Monday, April 6 2015

Basel > Intersex-Vortrag 16.04.2015, 12:30h: "Die Rechtslage bei geschlechtszuweisenden Eingriffen bei Kleinkindern" - Dr. iur. Mirjam Werlen

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Menschenrechte auch für Zwitter! Zwischengeschlecht.org on Facebook>>> Interessanter Vortrag in Basel (Flyer PDF) zum Thema Strafbarkeit von IGM-Praktiken von Dr. iur. Mirjam Werlen, die u.a. bereits im Sammelband "Intersex – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?" einen Aufsatz zum Thema beitrug, und 2014 eine thematische Dissertation im rennommierten Wissenschaftsverlag Stämpfli publizierte. Aus dem Klappentext:

Diese Berner Dissertation unternimmt eine vertiefte rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit der bisherigen medizinischen Praxis betreffend Kinder mit einer angeborenen Variante der biologischen Geschlechtsentwicklung (DSD/VSD); der Begriff der Intersexualität sollte vermieden werden. Dabei geht es um operativ-hormonell geschlechtszuweisende Eingriffe am Kleinkind. Vor einem chirurgischen und damit irreversiblen Eingriff in die Persönlichkeit des Kindes stellen sich mehrere Fragen - nicht allein den DSD-Kontext betreffend.Die Arbeit strebt eine interdisziplinäre Darstellung an, insbesondere zur medizinisch-wissenschaftlichen Beurteilung der Integritätseingriffe, und es werden die rechtlichen Grundlagen zum Persönlichkeitsschutz des Kindes und seiner gesetzlichen Vertretung sowie geltende Regelungen im medizinrechtlichen Kontext (z.B. HFG) besprochen.

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

Friday, April 3 2015

Nach (gerichtlichen) Beschwerden und Intersex-Schattenbericht: Barmer GEK zahlt für "Florinef"

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Menschenrechte auch für Zwitter! Zwischengeschlecht.org on FacebookFür Intersex-Menschen mit AGS/CAH mit Salzverlust, wie auch für Menschen mit Morbus Addison, ist die tägliche Einnahme eines Fludrocortison-Präparates lebenswichtig. Umso größer war die Bestürzung, als Merck Serono, die Herstellerin des einzigen in Deutschland zugelassenen Präparates "Astonin H", Ende 2014 bekannt gab, die Produktion "auf unbestimmte Zeit" einzustellen, angeblich wegen eines "Lieferengpasses". Betroffenen wurde empfohlen, auf unsichere Privat-Importe des nicht-zugelassenen Fludrocortisonacetat-Präparates "Florinef" auszuweichen, das ständig gekühlt gelagert werden muss, und dessen Kostenübernahme von der Kulanz der Kranken abhängt (dieser Blog berichtete).

Nach mehreren Beschwerden u.a. von Etekar (u.a. beim Sozialgericht Hamburg) und Kritik im Schattenbericht von Zwischengeschlecht.org an den UN-Behindertenrechtsausschuss CRPD hat sich nun die Barmer GEK als erste Krankenkasse zur raschen Kostenübernahme öffentlich bereiterklärt:

Die BARMER GEK übernimmt während der Zeit des Lieferengpasses die Kosten für das Ausweichpräparat Florinef (enthält den Wirkstoff Fludrocortisonacetat).

Für Betroffene kann der Arzt/ die Ärztin Florinef auf einem rosa Kassenrezept verordnen. Die Apotheke wird dann in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme bei der BARMER GEK stellen, da das Arzneimittel aus dem Ausland importiert werden muss. Die BARMER GEK wird diese Anträge umgehend bewilligen. Anschließend kann die Apotheke Florinef aus dem Ausland bestellen.

Meine 2 Cent: Das ist für betroffene Menschen erstmal eine gute Nachricht.Bleibt zu hoffen, dass alle Krankenkassen sich dem anschießen!

Trotzdem bleiben im unwürdigen Gerangel auf Kosten der Betroffenen noch mehrere Fragen offen: Wie konnte es geschehen, dass Merck Serono offenbar aus letztlich finanziellen Gründen mit einem für Betroffene lebenswichtigen Medikament (das auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimitel steht!) derart verantwortungslos umgehen kann, noch dazu offenbar mit der Billigung der verantwortlichen Behörden? Was wird nun unternommen, um Betroffenen solches in Zukunft zu ersparen? (Dreimal dürft ihr raten ...)

Auch betreffend dem (mangelhaften) Ersatzmittel "Florinef" bleiben die bekannten Probleme, namentlich der notwendigen Kühlung und des nicht-geprüften, offenbar minderwertigen Wirkstoffes. Noch dazu sind Importe laut §73 Abs. 3 AMG lediglich "in geringer Menge" erlaubt, und sämtlicher Schutz Betroffener durch das Arzneimittelgesetz (AMG) entfällt, da dieses bei Privat-Importen nicht-zugelassener Produkte ausgehebelt wird.

Und dies alles, während MedizynerInnen und PolitkerInnen sich laufend öffentlich brüsten, wie sie angeblich alles zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen tun (oder eben nicht!). Wie lange noch?!

>>> "Verweigerung lebenswichtiger Medikamente f. Betroffene m. AGS m. Salzverlust"
>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015

>>>
Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Saturday, March 28 2015

D > UN-Staatenprüfung: "Intersex: Verweigerung lebenswichtiger Medikamente für Betroffene mit AGS/CAH mit Salzverlust"

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>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015 

Katrin Ann Kunze, Landgericht Köln (2007): 'Wir fordern umfassende Information gegen Manipulation!'Protest von Zwischengeschlecht.org, "Weltkongress der Kinderchirurgie", Berlin 14.10.2013

Zwischengeschlecht.org on FacebookDo 26. - Fr 27. März: Der  UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!

Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen in Deutschland. Nachfolgend Kapitel E.2. zu "Verweigerung lebenswichtiger Medikamente" in Deutscher Übersetzung.
>>> "C. "Intersex & BRK"   >>> "D.1. IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen"
>>> "D.2. IGM: faktische Straflosigkeit, fehlender Zugang zu Justiz für Überlebende"

D. In der List of Issues (LoI) nicht erwähnte Sachverhalte (Forts.)

2. Verweigerung benötigter medizinischer Versorgung (Art. 25)

Wie oben unter (C.) erwähnt, gibt es lediglich eine spezifische und relativ seltene Intersex-Variante, nämlich das sog. “Adrenogenitale Syndrom (AGS)” mit Salzverlust, die mit einer vitalen (stoffwechselbedingten) medizinischen Behandlungsnotwendigkeit einhergeht (d.h. tägliche Substitution fehlenden Kortisols – jedoch konstituiert dies KEINE Notwendigkeit für Genitaloperationen! Nichtsdestrotz instrumentalisieren MedizinerInnen diese Ausnahme andauernd als vorgebliche Rechtfertigung für die Aufzwingung von IGM-Praktiken für ALLE Menschen mit Varianten der Geschlechtsanatomie104).

Vorausgesetzt, eine passende Substitution in angemessener Dosis und Verabreichungsform ist jederzeit verfügbar, ist auch AGS mit Salzverlust per se keine Einschränkung etwa im Arbeitsleben oder beim Sport (jedoch wurden und werden die meisten Menschen mit der Diagnose AGS mit Salzverlust bereits als Kinder massiven “verweiblichenden Genitalkorrekturen” unterworfen, mit allen daraus folgenden gesundheitlichen Problemen). Nichtsdestotrotz, für betroffene Menschen bedeutet ein Fehlen angemessener Susbstitutionspräparate ein unmittelbares, tödliches Risiko.

In Deutschland ist das herkömmliche Susbtsitutionsmittel Fludrocortison (auch bekannt als 9-fluorocortisol oder 9α-fluorohydrocortison), ein synthetisches Kortikosteroid, das auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht, eine Liste der wichtigsten Arzneimittel, die für die medizinische Grundversorgung unverzichtbar sind. Fludrocortison wird gewöhnlich in Tablettenform oral eingenommen. Unter besonderen Umständen, z.B. wenn eine schnellere Aufnahme erforderlich ist, oder wenn wegen Erbrechen orale Einnahme nicht möglich ist, sind Zäpfchen mit Prednison in angemessener Dosierung für Betroffene die bevorzugte Arznei.

Die Bundesregierung wie auch pädiatrische Fachgesellschaften haben in den letzten zehn Jahren wiederholt geltend gemacht, mehrere Millionen Euro und beträchtliche Bemühungen in die Verbesserung der Lebensumstände von Intersex-Menschen investiert zu haben. Nichtsdestotrotz steht für betroffene Intersex-Menschen im Jahr 2015 die Erhältlichkeit lebenswichtiger Fludrocortison-Präparate und Prednison-Zäpfchen in geeigneter Dosierung auf dem Spiel, oder die Medikamente sind bereits nicht mehr erhältlich, während die Bundesregierung sich weigert, zu gewährleisten, dass Betroffene diese lebenswichtigen Medikamente jederzeit nach Bedarf beziehen können, und dass entsprechende Bezüge auch von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden:

  • Ende 2014 wurden Kliniken, ÄrztInnen und Betroffene von der Arzneimittelherstellerin Merck Serono, der Herstellerin von “Astonin H,” des einzigen in Deutschland zugelassenen Fludrocortison-Präparates, darauf afmerksam gemacht, dass wegen eines “Lieferungsengpasses” von Fludrocortison “Astonin H” auf unbestimmte nicht mehr lieferbar sein wird.105 Ende Januar 2015 waren z.B. in Hamburg 50er-Packungen von “Astonin H” bereits vollständig ausverkauft, und 100er-Packungen nur noch als Re-Import begrenzt lieferbar, ohne Aussicht auf Nachlieferung. Betroffene wurden angewiesen, auf Privat-Importe von “Florinef” auszuweichen (produziert von E.R. Squibb & Sons Ltd.).106 Jedoch führen solche Privat-Importe von in Deutschland nicht zugelassenen “Off-label”-Präparaten für Betroffene zu beträchtlichen bürokratischen Umtrieben und finanziellen Risiken, das Krankenversicherer sich gewöhnlich auf den Standpunkt stellen, die Rückerstattung nicht-zugelassener Produkte sei ihnen verwehrt (vgl. dazu auch unten “Rectodelt”), und gemäß §73 Abs. 3 AMG ist lediglich der Bezug “in geringer Menge” erlaubt.107 Zusätzlich sind, im Gegensatz zu “Astonin H”, “Florinef”-Tabletten lediglich gekühlt haltbar ( 2–8°C), was die Mobilitiät z.B. bei Reisen einschränkt, und es erschwert, Notfallrationen z.B. am Arbeitsplatz verfügbar zu haben.

  • 2004 wurden “Rectodelt”-Zäpfchen mit Prednison in der Dosierung von 30 mg (sowie in den Dosierungen von 5 und 10 mg) vom Markt genommen. Lediglich Zäpfchen in der Dosierung von 100 mg sind noch erhältlich, welche jedoch als Notfallmedikament für AGS/CAH mit Salzverlust nicht geeignet sind. Auf Nachfrage wurden Betroffene informiert, die Herstellerin Trommsdorff Arzneimittel sei gezwungen gewesen, die niedrigeren Dosierungen vom Markt zu nehmen, weil die Gebühren für weitere Zulassung die zu erwartenden Gewinne überstiegen. Als eine Betroffene deshalb als Ersatz auf in einer Apotheke für sie individuell zubereitete 30 mg Zäpfchen auswich, weigerte sich der Krankenversicherer Barmer GEK, die Kosten dafür zu übernehmen mit der Begründung, es sei verboten für nicht-zugelassene “Off-Label”-Präparate aufzukommen.

Wir möchten deshalb die Anliegen und Empfehlungen der BRK-Allianz (S. 9), die Lebenssituation der bislang betroffenen Personen nachhaltig zu verbessern, bekräftigen und wie folgt präzisieren:

Empfehlung 3

Die Bundesregierung muss in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und ihren Organisationen die Erhältlichkeit, Zulassung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen für benötigte Medikamente für Betroffene, im Besonderen für Menschen mit AGS/CAH mit Salzverlust, und allgemein die Lebenssituation der bislang betroffenen Personen nachhaltig verbesern.

Innerhalb eines Jahres muss die Bundesregierung dem Ausschuss einen Zwischenbericht abliefern.

104 Diese vorgeschobene “Rechtfertigung” konstituiert auch die historische Wurzel für die systematische Aufzwingung unnötiger frühkindlicher Operationen, vgl. 2014 CRC NGO Report, S. 54–56

105 Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, Heft 51–52, 22.12.2014, S. A 2287

106 ebd.

Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:

>>> PDF (2.13 MB)   >>> HTML (1 MB)   >>> DOC (1.06 MB)   >>> DOCX (1 MB)

>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Thursday, March 26 2015

LIVE > Genf > UN-Staatenprüfung von Deutschland zur BRK: Fragen zu Intersex, IGM und Kastrationen - Ausweichende Antworten der BRD

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Ana Peláez Narváez stellt Frage zu IGM und Kastrationen, 26.03.2015 (treatybodywebcast)

Menschenrechte auch für Zwitter!

Zwischengeschlecht.org on FacebookDer UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!

Nach einem thematischen Intersex-Briefing und Thematiserung von IGM-Praktiken auch im Länder-Briefing startete heute Nachmittag im Rahmen der 13. CRPD-Session der erste von zwei jeweils 3-stündigen Blöcke des Dialogs des Ausschusses mit der Staatendelegation.

Diane Kingston, die Berichterstatterin des Ausschusses zu Deutschland, erwähnte Intersex in ihrem Eingangsvotum im Zusammenhang mit der (aus Sicht von Betroffenenorganisationen wenig befriedigenden) Antworten der Bundesregierung zur List of Issues (LoI).

Ana Peláez Narváez sprach die CEDAW-Staatenüberprüfung Deutschlands von 2009 an, und fragte in diesem Zusammenhang nach Genitalverstümmelungen und Kastrationen an Intersex-Kindern (vgl. dazu auch CAT-Überprüfung 2011).

Die Antworten der Staatendelegation nach der Pause folgte (nicht wirklich überraschend) den bekannten Mustern des Schönredens und Ausweichens:

Ein Mitglied der Staatendelegation, das seinen Namen nicht offen legte, schwärmte zunächst von der (von Betroffenenorganisationen Zwischengeschlecht.org, Intersexuelle Menschen e.V. und IVIM dezidiert kritisierten) Stellungnahme des Deutschen Ethikrates und stilisierte diese zum angeblich großen Durchbruch in Sachen Awareness-Raising und gegen Stigmatisierung von Intersex-Menschen hoch. Plus gleich nochmals dasselbe mit dem (von Betroffenenorganisationen ebenfalls dezidiert kritisierten) Personenstand-Murks.

Mitglied der Staatendelegation Dr. Kathrin Brunozzi doppelte nach mit der altbewährten VerstümmlerInnen-These, ein "pauschales Verbot" von menschenrechtswidrigen IGM-Praktiken sei keinesfalls notwendig, da heute schon "im Gegensatz zu vor 20 Jahren eine viel größere Zurückhaltung der Medizin bei irreversiblen Operationen" zu beobachten sei, vielmehr soll ein "gesellschaftlicher Rahmen" geschaffen werden, um in ganz "individueller Betrachtung" jeweils abzuklären, ob nicht fallweise mal auf Grundrechte wie dasjenige auf körperliche Unversehrtheit verzichtet werden könne (vgl. wiederum Ethikrat), dies wäre letzlich geradezu "im Interesse der großen Bandbreite von D$D-Betroffenen" ...

Meine 2 Cent: Bleibt zu hoffen, dass sich der Behindertenrechtsausschuss von solch "schönen Worten" nicht hinters Licht führen lässt!

PS: Eine Zusammenfassung der ganzen Sitzung mit allen Fragen und Antworten auf Englisch soll demnächst auf der CRPD-Webseite veröffentlicht werden.

Auf Deutsch übersetzte Kapitel des thematischen Intersex-Schattenberichts:
>>> "Intersex-Menschen in Deutschland und die Behindertenrechtskonvention (BRK)" 

>>> "IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen und Leugnen der Bundesregierung" 
>>> "Faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken, kein Zugang zu Justiz f. Betroffene"
>>> "Verweigerung lebenswichtiger Medikamente f. Betroffene m. AGS m. Salzverlust"
Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:
>>> PDF (2.13 MB)   >>> HTML (1 MB)   >>> DOC (1.06 MB)   >>> DOCX (1 MB)

>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

D > UN-Staatenprüfung BRK: "Faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken und Verweigerung von Zugang zu Wiedergutmachung und Justiz für Überlebende"

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>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015 

Friedlicher Protest vor der Ethikrat-Pressekonferenz, 23.2.12 (Bild: © dapd)

Zwischengeschlecht.org on FacebookDo 26. - Fr 27. März: Der  UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!

Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen in Deutschland. Nachfolgend Kapitel D.2. und E.1. zu "Straflosigkeit und fehlender Zugang zu Justiz" in Deutscher Übersetzung.
>>> "C. "Intersex & BRK"   >>> "D.1. IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen"

D. In der List of Issues (LoI) erwähnte Sachverhalte (Forts.)

2. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Beendigung von IGM-Praktiken (Art. 16, LoI issue 12 / Art. 4, 7, 15, 17)

Die ausweichende Antwort des Vertragsstaates (Abs. 74–78) verrät die bekannte Verweigerungshaltung der Bundesregierung, IGM-Praktiken in Deutschland zu stoppen, wie auch die Beflissenheit sowohl der Bundesregierung wie auch der Länder, IGM-Praktiken zu verteidigen, unter Verweis auf dasselbe “Kindeswohl” nach § 1627 BGB wie in ihrer gegenwärtigen Antwort (Abs. 77), was sich in verschiedenen Antworten auf palamentarische Anfragen ohne weiteres nachweisen lässt:

  • 1996 erklärte die Bundesregierung: “Die Behandlung der betroffenen Kinder erfolgt individuell nach den spezifischen Gegebenheiten des einzelnen Krankheitsbildes und den besonderen Umständen des betroffenen Kindes. Um psychische Auswirkungen zu vermeiden, wird eine notwendige Geschlechtskorrektur in der Regel vor Vollendung des zweiten Lebensjahres vorgenommen. [...] Die rechtliche Grundlage ist der medizinische Behandlungsvertrag, der im Wissen um das Schicksal nicht behandelter an diesen Krankheiten Leidender mit den Eltern abgeschlossen wird.”80

  • 2001 wurde die Bundesregierung nach ihrer Position zu einem generellen Verbot von IGM-Praktiken an Minderjährigen gefragt, ignorierte jedoch die Frage einfach. Weiter weigerte sich die Bundesregierung entschieden, Klagen Betroffener, “Genitalkorrekturen” würden grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung oder Folter (CIDT) darstellen, überhaupt zur Kenntnis zu nemen, sondern wies solche pauschal zurück mit der Begründung: “Die Bundesregierung hält es auch im Interesse einer notwendigen sachlichen und fachkompetenten Debatte um die Behandlung von Intersexuellenfür wenig hilfreich solche Vergleiche anzustellen.” Weiter behauptete die Bundesregierung, “Intersex-Genitalkorrekturen” seien – im Gegensatz zu “genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie in einigen Kulturen Afrikas an Mädchen und Frauen praktiziert werden”“medizinisch-therapeutische Eingriffe” und deshalb kompatibel mit dem Wohl der betroffenen Kinder nach § 1627 BGB.81

  • 2007 wurde die Bundesregierung erneut nach ihrer Position zu einem generellen Verbot von IGM-Praktiken an Minderjährigen gefragt, und verwies einfach auf ihre oben angeführte (Nicht-)Antwort von 2001, unter erneutem explizitem Verweis auf § 1627 BGB.82

  • 2009 verwies die Bundesregierung erneut einfach auf ihre oben angeführte (Nicht-)Antwort von 2001.83

  • 2013 behauptete der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: “Die Verbindung dieser Eingriffe mit 'kosmetischen Genitaloperationen', 'genital-normalisierenden Zwangsoperationen'84 oder gar 'Genitalverstümmelungen' ist unzutreffend.”85

Im Gegensatz dazu forderte 2011 der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) Deutschland explizit auf, “Rechtsvorschriften zu erlassen, die den Opfern solcher Behandlungen Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich angemessener Entschädigungen, gewähren”.86 2013 unterstützten der UN-Sonderberichterstatter über Folter87 und der Europarat (COE)88 diese Forderung nach gesetzgeberischen Maßnahmen. Nichtsdestotrotz weigert sich die Bundesregierung bis heute, konkrete Schritte zu unternehmen.

Zusätzlich lehnte der Bundestag 2013 auf Antrag und mit den Stimmen der damaligen wie heutigen führenden Koalitionspartei 3 Anträge ab, die eine gesetzgeberische Überprüfung von IGM-Praktiken verlangten.89

Im Gegensatz dazu forderte 2014 die 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) explizit ein gesetzliches “Verbot von medizinisch nicht indizierten Eingriffen und medikamentösen Behandlungen [...] bei nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Minderjährigen,” unter ausdrücklichem Verweis auf die Notwendigkeit, Intersex-Kindern vergleichbaren Schutz vor Zwangssterilisierung (§ 1631c BGB) und weiblicher Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) zu gewähren, wie ihn die meisten Kinder bereits genießen.90

Zusätzlich hielt das Sozialgericht Bayreuth in einem Urteil fest, ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stehe Überlebenden von IGM-Praktiken beim gegenwärtigen gesetzgeberischen Stand ausdrücklich nicht zu: “Fehlerhafte ärztliche Eingriffe zur Behandlung von Intersexualität könnten aber allenfalls dann als "feindselig" gegenüber einem Patienten sein [und damit anspruchsberechtigt], wenn es entsprechende Gesetze gebe. Die gibt es aber noch nicht.”91 (vgl. auch unten E.1.) – wiederum im krassen Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesregierung, IGM-Praktiken seien bereits heute verboten, sowie zur erwähnten Zielvorgabe der Interministeriellen Arbeitsgruppe [IMAG], einmal mehr (wie lange noch?) darüber zu “diskutieren [...] ob weitere Maßnahmen zur Ergänzung bestehender Vorschriften im Deutschen Recht nötig sind, um intersexuelle Kinder vor irreversiblen chirurgischen Eingriffen zu schützen, die weder medizinisch notwendig noch im Interesse des Kindeswohls sind?” (para 78)

Wir möchten deshalb die Anliegen und Empfehlungen der BRK-Allianz (S. 9) bekräftigen und wie folgt präzisieren, um endlich angemessene gesetzgeberische Maßnahmen gegen IGM-Praktiken und zum Schutz von Betroffenen vor künftigem Schaden zu gewährleisten, sowie zusätzlich Zugang zu Wiedergutmachung und Gerechtigkeit für Überlebende:

Empfehlung 2

Die Bundesregierung muss in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und ihren Organisationen umgehend gesetzgeberische Maßnahmen einleiten, um IGM-Praktiken zu unterbinden, und Zugang zu Wiedergutmachung und Justiz zu gewährleisten, einschließlich angemessene Reformen von

  • Strafrecht
  • Zivilrechtliche Haftung
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Verjährungsfristen.

Innerhalb eines Jahres muss die Bundesregierung dem Ausschuss einen Zwischenbericht abliefern.

 

E. In der List of Issues (LoI) nicht erwähnte Sachverhalte

1. Mangelnder Zugang zu Wiedergutmachung und Justiz (Art. 12, 13)

Der Mangel an Zugang zu Wiedergutmachung und Justiz für Überlebende von IGM-Praktiken in Deutschland ist bestens bekannt und nahezu vollständig:

a) Strafrecht

  • Kein_e Überlebende_r von IGM-Praktiken schaffte es bisher, erfolgreich Strafklage einzureichen.

  • Im Fall der üblichen frühen Eingriffe nach AWMF-Leitlinien (“in den ersten zwei Lebensjahren”) sind sämtliche Verjährungsfristen ausgelaufen, bevor Überlebende die Volljährigkeit erreichen.

  • Bis zum heutigen Tag haben Betroffene und ihre Organisationen vergeblich zu einer gesetzgeberischen Überprüfung der Verjährungsfristen im Zusammenhang mit IGM-Praktiken aufgerufen, unter Verweis auf gegenwärtige und kürzliche gesetzgeberische Überprüfungen betreffend Aussetzung oder Aufhebung von Verjährungsfristen in Fällen von sexualisierter Gewalt an Kindern (“Kindesmissbrauch”) (§§ 176 ff. StGB) und weibliche Genitalverstümmelung (§ 226a StGB).

  • Wie bereits oben erwähnt (D.2.), forderte 2014 die 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) explizit ein gesetzliches “Verbot von medizinisch nicht indizierten Eingriffen und medikamentösen Behandlungen [...] bei nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Minderjährigen,” unter ausdrücklichem Verweis auf die Notwendigkeit, Intersex-Kindern vergleichbaren Schutz vor Zwangssterilisierung (§ 1631c BGB) und weiblicher Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) zu gewähren, wie ihn die meisten Kinder bereits genießen.92

b) Zivilrecht

  • Kein_e Überlebende_r von IGM-Praktiken im Kindesalter schaffte es bisher, erfolgreich Zivilklage einzureichen.

  • Lediglich 3 Überlebenden von IGM-Praktiken gelang es bisher, erfolgreich Zivilklagen einzureichen – in allen Fällen lediglich für Eingriffe, denen sie als Volljährige mit 18 Jahren oder später unterworfen wurden. Das erste Verfahren in Köln 2007–2009 endete mit der Verurteilung eines Chirurgen zur Zahlung von 100'000 Euro Schmerzensgeld.93 94 Zwei weitere Klagen wurden 2011 in Nürnberg95 und 2012 in München96 eingereicht, die Verfahren nehmen gegenwärtig (langsam) ihren Lauf.

  • Alle anderen Überlebenden von IGM-Praktiken scheiterten bisher an den Verjährungsfristen.

  • Bereits 2009 an einer Intersex-Anhörung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hielt der spezialisierte örtliche Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein fest: “Interessant ist, dass zu uns in die Kanzlei beispielsweise sehr viele [Intersex-]Menschen kommen, die Schadensersatzprozesse führen möchten gegen ihre Ärztinnen und Ärzte, die behandelnden, und zwar nicht in erster Linie, um reich und glücklich zu werden, sondern damit anerkannt wird, dass das, was damals an ihnen praktiziert worden ist, was sie durchlitten und durchlebt haben, dass das eben keine Standardbehandlung, keine medizinischen Heileingriffe waren, sondern dass das eben genau das war: Medizinversuche [jedoch scheiterten bisher alle an der Verjährung]”.97

c) Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • Kein_e Überlebende_r von IGM-Praktiken schaffte es bisher, Entschädigung zu erhalten.

Fall 1:98 Überlebende_r von IGM-Praktiken mit anerkannter Schwerbehinderung, erwerbsunfähig. Anspruch auf Entschädigung vom Gericht verneint wegen fehlender “feindseliger Absicht” der verantwortlichen Ärzte, unter Verweis, dass “eigene finanzielle Interessen des behandelnden medizinischen Personals nicht vorlagen”.99

Fall 2: Überlebende_r von IGM-Praktiken mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 80%), erwerbsunfähig. Anspruch auf Entschädigung vom Gericht verneint wegen fehlender “feindseliger Absicht” der verantwortlichen Ärzte. Wie bereits oben angeführt (D.2.), hielt das Gericht zusätzlich fest, ein Anspruch auf Opferentschädigung bestünde erst, “wenn es entsprechende Gesetze [gegen IGM-Praktiken] gebe. Die gibt es aber noch nicht.”100

Fall 3: Überlebende von IGM-Praktiken mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 60%), erwerbsunfähig. Anspruch auf Entschädigung vom Gericht verneint wegen fehlender “feindseliger Absicht” der verantwortlichen Ärzte.101

Fall 4: Überlebende von IGM-Praktiken mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50%), erwerbsunfähig. Anspruch auf Entschädigung von der Behörde verneint wegen fehlender “feindseliger Absicht” der verantwortlichen Ärzte. Weiter hielt die Behörde fest, die eingeklagten Verletzungen, einschließlich nicht-eingewilligte Klitorisamputation, Aufzwingung von “Androcur” und Humanexperimente, würden keine strafbaren kriminellen Handlungen darstellen.102

  • Ein Working Paper No. 5 (2014) “Entschädigungsansprüche von Intergeschlechtlichen” der Humboldt Law Clinic Menschenrechte (HLCMR) der Humboldt Universität Berlin kam zum Schluss, ohne eine Revision des OEG, oder wenigstens eine Änderung der “Auslegung des Tatbestandsmerkmals der feindlichen Willensrichtung im Sinne des Gesamtunrechts der medizinischen Behandlungspraxis” werden Überlebende von IGM-Praktiken nie eine Chance haben, Entschädigung zugesprochen zu erhalten, trotz des offensichtlichen Widerspruchs zum erklärten Zweck des OEG “in den Fällen einen finanziellen Ausgleich [zu] schaffen, in denen der Staat seinem Verbrechensverhütungsauftrag nicht nachgekommen ist. Die Zuerkennung eines Anspruchs nach dem OEG könnte somit auch so gelesen werden, dass der Staat anerkennt, dass ein rechtsfeindliches Vergehen gegen die betroffene Person vorliegt und dieses grundsätzlich vom Staat sanktioniert sein müsste.” Und trotz deutlichem Widerspruch zu Art. 3 EMRK und den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses gegen Folter (CAT/C/DEU/CO/5). Weiter behandelt das Working Paper ähnliche Schranken und Widersprüche in Bezug auf Überlebende von IGM-Praktiken in weiteren Haftungsrechtsvorschriften, namentlich Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG) und Allgemeiner Aufopferungsanspruch (Gewohnheitsrecht).103

Empfehlung:

(Siehe oben Empfehlung 2, worin Abhilfe betreffend mangelnden Zugang zu Wiedergutmachung und Justiz, wie sie in diesem Abschnitt dokumentiert sind, bereits enthalten sind.

81 14/5627, S. 10–11, 11, 11–12, 13 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/056/1405627.pdf

84 d.h. genau die Definition des UN-Sonderberichterstatters über Folter A/HRC/22/53, Abs. 88, auf die explizit in der Anfrage verwiesen wurde.

86 CAT/C/DEU/CO/5, Abs. 22 (b)

87 A/HRC/22/53, Abs. 77, 76, 88

88 Resolution 1952 (2013) “Children’s right to physical integrity”, Abs. 2, 6, 7

91 Urteil vom 01.08.2012, Az. S 4 VG 5/11 (unveröffentlicht); vgl. auch relevantes Zitat in Nürnberger Nachrichten (04.11.2013)
https://web.archive.org/web/20131114044728/http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/schmerzliche-suche-nach-dem-eigenen-geschlecht-1.3257295

95 LG Nürnberg-Fürth, Az. 4 O 7000/11. Der 1. Prozesstermin war am 26.02.2015.

96 LG München, Az. 9 O 27981/12. Der 1. Prozesstermin ist noch nicht absehbar.

98 Die betreffende Person den BerichterstatterInnen persönlich bekannt. Die Details zum Fall stammen aus: Franziska Brachthäuser, Theresa Richarz (2014): Zwischen Norm und Geschlecht – Erste Entwürfe möglicher nationaler Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche intersexueller Menschen gegen die Bundesrepublik Deutschland, Humboldt Law Clinic Menschenrechte (HLCMR) Working Paper Nr. 5, S. 9, 11 (d.h. 6, 8 gemäß Paginierung innerhalb des Dokuments) http://hlcmr.de/wp-content/uploads/2015/01/Working_Paper_Nr.5.pdf (Alle anderen Fallberichte basieren auf persönlichen Interviews.)

99 SG Trier, 07.02.2012 Az. S 6 VG 10/ 11 Tr. (unveröffentlicht)

100 SG Bayreuth, 01.08.2012, Az. S 4 VG 5/11 (unveröffentlicht); vgl. auch relevantes Zitat in Nürnberger Nachrichten (04.11.2013) https://web.archive.org/web/20131114044728/http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/schmerzliche-suche-nach-dem-eigenen-geschlecht-1.3257295

101 SG Nürnberg, 16.07.2014, Az. S 15 VG 9/12 (unveröffentlicht)

102 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Hamburg, 14.10.2014, Az. FS 5222- AI-Nr. 17770/10#1 (unveröffentlicht)

103 Franziska Brachthäuser, Theresa Richarz (2014): Zwischen Norm und Geschlecht – Erste Entwürfe möglicher nationaler Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche intersexueller Menschen gegen die Bundesrepublik Deutschland, Humboldt Law Clinic Menschenrechte (HLCMR) Working Paper Nr. 5, S. 22–24 (d.h. 19–21 gemäß Paginierung innerhalb des Dokuments) http://hlcmr.de/wp-content/uploads/2015/01/Working_Paper_Nr.5.pdf

Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:

>>> PDF (2.13 MB)   >>> HTML (1 MB)   >>> DOC (1.06 MB)   >>> DOCX (1 MB)

>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Wednesday, March 25 2015

D > UN-Staatenprüfung: "Datenerfassung & Statistiken zu Intersex & IGM-Praktiken: 20 Jahre Lügen und Leugnen der Bundesregierung"

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>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015 

Rechte für ZwitterBild: Aktion von Intersexuelle Menschen e.V. zum Intersex Awareness Day in Berlin (ARD)

Zwischengeschlecht.org on FacebookDo 26. - Fr 27. März: Der  UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!

Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen in Deutschland. Nachfolgend Kapitel D.1. "Datenerfassung und Statistik" in Deutscher Übersetzung.
>>> "C. "Intersex & BRK"    >>> "D.2. IGM: faktische Straflosigkeit"

D. In der List of Issues (LoI) erwähnte Sachverhalte

1. Datenerfassung und Statistik (Art. 16, LoI issue 12 / Art. 31)

Während die Antwort des Vertragsstaates (Abs. 73), “Die Bundesregierung verfügt über keine Statistiken über die in der Frage erwähnten chirurgischen Eingriffe” faktisch nicht unzutreffend ist, ist sie trotzdem von der ganzen Wahrheit weit entfernt, da sie bequemerweise die anhaltenden Klagen der Betroffenen außen vor lässt, dass die Deutsche Bundesregierung sich seit fast zwei Jahrzehnten aktiv weigert, Daten zu IGM-Praktiken zu erfassen und entsprechende Statistiken zugänglich zu machen, obwohl sie wiederholt im Bundestag dazu aufgefordert wurde, und obwohl sie Datenerfassung und Statistiken seit langer Zeit ankündigte:

  • 1996 wurde die Bundesregierung nach Statistiken gefragt, ignorierte jedoch die Frage einfach.71

  • 2001 kündigte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine erneute Frage nach Statistiken an, Datenerfassung würde bald möglich sein: “Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes werden Angaben zur Intersexualität noch nicht erfasst. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich ab 2002 die Krankenhausdiagnosestatistik auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD 10 führen.” Dann würde Datenerfassung von “Intersex-Diagnosen” möglich.72

  • 2007 wurde die Bundesregierung erneut nach Statistiken gefragt. In ihrer Antwort fiel die Bundesregierung auf die Position zurück: “Der Bundesregierung liegen keine bundesweit einheitlichen Erfassungen und Statistiken vor”, und verwies deshalb auf “Erkenntnisse von Fachgesellschaften”, wonach die “Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung [...] in Deutschland bei etwa 8 000 bis 10 000 [liegt]”, unter gleichzeitiger Verweigerung der Offenlegung einer Gesamtzahl aller relevanten Fälle.73

  • 2009 wiederholte die Bundesregierung präzisierend: “Bundesweit einheitliche Erfassungen und Statistiken hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor und sind auch derzeit nicht geplant.”74

  • 2009 behauptete der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: “Da keine eindeutige Definition des Begriffs 'intersexuell' als Diagnose existiert, ist eine Antwort auf diese Fragen nicht möglich.” Deshalb würden “[d]ie erfragten Daten [...] statistisch nicht erfasst,” unter weiterem Verweis auf “Gründe[] der Schweigepflicht und des Datenschutzes”.75

  • 2010, behauptete der Senat von Berlin: “Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über konkrete Fälle mit derartigen Eingriffen oder Therapien vor. Eine rechtliche Beurteilung ist somit nicht möglich.” Und fügte hinzu: Auch gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob und welche Krankenhäuser in Berlin solche Behandlungen an Kindern vorgenommen haben.”76

  • 2012 behauptete die Stadtverwaltung München: “Fallzahlen werden nicht systematisch erhoben. Auch wie häufig DSD auftritt, ist nicht genau bekannt.” Sowie betreffend Statistiken für IGM-Praktiken in Münchner Kliniken: “Hierzu liegen [...] keine Daten vor. Hier können ohne eine differenzierte Befragung aller in Frage kommenden Kliniken keine Angaben gemacht werden. Dies würde aber den Rahmen der Anfrage übersteigen.”77

  • 2014 zensierte die Bayerische Staatsregierung eine Frage nach IGM-Statiskiken, während sie nicht-öffentlich erklärte, Daten wären zwar erhältlich, aber “Daten über die o.a. Operationen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der [meist staatlich kontrollierten] Krankenhäuser”. Statistiken seien somit “geheim zu halten” bzw. “dürfen daher [nach Art. 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)] nicht veröffentlicht werden”, unter weiterem Verweis auf “datenschutzrechtliche[] Gründe[]”.78

Andererseits bewies der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg79 2013 in einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage als die Regel bestätigende Ausnahme, dass es sehr wohl möglich ist, Daten sowohl zu erfassen wie auch relevante Statistiken rechtmäßig zu veröffentlichen.

Wir möchten deshalb die Anliegen und Empfehlungen der BRK-Allianz (S. 9) bekräftigen und wie folgt präzisieren, um endlich Datenerfassung und Statistiken zu gewährleisten:

Empfehlung 1

Die Bundesregierung muss konkrete Schritte unternehmen, um Datenerfassung und regelmäßige Verbreitung von Statistiken über die Anzahl aller Formen von IGM-Praktiken an Kindern mit Varianten der Geschlechtsanatomie in Deutschen Kliniken zu gewährleisten, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art der Eingriffe, Altersgruppen und Kliniken, sowie in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, ihren Organisationen und der Nationalen Monitoring-Stelle (Deutsches Institut für Menschenrechte).

Innerhalb eines Jahres muss die Bundesregierung erste Statistiken veröffentlichen und dem Ausschuss einen Zwischenbericht abliefern.

78 17/3884 [Geleakte unzensierte Version der Antwort auf die ursprüngliche Frage 3, S. 1 – in der offiziellen Antwort wurde die relevante Original-Frage 3 samt dazugehöriger Antwort klammheimlich unterschlagen, vgl. S. 2] https://blog.zwischengeschlecht.info/public/Bayern_2014_Anfrage_17-3884_Intersex_IGM_Zensur_web.pdf

Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:

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>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Tuesday, March 24 2015

D > UN-Staatenprüfung in Genf: "Intersex-Menschen in Deutschland und die Behindertenrechtskonvention (BRK)"

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>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

Zwischengeschlecht.org on FacebookDo 26. - Fr 27. März: Der  UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!

Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen in Deutschland. Nachfolgend Kapitel C. "Intersex-Menschen in Deutschland und die BRK" in Deutscher Übersetzung.
>>> "D.1. IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen der Bundesregierung" 
>>>
"D.2. IGM: faktische Straflosigkeit, fehlender Zugang zu Justiz für Überlebende"  
>>> "E. Verweigerung lebenswichtiger Medikamente"

“Orgasmusfähigkeit leidet durch Klitorisentfernung nicht.”
Prof. Dr. Jürgen W. Bierich

Bierich german: Plastische Operationen an den Genitalien Die operative Korrektur (s. S. 476 ff.) der vermännlichten Genitalien beim kongenitalen adrenogenitalen Syndrom des Mädchens ist aus mehreren Gründen indiziert, 1. um eine regelrechte Funktion der Vagina zu ermöglichen, 2. um die unangenehmen Klitoriserektionen zu verhindern, 3. um seelische Konflikte zu vermeiden, die den Mädchen aus dem Vorhandensein männlicher Attribute erwachsen können. Nach Möglichkeit soll die Operation schon vor dem vierten Lebensjahr durchgeführt werden. Bei leichteren Fällen ist lediglich die Entfernung der Klitoris erforderlich. Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht. Ist das Genitale stark vermännlicht, so muß darüberhinaus die Eröffnung des Sinus urogenitalis vorgenommen werden.    Bierich english: Plastic Operations on the Genitalia The surgical correction (see p. 474 et seq.) of the masculinized genitalia of girls with the congenital adrenogenital syndrome is desirable for several reasons: (1) in order to make the vagina a functional organ; (2) in order to prevent troublesome erections of the clitoris; (3) in order to prevent psychological conflicts, which are particularly liable to occur in girls with male characteristics. Whenever possible surgery should be carried out before the children reach four years of age. In mild cases removal of the clitoris is all that is necessary. The clitoris should be totally removed and not just amputated, otherwise troublesome erections of the remaining stump may occur. As Hampson (1956) was able to show in a large series of women subjected to operation, removal of the clitoris does not interfere with the ability to achieve orgasm. If masculinization of the genitalia is more extreme further surgery may be required to open and enlarge the urogenital sinus.

Quelle: Overzier (Hrsg.): “Intersexualität” (1961, S. 387) / “Intersexuality” (1962, S. 379)

Bis zum heutigen Tag verleiht die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) jedes Jahr stolz ihren “Bierich Preis” – weigert sich jedoch, ihre Beteiligung an früheren und heutigen IGM-Praktiken aufzuarbeiten ...

Und die “größere Reihe operierter Frauen” , auf welche Bierich oben verweist, um angeblich zu beweisen, dass “die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht [leidet]”, bestand aus gerade mal 6 Personen (vgl: Katrina Karkazis (2008), Fixing Sex. Intersex, Medical Authority, and Lived Experience, S. 149).

C. Intersex-Menschen in Deutschland und die BRK

Es ist wichtig festzuhalten, dass Intersex-Menschen per se nicht behindert sind, und dass lediglich eine spezifische und relativ seltene Intersex-Variante (AGS mit Salzverlust) mit einer vitalen (stoffwechselbedingten) medizinischen Behandlungsnotwendigkeit einhergeht (d.h. tägliche Substitution fehlenden Kortisols – jedoch konstituiert dies KEINE Notwendigkeit für Genitaloperationen!). Nichtsdestotrotz benutzen ÄrztInnen andauernd diese einzige Ausnahme als eine vorgebliche Rechtfertigung, um ALLEN Intersex-Menschen unnötige Genitaloperationen und weitere unnötige Behandlungen aufzuzwingen.65 Im allgemeinen betrachten sich Intersex-Meschen deshalb nicht als Menschen mit einer Behinderung. Nichtsdestotrotz beschreiben (und “behandeln”) ÄrztInnen Intersex-Varianten gewöhnlich als eine Form von Behinderung per se, meist mit rassistischen, eugenischen und nationalsozialistischen Untertönen.66 67 68 69

Als Folge von IGM-Praktiken haben andrerseits viele Intersex-Menschen tatsächliche körperliche und seelische Beeinträchtigungen und/oder bedürfen medizinischer Behandlungen (chronische Schmerzen, Verlust des sexuellen Empfindungsvermögens, lebenslängliche psychologische Traumata, Stoffwechselprobleme und Bedarf für tägliche Hormonsubstitutionen nach Kastration, etc.), sind erwerbsunfähig und leben in Armut. In Deutschland haben deshalb viele Überlebende erfolgreich Anerkennung einer Schwerbehinderung beantragt, mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) bis zu 90%.

Abgesehen vom konkreten Risiko, IGM-Praktiken unterworfen zu werden, sehen sich Intersex-Menschen auf einer weiteren Ebene konfrontiert mit (Angst vor) Stigmatisierung, Ausgrenzung und Ablehnung in der Gesellschaft wegen ihrem “ungewöhnlichen Erscheinungsbild”, verstärkt durch das unablässige Heraufbeschwören eines “psychosozialen Notfalls” als angebliche Folge der Geburt eines Intersex-Kindes durch die Medizin.70 Unter zusätzlicher Betrachtung der tatsächlichen Beeinträchtigungen als Folge von IGM-Praktiken (angeblich zur Abwendung von Stigma und Ausgrenzung) sowie von (tatsächlichen und/oder wahrgenommenen) Barrieren zu einer vollständigen Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft durch die Einstufung und (medizinische) Behandlung als “Andersartige” wenden viele Intersex-Menschen und ihre Organsiationen das soziale Modell von Behinderung an, um Strategien zu entwerfen in ihrem Kampf um körperliche Unversehrtheit und Autonomie und für gesellschaftliche Anerkennung, und viele arbeiten (offiziell oder inoffiziell) mit Behindertenorgansationen zusammen.

65 Diese Rechtfertigung stellt auch die historische Wurzel für die systematische Aufzwingung von medizinisch nicht notwendigen, frühen Genitaloperationen dar, vgl. 2014 CRC NGO Report, S. 54–56 http://intersex.shadowreport.org/public/2014-CRC-Swiss-NGO-Zwischengeschlecht-Intersex-IGM_v2.pdf

66 2014 CRC NGO Report, S. 52, 69, 84

67 Im WHO “World Atlas of Birth Defects (2nd Edition)” werden mehrere Intersex-Formen aufgeführt, einschließlich “indeterminate sex” und “hypospadias” http://www.prenatal.tv/lecturas/world%20atlas%20of%20birth%20defects.pdf

68 “The Racist Roots of Intersex Genital Mutilations” https://stopigm.org/post/Racist-Roots-of-Intersex-Genital-Mutilations-IGM

69 “Nazi-‘Erbkrankheiten’: Intersex, Rassenmischung, Hypospadie, Scheinzwittertum, Epispadie, D$D (Baur, Fischer, Lenz)” https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2014/10/08/Rassenmischung-Intersex-Hypospadie-Scheinzwittertum-Epispadie-DSD-Baur-Fischer-LenzErblehre-Rassenhygiene

70 vgl. z.B. die letzten Deutschen Intersex-Leitlinien, AWMF 027/022 “Störungen der Geschlechtsentwicklung”, S. 5

Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:

>>> PDF (2.13 MB)   >>> HTML (1 MB)   >>> DOC (1.06 MB)   >>> DOCX (1 MB)

>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Tuesday, March 17 2015

"Zwitter-Prozess: Klinik soll 250 000 Schadenersatz zahlen" - Nürnberger Nachrichten, 27.02.2015

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Gelungener Artikel auf S. 13 (PDF) von Ulrike Löw zum 1. Prozesstag in Nürnberg von Michaela "Micha" Raab gegen die Uni-Klinik Erlangen und Prof. S. wegen Intersex-Genitalverstümmelung –  DANKE!
(Auch wenn die altbekannte Falschmeldung "seit November 2013 können Eltern die „männlich“/„weiblich“-Angabe im Geburtenregister offen lassen" durch nochmaliges Wiederholen auch nicht wahrer wird ...)

>>> Mehr Medienberichte
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!

Friday, March 13 2015

IGM Praktiken in Deutschland: 2015 BRK/CRPD Intersex-Schattenbericht

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>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015 

Zwischengeschlecht.org on FacebookDer  UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland diese Woche (26.-27. März) in Genf – IGM-Praktiken sind dabei als Verhandlungsthema gesetzt!

Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert, wie sich die Bundesregierung seit Jahrzehnten kontinuierlich weigert,

  • Intersex-Kinder und -Erwachsene angemessen vor IGM-Praktiken zu schützen,
  • relevante Daten und Statistiken dazu zu erheben und zugänglich zu machen,
  • Überlebenden von IGM-Praktiken Zugang zu Justiz und Entschädigung zu gewähren, und
  • für Betroffene mit AGS/CAH mit Salzverlust die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten zu gewährleisten.

Der 33-Seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor. Der erste allgemeine Teil (Kapitel A–B) dürfte Leser_innen dieses Blogs geläufig sein. Kapitel C–E über Menschenrechtsverletzungen Deutschland mit z.T. Unveröffentlichtem werden auf Deutsch zur Verhandlung in Genf in loser Folge auf diesem Blog erscheinen: 
>>> "C. Intersex-Menschen in Deutschland und die BRK" 
>>> "D.1. IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen und Leugnen der Bundesregierung" 
>>> "D.2. - E.1. Faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken, kein Zugang zu Justiz"
>>> "Verweigerung lebenswichtiger Medikamente f. Betroffene m. AGS m. Salzverlust"
Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:

>>> PDF (2.13 MB)   >>> HTML (1 MB)   >>> DOC (1.06 MB)   >>> DOCX (1 MB)

>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015

>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
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Sunday, March 1 2015

"Schmerzensgeld: Intersexuelle verklagt Klinik" - BR Abendschau 26.2.

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Gelungener Video-Beitrag des Bayerischen Fernsehens von Ina Schwandner und Matthias Keller-May zum 1. Prozesstag in Nürnberg von Michaela "Micha" Raab gegen die Uni-Klinik Erlangen und Prof. S. – inkl. Bildern von der Friedlichen Zwitter-Soli-Demo vor dem Landgericht und einem Interview mit Micha, und mit Möglichkeit zum Download in verschiedenen Formaten – DANKE!

>>> Mehr Medienberichte
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!

Saturday, February 28 2015

MEDIENSPIEGEL 26.02.2015: 1. Verhandlungstag im Nürnberger Zwitterprozess + Friedliche Mahnwache

Nürnberger Nachrichten, 27.03.2015, S. 13

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> NbgN: "Zwitter-Prozess: Klinik soll 250 000 Schadenersatz zahlen" (27.03.2015)
>>> FAZ / dpa: "Intersexuelle streitet mit Klinik um Schmerzensgeld" (26.02.2015)
>>> BR VIDEO: "Schmerzensgeld: Intersexuelle verklagt Klinik" (26.02.2015)
>>> Stern: "Michaela Raab klagt gegen 'Zwangstranssexualisierung'" (26.02.2015)
>>> rdl: "Genitaloperationen in Bayern als Betriebsgeheimnis vertuscht" (26.02.2015)
>>> SZ: "Prozess in Nürnberg: Intersexuelle verklagt ihre Ärzte" (26.02.2015)
>>> Bild: "250'000 Euro Schmerzensgeld: Penis-Prozess gg. Uniklinikum" (26.02.2015)
>>> BR AUDIO: "Intersexuelle verlangt Schmerzensgeld von Klinik" (26.02.2015)
>>>
dpa-Meldung: "Unnötige Eingriffe: Intersexuelle klagt gegen Klinik" (25.02.2014)
>>> Nürnberger Nachrichten: "„Zwitterprozess“: Intersexuelle Frau klagt" (25.02.2014) 
>>> Bayerischer Rundfunk: "Ärger in Erlangen: Intersexuelle verklagt Klinik" (25.02.2015)

Menschenrechte auch für Zwitter!

Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth:
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinikum Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.      Wir sehn uns, wo die Action ist!

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung!
Die in Nürnberg Angeklagten werden dessen ungeachtet wohl einmal mehr plädieren:
   von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben
   bloß dem "ärztlichen Behandlungsstandard gefolgt" zu sein
   nur "chirurgische Korrekturoperationen ausgeführt" zu haben ...

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>>> Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>>
ARD VIDEO: "Michaela Raab: Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinik Erlangen"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
>>> "Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

Tuesday, February 24 2015

Bayerische Staatsregierung: Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) als "Geheime Staatssache" + "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Krankenhäuser" - Parlamentarische Anfrage zensiert!

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Bild: Unverändert aktuelle Forderungen der 1. Zwitterdemo vor dem Landgericht Köln, 12.12.2007

Zwischengeschlecht.org on Facebook>>> Pressemitteilung zum Thema vom 24.02.2015

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung"Wie oft chirurgische Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) in deutschen Kinderkliniken durchgeführt werden, gehört zu den bestgehütetsten Medizynergeheimnissen."    >>> Quelle

Nicht von ungefähr fordern Betroffene seit Jahren IGM-Statistiken statt Geheimniskrämerei, und

Parlamentarische Anfragen zum Thema gibt und gab es in Deutschland im Bundestag seit 1996, sowie u.a. in der Hamburgischen Bürgerschaft (2009), im Abgeordnetenhaus Berlin (2010), im Stadtrat München (2012, PDF), erneut in der Hamburgischen Bürgerschaft (2013) sowie im Bayerischen Landtag (2014, nachfolgend). Die (Nicht-)Antworten der betreffenden Behörden und (Universitäts-)Kliniken lassen sich für gewöhnlich umschreiben als "gängige Muster von Geheimhaltung und Leugnen" (CRC-Schattenbericht, PDF S. 17-18).

Harte Zeiten für GenitalabschneiderInnen und ihre HelfershelferInnen – Wahrheit und Gerechtigkeit werden sich nicht aufhalten lassen!

Heuer blamiert sich die Bayerische Staatsregierung, indem sie weit verbreitete IGM-Praktiken – in Bayern serienmäßig u.a. im Universitätsklinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, in den Universitätskliniken Bamberg und Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg-Süd – erfolglos zu vertuschen versucht, bzw. die entsprechende (ursprüngliche) Frage Nr. 3 (>>> PDF S. 1) der Schriftlichen Anfrage 17/3884 "Rechte intersexueller Menschen" von Prof. Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER) vergeblich "spurlos" aus ihrer Antwort herauszuzensurieren ...

So sind in der offiziellen Antwort der Staatsregierung (>>> PDF S. 2-6) von den original 7 Fragen plötzlich bloß noch deren 6 enthalten – wobei anstelle der originalen Frage Nr. 3 nun die ursprüngliche Nr. 4 als Nr. 3 gelistet ist, danach entsprechend original Nr. 5-6 als Nr. 4-5; und während die originale Frage Nr. 7 dann (unter Auslassung einer Nr. 6) in den Fragen ebenfalls als Nr. 7 gelistet ist, wird in der Antwort plötzlich wieder "6." draus (>>> PDF S. 2-3). Verräterischerweise ist in den Antworten zudem auch nur noch von der "Anlage 2" die Rede (>>> PDF S. 3 – die (nicht gekennzeichnete) Anlage selbst siehe PDF S. 4-6), während die zur zensierten Frage Nr. 3 gehörige "Anlage 1" aus der offiziellen Antwort ebenfalls "spurlos verschwand" (>>> PDF S. 1-3) – wie dieser Blog anhand der unzensierten Original-Antwort Nr. 3 (>>> PDF S. 1) des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration dokumentiert.

Meine 2 Cent: Offensichtlich haben die bajuwarischen GenitalverstümmlerInnen samt HelfershelferInnen in der Staatsregierung die Hosen gestrichen voll angesichts von sich häufenden OEG-Verfahren und zivilrechtlichen Schmerzensgeldanzeigen, zunehmenden Medienberichten und gesteigertem öffentlichen Interesse – und wohl nicht zuletzt wegen dem (sich seit langem abzeichnenden) Verhandlungsbeginn im "Nürnberger Zwitterprozess" am kommenden Donnerstag (für den nebst einer Friedlichen Soli-Mahnwache auch Presse, Funk und Fernsehen aus nah und fern sich bereits zahlreich angekündigt haben).

Umso erfreulicher, dass die Staatsregierung mit ihrer stümperischen Zensur-Aktion das (von ihr ach so gefürchtete) Licht der Öffentlichkeit nun erst recht auf ihre MittäterInnenschaft bei den fortdauernden fundamentalen Menschenrechtsverletzungen in Deutschen (Universitäts-)Kinderkliniken lenkt. Und im Eifer des Gefechts ihr Corpus Delicti passend auf den 7. Jahrestag des historischen "Kölner Zwitterprozesses" datierte.

Schon nächsten Monat überprüft der UN-Behindertenrechtsausschuss Deutschland – und wollte betreffend "Gewalt und Missbrauch" (Art. 16 CRPD) von der Bundesregierung bereits explizit wissen:

12. Wieviele irreversible Operationen wurden an Intersex-Kindern durchgeführt, bevor diese alt genug waren, um ihre informierte Einwilligung zu geben? Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?

13. Bitte stellen Sie aktuelle Statistiken zu Verfügung betreffend Zwangssterilisierungen an Personen, d.h. ohne deren freie und informierte Einwilligung.

Auch der UN-Ausschuss gegen Folter und früher oder später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden sich für diese jüngste Steilvorlage aus Bayern bestimmt brennend interessieren ...

>>> 26.02.2015: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. und Uni-Klinik Erlangen
>>> VIDEO: "Michaela Raab: Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinik Erlangen"
>>> "Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

Intersex-Genitalverstümmelungen in BW
• häufigste IGM-Formen  • NS-Verbrechen an Zwittern
• 60 Jahre systematische Praxis an Kleinkindern
• Nachweis von IGM-Kliniken in BW
• Analyse "Aktionsplan Akzeptanz & gleiche Rechte"
>>> Dokumentation (PDF, 4.9 MB)

2011: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung für IGM
2013: UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
2013: Europarat-Resolution 1957 verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

2014: WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
2014: UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte

2015: "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
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>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Thursday, February 19 2015

26.02.2015: Nürnberger Zwitterprozess gegen Intersex-Genitalverstümmler + Uni-Klinik Erlangen

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Michaela "Micha" Raab (Bild: ARD)

>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
>>> Medienberichte 1. Prozesstag 26.02.2015 

Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 19.02.2015:

Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth:
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung! Die in Nürnberg Angeklagten werden dagegen wohl einmal mehr plädieren, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben ...

In genau einer Woche wird am 26. Februar 2015 in Nürnberg ein Stück Intersex-Geschichte geschrieben: Im Justizpalast Nürnberg-Fürth, dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse, wird nach jahrelangem Hüst und Hott der erste Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und den Tatort Friedrich-Alexander-Universität Erlangen eröffnet.

Seit über 20 Jahren fordern Betroffene öffentlich Gerechtigkeit. Trotzdem ist Michaela "Micha" Raab erst die 2. Überlebende von IGM-Praktiken weltweit, die es schafft, ihren ehemaligen Chirurgen wenigstens zivilrechtlich zu verklagen – und die allererste in Deutschland, der es gelang, gleichzeitig auch gegen die verantwortliche Uni-Klinik zu klagen. Michas Klage ist zudem weltweit erst das 3. Verfahren gegen einen IGM-Täter überhaupt – nebst Christiane Völlings siegreichem "1. Zwitterprozess" in Köln (2007-2009) und einem gleichzeitig laufenden, von Adoptiveltern eines verstümmelten Intersex-Kindes in South Carolina (USA) angestrengten Zivilprozess u.a. gegen behandelnde MedizinerInnen, die beteiligte Uni-Klinik und die verantwortliche Vormundschaftsbehörde.

Michas kräftezehrendes Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg zieht sich mittlerweile ins 4. (!) Jahr. Auch von Überlebenden angestrengte Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dauern regelmäßig sehr lange – und verliefen obendrein bisher ausnahmslos im Sande.

Dies alles wirft ein grelles Schlaglicht auf die faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken in Deutschland – und deren fortgesetzte faktische staatliche Duldung:

  • Ebenfalls 2013 verabschiedete der Europarat eine entsprechende Resolution 1957 – unter ausdrücklichem Verweis auf das "Recht auf körperliche Unversehrtheit".
  • Ebenfalls 2014 fragte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) Deutschland konkret nach Statistiken zu IGM-Praktiken, sowie: "Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?" In ihrer Antwort behauptete die Bundesregierung prompt, IGM-Praktiken wären in Deutschland bereits strafbar ...

Nächste Woche werden die in Nürnberg Beklagten dagegen wohl einmal mehr öffentlich beteuern, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben. Ganz nach dem altbekannten Motto: Intersex-Genitalverstümmelungen ohne vollständige Aufklärung der Betroffenen seien in Deutschland Ende des 20. Jahrhunderts unumstrittener "ärztlicher Standard" gewesen – angeblich auch an Erwachsenen.

Wir fragen: Wie lange noch?!  Und fordern: Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

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Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Medienberichte 1. Prozesstag 26.02.2015
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
>>>
VIDEO: "Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (13.11.2014)
>>> "Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

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Monday, February 16 2015

2007: Milton Diamond fordert gesetzliches Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Intersex-Kindern - wie lange noch?!

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[ Reloaded ]    Seit 1999 ist Kolumbien unverändert das einzige Land, das IGM-Praktiken wenigstens ansatzweise explizit verbietet ... Wie lange noch?!

Zwischengeschlechtliche ehrten Milton Diamond, Hamburg 30.01.2008

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In einem Vortrag "Gesetzliche und ethische Probleme bei der Behandlung von Kindern und Heranwachsenden mit Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung" an der juristischen Fakultät der Victoria University in Neuseeland forderte Prof. Dr. Milton Diamond (Hawaii, Pacific Center for Sex and Society) explizit ein gesetzliches Verbot der genitalen Zwangsoperationen an Zwitterkindern und rief konkret zu entsprechenden Gesetzesänderungen auf. Aus einem >>> englischen Bericht aus LawTalk (2007), dem Onlinemagazin des neuseeländischen Anwaltsverbandes:

Ändert das Gesetz, um Genitaloperationen an Kindern zu verbieten, sagt Professor

Geschlechtsangleichende Operationen sollten nicht an Kindern durchgeführt werden, sagte Dr. Diamond an einem öffentlichen Vortrag. [...]

"Die informierte Zustimmung muss durch die betroffene Person erfolgen - durch das Kind", sagte er. "Eltern sollten nicht das Recht haben, dem Kind etwas wegzunehmen, was wir das Recht auf eine offene Zukunft nennen. Es geht darum, das Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu schützen."

Im Anschluss an seine Vorlesung sprach Dr. Diamond mit LawTalk darüber, was dies für das Gesetz bedeutet.

Zum jetzigen Zeitpunkt, sagte er, können die Mediziner tun und lassen, was sie wollen, vonnöten wäre eine Gesetzesänderung, dass sie keine Operationen mehr vornehmen dürfen ohne die informierte Zustimmung des Patienten selbst." [...]

Wie sollte also das Gesetz geändert werden? Sollten geschlechtsangleichende Operationen ohne informierte Zustimmung unter Strafe gestellt werden, oder sollte dies etwas sein, wofür Mediziner von ihren eigenen Verbänden disziplinarisch gemassregelt werden sollten?

"Beides", sagte Dr. Diamond. "Was immer es braucht, damit es aufhört. Ich will nicht, dass es weiter geschieht." [...] "Es handelt sich um ein Menschenrechtsanliegen." [...]

[Nach dem Break:] Milton Diamond äusserte sich auch zum Thema Krebslüge & Zwangskastrationen an Zwittern:

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Thursday, February 12 2015

26. Februar 2015 > 12:30h > Landgericht Nürnberg > Friedliche Zwitter-Demo > 2. Zwitterprozess: Micha Raab vs. Uniklinik Erlangen!

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Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h "2. Zwitterprozess" gegen Prof. S. + Uniklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung" und Kastration.

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung – wir sehn uns, wo die Action ist!

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

>>> Exzellenter Artikel auf nordbayern.de von Petra Bittner über den langen Kampf von Michaela Raab, das ihr angetane Unrecht gerichtlich einzuklagen. Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein fettes Dankeschön – und für Micha weiterhin viel Kraft!

Seit 2011 zieht sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ihr kräftezehrendes Schmerzensgeld-Verfahren u.a. gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen hin, die immer wieder den weiteren Gang zu blockieren versuchen. Es ist wirklich eine Schande, wie Überlebende von Intersex-Genitalverstümmelungen (nicht nur) in Deutschland systematisch gehindert werden, ihre Rechtsansprüche gegen die TäterInnen und ihre HelfershelferInnen durchzusetzen, geschweige denn die Genitalverstümmelungen selbst gerichtlich einzuklagen (vgl. dazu auch den viel sagenden persönlichen MedizynerInnen-Kommentar v. 18.10. auf nordbayern.de).

Eine erste öffentliche Verhandlung in Nürnberg war bereits auf Anfang 2014 angekündigt – soll nun aber "nur" 13 Monate später am 26. Februar 2015 definitiv stattfinden – fast genau am 7. Jahrestag von Christiane Völlings glorreichen Sieg in Köln! Wir sehn uns, wo die Action ist!

>>> 2008: Sieg für Christiane Völling im Kölner Zwitterprozess!
>>> 2008-2013: Intersex-Chronologie Deutscher Ethikrat 
>>> 2012: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung
>>> 2014: Sieg für Michaela Raab am Bayerischen Landessozialgericht!
>>> 2015: "2. Zwitterprozess" in Nürnberg: Uniklinik Erlangen vor Gericht!
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

>>> UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte
>>> "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

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Wednesday, February 11 2015

"Männlich-weiblich-zwischen": Bewusstseinserweiternder neuer Blog zu Intersex und Geschichte!

« „Alle Menschen sind Männer, oder Frauen, oder Hermaphroditen“:
So lernten es viele, viele Generationen von Studenten, künftige Anwälte, Verwaltungsfachleute und Notare, wenn sie an einer mittelalterlichen oder
frühneuzeitlichen Universität auch nur die ersten Seiten ihrer Pflichtlektüren studierten. »

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Zwischengeschlecht.org on FacebookDie Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Zwitter sind so alt wie die Menschheit selbst. Sie hatten es nie leicht, aber selten ging es ihnen so schlecht, wurden ihre Selbstbestimmungsrechte mehr beschnitten als heute.

"Auf dem Weg zu einer langen Geschichte geschlechtlich uneindeutiger Körper" gibt's dazu auf >>> intersex.hypotheses.org höchst Interessantes am laufenden Band "neu" zu entdecken:

Noch im “finsteren” Mittelalter war die Existenz von Zwittern als natürliche Variation bei Mensch und Tier allgemein bekannt. Zwitter waren rechtlich anerkannt, ihr Recht auf Selbstbestimmung gesetzlich verbrieft.

Im 21. Jahrhundert sind Zwitter in der “entwickelten Welt” förmlich ausgelöscht – sowohl chirurgisch-praktisch aus der Gesellschaft, wie auch aus dem öffentlichen Bewusstsein.

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Meine 2 Cent: Das gesellschaftliche "Zwitter-Tabu" macht das Fortdauern von IGM-Praktiken und weiteren fundamentalen Menschenrechtsverletzungen an Zwittern überhaupt erst möglich.

Umso wichtiger ist Aufklärung!  Der Historiker PD Dr. Christof Rolker macht vor, wie's geht dafür von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön! 

Könnten sich noch so manche Zwitter-vereinnahmende BauchnabelakademikerInnen ruhig mal ne fette Scheibe von abschneiden ...

>>> Zwittertabu & Medizynermacht (I)
>>> Das verinnerlichte Schweigegebot (Zwittertabu & Medizynermacht II) 
>>> Erpressung, Zwittertabu & Medizynermacht (III)

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

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>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Sunday, February 8 2015

Intersex: Radio RaBe und Gayradio.ch berichten über UN-Kinderrechts-Empfehlungen

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STOP Intersex Genital Mutilation!Auf Radio RaBe gab's am 6.2.2015 in der Sendung "RaBe Info" ein Interview mit Daniela "Nella" Truffer zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses CRC. Der gelungene Beitrag beginnt ab 09:38 und dauert bis 13:54, die ganze Sendung kann sowohl
>>> gestreamt wie auch als mp3 runtergeladen werden.

Die Homepage von Gayradio.ch berichtete aufgrund unserer Pressemitteilungen am >>> 03.02.2015 und >>> 04.02.2015 ebenfalls über die bahnbrechenden Abschliessenden Bemerkungen des CRC-Ausschusses.

Danke!

>>> "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IMG-Praktiken
>>> 21.01.2015: UN-Kinderrechtsausschuss kritisiert IGM-Praktiken
>>> Transkript 68. Sitzung CRC: Fragen und Antworten zu Intersex, Genf 21.-22.01.2015

Friday, February 6 2015

IGM = "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet nicht-eingewilligte Genitaloperationen an Intersex-Kindern

Foto: Aktion von Zwischengeschlecht.org zum UNHRC UPR #14, UNO Genf 20.10.2012

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Pressemitteilung von StopIGM.org vom 05.02.2015 [übersetzt aus dem Englischen]:

 

Heidi Walcutt (1997): 'STOP Intersex Genital Mutilation'

 

Zwischengeschlecht.org begrüsst aufs herzlichste die am 04.02.2015 veröffentlichten, historischen "Abschliessenden Bemerkungen" des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an die Schweiz.
>>> CRC/C/CHE/CO/2-4, DOC englisch, zu Intersex S. 8-9, Abs. 42-43

Darin befasst sich nicht nur der Kinderrechtsauschuss zum ersten Mal mit Intersex und IGM-Praktiken – gleichzeitig ist dies das erste Mal überhaupt, dass ein UN-Gremium nicht-eingewilligte, medizinisch nicht notwendige, irreversible, kosmetische Genitaloperationen und andere Eingriffe an Intersex-Kindern als "schädliche Praxis" anspricht.

Wir anerkennen besonders, dass der Ausschuss explizit den "Mangel an Rechtszugang und Entschädigung" für Überlebende anspricht, und sowohl auf die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission (NEK-CNE) (welche die Notwendigkeit gesetzgeberischer Überprüfung inklusive Haftung, Strafrecht und Verjährungsfristen unterstreichen) wie auch auf den CRC-CEDAW Allgemeinen Kommentar Nr. 18 zu "schädlichen Praktiken" (der die Notwendigkeit der Entwicklung einer ganzheitlichen Politik hervorhebt) verweist.

Der Kampf von Intersex-Menschen und ihren Organisationen für "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung" und um die Eliminierung von IGM-Praktiken ist noch lange nicht zu Ende. Die Abschließenden Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses sind jedoch ein wichtiger und hochwillkommenen Schritt dazu – und ein Zeichen der Hoffnung für Intersex-Kinder überall!

>>> 21.01.2015: UN-Kinderrechtsausschuss kritisiert IGM-Praktiken
>>> Transkript 68. Sitzung CRC: Fragen und Antworten zu Intersex, Genf 21.-22.01.2015

Inoffizielle Übersetzung (CRC/C/CHE/CO/2-4, DOC, englisch, S. 8-9, Abs. 42-43):

E.    Gewalt gegen Kinder
       (Art. 19, 24, Abs.3, 28, Abs. 2, 34, 37 (a) und 39)

[…]

Schädliche Praktiken

42.    Während der Ausschuss die Einführung eines neuen Artikels im Strafgesetz begrüsst, der Genitalverstümmelung verbietet, ist es zutiefst besorgt über:

[…]

(b)    Fälle von medizinisch nicht notwendigen chirurgischen und anderen Prozeduren an Intersex-Kindern ohne deren informierte Einwilligung, die oft irreversible Konsequenzen nach sich ziehen und schweres körperliche und seelisches Leiden verursachen können, sowie über den Mangel an Rechtsmitteln und Entschädigung in diesen Fällen.  

43.    Der Ausschuss macht den Vertragsstaat aufmerksam auf den Gemeinsamen Allgemeinen Kommentar Nr. 18 zu schädlichen Praktiken (2014), gemeinsam mit dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, und mahnt den Vertragsstaat:

[…]

(b)    In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission sicherzustellen, dass niemand während der Kindheit oder Jugend unnötigen medizinischen oder chirurgischen Behandlungen unterzogen wird, körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung für betroffene Kinder zu garantieren, und Familien mit Intersex-Kindern angemessene Beratung und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

 
Intersex: Schluss mit straflos Kinder verstümmeln!Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder NGO Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

"20 Minuten" berichtete 2-sprachig über die Stellungnahme des Kinderrechtsausschusses:
Zwitter: «Mit 7 wurde mir mein Penis wegoperiert»    >>> deutschsprachige Ausgabe

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Kinderrechtsausschuss verurteilt IGM erneut!
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken

2014 NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
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IGM on a Global Scale: 2015 Briefing for UN-CRC
• IGM: A Survivor's Perspective • Intersex Movement History
• What are IGM Practices? • What are Variations of Sex Anatomy?
• IGM and Human Rights • Conclusion: IGM as a Harmful Practice
>>> Download PDF (3.14 MB)     >>> Table of Contents

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
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Wednesday, February 4 2015

UNO verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) als "Gewalt an Kindern" + "schädliche Praxis" – Schweiz muss Recht auf "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung" durchsetzen!

Foto: Aktion von Zwischengeschlecht.org zum UNHRC UPR #14, UNO Genf 20.10.2012

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Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 04.02.2015 (ergänzt mit Übersetzung):

Zwischengeschlecht.org begrüsst aufs herzlichste die heute Nachmittag veröffentlichten "Abschliessenden Bemerkungen" des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz. (>>> DOC, englisch, zu Intersex: Abs. 42-43, S. 8-9)

Diese verurteilen medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen und weitere irreversible Eingriffe an Intersex-Kindern explizit als "Gewalt an Kindern" und als "schädliche Praxis". Und fordern unter Berufung auf die Stellungnahme der Nationalen Ethikkomission (NEK-CNE) die Schweiz unmissverständlich auf, das Menschenrecht auf "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung" endlich auch für Intersex-Kinder durchzusetzen, sowie Familien mit Intersex-Kindern Zugang zu "angemessener Beratung und Unterstützung" zu gewährleisten. (Mehr zur UNO-Kinderrechte-Session siehe gestrige Pressemitteilung.)

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UNO kritisiert IGM-Praktiken: Ausführlicheres Interview auf 20min.ch

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Nach der Kurzversion in der Printausgabe heute morgen nun auf der 20min-Homepage >>> die längere Fassung des Interview mit Daniela "Nella" Truffer aus Anlass der heutigen schriftlichen Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der darin medizinisch nicht notwendige Intersex-Genitaloperationen u.a.m. als "Gewalt an Kindern" und "schädliche Praxis" verurteilt.

Daniela bringt einmal mehr Klartext – obwohl so ein Interview (wie auch UNO-Mechanismen) immer eine gewaltige Menge psychischen Stress bedeutet. Dafür von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön – auch an 20-Minuten-Reporterin Romana Kayser!

>>> UN-Ausschuss kritisiert Genital-OPs an Intersex-Kindern als "schädliche Praxis"
>>> Transkript 68. Sitzung CRC: Fragen und Antworten zu Intersex, Genf 2015

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
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