernung von Gewebe einhergehende
Operation, z.B. „Klitorisreduktionsplastik“ oder z.B. die operative Bildung
einer „Neovagina“ beim Säugling oder Kleinkind sind nicht medizinisch
indiziert. Die häufig geäußerte Sorge, das Kind könnte z.B. von anderen
Kindern gehänselt werden und dadurch psychischen Schaden nehmen ist
wissenschaftlich nicht bewiesen und wäre meiner eigenen Einschätzung nach
selbst dann kein hinreichender Grund, sich über das Selbstbestimmungsrecht des
Kindes hinwegzusetzen und seine körperliche Integrität zu beschädigen."
(Stellungnahme
Ethikrat, S. 2)
- Nicht evidenzbasiert: "operative Korrektur einer
Hypospadie"
"Weitgehend unstrittig ist die operative Korrektur einer Hypospadie
(Harnröhre endet an Penisunterseite oder am Damm oberhalb des Hodensacks)
durch Verlängerung der Harnröhre bis zur Penisspitze. Im Allgemeinen wird
dieser Eingriff gegen Ende des ersten Lebensjahres durchgeführt. Dies gilt als
weit verbreiteter Standard, ist aber nicht evidenzbasiert. Letztlich ist dieser
frühe Operationszeitpunkt auf die Vorstellung zurückzuführen, Kinder
könnten in diesem Alter operative Eingriffe am Genitale psychisch besser
verkraften als später, wenn sie den Eingriff bewusster erleben und
„Kastrationsängste“ entwickeln könnten (nicht evidenzbasiert).
Tatsächlich ist die operative Technik aufgrund der kleinen Verhältnisse in
diesem Alter eher schwieriger, narbige Verengungen der neugebildeten
Harnröhren machen gelegentlich wiederholte Bougierungen (apparative
Aufdehnungen) erforderlich, die langfristig zu einer narbigen, starren
Harnröhre führen können mit entsprechenden Problemen im Erwachsenenalter. Es
spricht daher viel dafür, diese Operationen erst dann durchzuführen, wenn der
Penis größer geworden ist und die Betroffenen selbst entscheiden können, ob
sie eine operative Korrektur wünschen." (Stellungnahme
Ethikrat, S. 3)
- Heute angeblich keine kosmetischen "Genitalkorrekturen" mehr
"„Wir haben als Ärzte einen Lernprozess durchgemacht.“ Vor 20, 25 Jahren
sei das gängige Therapieverfahren gewesen, Kleinkinder und Babys mit
uneindeutigen Geschlechtssmerkmalen schnellstmöglich zu operieren, so der
Professor. […] „Heute“, sagt Sinnecker, „steht die Selbstbestimmung des
Kindes an oberster Stelle.“ […] „Jede Operation, die vermeidbar ist, wird
verschoben auf den Zeitpunkt, an dem Betroffene selbst entscheiden können.“
Lediglich medizinisch notwendige Eingriffe würden vorgenommen." (Potsdamer Neueste Nachrichten)
- Fakt: Sinneckers Kinderklinik bietet nach wie vor ganzes Spektrum
kosmetischer "Genitalkorrekturen" an
"Kinder- und Jugendgynäkologie
• Diagnostik und Therapie von
Genitalfehlbildungen und anderen Erkrankungen des Genitales
• In Zusammenarbeit mit der Frauenklinik
und der Klinik für Urologie"
(Kinder-
und Jugendklinik – Schwerpunkte)
"Rekonstruktive und plastische Operationen
• Behebung von angeborenen Fehlbildungen
([…]Hypospadien und Penisdeviation)"
(Klinik für
Urologie – Schwerpunkte und Ausstattung)
b) Lucie Veith (Intersexuelle Menschen e.V.,
XY-Frauen)
:
- "Genitaloperationen müssen verboten werden"
- " Verstümmelung muss aufhören" (Tagesschau)
- "Verbot kosmetischer Genital OPs bis zum 16.
Lebensjahr" (Hermaphroditforum)
- "Menschenrechtsverletzungen ziehen sich durch die ganze Gruppe
der intersexuellen Menschen und reichen von Menschen mit AGS
bis zum echten Hermaphroditen, von Klinefelter-Menschen bis
zur Hypospadie" (Stellungnahme
Familienausschuss, S. 14)
- "Kein Recht der Eltern in solche Verstümmelungen
einzuwilligen" - "Kastration und Genitalbeschneidung
verletzen körperliche und seelische Unversehrtheit" (Bayerische
Staatszeitung)
c) Prof. Dr. Herta Richter-Appelt (Universitätsklinikum
Hamburg Eppendorf UKE): "unzureichende wissenschaftliche
Evidenz" - "Traumatisierungen erwiesen" - "Hypospadie eine
Krankheit, chirurgische Korrekturen medizinisch notwendig" -
"Klitorisreduktionen bei XX-Chromosomensatz zur Behebung von
Auffälligkeiten – bei Operierten mit XY Chromosomensatz Verminderung der
sexuellen Sensibilität" - Fakt: Recht auf Körperliche Unversehrtheit gilt
für alle Kinder, unabhängig vom "Chromosomensatz" - "Früher war's schlimm,
heute keine Operationen mehr" - Fakt: UKE und AKK bieten ganze Bandbreite
an, führen weiter "Genitalkorrekturen" durch
- "Unzureichende Evidenz, aber trotzdem
behandeln"
"Einleitend sei gesagt, dass für die meisten Behandlungsmaßnahmen nur
unzureichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt, was aber nicht bedeuten soll,
dass man Personen mit Intersexualität nicht behandeln darf." (Stellungnahme
Ethikrat, S. 1)
- "Traumatisierungen erwiesen"
"Lange Zeit ist man davon ausgegangen, dass körperliche Eingriffe im
Säuglingsalter keine negativen Auswirkungen auf die psychische Entwicklung des
Kindes haben können. Dem zu Grunde lag die Annahme, dass es in dieser frühen
Zeit keine Traumatisierungen gebe. Diese Auffassung ist jedoch durch die
Traumaforschung der letzten Jahre widerlegt und wir wissen, dass bereits in der
Embryonalzeit Stressbelastungen der Mutter sich auf die Entwicklung des Kindes
auswirken können. V.a. gilt dies auch für die Konstruktion einer Neovagina,
die regelmäßig gedehnt werden muss, um funktionsfähig zu bleiben. Gerade
diese Erfahrung wurde wiederholt von betroffenen Personen als besonders
belastend geschildert." (Stellungnahme
Ethikrat, S. 1)
- "Hypospadie eine Krankheit, chirurgische Korrektur in jedem
Fall medizinisch notwendig"
"Es gibt aber im Zusammenhang mit der Behandlung von Personen mit
Intersexualität eine Reihe unterschiedlicher chirurgischer Maßnahmen, von
denen bei einigen die medizinische Indikation in jedem Fall gegeben ist, da
sonst eine funktionelle Beeinträchtigung besteht (z.B. bei Vorliegen einer
Hypospadie), und/oder die gesundheitsgefährdend sein könnten." (Stellungnahme
Ethikrat, S. 2)
- Fakt: "Hypospadie-Korrekturen" sind praktisch immer kosmetisch und
werden aus "psychosozialen Gründen" an Kindern gemacht.
Eine medizinische Notwendigkeit besteht nur in sehr seltenen Fällen, wenn
der Harnabfluss unoperiert behindert oder blockiert ist, oder bei Schmerzen.
Ansonsten bestehen KEINE medizinischen Gründe, "Hypoepadie-Korrekturen"
uneingewilligt im Kindesalter aufzuzwingen – aber gute Gründe, damit zuzuwarten
(was viele Ärzte auch offen zugeben, vgl. z.B. oben 3a) Gernot Sinnecker:
"Nicht evidenzbasiert").
Sogar die aktuelle AWMF-Leitlinie 006/026 "Hypospadie" (Evidenzstufe 1 =
niedrigste) spricht ausdrücklich von Indikationen "auch
aus ästhetisch-psychologischen Gründen".
Auch in den Kinderkliniken UKE
und AKK von Richter-Appelts Universität Hamburg wird kein Hehl daraus
gemacht, dass frühe "Hypospadie-Korrekturen" NICHT aus medizinische Gründen
gemacht werden, sondern aus "psychologischen":
"Die Operation sollte zwischen dem 9. und 15. Lebensmonat oder zwischen
dem 3. und 6. Lebensjahr durchgeführt werden („Psychologisches Fenster“)."
(Prof. Dr.
med. Margit Fisch und Dr. med. Silke Riechardt)
- "Klitorisreduktionen bei XX-Chromosomensatz zur
Behebung von Auffälligkeiten – bei Operierten mit XY-Chromosomensatz
Verminderung der sexuellen Sensibilität"
"Davon unterschieden werden müssen Operationen, bei denen es entweder
um die Angleichung an das eine oder andere Geschlecht geht (dabei wird eine
Entscheidung ob männlicher oder weiblicher Körper getroffen), oder um
Operationen, die Auffälligkeiten im Rahmen einer Geschlechtszugehörigkeiten
beheben sollen (d.h. Klitorisreduktion bei AGS mit einem weiblichen
Chromosomensatz ist nicht gleichzusetzen mit „Klitoris“reduktion bei Personen
mit einem XY Chromosomensatz im Rahmen einer Zuweisung zum weiblichen
Geschlecht, da man in diesem Fall eigentlich von einer an das weibliche
Geschlecht anpassende Verkleinerung des Mikro-Penis sprechen müsste)."
(Stellungnahme
Ethikrat, S. 3)
"Es geht hier nicht nur um eine schwerwiegende Gefahr sondern z.B. auch
um die sexuelle Sensibilität, die unter den chirurgischen Eingriffen leiden
kann. Nicht wenige erwachsene Personen mit einem XY Chromosomensatz, die einem
weiblichem Körper zugewiesen wurden, leiden im Erwachsenenalter unter
sexuellen Problemen. Die sexuelle Erregbarkeit, darf nicht ästhetischen
Gesichtspunkten hinten angestellt werden." (Stellungnahme
Ethikrat, S. 4)
- Fakt: Recht auf Körperliche Unversehrtheit gilt für alle Kinder,
unabhängig "Chromosomensatz" und "Geschlechtszugehörigkeit"! - Auch
die Unterscheidung zwischen "geschlechtszuweisenden" vs.
"geschlechtsangleichenden" kosmetischen "Genitalkorrekturen" (die der Deutschen
Ethikrat ebenfalls propagiert, vgl. unten 3d) widerspricht sämtlichen
Menschenrechten:
"Die internationalen Gremien arbeiteten nicht mit der Unterscheidung
zwischen geschlechtszuweisenden und geschlechtsangleichenden Operationen. Sie
stellten auf die Auswirkungen für die betroffene Person, nämlich auf die
Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, ab." (Prof.
Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte)
- Heute angeblich keine kosmetischen "Genitalkorrekturen"
mehr: Richter-Appelt ist unter Betroffenen bekannt als eifrige
Verbreiterin des
Medizyner-Märchens "Ja, früher war es vielleicht schlimm – aber heute ist
alles gaaanz anders, sind wir ja alle sooo tolerant und es wird lääängst nicht
mehr operiert."
- Fakt: Die Kinderkliniken UKE und AKK von Richter-Appelts
Universität Hamburg bieten die ganze Bandbreite von
kosmetischen "Genitalkorrekturen" nach wie vor öffentlich an – und
führen auch heute noch kosmetische "Genitalkorrekturen" durch.
d) Dr. Michael Wunder (Deutscher Ethikrat, Sprecher "AG
Intersexualität"):
-
"geschlechtsverdeutlichende kosmetische Genitalkorrekturen an Kleinkindern
zulässig"
- Fakt: Menschenrechte sind nicht teilbar, Recht auf körperliche
Unversehrtheit gilt für alle Kinder, Unterscheidung zwischen
"geschlechtszuweisenden" vs. "geschlechtsangleichenden" kosmetischen
"Genitalkorrekturen" verstößt gegen Grund- und Menschenrechte:
"Die internationalen Gremien arbeiteten nicht mit der Unterscheidung
zwischen geschlechtszuweisenden und geschlechtsangleichenden Operationen. Sie
stellten auf die Auswirkungen für die betroffene Person, nämlich auf die
Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, ab." (Prof.
Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte)
- Kosmetisch "genitalkorrigiertes" Kind als
"wünschenswerten Regelfall" und
"Beispiel für tolerable Erziehung"
- Fakt: Politische
Vereinnahmung stinkt!
Nachtrag 1: Bundesfamilienministerin Schröder: "Akzeptanz Ja -
körperliche Unversehrtheit kein Thema" - angeblich mehrere
"Betroffene" vertreten
Laut einer >>> Meldung der Konrad-Adenauer-Stiftung
hat Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU/CSU) an der Tagung "für
eine größere Akzeptanz von intersexuellen Menschen und deren Recht auf
Selbstbestimmung geworben." Bezeichnenderweise versteht sie darunter
offenbar ausschließlich Personenstandsfragen ("Geschlechtszuweisung")
und "Anrede". Körperliche Unversehrtheit und Beendigung kosmetischer
"Genitalkorrekturen" an Kindern erwähnte sie dagegen nicht einmal. Dafür seien
laut Schröder angeblich mehrere "Betroffene" an der Tagung vertreten
gewesen.
Fakt: Wie oben unter "2. Zahlen" aufgeschlüsselt, war in
Berlin tatsächlich nur 1 "Alibi"-Betroffene vertreten (Lucie Veith) – dagegen 3
VertreterInnen von Institutionen, die kosmetischen "Genitalkorrekturen" an
Kindern propagieren und/oder durchführen lassen (Michael Wunder, Herta
Richter-Appelt, Georg Sinnecker).
>>>
Thread zu Schröders Statement auf crossdresser-forum.de
Danke!
>>> Solidarischer Post und
Kommentare auf queer.de Danke!
>>> Tagungs-Bericht von Peter Tauber
(CDU/CSU): "präventives Verbot obsolet?"
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Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
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Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und
Eingriffe
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UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale
Zwangsoperationen"
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