Wednesday, July 31 2019

Bundesgericht: Keine aufschiebende Wirkung mehr für Semenya - ABER noch nicht das Urteil - Medien unterschlagen GenitalOPs

IOC-Protest Lausanne, 19. Nov. 2009 (Photo: Ärger)

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IOC IAAF: Stop Intersex Discrimination!

Zwischengeschlecht.org on FacebookDas Schweizer Bundesgericht hat die provisorische Aufhebung der Sperre während des Rekursverfahrens wieder aufgehoben, bzw. Caster Semenyas Rekurs die aufschiebende Wirkung wieder entzogen. Damit gilt das Startverbot vorerst wieder. Heute Mittwoch soll der Bundesgerichts-Entscheid zur Wiedereisetzung der Sperre veröffentlicht werden.
ABER: Dies ist noch nicht das eigentliche Urteil in der Sache, dieses wird das Bundesgericht erst später fällen.

Was in der bisherigen Berichterstattung unerwähnt bleibt:

In der Berichterstattung am ehesten erwähnt wird die Resolution des UNO-Menschenrechtsrates (A/HRC/40/L.10/Rev.1) vom letzten März, eingebracht von Mozambique, Südafrika, Zambia und Simbabwe.

Auch diese kommt bekannlich zum selben Schluss, nämlich (A/HRC/40/L.10/Rev.1, S. 2)

  • dass die IAAF-IOC-FIFA Zangsbehandlungs-Regeln und ihre Umsetzung nicht kompatibel sind mit internationalen Menschenrechtsnormen und -standards”
  • bzw. “dagegen verstossen”, “einschliesslich gegen [....] das Recht auf Freiheit von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen und schädlichen Praktiken sowie gegen die uneingeschränkte Achtung der Würde, der körperlichen Integrität und der körperlichen Autonomie der betreffenden Person.

Wie lange noch?!

 

>>> IOC + IAAF + FIFA = Intersex-Genitalverstümmler!

 

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 40 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Tuesday, May 28 2019

Genitalverstümmelung in Malta: Gesetz lässt Intersex-Kinder im Stich

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Times of Malta: "Maltas Gesetz schließe Hypospadie-Operationen aus, die häufigste IGM-Praxis und die einzige, die lokal in Malta durchgeführt werde, sagte die Organisation." (Der Artikel auf deutsch siehe unten.)

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Malta ist weltberühmt dafür, dass es 2015 als erster Staat Intersex-Genitalverstümmelungen offiziell verboten hat – obwohl das Gesetz keine Sanktionen (Strafen) vorsah, und IGM sowohl im In- als auch im Ausland weiterhin praktiziert wurde und wird. Nach einer stillschweigenden Verschärfung des Gesetzes im letzten Jahr behauptet die maltesische Regierung nun, "die Strafen für Intersex-Genitalverstümmelungen den Strafen für die weibliche Genitalverstümmelung gleichgestellt" zu haben. Aber ist das wirklich wahr?

Ein Schattenbericht von Zwischengeschlecht.org/StopIGM.org an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) (englisch) weist nach, dass in Malta die Strafen für IGM nach wie vor nicht mal die Hälfte derer für FGM betragen, und dass betreffend IGM das Gesetz auch sonst alle bekannten Lücken und Schlupflöcher enthält, so dass Intersex-Genitalverstümmelungen unverändert weitergeführt werden, sowohl im Inland in Universitäts-Kinderkliniken wie auch im Ausland in Vertragskliniken namentlich in Großbritannien, Belgien und Italien. (Zahlen dazu legt die Regierung unverändert keine offen.)

Im Gegensatz zum maltesischen FGM-Verbot gibt es für Intersex-Kinder in Malta unverändert u.a. keinen extraterritorialen Schutz vor Genitalverstümmelungen (d.h. IGM im Ausland bleibt weiterhin straffrei), und auch die Anstiftung, Finanzierung, Beihilfe etc. bleibt bei IGM ebenso straffrei, sogar im Inland. Entsprechend wird denn auch in maltesischen Kliniken das Gesetz ignoriert bzw. nicht angewendet – mit stillschweigender Billigung der maltesischen Regierung, deren Gesundheitsminister nicht bloß ein bekennender IGM-Befürworter, sondern als Kinderchirurg auch ein eigenhändiger IGM-Praktiker ist.

Während seiner 81. Session in Genf befragte der UNO-Kinderrechtsausschuss aufgrund unseres Schattenberichts Malta über IGM-Praktiken und die konkrete Umsetzung des Gesetzes zu Intersex-Kindern (Video + Transkript, englisch). Die Maltesische Delegation "antwortete" zu "Intersex- und Trans-Kindern" und "LGBTIQ-Fragen", beteuerte es gebe "keine Fälle von gesetzeswidrigen medizinischen oder chirurgischen Eingriffen an Intersex-Kindern", weder "vor Ort" noch "im Ausland", und versprach einmal mehr einen "interministeriellen Ausschuss" einzuberufen um der "Umsetzung des Gesetzes nachzugehen" (Video + Transkript, englisch). (Im persönlichen Gespräch wurde uns freilich bestätigt, dass die häufigste Form IGM 1 "Hypospadiekorrekturen" unverändert in Malta praktiziert wird, "aber das ist nicht Intersex".)

Am Tag der Staatenprüfung in Genf berichtete auch die Times of Malta (englisch) über unseren Schattenbericht und die darin dokumentierten Beweise, dass in Malta – allem schönen Schein zum Trotz – Intersex-Kinder weiterhin genitalverstümmelt werden.

Bemerkenswert sind auch die Kommentare unter dem Artikel, einschließlich die betupfte Beschwerde einer IGM-Ärzten offensichtlich zumindest nahestehenden Person: "Ich möchte hervorheben, dass Hypospadie-Reparaturoperationen von voll qualifizierten medizinischen Fachkräften durchgeführt werden [....] Ich finde es beleidigend, solche Operationen als IGM zu bezeichnen. Die Eltern haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern und sollten sich nicht schuldig fühlen, wenn sie eine medizinische Beratung und Behandlung in Anspruch nehmen." (JK Scicluna am 15. Mai 2019 20:42 Uhr) - die übrigen Kommentare stehen jedoch mehrheitlich auf der Seite der Intersex-Kinder!

Nachfolgend der Artikel auf Deutsch:

>>> Times of Malta (15.05.2019)
"Menschenrechte auch für Zwitter",
fordert internationale Organisation von Malta
 

StopIGM erklärt, Malta tue nicht genug, um "Intersex-Genitalverstümmelungen" zu verhindern.

Maltas Gesetz schließe Hypospadie-Operationen aus, die häufigste IGM-Praxis und die einzige, die lokal in Malta durchgeführt werde, sagte die Organisation.

Eine internationale Organisation, die sich der Beendigung von "Intersex-Genitalverstümmelungen" verschrieben hat, teilte mit, dass Malta die Praxis weiterhin stillschweigend unterstützt, obwohl es das erste Land der Welt ist, das diese Praxis ausdrücklich verbietet.

Maltas Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale von 2015 verbietet Eingriffe zur Geschlechtsnormalisierung [öhm ...] bei Minderjährigen, die aufgeschoben werden können, bis das Kind seine informierte Zustimmung geben kann.

Solche Eingriffe wurden in der Vergangenheit bei Kindern durchgeführt, die mit mehreren [ups ...] Geschlechtsorganen geboren wurden.

Die internationale Intersex-Menschenrechtsorganisation StopIGM.org hat nun mitgeteilt, dass, trotz der Ächtung solcher Eingriffe - welche die Organisation als "Intersex-Genitalverstümmelungen" bezeichnet - auf dem Papier, die Realität eine andere sei.

In einem von der Organisation veröffentlichten Bericht heißt es, dass Malta erst 2018 Sanktionen gegen IGM eingeführt habe. Dazu gehöre eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder eine Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 Euro.

Diese Strafen seien niedriger als diejenigen für das Verbrechen der weiblichen Genitalverstümmelung, die fünf bis zehn Jahre Gefängnis vorsehen.

Zudem könnte im Falle von FGM eine im Ausland begangene Straftat in Malta verfolgt werden, während dies bei IGM nicht der Fall sei.

Eltern, die wollen, dass bei ihren Kindern solche Eingriffe durchgeführt werden, umgehen die lokalen Gesetze, so die Organisation, indem sie ihre Kinder im Ausland operieren lassen, Berichten zufolge in Großbritannien, Belgien und Italien.

"Menschenrechte auch für Zwitter"

StopIGM.org fordert ein Verbot von nicht-eingewilligten Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, und "Menschenrechte auch für Zwitter".

Betroffenene sollen später selbst entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche. Die Verjährungsfristen müssen so angepasst werden, dass erwachsene IGM-Überlebende klagen können.  

2019-CAT-UK-NGO-Coalition-Intersex-IGM

Intersex Genital Mutilations in Malta: 2019 CRC Report
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Reproductive Anatomy
IGM in Malta and overseas  Legal gaps and loopholes  Harmful Practice
>>> Download as PDF (758 kb)

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 40 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Wednesday, May 15 2019

Intersex-Genitalverstümmelungen: CH-Kinderkliniken wollen weiteroperieren

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Online-Artikel (Schranke): Landbote / ZH Unterländer / Zürichsee-Zeitung | Artikel-Scan

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

>>> Ein gelungener Artikel von Katrin Oller in den Zürcher Regionalzeitungen (Scan) anlässlich einer Pressemitteilung des Kinderspitals Zürich (PDF) über eine Absichtserklärung von “25 [DSD-]Fachpersonen aus verschiedenen Schweizer Kinderkliniken”, künftig etwas seltener Intersex-Kinder unnötig operieren zu wollen.

Ganz mit IGM aufhören wollen die Kliniken aber ausdrücklich nicht – vielmehr bestehen sie offensiv darauf, auch in Zukunft umsverrecken weiter Genitaloperationen an Kindern durchzuführen aufgrund von rein psychosozialen Indikationen (und nicht auschliesslich bei dringender medizinischer Notwendigkeit):

Operationen nicht verbieten

Geschlechtsangleichende Operationen sollen nach wie vor möglich sein und nicht verboten werden, wie dies etwa ein Vorstoss im Genfer Kantonsparlament vergangenes Jahr forderte. «Wenn die Eltern es trotz der Beratung nicht aushalten, mit der ‹Schande› zu leben, und ein ganzes Team zum Schluss kommt, dass eine Operation die beste Lösung ist, soll diese möglich bleiben», sagt Rita Gobet. Sonst bestehe die Gefahr, dass sich ein Schwarzmarkt entwickelt, oder dass Betroffene für den Eingriff ins Ausland gehen.”

Auch die beliebte MedizynerInnen-Ausrede, "auf dem Schwarzmarkt" (oder gar "im Osten") wäre alles noch viiiel schlimmer ist letztlich selbstentlarvend: Schliesslich ist z.B. auch FGM doch voll OK, sobald die Verstümmelung – wie z.B. in Ägypten – in einer Klinik von MedizynerInnen durchgeführt wird – öhm, oder vielleicht etwa doch nicht?! (PDF --> S. 23).

Keine Zahlen

Seit dem neuen Vorgehen seien die chirurgischen Eingriffe an kindlichen Genitalien am Kispi wohl zurückgegangen, sagt Gobet. Genaue Zahlen gibt es allerdings keine. Man weiss weder wie viele Kinder mit Intersexualität geboren werden, noch wie viele operiert wurden.”

Auch die seit Jahrzehnten immergleiche Beteuerung, “in fünf bis zehn Jahren” (so Kispi-Chirurgin Gobet weiter im Artikel) würden dereinst auch Zahlen zu IGM-Prozeduren erhoben, wirkt auf Dauer nicht glaubwürdiger (zumal klar heute schon alle einschlägigen Prozeduren von den Spitalern nach ICD und "IV-Liste der Geburtsgebrechen" erfasst und abgerechnet werden).

Immerhin, anders als in der Kispi-Pressemitteilung kommen in den Zürcher Regionalzeitungen auch IGM-KritikerInnen zu Wort:

“Die Betroffenenorganisation Zwischengeschlecht.org, die sich gegen Genitaloperationen bei Kindern einsetzt, äussert sich positiv. Man begrüsse, dass die Schweizer Kinderkliniken künftig betroffenen Familien psychosoziale Unterstützung anbieten, sowie Betroffene und ihre Organisationen angemessen einbeziehen wollen, schreiben die Gründungsmitglieder Daniela Truffer und Markus Bauer auf Anfrage. Mit blossen Absichtserklärungen sei es jedoch nicht getan. Wichtig sei ihnen vor allem, dass die betreffenden Kliniken endlich Zahlen zu sämtlichen Eingriffen an Kindern mit «atypischen» Genitalien offenlegten.”

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 40 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
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Tuesday, April 30 2019

Genf > UN-Aussschuss gegen Folter befragt Deutschland über Intersex-Genitalverstümmelungen - D 'antwortet' zu "Regenbogenportal"

UN-CAT 66. Session @ Palais Wilson, Genf 29.04.2019: Bald geht's los ...
Ganz links: Claude Heller, CAT-Rapporteur für Deutschland, der die Frage zu Intersex stellte.
Hinten stehend Mitte: D-Delegationsleiterin Almut Wittling Vogel, welche (nicht-)antwortete.

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Zwischengeschlecht.org on Facebook IGM = Torture, NOT 'Discrimination' or 'Gender Identity'Diese Woche wird Deutschland in Genf vom UN-Ausschuss gegen Folter auf die Einhaltung der UN-Konvention gegen Folter geprüft mit Live-Übertragung auf webtv.un.org:
Montag 29.4. 10-13h + Dienstag 30.4. 15-18h.
Der Ausschuss hatte Deutschland bereits 2011 wegen Intersex-Genitalverstümmelungen unmissverständlich gerügt.
Ein Intersex-Schattenbericht von Zwischengeschlecht.org lieferte dem Ausschuss klare Beweise, dass in deutschen Kinderkliniken allen Versprechungen der Regierung zum Trotz unverändert weiterverstümmelt wird. In einer geschlossenen Sitzung im Vorfeld der Staatenprüfung informierten IGM-Überlebende den Ausschuss persönlich über die lebenslangen Folgen von IGM und die neuesten Entwicklungen (mehr dazu in Kürze).

Dieser Blog berichtete LIVE aus dem Palais Wilson in Genf. Wir hofften auf konkrete Fragen zum Thema – und hoffen nun auf eine weitere deutliche Rüge wegen IGM nach dem Ende der Session!

Session 1: Montag 29.04.2019, 10-13h

>>> Archiv-Video der ganzen 1. Sitzung (Deutsch und Englisch)

11:07h (Video @ 1:04:37): HIPP, HIPP!! Ausschuss-Experte und Berichterstatter für Deutschland, Herr Claude Heller (Mexiko) stellt eine Frage zu Intersex-Genitalverstümmelungen! Erwähnt unseren Schattenbericht und die darin zitierte Statistik-Studie sowie die Versprechungen der Regierung u.a. in der Koalitionsvereinbarung. :-) Inoffizielle deutsche Übersetzung der spanischen Original-Frage:

 

«Besondere Erwähnung finden im [Staaten-]Bericht chirurgisch-medizinische Behandlungen von Intersex-Menschen, wobei die Notwendigkeit der Einwilligung der betroffenen Person erwähnt wird, und welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen wurden. Eine NGO, die sich diesem Thema widmet, berichtet jedoch, dass alle traditionellen Formen der Genitalverstümmelung von Intersex-Menschen in Deutschland verbreitet sind und dass [jährlich] etwa 1.700 Operationen ohne Einwilligung und dringende Notwendigkeit durchgeführt werden. Gleichzeitig wurde uns gegenüber erwähnt, dass sich die Koalitionsregierung verpflichtet hat, ein Gesetz zu erlassen, das garantiert, dass Eingriffe bei Intersex-Kindern nur dann zulässig sind, wenn sie nicht aufgeschoben werden können oder eine Gefahr für das Leben besteht, aber dieses Versprechen sei nicht erfüllt worden, weshalb Kommentare der Delegation dazu willkommen wären.»

12:29h (Video @ 02:26:47): Delegationsvorsitzende Frau Dr. Almut Wittling Vogel (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilungsleiterin für Menschenrechte, EU-Grundsatzfragen und Völkerrecht, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen) 'antwortet' zu "intersexuellen Kindern", inkl. der üblichen Ausflüchte, leeren Versprechungen, Vertröstungen + einmal mehr Pinkwashing ("geschlechtsangleichende Eingriffe", "Regenbogenportal", "binär zuordnen", etc.). PFUI!!  :-( Inoffizielles Wort-Transkript:

 

«Zweiter Punkt, den ich beantworten würde, ist die Frage der intersexuellen Kinder. Sie haben gefragt, Sie haben erwähnt, dass Sie aus der Zivilgesellschaft erfahren haben, dass im Bereich der intersexuellen Kinder versprochen worden ist, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um unnötige Operationen zu verhindern. In der Tat, so ist es. Wir haben eine Regelung in dem Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung, also der Koalition, die die jetzige Regierung stützt, in dem steht, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sein sollen. Eine solche gesetzliche Regelung ist in Arbeit, das Bundesministerium der Justiz arbeitet an diesem Projekt. Es ist bereits eine Fachtagung durchgeführt worden mit Experten auf diesem Gebiet und mit Vertretern von Verbänden, die in diesem Gebiet arbeiten. Die Ergebnisse dieser Fachtagung werden verarbeitet und es wird ein Gesetzentwurf entworfen. Wir hoffen, dass der Entwurf bald veröffentlicht werden kann.

In diesem Bereich möchte ich auch noch erwähnen, dass das Bundesministerium für Familie, Jugend und Senioren auch einen Flyer herausgegeben hat, der auf der Website erhältlich ist, der darüber aufklärt, über die Schwierigkeiten, wenn ein Kind zur Welt kommt, die Eltern ermutigt, das Kind anzunehmen, wenn es intersexuell ist und nicht sofort auf eine Operation zu drängen. Dieser Flyer ist auch versehen mit Adressen, wo man sich erkundigen kann, von Beratungsstellen, bei denen man sich erkundigen kann. Ausserdem gibt es ein Online-Portal desselben Ministeriums, das nennt sich Regenbogenportal, auf dem man auch Ratschläge bekommen kann und bei dem man sich erkundigen kann nach Beratungsstellen, so dass auch die Eltern unterstützt werden in der schwierigen Situation, in der sie sind, wenn sie darauf nicht vorbereitet sind, dass ihr Kind geschlechtlich nicht zu den ... so binär zugeordnet werden kann, wie wir das gewöhnt sind.»

 

Damit wäre das Thema IGM offiziell auf der Agenda der 66. CAT-Session! Sprich nachdem es nun eine Frage gab, kann der Ausschuss auch in seinen "Abschließenden Bemerkungen" eine verbindliche Empfehlung dazu folgen lassen. Hoffen wir also auf eine weitere deutliche UNO-Rüge für Intersex-Genitalverstümmelungen an Deutschland nach Abschluss der Session – es wäre bereits die 4. für die BRD nach CAT (2011), CRPD (2015) und CEDAW (2017). Fortsetzung folgt ...

>>> Intersex-Schattenbericht CAT Deutschland 2019

>>> Vollständige Chronologie CAT Deutschland 2011-2019 (englisch)

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- CEDAW66 > Intersex-Genitalverstümmelungen: UNO-Ohrfeige für Deutschland!
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) verurteilt IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"

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  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
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Sunday, April 28 2019

Intersex-Genitalverstümmelungen in Deutschland: Schattenbericht an UN-Ausschuss gegen Folter (CAT)

Foto: Intersex-Proteste + Offener Brief gegen "6. JA-PED" und "Virchow-Klinikum" der "Charité", Berlin 11.11.2011

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2019-CAT-Germany-NGO-Intersex-StopIGM

Nächste Woche wird Deutschland in Genf vom UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) geprüft mit Live-Übertragung auf webtv.u.org: Mo 29.4. 10-13h + Di 30.4. 15-18h.
Der Ausschuss hatte bereits 2011 Deutschland wegen Intersex-Genitalverstümmelungen unmissverständlich gerügt und explizit dazu verpflichtet, “Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Opfern solcher Behandlungen Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich angemessener Entschädigungen, gewähren”.

Ein thematischer Intersex-Schattenbericht von Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org (englisch, PDF) dokumentiert klare Beweise für unveränderte IGM-Praktiken in Deutschland (S. 32-35) und zeigt, dass es trotz wiederholter Versprechungen der Regierung immer noch keinen Rechtsschutz für gefährdete Intersex-Kinder gibt (S. 14-16, 21-22) sowie ebenfalls unverändert keine Rechtsmittel und Gerechtigkeit für IGM-Überlebende (S. 22-23, 27-31), was in eklatantem Widerspruch zu den verbindlichen CAT-Empfehlungen für Deutschland steht.

Weiter dokumentiert der Bericht aktuelle Entwicklungen, die im Staatenbericht fehlten, darunter

  • Interministerielle Arbeitsgruppe zu Intersexualität und Transsexualität erklärt, bei IGM "kann der Tatbestand der Körperverletzung vorliegen", "die Frage nach einem klarstellenden OP-Verbot [...] [drängt sich] auf" (S. 18)
  • Koalitionsvertrag verspricht gesetzliches Verbot von IGM (S. 19)
  • UN-CCPR untersucht uneingewilligte, nicht-dringende Operationen und weitere Eingriffe an Intersex-Kindern, insbesondere den Stand betreffend eines "Verbot[s] solcher Eingriffe" und "Hindernisse beim Zugang zur Justiz", einschließlich der "Verjährungsfristen" (S. 19)
  • UN-CESCR64: Deutschland verspricht "Gesetzesvorhaben" für ein IGM-Verbot (S. 19)
  • Justizministerin verspricht "schnellstmöglich eine klarstellende gesetzliche Regelung" um "[d]iese Praxis [...] [zu] beenden" (S. 20)
  • Sozialgericht: Nicht-eingewilligte, unnötige Klitoris-Totalamputation an Intersex-Kind = rechtmäßiger "ärztliche[r] Eingriff" nach dem "Stand der Wissenschaft", der "also dem Wohl des Patienten diene" (S. 20)

Dieser Blog wird nächste Woche live aus Genf berichten. Wir hoffen auf konkrete Fragen zu Intersex-Genitalverstümmelungen durch den Ausschuss, und nach der Session auf eine weitere unmissverständliche UN-Rüge für Deutschland! Fortsetzung folgt ...

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
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Siehe auch:
- CEDAW66 > Intersex-Genitalverstümmelungen: UNO-Ohrfeige für Deutschland!
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) verurteilt IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
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  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Saturday, April 27 2019

UPDATE! D > 3.-Geschlechtsbescheinigungen für Transsexuelle widerrechtlich - Intersex-Anträge deutlich in der Minderheit

Nachtrag 6: Jetzt auch im Spiegel: "Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke"
Nachträge 3-5 (siehe unten): Bereits jetzt nehmen deutlich mehr Transsexuelle und Transgender den "3. Geschlecht"-Artikel § 45b PStG widerrechtlich in Anspruch (als Intersex-Menschen, für welche § 45b PStG offiziell (angeblich) eingeführt wurde) ...

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Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine AussöhnungDas Ärzteblatt berichtet darüber, wie Transsexuelle sich mit Gefälligkeitsgutachten widerrechtlich einen "3. Geschlechtseintrag" erschleichen (plus im selben Aufwasch auch noch eine Namensänderung). Aufgerufen zu solchem widerrechtlichen Verhalten hatte der Lesben- und Schwulenverband LSVD (dieser Blog berichtete).

Nun endlich hat das Bundesinnenministerium (BMI) laut Ärzteblatt klargestellt, dass zumindest diese Form der andauernden Vereinnahmungen von Intersex-Menschen durch Transsexuelle, LGBTs und Gender-EnthusiastInnen nicht nur unsolidarisch und daneben ist, sondern auch klar widerrechtlich:

“Ärzte dürfen nur Intersexuellen eine Bescheinigung zur Änderung ihres Eintrages im Geburtenregister ausstellen. Die entsprechende neue gesetzliche Regelung gilt nicht für Transsexuelle. Darauf hat jetzt das Bundesinnenministerium (BMI) hingewiesen. Hin­tergrund sind offenbar vermehrt fälschlich ausgestellte Bescheinigungen von Ärzten.”

Vielsagend auch die Kommentare unter dem Ärzteblatt-Artikel, worin einige VereinnahmerInnen ihre Uneinsichtigkeit noch lauthals demonstrieren ...

Nachtrag 1: Auch queer.de berichtete:

“[BMI-]Sprecher: "Es ist eindeutig, dass die in Kraft getretene Neuregelung ausdrücklich nicht für transsexuelle Menschen gilt. Transsexuelle haben nämlich ein eindeutiges biologisches Geschlecht, fühlen sich aber nicht dem Geschlecht zugehörig, das bei der Geburt im Geburtenregister eingetragen wurde. Für transsexuelle Menschen sind nach wie vor die Regeln des Transsexuellengesetzes maßgeblich. Daher gibt es für sie auch keine Regelungslücke."

Sollte ein Arzt eine falsche Bescheinigung ausfüllen, sei dies eine Straftat: "Für die Richtigkeit dieser Bescheinigung ist der Arzt verantwortlich." Werde die Bescheinigung einer nicht intergeschlechtichen Person ausgestellt, "kann dies unter Umständen den Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 des Strafgesetzbuches erfüllen", so der Sprecher.”

Und auch bei queer.de finden sich die üblichen selbstentlarvenden Kommentare ...

Nachtrag 2: Sowie zusätzlich ein Hinweis, dass das widerrechtliche Erschleichen des "3. Eintrags" durch Trans-Menschen wohl nur die Spitze des Vereinnahmungs-Eisbergs unter § 45b PStG darstellt (Kommentar #23):

“Ich weiß ganz sicher, dass schon wesentlich mehr trans* Menschen das Gesetz in Anspruch genommen haben. Die Zahlen aus dem Artikel beziehen sich nur darauf, wer die Option "divers" gewählt hat - es gibt aber einige, die mit dem Gesetz ihren Antrag zu "männlich" oder "weiblich" geändert haben.” 

Nachtrag 3: Die obige These – dass wesentlich mehr Transsexuelle und Transgender als bisher angenommen missbräuchlicherweise eine Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung nach § 45b PStG vornehmen ließen, weil namentlich Transsexuelle (im Gegensatz zu Transgendern) weniger eine Änderung nach "divers" anstreben, sondern vielmehr nach "m" oder "w" + Vornamensänderung – wird durch neue Zahlen aus SN, ST, TH in einer dpa-Recherche vom 16.04.2019 deutlich bestätigt:

   Sachsen + Sachsen-Anhalt + Thüringen: § 45b PStG-Anträge insgesamt
   Anträge nach "divers": Total 4
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": Total 28

Eine zusätzliche Aufschlüsselung auch nach "m" und "w" gab es nur für die 13 "m" oder "w"-Anträge in Leipzig (von insgesamt 28 in SN, ST, TH):

   Leipzig: § 45b PStG-Anträge aufgeschlüsselt
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "weiblich": 4
   Anträge nach "männlich": 9

(Zu Vornamensänderungen enthält der dpa-Artikel keinerlei Angaben.)

Somit wird nach 3 Monaten § 45b PStG und "3. Geschlecht" offensichtlich, dass es NICHT Intersex-Menschen sind, deren Hauptproblem es ist, im "falschen Geschlechtseintrag" zu leben oder "durch das Zweigeschlechtersystem diskriminiert" zu werden, und die deshalb angeblich § 45b PStG "dringend benötigen" und rege in Anspruch nehmen (wie u.a. vorgängig irreführend behauptet wurde) – sondern dass es (wenig überraschend) hautsächlich Transsexuelle und Transgender sind, welche sich für die neue Regelung begeistern und nun widerrechtlich davon Gebrauch machen, mit gütiger Billigung von Bundesregierung, Bundestag, LSVD, etc.

Und das alles, während weiterhin in Deutschland offiziell jeden Tag 5-6 wehrlose Intersex-Kinder irreversibel genitalverstümmelt werden – ebenfalls mit gütiger Billigung derselben HeuchlerInnen!

Nachtrag 4:
Auch in einem Artikel auf siegessaeule.de vom 17.04.2019 finden sich selbstentlarvende Trans-Vereinnahmungen im Multipack, so dass Uneingeweihte schon bald mal den falschen Schluss ziehen könnten, die Forderung der Kampagne für eine "3. Option" hätte seinerzeit einen zusätzlichen Eintrag "trans oder divers" gefordert (zur Erinnerung: tatsächlich lautete die ursprünglich Forderung aber nach einem Eintrag für "inter", weil Intersex-Menschen sowas angeblich ganz dringend benötigen und alle nur darauf warten würden, endlich einen solchen beantragen zu können):

U.a. wird allen Ernstes argumentiert, einerseits sei "Varianten der Geschlechtsentwicklung" laut Definition der "Konsensuskonferenz in Chicago 2005" seit jeher angeblich eindeutig eine Trans-Diagnose kraft medizynischer Autorität: "Die Entscheidung, was eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ ist, obliege der Auslegung der jeweils behandelnden Ärzt*innen, befinden [Trans-]Communityverbände wie die dgti."

Andrerseits sei laut Jerzy Szczesny, Grünen-Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik, die "Definition nach der Chicago-Konferenz von 2005" sei "eine veraltete wissenschaftliche Definition",  Bezug genommen, laut "aktuelle[m] Forschungsstand" gehe es aber bei "Varianten der Geschlechtsentwicklung" dagegen nicht mehr nur Intersex, sondern vielmehr um "Geschlechtsidentität", so dass Transgender, Transidentität und  Transsexualität juristisch angeblich ebenfalls eine "Variante der Geschlechtsenwicklung" darstellen würden, weshalb ÄrztInnen laut Szczesny auch in Fällen ohne biologischen biologischen Hintergrund problemlos allein "aufgrund von Selbstauskunft ein entsprechendes Attest ausstellen" sollen: „Daher kann eine Person behaupten, bei ihr liege eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor – und ein Arzt hat keine Instrumente, um das zu überprüfen“ – was laut siegessaeule.de "eine enorme Verbesserung gerade für trans* Personen bedeutet".

Tja, wenn da nur das pöse, pöse BMI nicht wäre:

"Anträge werden bereits abgewiesen

SIEGESSÄULE ist ein Fall vom Dienstag bekannt, bei dem eine Antragstellerin, die ihren Personenstand von „männlich“ auf „weiblich“ ändern lassen wollte, von einem Berliner Standesamt abgewiesen wurde. Die Beamt*innen hätten ihr empfohlen, sich direkt an das Amtsgericht zu wenden. Der dgti liegen aus Hessen schon einige Anträge vor, die auf Eis liegen. In Rheinland-Pfalz wurde ein Fall bereits an ein Amtsgericht weitergeleitet."

Ganz anders als bei den offiziell täglich 5-6 Genitalverstümmelungen an Intersex-Kindern, wo die Grünen (abgesehen von vagen Lippenbekenntnissen alle paar Schaltjahre wieder) seit jeher tatenlos zu- oder gar vereinnahmend wegschauen (und zwar ganz egal ob als Teil der Regierung oder in der Opposition), steht die Grünen-Fraktion hingegen beim Personenstand "Gewehr bei Fuß", so Sprecher Szczesny laut siegessaeule.de:

"Sollte das Ministerium weiterhin versuchen, eine Nutzung des Gesetzes zur „Dritten Option“ durch trans* Personen zu unterbinden, werde man reagieren [...] [und] mit verschiedenen parlamentarischen Instrumenten dagegen halten."

Nachtrag 5:
Der Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel bringt Zahlen für Berlin, welche den bereits in SN, ST, TH beobachteten (siehe oben Nachtrag 3) Trend bestätigen:

   Berlin: § 45b PStG-Anträge insgesamt
   Anträge nach "divers": Total 10
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": Total 19

Eine Aufschlüsselung nach Bezirken:

   Neukölln
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 9

   Friedrichshain-Kreuzberg
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 8

   Reinickendorf
   Anträge nach "divers": 0
   Anträge nach "männlich oder "weiblich":

   Charlottenburg-Wilmersdorf
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 1

   Lichtenberg
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Pankow
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Marzahn-Hellersdorf
   Anträge nach "divers": 2
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

   Steglitz-Zehlendorf
   Anträge nach "divers": 1
   Anträge nach "männlich oder "weiblich": 0

Der Tagesspiegel weiter dazu:

"Offenbar nutzen also auch trans Menschen diesen Weg, was von Trans-Verbänden bestätigt wird. Vom Gesetzgeber war das so eigentlich nicht vorgesehen [...] Alles hängt daran, wie man die Attest-Formulierung "Variante der Geschlechtsentwicklung" interpretiert. Das Innenministerium bekräftigt, damit sei ausschließlich Intersexualität gemeint. [...] Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hält diese enge Auslegung dagegen für verfassungswidrig. [...]

Und wer hätte es gedacht: Auch im Queerspiegel sind selbstentlarvende Vereinahmer*_/innen prominent vertreten, namentlich der LSVD, und die "Bundesvereinigung Trans* [...] hält wegen der Unklarheiten die entstandene Situation für "nicht hinnehmbar" - und fordert unverzügliche Reformen."

Nachtrag 6:
"Das Gesetz zum sogenannten dritten Geschlecht wird offenbar gegen die Absicht des Gesetzgebers von transsexuellen Personen genutzt, um ihre Geschlechtsangabe zu ändern", berichtete am 26.04.2019 nun auch der Spiegel unter dem Titel "Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke" und nennt folgende Zahlen:

   BRD: § 45b PStG-Anträge aufgeschlüsselt
   Anträge nach "divers": 69 (laut tagesschau.de 9.5.33 laut Ärztezeitung 24.4.)
   Anträge nach "weiblich": 114
   Anträge nach "männlich": 106
   Anträge auf Vornamenswechsel: 355 (laut tagesschau.de 9.5.)

Sprich insgesamt 220 Anträge auf "m oder w" (bzw. etwa 250 laut tagesschau.de 9.5.) vs. 33 Anträge auf "divers" (bzw. 69(laut tagesschau.de 9.5.).

Supertypisch auch die Aussagen des Grünen-Abgeordneten Sven Lehmann, der die widerrechtliche Ausnutzung der "Gesetzeslücke" durch Transsexuelle noch begrüßt und dem BMI "Drohgebärden" vorwirft. Statt endlich Intersex-Genitalverstümmelungen strafrechtlich zu verbieten, geht's ihm mal wieder ausschließlich um das eine:

"'Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht hängt nicht allein von angeborenen Geschlechtsmerkmalen ab", sagte Lehmann dem SPIEGEL, 'sondern im Wesentlichen davon, welchem Geschlecht sich eine Person als zugehörig empfindet'. Er forderte außerdem, das Transsexuellengesetz endlich abzuschaffen."

Zur Erinnerung: Was nicht nur bei siegessaeule.de, Queerspiegel-Tagesspiegel, LSVD, den Grünen u.a.m. vor lauter Gender-, LGBT- und Geschlechtsidentitätskram planmäßig stets "unter dem Tisch" bleibt:

In Deutschland werden weiterhin offiziell jeden Tag 5-6 wehrlose Intersex-Kinder irreversibel genitalverstümmelt.

Mit gütiger Billigung u.a. (siehe oben Nachträge 3-5) derselben HeuchlerInnen, die nun fordern, als Nächstes müssten nun aber bloß ja nicht etwa die täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen endlich verboten werden, sondern gefälligst stattdessen zuerst nochmals ein paar Legislaturperioden lang weiter am PStG (wahlweise auch TSG) geschraubt, "geforscht", "gefachtagt", "expertisiert", "geblubbert-blabbert-blibbert" usw. usf. (angeblich "alles für die Intersexuellen", die das angeblich "alle so dringend lebensnotwendig brauchen" – wie ja aktuell grad zu beobachten ist ...)

Vereinnahmung stinkt!!!

Wie lange noch?!

Siehe auch:
- Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
- Die Rede von der "psychischen Intersexualität" 
- Zwitter-Vereinnahmung: "Überschuss von Projektion" (Georg Klauda, 2002) 
- "Dritter Personenstand" als Allheilmittel gegen IGM? Denkste!
- IDAHIT*: Lasst uns über Intersex-Vereinnahmung reden
- Warum Zwitterforderungen, worin zu oberst nicht die schnellstmögliche Beendigung der Zwangsoperationen steht, keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung
- Warum Zwitterforderungen, worin es um "sexuelle Identität" geht statt um "Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung", keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung 
- Das Problem der Instrumentalisierung durch LGBTQ
- Mit der Hoffnung im Herzen
- Trans-Mensch Xander Dorn neu "Intersexuell" – Typisches Beispiel für die Folgen der Intersex-Vereinnahmung von "Dritte Option"
- Du sollst nicht die Leiden der Zwitter als Aufhänger und 'Material' für deine eigenen Forderungen und Kämpfe benutzen! 
- "Intersexualität" = "sexuelle Identität und Lebensweise"??! – Grüne VereinnahmerInnen immer noch nichts gelernt 
- Klaus Wowereit und Ole von Beust: Komplizen der Zwangsoperateure inszenieren sich als "Zwitter-Schützer"
- LSVD und Zwittervereinnahmung: 1 Schritt vor, 3 Schritte zurück? 
- Heute im Bundestag: Zwitter als Kanonenfutter für "sexuelle Identität" 
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: "Du sollst den Begriff 'intersexuell' nicht unnütz gebrauchen!" (I)
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: Business as usual (II)
- Geschlecht: Zwangsoperiert 
- Liminalis: Aus Transschändrien nix neues
- "Who killed David Reimer?"
- "Intersexualität" = sexuelle Orientierung?!
- Vereinnahmung von Zwittern: Das Transgender Netzwerk Berlin TGNB macht's vor ... 
- Zwitter als Kanonenfutter für die Transgenderagenda?
- Heinz-Jürgen Voß in "Liminalis" 3 (2009) – Zwitter-Vereinnahmung wie gehabt ... 
- QueerGrün missbrauchen Zwittersymbol für TSG-Kampagne
- Genitalverstümmelungen an Zwittern als "Nebenwiderspruch" des Zweigeschlechtersystems? (Von der Frauenbewegung lernen 2)

Sunday, March 17 2019

VIDEO: "Wie es ist, als Zwitter geboren zu werden" - Izzy Magazin, 07.03.2019

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!Zwischengeschlecht.org on Facebook


>>> zum Video (auf facebbok)

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Gelungenes Kurzvideo von Monika Rufener >>> Izzy Magazin (auf facebook) mit Daniela Truffer (Zwischengeschlecht.org) und einer geballten Ladung Klartext. Dafür von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön – auch an alle, die einen positiven Kommentar schrieben! Schön, dass es mittlerweile doch einige gibt, die Bescheid wissen. Auch wenn (wie andere Kommentare deutlich machen) Aufklärung leider immer noch Not tut ...

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- Auch UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken in CH

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Saturday, March 2 2019

3. Geschlecht in Jobinseraten: "Intersex-Menschen haben andere Probleme" (20 Minuten, 01.03.2019)

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Online-Artikel | E-Paper (S. 15) 

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Ein gelungener Artikel von Valeska Blank, sowohl in der gedruckten Ausgabe (S. 15) wie auch online auf 20min.ch bringt Klartext. Danke!

Für Daniela Truffer von Zwischengeschlecht.org ist der dritte Buchstabe in Jobinseraten lediglich ein «Nebenschauplatz», wie sie zu 20 Minuten sagt. Das dritte Geschlecht – ob im Pass oder in Stelleninseraten – sei primär eine Transgender-Forderung. «Wir haben ganz andere Probleme», erklärt Truffer. «Intersex-Kinder werden in der Schweiz nach wie vor genitalverstümmelt – bezahlt von der IV –, und das trotz bereits vier UNO-Rügen.»

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- Auch UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken in CH

Saturday, February 9 2019

Intersex-Genitalverstümmelungen: UNO rügt Belgien und Italien, fordert "Verbot" + "Aufhebung der Verjährungsfristen"!

[ Français ]  [ English ]

Foto: Gewaltfreier Intersex Protest @ UNHRC UPR #14, Geneva 20.10.2012

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

Zwischengeschlecht.org on FacebookWährend seiner 80. Sitzung in Genf prüfte der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) die Menschenrechtsbilanz Belgiens und Italiens – und befragte beide Vertragstaaten ausdrücklich auch zu Intersex und IGM.

Intersex-Menschenrechtsorganisationen begrüßen, dass der Ausschuss nun beide Staaten für Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) scharf gerügt hat gemäß CRC-Artikel 24 Absatz 3 "schädliche Praktiken" (worunter auch FGM fällt), und insbesondere Belgien ausdrücklich dazu verpflichtete, "die Durchführung unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlungen an intersexuellen Kindern zu verbieten" und "sicherzustellen", dass Betroffene "Zugang [...] zu wirksamen Rechtsbehelfen [erhalten], auch durch Aufhebung der Verjährung", unter Verweis auf den CRC-CEDAW Gemeinsamen Allgemeinen Kommentar Nr. 18/31 "zu schädlichen Praktiken" und auf das Ziel 5.3 der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), "alle schädlichen Praktiken beseitigen"!

Diese jüngsten Rügen eines UN-Vertragsorgans bedeuten
• die erste Rüge für IGM für Belgien,
• schon die 2. Rüge für IGM für Italien,
• mittlerweile 40 UN-Rügen, die IGM als schwere Verletzung unabdingbarer Menschenrechte verurteilen.

Die Intersex-NGO Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org hatte zusammen mit den Intersex-MenschenrechtsverteidigerInnen Claudia Balsamo (Italien) und Thierry Bosman (Belgien) sowie mit Unterstützung von Intersexioni, Intersex Esiste und Intersex Belgium und zusätzlicher Hilfe von Michela Balocchi, Daniela Crocetti und Londé Ngosso substanzielle Beweise für die andauernden IGM-Praktiken in beiden Ländern vorgelegt.

Nachfolgend die vollständigen verbindlichen Intersex-Empfehlungen für beide Länder auf Deutsch (inoffizielle Übersetzung) sowie Links auf die Schattenberichte mit den Beweisen sowie auf die schockierenden Leugnungen und Ausreden beider Staaten während der Befragung durch den Ausschuss in Genf (auf Englisch):

Belgien

2018 CRC Belgium NGO (for PSWG) Intersex IGMIntersex Genital Mutilations in Belgium: 2018 CRC Report
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Reproductive Anatomy
IGM in Belgium  Complicity of the State  Harmful Practice
>>> Download as PDF (376 kb)

2018 CRC Belgium NGO (for Session) Intersex IGMIGM in Belgium: 2018 Follow-Up Report (for Session)
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Reproductive Anatomy
Gov sidelines Intersex Advocates  International IGM Networks in Belgium
>>> Download as PDF (210 kb)

>>> CRC80 Belgium: Full Session Report, Transcripts, Videos
>>>
Belgique > Communiqué de l'ONU souligne l'absence de protection législative
>>> Full CRC Timeline Belgium 2018-2019

Belgien: Vollständige verbindliche CRC80 Intersex-Empfehlungen
>>> Download vollständige Concl Obs:
CRC/C/BEL/CO/5-6 --> paras 25(b)+26(e)

Schädliche Praktiken

25. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass:

[...]

(b) Intersex-Kinder werden medizinisch unnötigen Operationen und anderen Verfahren unterzogen.

26. Unter Bezugnahme auf die gemeinsame allgemeine Empfehlung Nr. 31 des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen/Allgemeine Bemerkung Nr. 18 des Ausschusses für die Rechte des Kindes zu schädlichen Praktiken (2014) und unter Berücksichtigung des Ziels 5.3 der Ziele für nachhaltige Entwicklung fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf:

[...]

e) die Durchführung unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlungen bei intersexuellen Kindern zu verbieten, wenn diese Verfahren ohne Gefahr aufgeschoben werden können, bis die Kinder in der Lage sind, ihre Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen; sicherzustellen, dass intersexuelle Kinder und ihre Familien Zugang zu angemessener Beratung und Unterstützung sowie zu wirksamen Rechtsbehelfen haben, auch durch Aufhebung der Verjährung.

Italien

2018 CRC Italy NGO (for PSWG) Intersex IGM

Intersex Genital Mutilations in Italy: 2018 CRC Report
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Reproductive Anatomy
IGM in Italy  Complicity of the State  Harmful Practice
>>> Download as PDF (391 kb)

2018 CRC Italy NGO (for Session) Intersex IGMIGM in Italy: 2018 Follow-Up Report (for Session)
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Reproductive Anatomy
IGM Statistics  International IGM Networks in Italy  Testimonies
>>> Download as PDF (450 kb)

>>> CRC80 Italy: Full Session Report, Transcripts, Videos
>>>
Italy > Intersex Genital Mutilation: Gov Denial makes UN Press Release
>>> Full CRC Timeline Italy 2018-2019

Italien:  Vollständige verbindliche CRC80 Intersex-Empfehlungen
>>> Download vollständige Concl Obs:
CRC/C/ITA/CO/5-6 --> para 23

Schädliche Praktiken

23. Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat:

a) ein auf den Rechten des Kindes basierendes Gesundheitsversorgungsprotokoll für intersexuelle Kinder zu entwickeln und umzusetzen, in dem die Verfahren und Schritte festgelegt werden, die von den Gesundheitsteams zu befolgen sind, um sicherzustellen, dass niemand während der Säuglingszeit oder Kindheit einer unnötigen medizinischen oder chirurgischen Behandlung unterzogen wird, die körperliche Integrität, Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Kinder zu gewährleisten und Familien mit intersexuellen Kindern eine angemessene Beratung und Unterstützung zu bieten;

b) Medizinisches und psychologisches Fachpersonal über das Spektrum der sexuellen und damit verbundenen biologischen und physischen Vielfalt sowie über die Folgen unnötiger chirurgischer und sonstiger medizinischer Eingriffe für Intersex-Kinder auszubilden und zu schulen.

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 38 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Monday, February 4 2019

D > Neue Statistik-Studie: Intersex-Genitalverstümmelungen nehmen zu, nicht ab!

Bild: Intersex-Protest vs. die verstümmlerfreundliche Ethikrat-Stellungnahme, 23.02.2012

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2016 erschien in Deutschland erstmals eine wissenschaftliche Studie mit offiziellen Statistiken zu nicht-eingewilligten, aufschiebbaren Genitaloperationen und sterilisierenden Eingriffen and Intersex-Kindern (a.k.a. IGM-Praktiken), welche die üblichen leeren Behauptungen der GenitalabschneiderInnen ("früher war es vielleicht schlimm, aber heute wird nicht mehr operiert") mit offiziellen Zahlen Lügen strafte: für den Zeitraum 2005-2014 blieb nämlich die Anzahl relevanter Eingriffe an Kindern auf hohem Niveau konstant, nämlich im Durchschnitt bei über 1700 IGM-OPs pro Jahr!

Trotz dieser eindeutigen Sachlage wurde die Studie prompt von den IGM-TäterInnen und -KomplizInnen bald nach Erscheinen als als angeblich "veraltet" zurückgewiesen: mit der (unverbindlichen) neuen AWMF-D$D-Leitlinie 174/001 von 2016 wären Intersex-Genitalverstümmelungen nun diesmal aber endgültig Geschichte ...

Die heute veröffentlichte, neue >>> Follow-up-Studie 2019 (von Josch Hoenes, Eugen Januschke und Ulrike Klöppel) | PDF-Download | Artikel im "Tagesspiegel" (04.02.) | "Buzfeed News" (04.02.) | "Focus" (06.02.) | "Berliner Morgenpost" (13.02.) | "Westfälische Rundschau" (13.02.) | dts Nachrichtenagentur (13.02) | queer.de (13.02.) | "Katapult" (23.04.) straft die VerstümmlerInnen erneut Lügen:

Auch 2015 und 2016 nahmen IGM-OPs nicht ab, sondern im Fall von IGM2 "verweiblichende Genitalkorrekturen" und IGM1 "vermännlichende Genitalkorrekturen" gar nochmals zu, auf insgesamt 2079 OPs im Jahr 2016! (Die Follow-up-Studie nennt leider keine Zahlen mehr bezüglich IGM3 sterilisierende Eingriffe; allerdings wird in der "Einführung" auf S. 7 (= S. 9 im PDF) angemerkt, dass auch IGM3 in ähnlichem Umfang weiterhin praktiziert wird wie in der 2016er-Erststudie dokumentiert. Weiterhin enthält auch die 2019er-Follow-up-Studie erneut keinerlei Angaben zur geographischen Verteilung der Eingriffe, d.h. nach Bundesländern und Kliniken, was den betroffenen GenitalabschneiderInnen und KomplizInnen das Weiterverstümmeln bestimmt unnötig erleichtert.)

Erfreulicherweise findet die Herausgeberin Katja Sabisch in ihrem Vorwort deutliche Worte zu diesen Erkenntnissen:

"[...] Die Zahlen der feminisierenden und maskulinisierenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind nicht rückläufig; ein Umdenken hat nicht stattgefunden – trotz intensiver Diskussionen mit und unter Mediziner*innen, trotz eines öffentlichen Diskurses über geschlechtliche Vielfalt und trotz fehlender Evidenz, dass diese Operationen einen positiven Effekt haben.

Dass Operationen an den Genitalien von nicht‐einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern Menschenrechtsverletzungen darstellen, müsste mittlerweile völlig unstrittig sein. Denn es handelt sich dabei um eine höchst invasive und folgenschwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Allerdings zeigt die von Josch Hoenes, Eugen Januschke und Ulrike Klöppel durchgeführte Studie eindrücklich, dass sich nichts geändert hat – trotz Diskurs, Gutachten und Stellungnahmen. Es wird weiter operiert, ganz gleich, wie viele Runde Tische und Anhörungen es auch geben mag.

Auf die Frage, wie die Mensch[en]rechtsverletzungen zu stoppen sind, gibt es daher nur eine Antwort: durch ein Verbot von kosmetischen Operationen am Genitale, und zwar unabhängig von Diagnosen und medizinischer Deutungsmacht. Durch die Studie „Intersexualität in NRW“ wurde deutlich, dass ein solches Verbot einen mehrfach positiven Effekt haben kann. Denn es werden nicht nur Menschen‐ und Kinderechte gewahrt; ein Verbot befreit auch Mediziner*innen und Eltern von einem Zwang zur Entscheidung.

Folglich schafft ein Verbot Klarheit. Also wird es höchste Zeit, dass durch ein klares Verbot von kosmetischen Operationen an Kindern in nicht‐einwilligungsfähigem Alter der Schutz der Menschenrechte sichergestellt wird."

Dafür an alle Beteiligten von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön!

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 38 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Sunday, January 20 2019

Intersex-Artikel in Zürcher Regionalzeitungen: Kispi operiert weiter ...

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!Zwischengeschlecht.org on Facebook

>>> PDF mit beiden Artikeln (2 Seiten, 780 kb)
Online (Schranke):
Landbote 1 | 2   Zürichsee-Zeitung 1 | 2   Zürcher Unterländer 1 | 2

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Gelungener 2-teiliger Artikel von Christian Felix (PDF) in den Printausgaben der Zürcher Regionalzeitungen vom 10.01.2018 sowie online (Bezahlschranke). Danke!

Ausgangspunkt war eine Meldung des Kantonspitals Winterthur (KSW), 2018 seien dort bei insgesamt 1779 Neugeborenen scheints auch 5 "uneindeutige" Babies oder Intersex-Kinder auf die Welt gekommen – diese Zahl wurde dann schnell aber als "Erfassungsfehler" zurückgezogen, tatsächlich habe es gar keine "uneindeutigen" Kinder gegeben, also 0; nochmals später wurde dann bekanntgegeben, zuguterletzt sei es doch 1 "uneingdeutiges" Kind gewesen.

Dieser Hintergrund, der den Hauptteil des 1. Artikels ausmacht, leitete über zur Frage im Zentrum des 2. Artikels: Was geschieht denn mit einem solchen Kind, wenn es im KSW geboren wird? Antwort: Es wird ans Kinderspital Zürich (Kispi) weitergereicht, und dort höchstwahrscheinlich operativ "genitalkorrigiert", sprich Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) unterworfen.

Zwar gibt dies das Kispi, resp. die zitierte Kipi Chefchirurgin Urologie, Rita Gobet, natürlich nicht offen zu, sondern stellt sich verschleiernd auf den Standpunkt, z.B. "Hypospadiekorrekturen", Klitoris-Teilamputationen oder chirurgische "Vaginalvergrösserungen" and Intersex-Säuglingen seien angeblich gar keine Intersex-Genitalverstümmelungen, und rechfertigt dies prompt mit der "Begründung", mit diesen medinzinisch nicht notwendigen Operationen "erzwingen wir [...] keineswegs das Geschlecht des Kleinkinds". Sprich, die altbekannte – und menschenrechtlich längst ausführlich widerlegte!Pseudo-Unterscheidung zwischen "geschlechtszuordnenden" vs. "geschlechtvereindeutigenden" Genitalverstümmelungen – als ob die Motivation oder "Begründung" eines Genitalverstümmlers oder Folterknechts etwas daran ändern würde, dass es sich eben um Genitalverstümmelung bzw. Folter handelt.

Wenig überraschend ist darauf das letzte "Argument" des Kispi: "Die Ansichten von Zwischengeschlecht.org sind sehr extrem." Ansichten, die wohlbemerkt seit Jahren von den – für Kinderchirurgin Gobet wohl ebenfalls "sehr extremen"UNO-Ausschüssen CRC, CAT, CEDAW und HRCttee-CCPR geteilt werden ...

Nachfolgend die relevantesten Aussagen aus dem 2. Artikel:

Continue reading...

Saturday, January 19 2019

D > Intersex-Vereinnahmung durch LGBT-Verband LSVD: "Variante der Geschlechtsentwicklung = transgeschlechtlich" - PFUI!!

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Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Zwischengeschlecht.org on FacebookDass der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), der sich laut aktueller Eigenbezeichnung mittlerweile als LG(B)T-Verband definiert ("Lesben, Schwule und Transgender"), Zwitter gerne als Kanonenfutter für die eigene LGBT- und Genderpolitik missbraucht, ist ja leider absolut nichts Neues, sondern bloss die logische Fortsetzung von 150 Jahren Instrumentalisierung von Zwittern durch die Schwulenbewegung.

Das jüngste himmelschreiende Beispiel ist wieder mal ein typisches für die Masche, Intersex tatsachenwidrig als Untergruppe von Transgender (oder als beliebig austauschbar damit) zu "verkaufen" – ohne Rücksicht darauf, dass diese politische Vereinnahmung den Zwittern klar schadet, da es sie und ihr Hauptanliegen nach Beendigung der andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) unsichtbar macht und zudem schädlichen Vorurteilen über Zwitter Vorschub leistet – Intersex-Vereinnahmung stinkt!!

Das Corpus Delicti:

Eine kürzlich aktualisierte >>> [TRIGGERWARNUNG!!!] LSVD-Unterseite "Ratgeber für inter- und transgeschlechtliche Menschen" findet sich unter den LSVD-Menuepunkten "Recht" > "Ratgeber" > "Intersexuelle" (Check.) und dreht sich (wenig überraschend) hauptsächlich um den "amtlichen Geschlechtseintrag". (Check.) Die Unterseite enthält dabei u.a. jeweils einen Abschnitt zu "Variante der Geschlechtsentwicklung" und einen zu "Transgeschlechtliche Menschen".

Beide Abschnitte behaupten nun einfach frech, dass (wen überrascht's?) "auch [bei] transgeschlechtlichen Menschen" und "Transsexuellen ebenfalls "Varianten der Geschlechtsentwicklung" vor[liegen]" (Check.), bzw. dass "auch [bei] Menschen ohne körperliche Abweichungen [!] [...] eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt" (Check.), und zwar "aufgrund eines abweichenden subjektiven Geschlechtsempfindens". (BINGO!!)

(Wohl aus lieber Gewohnheit findet sich zusätzlich im letzten Abschnitt "Fazit" weiterhin auch das altbekannte Vereinnahmer-Märchen von den sagenhaften "intergeschlechtliche[n] Menschen [...], bei denen keine körperlichen Abweichungen [!] vorliegen, die sich aber ernsthaft und nachhaltig als weder weiblich noch männlich empfinden"Check + BINGO No. 2!!!)

Was dieses Beispiel besonders krass macht:

Es ist eines der ersten, das ausdrücklich den Begriff "Variante der Geschlechtsentwicklung" zum Vereinnahmen missbraucht – ein relativ neuer Begriff für Zwitter oder Intersex-Menschen mit einem ethisch-menschenrechtlichen Hintergrund (vgl. Nationale Ethikkommission, 2012), von Betroffenen vorgeschlagen u.a. weil "Intersex" schon damals im politischen Diskurs z.T. mehr vereinnahmend als in der tatsächlichen Bedeutung kursierte.

Fazit: Egal welchen Begriff Zwitter/Intersexe/Hermaphroditen auch immer für sich gebrauchen (oder sich gar neu ausdenken) – es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis LGBT-Interessengruppen dieen Begriff instrumentalisieren und missbrauchen! 

Wie lange noch?!

Siehe auch:
- Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
- Die Rede von der "psychischen Intersexualität" 
- Zwitter-Vereinnahmung: "Überschuss von Projektion" (Georg Klauda, 2002) 
- "Dritter Personenstand" als Allheilmittel gegen IGM? Denkste!
- IDAHIT*: Lasst uns über Intersex-Vereinnahmung reden
- Warum Zwitterforderungen, worin zu oberst nicht die schnellstmögliche Beendigung der Zwangsoperationen steht, keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung
- Warum Zwitterforderungen, worin es um "sexuelle Identität" geht statt um "Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung", keine Zwitterforderungen sind, sondern Vereinnahmung 
- Das Problem der Instrumentalisierung durch LGBTQ
- Mit der Hoffnung im Herzen
- Trans-Mensch Xander Dorn neu "Intersexuell" – Typisches Beispiel für die Folgen der Intersex-Vereinnahmung von "Dritte Option"
- Du sollst nicht die Leiden der Zwitter als Aufhänger und 'Material' für deine eigenen Forderungen und Kämpfe benutzen! 
- "Intersexualität" = "sexuelle Identität und Lebensweise"??! – Grüne VereinnahmerInnen immer noch nichts gelernt 
- Klaus Wowereit und Ole von Beust: Komplizen der Zwangsoperateure inszenieren sich als "Zwitter-Schützer"
- LSVD und Zwittervereinnahmung: 1 Schritt vor, 3 Schritte zurück? 
- Heute im Bundestag: Zwitter als Kanonenfutter für "sexuelle Identität" 
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: "Du sollst den Begriff 'intersexuell' nicht unnütz gebrauchen!" (I)
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: Business as usual (II)
- Geschlecht: Zwangsoperiert 
- Liminalis: Aus Transschändrien nix neues
- "Who killed David Reimer?"
- "Intersexualität" = sexuelle Orientierung?!
- Vereinnahmung von Zwittern: Das Transgender Netzwerk Berlin TGNB macht's vor ... 
- Zwitter als Kanonenfutter für die Transgenderagenda?
- Heinz-Jürgen Voß in "Liminalis" 3 (2009) – Zwitter-Vereinnahmung wie gehabt ... 
- QueerGrün missbrauchen Zwittersymbol für TSG-Kampagne
- Genitalverstümmelungen an Zwittern als "Nebenwiderspruch" des Zweigeschlechtersystems? (Von der Frauenbewegung lernen 2)

Friday, January 11 2019

Intersex-Aktenvernichtung: Betroffene fordern Wahrheitskommission

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Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 11.01.2019:

Stellungnahme der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Zürich (PDF)
[1]
auf die Anfrage KR-Nr. 328/2018 "Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich" von Brigitte Röösli (SP), Karin Egli-Zimmermann (SVP) und Barbara Günthard Fitze (EVP) [2]:

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Wir sind entsetzt. Dass Kinderspital, Universität und Staatsarchiv Zürich das Menschenrecht auf Wahrheit durch ein angeblich vorrangiges "medizinethisches Recht auf Nichtwissen" aushebeln wollen, ist ein Skandal und ein erneutes massives Unrecht an allen, die im Kispi verstümmelt und angelogen wurden und werden.

Kispi und Uni haben ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Es braucht eine unabhängige Wahrheitskommission mit angemessener Beteiligung der Betroffenen – statt Aktenvernichtung und Vertuschung durch die heutigen Täter.

Nicht-eingewilligte Genitaloperationen mit psychosozialer Indikation und andere irreversible Eingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Betroffene haben ein unabdingbares Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, auch in der Schweiz. Dies unterstreichen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) [3], der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) [4], der UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR-HRCttee) [5], der UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) [6], der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) [7], u.v.a.m.

Das Staatsarchiv und der Regierungsrat stehen in der Pflicht, alle Betroffenen angemessen zu benachrichtigen, die seinerzeit im Kispi nicht-eingewilligten Genitaloperationen und anderen nach heutigem Rechtsverständnis rechtswidrigen Eingriffen unterzogen wurden, und deren Krankenakten sich heute im Besitz des Staatsarchivs befinden.

[1]  Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 19. Dezember 2018: 1244. Anfrage (Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich) (PDF 58 kb)

[2]  https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2018/10/29/Intersex-Aktenvernichtung-Uberparteiliche-Anfrage-im-Kantonsrat-ZH

[3]  Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE (2012): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Ethische Fragen zur «Intersexualität», Stellungnahme Nr. 20/2012

[4]  CAT/C/CHE/CO/7, para 20

[5]  CCPR/C/CHE/CO/4, paras 24-25

[6]  CRC/C/CHE/CO/2-4, paras 42­-43

[7]  CEDAW/C/CHE/CO/4-5, paras 24-25

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche. Verjährungsfristen müssen so angepasst werden, dass erwachsene IGM-Betroffene klagen können.

Freundliche Grüsse

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0)76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
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Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> 2016: Intersex-"Aufarbeitung" ohne Betroffene und durch Aktenvernichtung? 
>>> 2018: Aktenvernichtung im Kispi – Betroffene fordern Gerechtigkeit!
>>>
Intersex-Aktenvernichtung: Überparteiliche Anfrage im Kantonsrat ZH
>>> "Akten von Intersex-Patienten vernichtet" - NZZ, 31.10.2018
>>> "Intersexualität: Bei Aufarbeitung wurden Akten vernichtet" - ZRZ, 31.12.2018

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Fakten und Zahlen
>>>
Intersex-"Genitalkorrekturen": Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Intersex-Genitalverstümmelung in Kinderkliniken: Wer sind die Täter? 

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 38 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

 >>> Download Folien (PDF, 700 KB)

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Tuesday, January 1 2019

CH > "Intersexualität: Bei Aufarbeitung wurden Akten vernichtet" - Zürcher Regionalzeitungen, 31.12.2018

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!Zwischengeschlecht.org on Facebook

"Betroffene werfen den Verantwortlichen vor, [...] Akten ­vernichtet zu haben."
>>>
PDF (1 MB) | Online (Schranke): Landbote | Zürichsee-Zeitung | Zürcher Unterländer

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Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Nach dem NZZ-Artikel zur Kantonsrats-Anfrage nun ein weiterer gelungener Artikel zur Aktenvernichtung im Kinderspital, diesmal von Katrin Oller in den Zürcher Regionalmedien (u.a. Landbote, Zürichsee-Zeitung, Zürcher Unterländer, Zürcher Oberländer, Ustermer Anzeiger) in der Zeitung vom 31.12.2018 sowie z.T. online (Abo-Schranke). Danke!!

Der Artikel bringt Klartext mit O-Ton von Markus Bauer (Zwischengeschlecht.org), und enthält weitere vielsagende Zitate von Vernichtungs-Verantwortlichen aus Kinderspital, Universität Zürich und Staatsarchiv, darunter:

Staatsarchivar Beat Gnädinger:

Gnädinger versteht aber, dass die Vernichtung einzelner Krankenakten für die Betroffenen ein Drama sei: «Während die Forschung über das Thema mit den bewahrten Akten ohne weiteres möglich ist, ist es im Einzelfall tragisch, dass wir die Akten nicht mehr hervorzaubern können.»

[Wohlbemerkt, einfach vor dem Vernichten eine elektronische Kopie anfertigen von Akten, die Intersex-GenitalOPs, Eingriffe in die Keimbahnen oder Hormongaben beinhalten hätte vollends gereicht – keinerlei Hokus-Pokus nötig! Auch profitiert "die Forschung" keineswegs davon, dass künftig zur wohl häufigsten Form von Intersex-Genitalverstümmelungen ("vermännlichende OPs" = IGM1) nur noch wenige "handverlesene" Akten Verfügung stehen – die einzigen Profiteure der Aktenvernichtung sind wohl eher die damaligen VerstümmlerInnen und ihre heutigen RechtsnachfolgerInnen an Kispi und Uni Zürich!]

Flurin Condrau (Uni Zürich):

Auch Flurin Condrau, Professor für Medizingeschichte an der Universität Zürich und Projektleiter der Nationalfondsstudie, spricht von einer «sehr guten Grundlage für eine historische Studie». Die 200 Akten seien in Zusammenarbeit mit dem Kinderspital und dem Staatsarchiv handverlesen worden. Dank der Pilotstudie habe man rund 25 ­Kategorien bestimmt und die entsprechenden Akten ausgewählt. Das sei äusserst komplex, sagt Condrau. Da es bestimmte Diagnosen heute nicht mehr gebe und andere bereits innerhalb des Untersuchungszeitraums wieder verschwunden seien. Mehr als 200 Akten zu verarbeiten, sei den Forschern nicht möglich und wissenschaftlich auch nicht nötig, sagt Condrau.

[Warum verschweigt hier Condrau, dass die Nationalfonds-Studie wie zuvor die Uni-interne Vorstudie unter den häufigsten IGM-Formen beide sich auf einzelne IGM-Formen beschränken, d.h. hauptsächlich auf IGM 2 = "verweiblichenden OPs" sowie Hormonverabreichungen? Könnte es daran liegen, dass die Universität Zürich sowohl als Rechtsnachfolgerin an den damaligen (z.T. von der SNF-Studie untersuchten) wie auch ganz direkt an den heutigen IGM-Praktiken am Kispi mitverantwortlich ist?]

Urs Rüegg (Kinderspital Zürich):

Das Kinderspital sei zur Archivierung seiner Akten verpflichtet, sagt Urs Rüegg, Generalsekretär des Kinderspitals Zürich. Während Krankenakten standardmässig zehn Jahre lang in den Spitälern blieben, habe das Kispi die Aufbewahrungsfrist auf 30 Jahre ausgedehnt, damit Kinder, die bei der Geburt operiert wurden, im Erwachsenenalter noch Zugriff auf ihre Akte haben. Danach ist das Spital durch das Patientengesetz verpflichtet, die Krankenakten dem Staatsarchiv anzubieten.

Dies ist im Fall der Intersex-Akten 2013 geschehen. «Dass wir damals noch die Akten aus den 1940er-Jahren bei uns hatten, war bereits nicht mehr gesetzeskonform», sagt Rüegg. Auch er spricht von einer «sorgfältigen Selektion» und wehrt sich gegen den Vorwurf, die Akten gezielt vernichtet zu haben: «Wir haben nichts bewusst weggeworfen, sondern bewusst für die Nachwelt erschlossen.»

["Aktenerschliessung" durch Aktenvernichtung – einmal mehr ein zynischer Schlag ins Gesicht aller, denen durch diese "sorgfältige Selektion" die letzte Chance genommen wurde, jemals zu erfahren, was mit ihnen im Kispi damals gemacht wurde, wie z.B. der auch im Kantonsrats-Vorstoss erwähnte Erich Marti.]

Andrea Althaus (Universität-Kinderspital-Nationalfonds-Projekt):

Markus Bauer von Zwischengeschlecht.org hält dies für eine Ausrede. Man hätte die Akten zumindest elektronisch aufbewahren können. Zudem ist er der Meinung, dass das Kinderspital die Betroffenen von sich aus hätte kontaktieren müssen, wie dies auch die Weltgesundheitsorganisation fordere.

Diese Möglichkeit sei im Forschungsteam diskutiert worden, sagt Andrea Althaus, die beim Nationalfondsprojekt für die Interviews mit Betroffenen zuständig ist. «Wir entschieden uns aber vorerst dagegen, der Ethikkommission einen entsprechenden Antrag zu stellen», sagt Althaus. Es gebe auch ein Recht auf Vergessen. Manche Intersex-Patienten hätten mit ihrer Geschichte abgeschlossen, da riskiere man eine Retraumatisierung.

[Wohlbemerkt, solange jemand nicht zuerst die Möglichkeit angeboten wird, von seinem/ihren Recht auf Wahrheit Gebrauch machen zu wollen, ist für die Betroffenen eine echte oder gar informierte Entscheidung, allenfalls von ihrem Recht auf Vergessen Gebrauch machen zu wollen, von vornherein gar nicht möglich – vielmehr erinnert die hier einmal mehr von Kispi/Uni/SNF propagierte Vorenthaltung des Rechts, eigene und informierte Entscheidungen über sich selbst treffen zu können fatal an das praktisch identische, widerrechtliche Vorgehenvon Kispi/Uni/IV etc. bei den andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern ... ]

Leider verbreitet der vorliegende Artikel auch einmal mehr unreflektiert einen längst widerlegten Intersex-Medizyner-Mythos:

  • "Früher war es vielleicht schlimm, aber heute operieren wir nicht mehr", bzw. die Implikation, im Kispi (und anderswo) würden heute angeblich keine rechtswidrigen "Genitalkorrekturen" mehr vorgenommen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung – dieses altbekannte Medizyner-Märchen ist leider nicht korrekt!
    Vielmehr wird im Kispi immer noch das ganze Spektrum von Intersex Genitalverstümmelungen praktiziert, bezahlt von der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV), inkl. Klitoris-Teilamputationen an Kleinkindern, welche das Kispi "auf Wunsch der Eltern" und "mit einem guten Gefühl" durchführt, weil ja angeblich die Betroffenen später in der Lage seien "aus der Krankenakte" alles dazu zu erfahren und nachzuvollziehen (ausgerechnet!!!); ebenso werden sog. "Hypospadie-Korrekturen" durchgeführt, laut Aussagen von Kispi-Pflegepersonen gar mehrfach wöchentlich! (Siehe u.a. auch CCPR NGO Report Schweiz, PDF englisch, S. 7-11.)

>>> CH > "Akten von Intersex-Patienten vernichtet" - NZZ, 31.10.2018
>>> IAD 2018 – Kispi und Uni ZH: Aktenvernichtung statt Aufarbeitung
>>>
Intersex-Aktenvernichtung: Überparteiliche Anfrage im Kantonsrat ZH
>>> Intersex-"Aufarbeitung" ohne Betroffene und durch Aktenvernichtung? 

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Fakten und Zahlen
>>>
Intersex-"Genitalkorrekturen": Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Intersex-Genitalverstümmelung in Kinderkliniken: Wer sind die Täter? 

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

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Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Friday, December 7 2018

"Große Klitoris wegschneiden" - Was Intersex-Ärzte und islamistische FGM-Befürworter gemeinsam haben ...

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Ein Artikel im >>> Tages-Anzeiger vom 04.12.2018 (Bezahlschranke) über islamistische Vereine in der Schweiz zitiert aus einem Video eines "deutschen Hassprediger[s]", der auch schon in der Schweiz auftrat, zum Thema Klitorisbeschneidung (FGM):

«Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. [...]»

Artikel-Kommentar dazu von Daniela Truffer:

«Genau das wird auch im Kispi und in anderen CH-Kinderspitälern praktiziert – an Intersex-Kindern, bezahlt von der [Bundes-Invalidenversicherung] IV und mit dem Segen der Behörden, trotz mittlerweile 4 UNO-Rügen. Wie lange noch?
Daniela Truffer (Betroffene und Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org)»

Auch wie betont "differenziert" und "großzügig" der Prediger argumentiert (d.h. nur eine wirklich "allzugroße Klitoris" muss gekürzt werden, und man muss auch schauen, dabei nicht zu "übertreiben" durch zuviel wegschneiden) erinnert and die Intersex-GenitalverstümmlerInnen in den Kinderkliniken:

Im Kispi sprach sich z.B. Chefchirurg Max Grob schon in den 1950ern gegen die damals noch übliche (und auch vom Chef-Endokrinologen Andrea Prader und dessen Lehrmeister Lawson Wilkins favorisierte) Klitoris-Totalamputation inkl "Auskernung" ("Exzision") aus, sondern proklamierte "großzügig":

"Wir belassen gewöhnlich einen ganz kurzen Clitorisstumpf, der zur Blutstillung mit einer Durchstechungsligatur versorgt und mit der überschüssigen Clitorishaut gedeckt wird (Abb. 679)."

Auch der Nazi-Mediziner Hans Naujoks propagierte in den 1930er-Jahren "Klitorisamputation mit Stumpfbildung".

Sogar die lustfeindliche "Begründung" des Predigers (siehe Exzerpt unten), dass eine "zu große Klitoris" führe unweigerlich zu "zu großem Sexualtrieb", welcher deshalb zusammen mit der "übergroßen" Klitoris in einem Aufwasch chirurgisch wieder auf das "normale Maß" zurückgestutzt werden müsse – auch diese Rechtfertigung teilt der islamistische Prediger mit der "westlichen Medizin":

Noch im 19. Jahrhundert waren in der "westlichen Medizin" medizinisch nicht notwendige Klitorisamputationen auch an "normalen" Kindern als "Therapie" gegen a) Masturbation, b) Hysterie c) "zu grosse Klitoris" verbreitet. Doch während Amputationen an "normalen Kindern" wegen a) und b) in der Medizin rasch umstritten waren, z.T. deutlich kritisiert wurden und spätestens nach 1945 kaum mehr nachzuweisen sind, verzeichneten kosmetische Amputationen an "abartigen Intersex-Kindern" wegen c) ab 1950 einen scharfen Anstieg und wurden bald weltweit systematisch und flächendeckend propagiert und praktiziert:

«Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht.» (Jürgen Bierich, Hamburg / Tübingen)

Und auch wenn islamistische FGM-Prediger und medizynische IGM-Fanatiker womöglich über Weltanschauung oder Operationstechniken eher debattieren würden, in einem zentralen Punkt sind sie sich offensichtlich beschämend einig: Eine "zu große" Klitoris muss unbedingt so schnell wie möglich verstümmelt, äh, auf das "normale Maß" zurückgeschnitten werden – sonst droht der Weltuntergang!

Dokumentation: Zitate des islamistischen Predigers zum Thema "zu große Klitoris muss weg" im Tages-Anzeiger vom 04.12.2018:

"In einem Punkt scheint der deutsche Prediger eine ähnliche Haltung einzunehmen wie der IZRS [Islami[sti]scher Zentralrat der Schweiz], der ein Rechtsgutachten zugunsten der sogenannten Sunna-Beschneidung von Mädchen verfasst hat. So sagt Abul Baraa auf Deutsch in einem weiteren, dieser Zeitung vorliegenden Video: «Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. Wenn sie sowieso kaum was hat an Länge von der Klitoris, dann ist dieses sowieso nicht Pflicht für die Frau.»

Und was ist der Sinn dieses brutalen Eingriffs? «Wenn die Frau eine Überlänge bei der Klitoris besitzt, so hat sie ein sehr grosses Verlangen nach Intimität. Und indem dieses kleine Stück entfernt wird von der Klitoris, so normalisiert sich das Verhältnis von dieser Frau zur Intimität.» [...]"

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

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Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Thursday, November 1 2018

CH > "Akten von Intersex-Patienten vernichtet" - NZZ, 31.10.2018

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"Politiker von links bis rechts fordern Aufklärung zu Vorgängen im Zürcher Kispi"
>>>
NZZ CH-Ausgabe 31.10.2018, S. 17 + Internationale Ausg. 01.11.2018, S. 29 (PDF) 
>>> Online nzz.ch

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Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Nun ist die Katze aus dem Sack! Der gelungene, ganzseitige Artikel von Fabian Baumgartner und Jan Hudec in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) (>>> PDF + online) macht endlich breit öffentlich, was das Kinderspital und die Universität Zürich sowie der Schweizerische Nationalfonds (SNF) wohl liebend gern noch möglichst lange unter dem Deckel behalten hätten.

Nämlich, dass das vom SNF mit sfr 500'000.-- finanzierte "historische Intersex-Aufarbeitungsprojekt" als Deckmantel benutzt wurde, um einen Grossteil aller Kispi-Krankenakten zu uneingewilligten, unnötigen und menschenrechtswidrigen chirurgischen "Genitalkorrekturen" an Intersex-Kindern klammheimlich zu vernichten – trotz vorgängiger Proteste von Betroffenen, und obwohl die Verantwortlichen nach internationalem Recht verpflichtet wären, Betroffene von solchen Zwangseingriffen auf humane Weise zu benachrichtigen. Der Artikel illustriert dies am Beispiel der erschütternden Geschichte des Betroffenen Erich Marti, dessen Krankenakte spurlos "verschwand", obwohl Marti nachweislich 1945 und 1946 im Kispi operiert worden war.

Auch Brigitte Röösli, die Erstunterzeichnerin der überparteilichen Anfrage zum Thema im Zürcher Kantonsrat (KR-Nr. 328/2018, PDF), auf welche sich die NZZ ebenfalls bezieht, redet Klartext: "«Es handelt sich um heikle Akten, die man zwingend hätte aufbewahren müssen, zumindest in digitalisierter Form», sagt Brigitte Röösli. Eine Vernichtung bezeichnet sie als absurd. Denn nur aufgrund der Krankenakten könnten die Betroffenen ihre Lebensgeschichte nachvollziehen." Das obligate Dementi des Kinderspitals, es seien angeblich keine "relevanten Akten" vernichtet worden, ist dagegen eine krasse Verhöhnung der Opfer.

Der einzige Wermutstropfen im Artikel sind 2 unreflektiert wiedergegebene populäre Intersex-Mythen, die jedoch längst mehrfach widerlegt sind:

  • Zunächst die Implikation, im Kispi (und anderswo) würden heute angeblich keine rechtswidrigen "Genitalkorrekturen" mehr vorgenommen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung – dies ist leider nicht korrekt! Vielmehr wird im Kispi immer noch das ganze Spektrum von Intersex Genitalverstümmelungen praktiziert, bezahlt von der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV), inkl. Klitoris-Teilamputationen an Kleinkindern, welche das Kispi "auf Wunsch der Eltern" und "mit einem guten Gefühl" durchführt, weil ja angeblich die Betroffenen später in der Lage seien "aus der Krankenakte" alles dazu zu erfahren und nachvollziehen (ausgerechnet!!!), ebenso sog. "Hypospadie-Korrekturen", diese laut Aussagen von Kispi-Pflegepersonen gar mehrfach wöchentlich! (Siehe auch CCPR NGO Report, PDF englisch, S. 7-11.)
  • Weiter die These, es sei der (zugegeben zeitlebens gewissenlos agierende) Sexologe John Money gewesen, der die heute noch üblichen, systematischen "Genitalkorrekturen" eingeführt und geprägt habe. Tatsächlich waren es der Baltimorer Kinderendokrinologe Lawson Wilkins (zusammen mit dem Kinderchirurgen Hugh Hampton Young), welche die systematischen Verstümmelungen spätestens 1950 in Baltimore am Johns Hopkins Hospital etabliert hatten – im selben Jahr war Wilkins auch am Kispi Zürich zu Gast. Der Kispi-Endokrinologe Andrea Prader hospitierte im Anschluss in Baltimore und prägte zurück in Zürich zusammen dem Kispi-Kinderchirurgen Max Grob und unter Bezugnahme auf die am Kispi entwickelten "Praderstufen" den (mit kleinen Änderungen) bis heute gültigen Behandlungsstandard (vgl. CRC NGO Report, PDF englisch, S. 54–56). Der Sexologe John Money kam erst später dazu, als er nach Baltimore berufen wurde, um für die bis dahin längst etablierten systematischen Verstümmelungen nachträglich eine theoretische Rechtfertigung zu liefern (ab 1955), welche später von Judith Butler unter Verwendung von Moneys geprägten Begriffs "Gender", jedoch grösstenteils ohne Quellenangabe übernommen und popularisiert wurde (inkl. Verteidigung von Moneys medizinischen Verbrechen).

>>> "Intersexualität: Bei Aufarbeitung wurden Akten vernichtet" - ZRZ, 31.12.2018
>>> IAD 2018 – Kispi und Uni ZH: Aktenvernichtung statt Aufarbeitung
>>>
Intersex-Aktenvernichtung: Überparteiliche Anfrage im Kantonsrat ZH
>>> Intersex-"Aufarbeitung" ohne Betroffene und durch Aktenvernichtung? 

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Fakten und Zahlen
>>>
Intersex-"Genitalkorrekturen": Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Intersex-Genitalverstümmelung in Kinderkliniken: Wer sind die Täter? 

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

 >>> Download Folien (PDF, 700 KB)

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Monday, October 29 2018

Intersex-Aktenvernichtung: Überparteiliche Anfrage im Kantonsrat ZH

UPDATE! Artikel in der NZZ (31.10.2018): "Akten von Intersex-Patienten vernichtet" 

Bild: Friedliche Aktion zum Intersex Awareness Day vor dem Rathaus Zürich, 26.10.2015

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Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 29.10.2018:

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org begrüsst und unterstützt die heute im Kantonsrat eingereichte überparteiliche Anfrage KR-Nr. 328/2018 "Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich", und bedankt sich ganz herzlich bei den einreichenden Kantonsrätinnen Brigitte Röösli (SP Illnau - Effretikon), Karin Egli-Zimmermann (SVP Winterthur) und Barbara Günthard Fitze (EVP Winterthur). Sie finden die überparteiliche Anfrage online (PDF):
http://zwischengeschlecht.org/public/Intersex-Anfrage-Kantonsrat-ZH-2018_web.pdf
UPDATE: Offizieller Eintrag auf kantonsrat.zh.ch, KR-Nr. 328/2018

Hinweis: Zwischengeschlecht.org wird heute zur Mittagspause vor dem Rathaus mit KantonsrätInnen das Gespräch suchen. Der unten in der Pressemitteilung sowie im Kantonsratsvorstoss erwähnte, von der Aktenvernichtung direkt betroffene Erich Marti (Pseudonoym) steht für Interviews zur Verfügung unter der Bedingung, dass seine Anonymität gewahrt bleibt.

Betroffene fordern Wahrheit und Gerechtigkeit

Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Intersex, Zwitter, Hermaphroditen) werden oft nicht nur unnötigen Genitaloperationen unterworfen, sondern auch ein Leben lang angelogen. So auch Erich Marti, der 1945 und 1946 im Kispi operiert wurde. Bis heute weiss er nicht, was alles mit ihm als Kind gemacht wurde, und leidet unter dieser Ungewissheit.

Kispi und Uni ZH: Aktenvernichtung statt Aufarbeitung

Wir begrüssen, dass das Kispi, die Universität Zürich und der Schweizerische Nationalfonds Zwangseingriffe an Intersex-Kindern "unparteiisch" aufarbeiten wollen. [1] Wir protestieren dagegen, dass das Kispi stattdessen vorgängig ca. 80% aller relevanten Krankenakten vernichten liess – offensichtlich auch diejenige von Erich Marti. [2] Dieser untragbare Vorgang unterstreicht weiter, dass Betroffene am Projekt nicht angemessen beteiligt sind. [3]

Ohne Aufarbeitung keine Aussöhnung

Als Betroffene und Angehörige unterstützen wir die überparteiliche Anfrage.

Wir wünschen uns ein Kispi und eine Uni, welche die Menschenrechte von Intersex-Kindern respektieren – und eine Aufarbeitung, die diesem Namen auch gerecht wird!

Wir wünschen uns eine Schweiz, die betroffenen Familien psychosoziale Unterstützung anbietet, statt von der IV bezahlte Zwangsoperationen – und für IGM-Überlebende Gerechtigkeit!

[1] http://www.snf.ch/de/fokusForschung/newsroom/Seiten/news-161010-medienmitteilung-die-behandlung-von-varianten-der-geschlechtsentwicklung-wird-aufgearbeitet.aspx

[2] https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2018/10/26/Intersex-Awareness-Day-2018

[3] https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2016/10/10/Intersex-Aufarbeitung-ohne-Betroffene-Aktenvernichtung

Freundliche Grüsse

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile 076 398 06 50, 078 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info

UPDATE! Artikel in der NZZ (31.10.2018): "Akten von Intersex-Patienten vernichtet" 

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

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Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
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Friday, October 26 2018

Intersex Awareness Day 2018: Kampf um Gerechtigkeit geht weiter – Überparteilicher Vorstoss im Kantonsrat Zürich am Mo 29.10.

Bild: Place des Nations, Genf 06.07.2018. Auch international kämpft Zwischengeschlecht.org erfolgreich weiter: Aufgrund eines gemeinsamen Schattenberichts und Zeugnissen von IGM-Überlebenden wurde dieses Jahr Mexico erstmals von einem UNO-Vertragsorgan verurteilt – ebenso wie Liechtenstein, Luxemburg, Spanien und Argentinien

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day.

Dieses Jahr wollen wir dazu an das Leid der Betroffenen von bald 60 Jahren systematische IGM-Praktiken erinnern, bei deren Entstehung und Verbreitung das Kispi Zürich weltweit eine wichtige Rolle spielte.

Und einmal mehr gegen das himmelschreiende Unrecht protestieren, wie die Würde von IGM-Überlebenden und ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung von den Verantwortlichen bis heute schändlich mit Füssen getreten werden.

Kispi und Uni ZH: Aktenvernichtung statt Aufarbeitung

Beispielhaft dafür steht die erschütternde Geschichte von Erich Marti, der im Kispi Zürich 1945 und 1946 unnötigen kosmetischen Genitaloperationen unterworfen wurde, worauf sein operiertes Geschlechtsteil extrem berührungsempfindlich wurde, so dass es bei Erregung jeweils stark schmerzt. Wie die meisten Intersex-Kinder wurde Erich Marti ein Leben lang angelogen – von seinen Eltern, von den Kispi-Ärzten und von seinem Hausarzt. Bis heute weiss er nicht, was alles mit ihm als Kind gemacht wurde und leidet unter dieser Ungewissheit.

Als Kinderspital und Universität Zürich 2016 bekanntgaben, im Rahmen des Nationalfonds-Projekts Nr. 169575 die Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) im Kispi aufzuarbeiten und den Betroffenen ihre Krankenakten im Staatsarchiv Zürich zugänglich zu machen, schöpfte Erich Marti neue Hoffnung – nur um erneut schändlich betrogen und bitter enttäuscht zu werden.

Denn trotz Protesten von Betroffenen liessen Kispi und Uni vorgängig ca. 80% aller relevanten Krankenakten vernichten – offensichtlich auch diejenige von Erich Marti. Denn als er mit Unterstützung der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org beim Staatsarchiv um Einsicht anfragte, war seine Akte nicht mehr da – lediglich ein Registereintrag war noch übrig, der allerdings bestätigte, dass Erich Marti 1945 und 1946 zweimal im Kispi in der kinderchirurgischen Abteilung operiert worden war!

Mo 29.10.2018: Überparteilicher Vorstoss im Kantonsrat Zürich

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Am kommenden Montag wird diesbezüglich im Kantonsrat Zürich ein überparteilicher Vorstoss eingereicht werden – mehr dazu hier!

Dies ist nach einer Interpellation im Nationalrat und der Motion im Kantonsrat Genf bereits der 3. parlamentarische Vorstoss in der Schweiz dieses Jahr aufgrund der Arbeit von Zwischengeschlecht.org.

Auch international bleiben wir am Ball: Aufgrund eines gemeinsamen Schattenberichts und Zeugnissen von IGM-Überlebenden wurde dieses Jahr Mexico erstmals von einem UNO-Vertragsorgan verurteilt – ebenso wie Liechtenstein, Luxemburg, Spanien und Argentinien! Erneute Verurteilungen gab es dieses Jahr weiter für Chile, Australien und Neuseeland. Und der Frauenausschuss CEDAW befragte diese Woche Nepal – hoffentlich gefolgt von einer weiteren Rüge wegen “schädlicher kultureller Praktiken” an Intersex-Kindern im November.

Wir wünschen allen einen kämpferischen Intersex Awareness Day 2018!

Hermaphrodites With Attitude, Boston 26.10.1996Am 26. Oktober feiern Intersex-Menschen, Überlebende, Partner, Familien, Freunde und Verbündete rund um den Globus den "Intersex Awareness Day" zur Erinnerung an den allerersten INTERSEX PROTEST am 26.10.1996 in Boston gegen den Jahreskongress der American Academy of Pediatrics (AAP). Zwischengeschlecht.org führt seit 2009 regelmässig Aktionen zum Intersex Awareness Day durch – am 26.10.2009 wurde im Kantonsrat Zürich der 1. Intersex-Vorstoss der Schweiz eingereicht.

•  Intersex Awareness Day 2009
•  Intersex Awareness Day 2010
•  Intersex Awareness Day 2011
•  Intersex Awareness Day 2012
•  Intersex Awareness Day 2013
•  Intersex Awareness Day 2014
•  Intersex Awareness Day 2015
•  Intersex Awareness Day 2016
•  Intersex Awareness Day 2017

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

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Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
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Saturday, October 20 2018

Intersex-Sendung auf Radio Kanal K zum online nachhören

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!Zwischengeschlecht.org on Facebook

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"Intersexualität – Das dritte Geschlecht: Was wenn nicht männlich oder weiblich?" ist eine gelungene einstündige Sendung von Fabian Egger (auf Schweizerdeutsch), in welcher auch 2 Betroffene zu Wort kommen, und die hier >>> online nachgehört und heruntergeladen werden kann. Danke! 

(Leider weniger gelungen ist die Bildauswahl zur Sendungsankündigung: Dort wird einmal mehr das Transgendersymbol für Intersex verwendet – schade ...)

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Schädliche medizinische Praxis": UN, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UNO-Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
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Friday, September 21 2018

Genf > Motion fordert Verbot von Intersex-Genitalverstümmelungen

[ Français[ English ]

Bild: Friedlicher Intersex Protest von Zwischengeschlecht.org, Genf 25.01.2009   #CEDAW43

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on FacebookAls Ergebnis der Arbeit von und in Absprache mit Zwischengeschlecht.org/StopIGM.org wurde im Grossen Rat der Republik und des Kantons Genf eine Motion (französisch, PDF) von Abgeordneten der Partei "Ensemble à Gauche" eingereicht, die ein gesetzliches Verbot von Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM), die kostenlose psychosoziale Unterstützung von Intersex-Menschen und ihren Familien, die Untersuchung von Fällen von IGM in Genf sowie die Zahlung von Entschädigungen an IGM-Überlebende fordert.

Der Antrag verweist ausdrücklich auf entsprechende Forderungen in den Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission (NEK-CNE) aus dem Jahr 2012, die bisher 4 UNO-Rügen an die Schweiz wegen IGM, nämlich durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC), den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT), den UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) als Vertragsorgan zur Überwachung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), sowie die erneute Untersuchung von IGM in der Schweiz durch CAT - allesamt direkte Ergebnisse der Arbeit von Zwischengeschlecht.org/StopIGM.org.

Die Motion auf Deutsch:

« M-...

Antrag der Abgeordneten:
Jean Burgermeister, Jocelyne Haller, Pablo Cruchon, Stéphanie Valentino, Olivier Baud, Pierre Bayenet, Christian Zaugg, Salika Wenger, Pierre Vanek, Rémy Pagani, Jean Batou, ...
Eingereicht am: 12. Juli 2018

Antrag für eine Motion

Die Verstümmelungen von Intersex-Menschen beenden

Der GROSSE RAT der Republik und des Kantons Genf

in Erwägung:

- der Missachtung der Wahl der betroffenen Personen bei nicht dringenden Operationen an Kindern mit einer Variation der Geschlechtsanatomie bei der Geburt;

- der psychischen und physischen Schäden, die Personen zugefügt wurden, die solchen Operationen unterworfen wurden;

- der Tatsache, dass die Genfer Spitäler, insbesondere die HUGs, diese Art von Operationen durchführen;

- der Tatsache, dass die Schweiz viermal von verschiedenen UNO-Gremien zu diesem Thema verurteilt wurde;

- der Tatsache, dass der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) derzeit von der Schweiz Informationen über Massnahmen gegen Verstümmelung anfordert

ersucht den Staatsrat:

- nicht dringende Operationen an Personen mit einer Variation der Geschlechtsanatomie ohne Zustimmung der betroffenen Personen zu verbieten;

- solche Operationen, wenn sie ohne Zustimmung der Person stattgefunden haben, als Verstümmelungen anzuerkennen und die Personen, die Opfer solcher Operationen geworden sind, zu entschädigen;

- einen Bericht vorzulegen, der einen Überblick über diese Praktiken in den Spitälern und Kliniken des Kantons gibt und Fälle von Verstümmelungen dieser Art in den letzten 50 Jahren sowie die Entwicklung der medizinischen Praktiken in diesem Bereich ermittelt; 

- Intersex-Menschen das Recht zu garantieren, ihre eigenen Entscheidungen über die Behandlung und medizinische Versorgung, die sie erhalten können, auf der Grundlage einer informierten Zustimmung zu treffen;

- die kostenlose psychosoziale Unterstützung von Intersex-Menschen und ihren Familien zu gewährleisten. »

Die Straflosigkeit von IGM beenden!

Zwischengeschlecht.org begrüsst diese Motion. Dies ist nach unserer Kenntnis die allererste politische Initiative in der Schweiz, die tatsächlich etwas gegen IGM unternehmen will (statt lediglich Intersex und IGM für LGBT und Genderpolitik zu instrumentalisieren), seit 2017 auf Bundesebene sowohl der National- wie auch der Ständerat unsere Petition von 2015 ablehnten, unter Bezugnahme auf tatsachenwidrige Behauptungen des Bundesrates, wonach IGM ausschliesslich "[i]n der Vergangenheit" stattfand und die NEK-CNE-Empfehlungen "bereits umgesetzt [sind] oder [...] sich in Umsetzung [befinden]".

Wir hoffen, dass der Grosse Rat der Republik und des Kantons Genf - wie zuvor die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) und die bisher 4 UN-Vertragsorgane - sich kein X für ein U vormachen lässt, sondern die Realität von IGM in Genf und deren dauerhafte schädliche Folgen für die Betroffenen unbestechlich unter die Lupe nehmen und danach feststellen wird, dass IGM eine überparteiliche Menschenrechtsfrage ist, die schwere Verletzungen unabdingbarer Menschenrechte darstellt, namentlich des Rechts auf Schutz vor Folter und Genitalverstümmelung.

Das Universitätsspital Genf (HUG) ist ein bekannter Praktiker und Verteidiger von Intersex-Genitalverstümmelungen unter dem Deckmantel des berüchtigten "individuellen Fall-zu-Fall Doktrin". Zwischengeschlecht.org hat die Praxis im HUG an alle genannten UN-Vertragsorgane dokumentiert, als Teil der Beweise, die zu den 4 UN-Rügen für IGM in der Schweiz geführt haben - einschliesslich der Propagierung von IGM-Praktiken auf der HUG-Homepage und mutige HUG-ÄrztInnen, die öffentlich z.B. über eine Beeinträchtigung oder einen Verlust des sexuellen Empfindens durch eine Klitoris-Teilamputationen bei HUG-Intersex-Patienten berichten.

Photo: Daniela Truffer (StopIGM.org), invited speaker at Rainbow Cities Network NGO meeting, Geneva 20.11.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Siehe auch:
- "Schädliche medizinische Praxis": UN, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis": UN-Frauenrechtsausschuss CEDAW verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee-CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

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