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Monday, March 4 2013

Genf: UN-Sonderberichterstatter über Folter stellt Intersex-Bericht vor + mehr!

'Genitalverstümmelungen stoppen!' - Aktion von Zwischengeschlecht.orgAktion von Zwischengeschlecht.org vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf, 20.10.2012

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Schluss mit genitalen Zwangsoperationen!

Heute Nachmittag wird der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Ernesto Méndez, im UN-Menschenrechtsrat
>>> seinen sensationellen Intersex-Bericht vorstellen, wann genau ist verspätungsbedingt noch nicht abzusehen.

Delegationen von Zwischengeschlecht.org und Advocates for Informed Choice (AIC) sind live vor Ort, mehr Infos folgen.

Morgen haben wir zusätzlich einen Termin mit Mr. Méndez und seinem Stab, und nachmittags wird es einen Side-Event (NGO-Informationsveranstaltung) zum Thema geben, drückt uns die Daumen! 

>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"

>>> Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der Täter
>>> 150 Jahre Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen

Monday, February 18 2013

Geschlechtsverbot für Intersex-Kinder (§ 22 PStG): Noch mehr Kritik, diesmal von Mechthild Rawert (SPD)

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Geschlecht: Zwangsoperiert

Zwischengeschlecht.org on FacebookNach den Betroffenenorganisationen Zwischengeschlecht.org sowie Intersexuelle Menschen e.V., OII Deutschland (IVIM) und der Juristin Konstanze Plett hat mit Mechthild Rawert inzwischen auch eine Bundestags-Vertreterin der SPD Kritik am neuen "Hauruck"-Paragraphen geäussert (siehe >>> hier Nachtrag 2).

Leider scheint an Mechthild Rawert allerdings die hauptsächliche Kritik der Betroffenen spurlos vorbeigegangen zu sein. Nämlich, dass es sich nach dem Gesetzesbuchstaben nicht um eine Option, sondern vielmehr um einen neuen Zwang handelt, der Eltern noch stärker unter Druck setzen und dadurch betroffenen Kindern konkret schaden wird. Und dass dieser Murks (einmal mehr) ohne Konsultation der Betroffenenorganisationen erfolgte.

Immerhin will laut Rawert die SPD sich mittlerweile an erster Stelle für ein Verbot kosmetischer Genitaloperationen an betroffenen Kindern und Jugendlichen einsetzen – wenn leider auch aktuell noch mit ziemlich missverständlichen Formulierungen ...

Und in der Praxis tat sich Mechthild Rawert bei den konkreten täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen im In- und Ausland – statt mit beherztem Eingreifen – bisher erst mit wegschauen, leugnen und schönreden hervor ... (vgl. >>> hier Nachtrag 2)

Siehe auch: SPD Berlin "lehnt geschlechtszuordnende OPs im Kindesalter ab" - will aber konkret nichts dagegen unternehmen ... 

>>> Zwitter-Genitalverstümmelungen: Diskriminierung oder Verbrechen? 
>>>
Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Kosmetische GenitalOPs: Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> "Intersex"-Genitalverstümmelungen - Offener Brief an Rogate-Kloster St. Michael

Tuesday, February 12 2013

Hamburg: Vorstoß gegen Intersex-Genitalverstümmelungen und Personenstand-Bürokratie, für historische Aufarbeitung!

>>> Pressemitteilung zum Thema vom 12.02.2013 (Onlineversion mit zusätzlichen Quellen)

Hamburg: Proteste + Offener Brief an Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) und UKE, 16.9.12

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

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Als Reaktion auf die Pressemitteilung vom 03.02.2013 erhielt Zwischengeschlecht.org eine Mail der Hamburger Abgeordneten Kersten Artus (Die Linke), ob eine Kleine Anfrage zu § 7 PStV und kosmetische Genitaloperationen in unserem Sinne wäre.

Natürlich waren wir umgehend begeistert und boten Zuarbeiten an – et voilà:

Gestern publizierte Kersten Artus auf ihrem Blog die mittlerweile eingereichte kleine Anfrage
>>> Drucks. 20/6850 "Menschen mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen"
.
>>> Offizielles PDF mit Drucks.-Nr. (15 kb) 

Dieser Blog sagt Danke!!!

Mit der letzten Frage schreiben die Hamburgische BürgerInnenschaft im Allgemeinen und Kersten Artus im Speziellen einmal mehr Intersex-Geschichte – im positiven Sinn: Dies ist das allererste Mal, dass in einem Parlament eine historische Aufarbeitung der medizinischen Verbrechen an Zwittern eingefordert wird!

In der Kleinen Anfrage will Kersten Artus vom Senat wissen:

Nun sind wir mal gespannt auf die neuesten Ausreden des Senats – nicht zuletzt, weil:

a) die Hamburgische Bürgerschaft vor gut 3 Jahren – im Anschluss an 3 Kleine Anfragen (SPD), eine Große Anfrage (Kersten Artus, Die Linke), eine weitere Große Anfrage (SPD) sowie eine ebenfalls historische Anhörung (Auszug) – schließlich mit einem überparteilichen Antrag (Grüne/CDU/SPD/Die Linke) (der allerdings das eigentliche Problem der Zwangsoperationen außen vor ließ) den Senat einstimmig verpflichtet hatte, zumindest u.a. in Sachen psychologische Betreuung der Eltern, Aufklärung der Bevölkerung und Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Krankenakten aktiv zu werden, und nicht zuletzt die Bürgerschaft über seine Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten (und der Rest war Schweigen ...)

b) die Hamburger Universitäts-Genitalabschneiderkliniken sowohl bezüglich ihrer gegenwärtigen Verstümmelungspraktiken wie auch in Sachen historische Aufarbeitung bis heute einen auf unbeirrbar machen: So versuchten UKE und AKK diesem Blog mit juristischen Drohungen zu verbieten, ihr aktuelles Online-Verstümmler-Angebot zu dokumentieren (vergeblich;-)) – auf den Offener Brief vom 19.06.2012 u.a. betreffend historische Aufarbeitung blieben UKE und AKK dagegen bis heute jede Antwort schuldig ...

Laut Kersten Artus' Blog dürfen "Antworten" auf Anfang nächste Woche erwartet werden. Fortsetzung folgt ...

>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org (12.02.2013)

>>> Hamburg - Ort von Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken
>>> Uni HH 1971: "Orgasmusfähigkeit leidet durch Klitorisamputationen nicht"
>>> Uni HH 1976: "Indikation zur Klitorektomie gegeben bei übermäßigem Wachstum"
>>> Hamburg: Intersex-Proteste gegen "DGKJ 2012", UKE und AKK (13.-16.09.2012)

>>> "Aufarbeitung tut not!" Klitorisamputationen u.a. "Genitalkorrekturen" an Kindern 

Wednesday, February 6 2013

Intersex: UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genital-normalisierende Zwangsoperationen" und "Sterilisierung"

>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org (07.02.2013)

'Genitalverstümmelungen stoppen!' - Aktion von Zwischengeschlecht.org"Genitale Zwangsoperationen jetzt beenden!": Zwischengeschlecht.org vor der UNO, 25.1.09

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Zum heutigen 10. Welttag "Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung" nur gute Nachrichten (2): 

Schluss mit genitalen Zwangsoperationen!

Der UN-Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, Juan Ernesto Méndez, veröffentlichte im Rahmen der 22. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (UNHRC) einen >>> Report A/HRC/22/53 (PDF, englisch) zum Thema "missbräuchliche Praktiken im Gesundheitswesen"  – und fand darin betreffend Intersex-Genitalverstümmelungen deutliche Worte:

Kapitel "IV. Aufkommende Anerkennung verschiedener Formen von Missbrauch im Gesundheitswesen", Abschnitt "E. Marginalisierte Gruppen", Unterabschnitt 4. "Intersex-Menschen":

"Kinder, die mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen, werden oft irreversiblen Geschlechtszuweisungen, erzwungener Sterilisierung und erzwungenen genital-normierenden Operationen unterworfen, die ohne ihre informierte Zustimmung oder diejenige ihrer Eltern durchgeführt werden, "als Versuch ihr Geschlecht in Ordnung zu bringen", was sie mit dauerhafter, irreversibler Unfruchtbarkeit zurücklässt und schweres seelisches Leiden verursacht." (Abs. 77)

"Diese Maßnahmen [genital-normalisierende Operationen] sind selten medizinisch notwendig, können Narbenbildung, Verlust des sexuellen Empfindens, Schmerzen, Inkontinenz und lebenslange Depressionen verursachen und wurden zudem als unwissenschaftlich, gesundheitsgefährdend und zu Stigma beitragend kritisiert." (Abs. 76)

Kapitel "V. Schlussfolgerungen und Empfehlungen", Abschnitt "B. Empfehlungen", Unterabschnitt 3. "Intersex-Menschen":

"Der Sonderberichterstatter ruft alle Staaten auf, jegliche Gesetze abzuschaffen, die intrusive und irreversible Behandlungen erlauben, darunter genital-normalisierende Zwangsoperationen, erzwungene Sterilisierung, unethische Experimente [oder] medizinische Zurschaustellung [...], wenn diese zwangsweise oder ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen Menschen angeordnet werden. Er ruft sie weiter auf, Zwangssterilisationen oder Nötigung zu Sterilisierung unter allen Umständen gesetzlich zu verbieten und Menschen, die marginalisierten Gruppen angehören, besonderen Schutz zukommen zu lassen." (Abs. 88)

Im Kapitel III. wird zudem allgemein dargelegt

• wie und warum im Kontext medizinischer Behandlungen von Misshandlung oder Folter auszugehen ist, wenn Erniedrigung oder Beschämung das effektive Resultat von Handlungen, Unterlassungen oder Nachlässigkeit ist, auch wenn es nicht die erklärte Absicht war (Abs. 17, 18, 20)

• dass sich die Schutzpflicht der Staaten zur Verhinderung von Folter explizit auch auf das Gesundheitswesen erstreckt und nicht nur direktes staatliches Handeln, sondern auch Unterlassung angemessenes Handelns zur Verhinderung von Verstößen durch Dritte betrifft (Abs. 23)

• dass die Staaten verpflichtet sind, jegliche Verstöße zu verhindern, und sie andernfalls zu untersuchen und zu bestrafen (Abs. 24)

• dass bei uneingewilligten medizinischen Zwangsbehandlungen Misshandlung oder Folter vorliegen kann, auch wenn MedizinerInnen geltend machen, diese in "guter Absicht" oder im "sogenannt besten Interesse der betroffenen Person" vorgenommen zu haben (Abs. 32)

• dass Gesundheitsanbieter verpflichtet sind, sich besonderer Bedürfnisse von Intersex-Menschen bewusst zu sein und sich diesen anzupassen (Abs. 38).
 

Input von Organisationen Betroffener

Der Bericht verweist betreffend "genital-normalisierende Zwangsoperationen, erzwungene Sterilisierung, unethische Experimente [und] medizinische Zurschaustellung" und deren Folgen auf eine angefragte Stellungnahme der US-Intersex-Lobbygruppe "Advocates for Informed Choice (AIC)", die ihrerseits in Absprache auf Beiträge von Zwischengeschlecht.org und UN-Schattenberichte von Intersexuelle Menschen e.V. zurückgriff, sowie auf die weltweit von Betroffenenorganisationen unterstützte Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE).
 

Überfälliger wichtiger Schritt

Zwischengeschlecht.org dankt dem UN-Sonderberichterstatter über Folter Juan Ernesto Méndez und allen weiteren Beteiligten ganz herzlich und begrüßt den Bericht ausdrücklich als weiteren Schritt zur Beendigung der ungebrochen andauernden medizinischen Verbrechen an Zwittern und zur Durchsetzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Dies umso mehr, als der UN-Menschenrechtsrat anlässlich des Universellen periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) der Schweiz am 29.10.2012 das Thema mutwillig außen vor ließ, obwohl es im Schattenbericht der NGO-Koalition angesprochen war und nebst Zwischengeschlecht.org u.a. auch Advocates for Informed Choice (AIC), Intersexuelle Menschen e.V und Genres Pluriels (Belgien) sich bei Mitgliedern des UNHRC wiederholt dafür einsetzten.

Organisierte Betroffene von medizinisch nicht notwendigen genitalen Zwangsoperationen im Kindesalter kritisieren solche Eingriffe seit mindestens 1996 wieder und wieder explizit als "medizinische Folter", vgl. diverse Texte von >>> Heike Spreitzer und Michel Reiter, Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG).
 

Der Teufel steckt im Detail

Bei allem Grund zur Freude enthält der Bericht in Bezug auf Intersex z.T. auch Dinge, die aufzeigen, dass leider immer noch falsche Vorstellungen kursieren, die zur Unsichtbarmachung der spezifischen Probleme der Betroffenen beitragen und ihren jahrzehntelangen Kampf um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung erschweren, indem sie zu unzulässigen Verwechslungen mit Anliegen von Schwulen, Lesben und Transsexuellen führen.

So werden im Bericht die Folgen der "Genitalkorrekturen" inkl. der dazugehörigen Fussnote zur Zuarbeit von Advocates for Informed Choice (AIC) nicht unter Abs. 77 "Kinder mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen" aufgeführt, sondern in Abs. 76 unter "Homophobie" und "reparative Therapien". Der Sonderberichterstatter räumte dazu am 05.03.2013 im persönlichen Gespräch in Genf ein, er habe bezüglich kosmetischen Genitaloperationen an Intersex-Menschen keine Vorkenntnisse gehabt und den Bericht unter grossem Zeitdruck abliefern müssen.

Zwischengeschlecht.org und AIC überreichten dem Sonderberichterstatter ein gemeinsames Statement, das unter 1. festhielt:

"Obwohl Kinder, die mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen (a.k.a. Intersexe / Hermaphroditen / Störungen der Geschlechtsentwicklung DSD), mit verschiedenen Probemen konfrontiert sein können, sind das Hauptproblem die medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen kosmetischen Genitaloperationen an ihren Genitalien und Fortpflanzungsorganen. Obwohl diese chirurgischen Eingriffe den Betroffenen seit mehr als 60 Jahren systematisch aufgezwungen werden, erfolgen sie immer noch experimentell, d.h. es gibt keine Evidenz für Vorteile für die Betroffenen.
Dies ist ein eigenes und einzigartigs Problemfeld, das massive Menschenrechtsverletzungen beinhaltet, die sich unterscheiden von den Problem, mit denen die LGBT-Community konfrontiert ist.
Um dieses eigene und einzigartige Problemfeld angemessen angehen zu können und um mögliche Verwechslungen zu vermeiden, sollte es künftig angemessen in einem eigenständigen Abschnitt behandelt werden (wie z.B. im kommenden WHO-Stellungnahme zu Sterislisierung)."
 

Die zusätzlich überreichte Broschüre "Intersex Genital Mutilations: History & Current Practice"   >>> Mehr Info + Download hier dokumentiert medizinisch nicht notwendige, irreversible kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen anhand von konkreten Beispielen aus namhaften medizinischen Fachpublikationen 1763-2012, die Mal für Mal eindrücklich die außerordentliche Grausamkeit der an betroffenen Kindern begangenen, medizynischen Verbrechen belegen. Weshalb – wie auch der UN-Sonderberichterstatter über Folter im März 2013 erneut bekräftigte – fraglos zumindest grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung gegeben ist, wenn nicht sogar Folter.

>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org (07.02.2013)

>>> Genf 4.3.: UN-Sonderberichterstatter verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen 

>>> Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der Täter
>>> 150 Jahre Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen

Sunday, February 3 2013

Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) - Genitalverstümmelungen zunehmend

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Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 3. Februar 2013:

Geschlecht: Zwangsoperiert

Zwischengeschlecht.org on FacebookEin wichtiger Punkt blieb in der Diskussion über das unglückliche neue "Geschlechtseintrags-Verbot" für Intersex-Kinder (§ 22 PStG) unerwähnt – leider auch in unserer >>> Pressemitteilung vom 1.2.2013:

In Deutschland besteht bei der Geburt eines Intersex-Kindes seit dem 1.1.2009 offiziell keine Frist mehr, bis wann das "Geschlecht" gemeldet werden muss.

Sprich, der Geschlechtseintrag kann – falls von den Eltern gewünscht – seit 4 Jahren sinnvollerweise OPTIONAL unbefristet offen gelassen werden.

Grundlage dafür ist die aktuelle "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)". Deren § 7 PStV lautet seit dem 01.01.2009 wie folgt:

(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen.

(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.

Der Hamburger Senat hatte dazu am 2.6.2009 öffentlich festgehalten (Drucks. 19/3438, S. 3):

"Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, das Personenstandsgesetz in Deutschland sehe aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. Wenn das Geschlecht zu diesem Zeit- punkt nicht bekannt sei, könne dies auch so eingetragen werden. Es werde derzeit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz diskutiert, nach der auch der Eintrag beim Standesamt, dass das Geschlecht nicht festgestellt sei, zulässig sei. Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht fest- gelegt werden müsse."

Tatsachen, Irrtümer und ein "Geheimtipp"

Zwischengeschlecht.org hatte seit 2009 verschiedentlich über diese Möglichkeit des Offenlassens berichtet, und PolitikerInnen (vergeblich) persönlich darauf hingewiesen. Die Hebammenbroschüre von Intersexuelle Menschen e.V. (PDF --> S. 13) verweist seit Jahr und Tag ausdrücklich auf § 7 PStV.

Dass Familienmisisterin Kristina Schröder aktuell behauptet, erst mit dem 31.1.2013 beschlossenen § 22 (3) PStG "wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen", entspricht NICHT den Tatsachen – ebenso vergleichbare Aussagen u.a. der Abgeordneten Dorothee Bär und Peter Tauber (CDU/CSU), Monika Lazar und Volker Beck (Grüne), Manuel Höferlin (FDP) und Florian Bernschneider (FDP).

Auch ist es irreführend, wie in öffentlichen Verlautbarungen zum Bundestagsbeschluss behauptet wird, es sei nun eine "Möglichkeit" geschaffen worden auf den Geschlechtseintrag zu verzichten, und Betroffene hätten neu "Entscheidungsfreiheit": Tatsache ist, dass der neue § 22 (3) PStG KEINE "Kann-Formulierung" enthält, die Eltern und später Betroffenen eine Wahl lässt; Eltern betroffener Neugeborener sind nach dem Buchstaben des Gesetzes nunmehr GEZWUNGEN, ihr Kind ohne Geschlecht einzutragen. Obwohl Betroffene seit 20 Jahren vor den verheerenden Folgen solcher Zwänge warnen. Dass der Bundestag hier für mehr Zwang stimmte statt für eine sinnvolle optionale "Kann-Formulierung" ist absolut unverständlich. Nachbesserung hoffentlich bald!

• Ein "Geheimtipp" ist immer noch die Tatsache, dass Intersexe nach § 47 PStG das Recht haben, ihren Geschlechtseintrag später optional berichtigen zu lassen, falls sie dies wünschen, und zwar OHNE sich als transsexuell erklären/begutachten lassen zu müssen – was Betroffenen aber von Ärzten und Behörden oft mutwillig und widerrechtlich verweigert oder erschwert wird. Hier wäre durch entsprechende Informationsbestrebungen und verbesserte Aufsicht dringend Abhilfe zu schaffen.

Fakt: Jedes Jahr mehr Leiden an kosmetischen "Genitalkorrekturen"

Tatsache ist weiter, dass – entgegen Verlautbarungen u.a. von Dorothee Bär und Peter Tauber (CDU/CSU) ("Fachwelt rückt von operativen Eingriffen ab"in Deutschland medizinisch nicht notwendige, kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen deutlich ZUNEHMEN, und NICHT ABNEHMEN:

Allein in den letzten 4 Jahren wurden mehrere auf solche medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen spezialisierte Zentren neu aufgebaut (z.B. in der Charité Berlin) oder das Angebot und die Frequenz in bestehenden massiv ausgebaut (z.B. Ulm, Jena, Offenbach). Allein im Lehrkrankenhaus Klinikum Offenbach GmbH werden mittlerweile jährlich über 500 kosmetische "Peniskorrektur-OPs" an Kindern durchgeführt!

Betroffene fordern seit langem Transparenz, d.h. Offenlegung und Konsolidierung entsprechender Behandlungszahlen und -kosten für ALLE kosmetischen Genitaloperationen und sonstigen medizinisch nicht notwendigen Prozeduren an betroffenen Kindern, und zwar inkl. Folgekosten/"Nachkorrekturen"

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Bundesrat 2014: Verwaltungsvorschrift zum PStG-Murks § 22(3) PStG:
        Alleinige Definitionshoheit und Entscheidungsgewalt für Ärzte    

>>> Zwitter-Genitalverstümmelungen: Diskriminierung oder Verbrechen? 
>>>
"Aufarbeitung tut not!" Klitorisamputationen u.a. "Genitalkorrekturen" an Kindern
>>> Kosmetische GenitalOPs: Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> "Intersex"-Genitalverstümmelungen - Offener Brief an Rogate-Kloster St. Michael

Thursday, January 31 2013

REMINDER: In Deutschland ist OPTIONALES Offenlassen des Geschlechtseintrags bei Intersex-Kindern seit 2009 ohnehin unbefristet möglich (§ 7 PStV)

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Geschlecht: Zwangsoperiert

Zwischengeschlecht.org on FacebookEin wichtiger Punkt ging in der bisherigen Diskussion über das unglückselige Geschlechtseintrags-Verbot für Intersex-Kinder vom 31.1.13 durch den Bundestag stets unter – leider auch in unserer Pressemitteilung von gestern (inzwischen nachgetragen), obwohl dieser Blog ansonsten in den letzten Jahren mehrfach darauf hinwies und wir auch schon PolitikerInnen (vergebens) darauf aufmerksam machten:

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Thursday, November 22 2012

Intersex: Nordrhein-Westfalen unterstreicht "Recht auf körperliche Unversehrtheit" und will "nicht indizierte OPs vermeiden"

«Menschenrechte auch für Zwitter!» vor dem UK Aachen 30.5.2011, im Hintergrund: Genitalverstümmlerin Prof. Dr. Med. Susanne KregeUK Aachen (NRW), 30.05.2011: Christiane Völling protestiert gegen "Ethik"-Vortrag
von Genitalabschneiderin Susanne Krege
(Krefeld/NRW, im Bild rechts hinten)

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Zum Welttag der Kinderrechte nur gute Nachrichten (3):

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschloss am 30.10.2012 einen „Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie“, bei dem Intersexe für einmal nicht nur Anhängsel und Kanonenfutter für Anliegen Dritter sind, sondern in dem medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen an Kindern explizit thematisiert und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen hochgehalten wird. Danke! 
>>> Aktionsplan als PDF (530 kb)
>>>
Homepage Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA)
>>> Pressemitteilung MGEPA 31.10.2012 

So hält die MGEPA-Homepage zum Aktionsplan fest: "Schutz vor Diskriminierung und Gewalt: [...] Dringlich ist auch, nicht indizierte geschlechtsangleichende Operationen bei intersexuellen Kindern zu vermeiden."

Einen fast gleichlautenden Passus enthält auch die Pressemitteilung der Ministerin Barbara Steffens (es heisst lediglich "Notwendig" anstelle von "Dringlich").

Im eigentlichen Aktionsplan heisst es dann unter "HF 11: Intersexualität" auf S. 49:

"Betroffenenorganisationen machten in den letzten Jahren immer wieder darauf aufmerksam, dass auch heute noch ohne Not prophylaktisches Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern vorgenommen wird. Das große Leid, das die Betroffenen ihr Leben lang begleitet, spiegelt der Bericht des Deutschen Ethikrates eindrücklich wider. Ein operativ und sozial verordnetes Geschlecht ist ein fundamentaler Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Persönlichkeitsrecht und in die Menschenrechte."

Sowie auf S. 51 betreffend der konkreten Umsetzung:

Ziel:
2. Vermeidung nicht indizierter geschlechtsangleichender Operationen

Maßnahme:
1. Die einschlägige Behandlungs-Leitlinie wird durch die medizinische Fachgesellschaft überarbeitet
2. Einleitung des Prozesses in Nordrhein-Westfalen durch Umfrage bei den Kliniken

Zuständigkeit:
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Stand:
In der Umsetzung

Und auf S. 49 weiter:

"Die Landesregierung hat erste Kontakte zu Vertretungen der nordrhein-westfälischen Selbsthilfe, zu wissenschaftlichen und medizinischen Einrichtungen geknüpft, um die Handlungsoptionen im eigenen Land zu nutzen. Sie wird sich auch auf Bundesebene für eine Verbesserung der Lebenssituation von Intersexuellen einsetzen."

Meine 2 Cent: Leider sind unreflektierte Ausdrücke aus der TäterInnensprache wie "nicht indizierte geschlechtsangleichende Operationen" und "prophylaktisches Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern" auch hier alles andere als zielführend, solange dabei nirgends klargestellt wird, dass damit ALLE kosmetischen Eingriffe an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen gemeint sind, die nicht aus strikt medizinischer Notwendigkeit erfolgen, sondern mit sog. "psychosozialer Indikation" (z.B. "Mädchen bekommen durch eine 'zu grosse' Klitoris psychische Probleme", "Frauen mit Hoden im Bauchraum müssen diese entfernt werden", "ein Junge muss im Stehen pinkeln können" usw. usf.).

Wie insbesondere die diesbezüglichen Ausflüchte und Verbiegungen des Deutschen Ethikrates klarmachten, wird die unreflektierte Verwendung solcher Ausdrücke im Gegenteil noch dazu benutzt, die allermeisten verstümmelnden GenitalOPS an Kindern nicht etwa zu "vermeiden", sondern vielmehr noch zu rechtfertigen und zu perpetuieren.

Bekanntlich befinden sich unter den "wissenschaftlichen und medizinischen Einrichtungen" in Nordrhein-Westfalen gleich mehrere besonders üble GenitalabschneiderInnen-Hochburgen (z.B. in Krefeld und Essen).

Und mit den seit Jahren offensichtlich unbeirrbaren Verstümmlerinnen Susanne Krege (Krefeld) und Annette Richter-Unruh (Bochum) sind gleich 2 prominente NRW-Medizynerinnen an der wenig Gutes versprechenden Überarbeitung der berüchtigten AWMF-Verstümmler-Leitlinie 027/022 "Störungen der Geschlechtsentwicklung" federführend beteiligt. (Die Überarbeitung zielt offensichtlich darauf ab, Betroffene nicht nur auch künftig weiterhin möglichst früh zu verstümmeln, sondern Unzufriedene obendrein noch zusätzlich zu zwangspsychiatrisieren – seit längerem ein Steckenpferd sowohl von Krege wie auch Richter-Unruh.)

Mal schauen, wie weit TäterInnen in Nordrhein-Westfalen sich von diesem Aktionsplan werden beindrucken lassen – und ob im beabsichtigten Sinne ...

Fortsetzung folgt ...

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"

Tuesday, November 20 2012

Intersex: Berliner Linke und Piraten wollen Mediziner "ermuntern" auf OPs an Kindern zu verzichten, fordern Verbot auf Bundesebene

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Zum heutigen Welttag der Kinderrechte nur gute Nachrichten (2):

STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

In Berlin haben Die Linke zusammen mit den Piraten mit Datum vom 14.11.2012 beim Berliner Senat einen >>> Antrag "Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2.0“ (ISV 2.0)" (Drucks. 17/0652, PDF) eingereicht, bei dem es ausnahmsweise mal nicht nur um Genderkacke und Vereinnahmung geht, sondern im Gegenteil medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen an Intersex-Kindern explizit angesprochen werden. Danke!

Einziger Wermutstropfen: Leider immer noch ohne explizite Herausstreichung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, und letztlich werden die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken immer noch nur verklausuliert und obendrein in der TäterInnensprache abgehandelt, wenn etwa lediglich von "geschlechtsangleichenden Maßnahmen" die Rede ist, aber dabei nirgends klargestellt wird, dass damit ALLE kosmetischen Eingriffe an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen gemeint sind, die nicht aus strikt medizinischer Notwendigkeit erfolgen, sondern mit sog. "psychosozialer Indikation" (z.B. "Mädchen bekommen durch eine 'zu grosse' Klitoris psychische Probleme", "Frauen mit Hoden im Bauchraum müssen diese entfernt werden", "ein Junge muss im Stehen pinkeln können" usw. usf.).

Auch dass die Berliner Charité in den letzten 18 Monaten ihr Angebot an medizinisch nicht notwendigen, verstümmelnden GenitalOPs an Kindern massiv ausgebaut hat, wird leider immer noch nicht angesprochen.

Aber immerhin heisst's etwa auf S. 3: "Insbesondere Eltern und Mediziner*innen werden dazu ermuntert, keine Operationen im frühkindlichen Alter vor der Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen durchzuführen."

Sowie auf S. 12: "Der Berliner Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass [...] d) ein Verbot geschlechtsangleichender Maßnahmen vor der Einwilligungsfähigkeit der betroffenen intersexuellen Menschen etabliert wird".

Und auf S. 16f.: "Viele Eltern sind mit der Situation überfordert, die die Geburt eines intersexuellen Kindes bedeutet. Es erscheint vielen Eltern zunächst durchaus plausibel, dass ihr Kind nicht ein Leben zwischen den Geschlechtern führen soll. Die Tragweite der frühkindlichen Operationen, der z. T. zahlreichen Folgeoperationen und der lebenslangen Hormontherapie für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder ist ihnen in der Situation kaum bewusst. Deshalb fordern inzwischen viele Expertinnen und Experten ein Verbot solcher Operationen vor der Erreichung der Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen. Berlin bekennt sich dazu undsorgt durch Aufklärungs- und Unterstützungsangebote dafür, dass die Rechte intersexueller Menschen gewahrt werden und Angehörige sowie Behörden und medizinisches Personal mit den damit verbundenen Herausforderungen souverän umzugehen in der Lage sind."

Und auf S. 40 wird nochmals bekräftigt: "Unter Sachverständigen herrscht inzwischen Einigkeit darüber, dass frühkindliche geschlechtsangleichende Operationen vor dem einwilligungsfähigen Alter eine gravierende Verletzung der Menschenrechte von Intersexuellen darstellen (vgl. hierzu auch oben, Nr. 2.). Der Berliner Senat muss sich daher auf Bundesebene dafür engagieren, dass ein Verbot solcher geschlechtsangleichender Maßnahmen eingeführt wird."

Werden wir es noch erleben, dass es mit den oben erwähnten, zentralen noch fehlenden Punkten auch in Berlin irgendwann noch was wird – oder werden (wie bisher stets) einmal mehr alle positiven Ansätze mit faulen Ausreden garniert bald wieder im Sande verlaufen?

Auf dieser Internetseite des Abgeordnetenhauses kann verfolgt werden, was mit dem Antrag weiter geschieht. Fortsetzung folgt ...

>>> Chirurgische "Genitalkorrekturen" an Kindern: Typische Diagnosen und Eingriffe 
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen in der Berliner Charité 2012
>>> Zitty 14/2013: Heute noch Intersex-Genitalverstümmelungen in der "Charité"  
>>> PD. Dr. Heiko Krude (Charité): Nicht verstümmeln "wäre eine Art von Gewalt"
>>> Prof. Dr. Ricardo Gonzalez (Charité): "Gerne noch etwas weiter experimentieren"
>>> Dr. Birgit Köhler (Charité): Verstümmeln "zum Schutz der sexuellen Integrität"
>>> Prof. Dr. Annette Grüters-Kieslich (Charité) als "Serienverstümmlerin" geoutet
>>> Prof. Claire Nihoul-Fékété (Charité): Verstümmeln "zur Verbesserung der Optik"

>>> Berliner Senat leugnet Intersex-Genitalverstümmelungen in der Charité  
>>> Berlin: Charité leugnet Intersex-Genitalverstümmelungen, verbittet sich Kritik
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen - Offener Brief an Rogate-Kloster St. Michael

Thursday, November 15 2012

"Projektion oder Solidarität? Vereinnahmung von Intersexen durch LGBTQs" - Diskussion im Café KOZ (Intersex Aktionswoche FFM)

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>>> Intersex Aktionswoche 8.-15.11.    >>> Offener Brief an Uni-Klinikum (PDF) 

 

Filmbild: Hirschfeld operiert mit Blut im GesichtMagnus Hirschfeld, Zwitterverstümmler "für einen guten Zweck"
Darstellung nach Rosa von Praunheim: "Der Einstein des Sex"  >>> Quelle

STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

Do 15.11.2012 18h - Vortrag + Diskussion im Cafe KOZ
Mertonstrasse 26-28, Unicampus Bockenheim.
Das KOZ befindet sich im Erdgeschoß des Studierendenhauses.

“Dass sich gerade [Transsexuelle sowie Lesben und Schwule] dieses Themas annehmen, liegt an einem Überschuss von Projektion. Sie sehen nicht, dass ihre Problematik, d. h. die Problematik von Coming-out und gesellschaftlicher Anerkennung, nicht die von Hermaphroditen ist. Sie sehen nicht, dass die ungefragte Adoption von Hermaphroditen durch die Lesben-, Schwulen- und Trans[*]bewegung einer Überrumpelung und Kolonialisierung gleichkommt und moralisch unzulässig ist, weil sie das eigentliche Anliegen von Menschen mit medizinischer Gewalterfahrung überdeckt.” (Georg Klauda, 2002)

Vermehrt Beachtung finden Intersexe vor allem bei Gruppierungen, die das Zweigeschlechtersystem in Frage stellen, so u.a. seit dem 19. Jahrhundert bei Schwulenbewegungen sowie seit 50 Jahren bei feministischen Frauenbewegungen. Diese richten jedoch ihren Blick in der Regel nicht auf die realen, genitalverstümmelten Zwitterkörper, sondern auf ein fiktives Ideal, das ihre eigenen Wunschvorstellungen verkörpert. Dabei setzen sie unhinterfragt voraus, dass alle Zwitter auf Grund ihrer quasi körpergewordenen Aufhebung des Zweigeschlechtersystems ihre Ziele teilen würden, oder adoptieren sie gleich ungefragt als eine Unterabteilung ihrer eigenen Gruppe. Wo sie die Leiden der Zwitter überhaupt behandeln, propagieren sie als Heilmittel wiederum einzig ihr eigenes Anliegen, z.B. die Abschaffung der Geschlechter oder Kampf gegen sexuelle Diskriminierung.

Die meisten Zwitter jedoch verorten sich selbst, ihre Körper, ihr Schicksal, ihr Leiden und ihren Kampf in radikal anderen Diskursen. Sie erleben und verstehen sich als Opfer medizinischer Gewalt, die sie als Menschenrechtsverletzung und Folter erfahren. Den Zwangsoperierten geht es nicht um Identitätspolitiken und Gender-Theorien, ihnen geht es um elementarste, ihnen immer noch vorenthaltene Grundrechte, namentlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.

Seit Beginn der Zwitterbewegungen in den 1990ern ist deshalb die Behinderung ihres Befreiungskampfes durch Vereinnahmungen dritter Interessengruppen immer wieder ein Thema, und ein weiterer Kritikpunkt die historische Verflechtung und gegenseitige Befruchtung der Diskurse zur Befreiung von LGBT mit den Rechtfertigungs-Diskursen der Zwitter-VerstümmlerInnen.

Der Vortrag will die 150-jährige Geschichte der vereinnahmenden Blicke auf Zwitter durch LGBT aufzeigen und in einer anschließenden Diskussion Möglichkeiten zu praktischer Solidarität einfordern.

Markus Bauer ist Kampagnenverantwortlicher bei Zwischengeschlecht.org und Redakteur des Weblogs Zwischengeschlecht.info. Daniela Truffer ist Gründungsmitglied von Zwischengeschlecht.org und selber Betroffene von kosmetischen Genitaloperationen im Kindesalter.

Nachtrag: Auf Wunsch neu auf Zwischengeschlecht.org unter >>> Downloads:

FOLIEN zur Diskussion: "PROJEKTION ODER SOLIDARITÄT? VEREINNAHMUNG VON INTERSEXEN DURCH LGBTQ", Frankfurt 15.11.2012

>>> Download Folien (PDF, 2.1 MB)

© Zwischengeschlecht.org; keine Weitergabe und keine Benutzung von Bildmaterial ohne vorherige Genehmigung!

>>> Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung 
>>>
Die Rede von der "psychischen Intersexualität" 
>>>
"Theoretisch intersexuell" - Joke Janssen, 2006/2008 
>>>
Instrumentalisierung von Zwittern: Kritik aus 2002 (Georg Klauda)  

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"

Wednesday, November 14 2012

LIVEBLOG Senatssitzung zu kosmetischen Genitaloperationen an der Goethe-Universität FFM, 14.11.12 ab 14h

Friedliche Aktion + Offener Brief (PDF) Uniklinikum Frankfurt, 11.11.2012

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1) Zwischengeschlecht.org on Facebook

Im Rahmen der Intersex Aktionswoche in FFM wurde für die heutige Senatssitzung ein Antrag auf Aufarbeitung kosmetischer Genital-OPs in der Lehre der Goethe-Uni und in ihren Kliniken eingereicht (>>> Antrag als PDF (202 kb).
Dieser Blog berichtet live aus der Senatssitzung!

19:22  Der AstA wird heute noch eine >>> Pressemitteilung rauslassen. Weiter steht morgen vor der Diskussionsveranstaltung im KOZ ein Interviewtermin mit einer überregionalen Zeitung an.

18:09  Nach Gesprächen mit den StudierendenvertreterInnen und aufgeschlossenen Senatsmitgliedern zeichnet sich trotzdem ab, dass das Ansinnen der Medizyner, jegliche Diskussion innerhalb der Uni zum Thema zu verunmöglichen, bei der sie nicht die absolute Hoheit haben, nicht von Dauer sein wird.

17:36  Der Antrag auf eine Kommission "Intersex", die Richtlinien zum Umgang erarbeiten und insbesondere auch Betroffene anhören soll, wird abgelehnt. Der von einem Senatsmitglied eingebrachte Alternativantrag, das Ganze im Sinne der Medizyner an ihre "Experten-Ethikkommission" zu überweisen, zum Glück wegen zu vieler Enthaltungen ebenfalls. Das hätte ihnen so gepasst ... Mit formalen Winkelzügen blocken die Medizyner im Weiteren ab, dass über die Resolution auf Aufarbeitung der historischen und gegenwärtigen Praxis überhaupt erst abgestimmt werden kann ... Offensichtlich fürchten sie, dass unappetitliche Details wie z.B. Klitorisamputationen öffentlich bekannt werden könnten. Damit herrschen wenigstens klare Verhältnisse.

17:32  Der Seantor aus der Medizynischen Fakultät Ulrich Brandt fegt eine weitere Debatte über den studentischen Antrag mit einem Ordnungsantrag vom Tisch mit der Begründung, hier seien die betreffenden Medizyner die Experten, weshalb die Medizynethische Kommission allein kompetent sei, ausserdem würden in Frankfurt keinerlei medizinisch nicht notwendige Eingriffe durchgeführt, das habe ihm der Leiter der Kinderchirurgie, Prof. Rolle, persönlich bestätigt. Deshalb sollen an der heutigen Sitzung Betroffene und Betroffenenvertreter_innen gar nicht erst angehört werden. Wen wundert's ...

17:17  TOP 11a steht an, der studentische Senator Dirk Reheis bringt den Antrag ein.

16:44  Das Interview ist vorbei, die Sitzung steht aktuell bei TOP 9.

16:06  Die Sitzung zieht sich immer noch hin, wir werden aber gegen 16:30 schon mal ein Interview machen mit Radio X, dem unabhängigen Stadtradio (mit Online-Stream hier).

15:29  Aktuell wird TOP 4 behandelt, es schaut nicht aus, als käme unser TOP 11a vor 17 oder gar 18h.

14:20  Die Sitzung ist eröffnet. Der Präsident schlägt Zustimmung für Zusatzpunkt der Tagesordnung vor. Keine Gegenstimmen, der Antrag wird heute beraten! Er ist TOP 11a, es kann also noch etwas dauern, bis es soweit ist.

14:09  Die Senatsmitglieder treffen ein. Wegen eines Formfehlers ist der Antrag (noch) nicht auf der Tagesordnung, es wird jedoch bei Sitzungsbeginn einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung geben.

>>> Aktionswoche FFM  >>> Senats-Antrag (PDF)  >>> Offener Brief Uni-Klinik (PDF) 

Sunday, November 11 2012

Intersex-Aktionswoche Frankfurt am Main 8.-15. November

Friedliche Aktion + Offener Brief (PDF) Uniklinikum Frankfurt, 11.11.2012

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>>> Offener Brief an Uni-Klinikum     >>> Flyer mit allen Terminen     >>> Demo-Flugi 

Menschenrechte auch für Zwitter!

Zwischengeschlecht.org on Facebook Info + Aktionen zur Aufarbeitung von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität und ihren Kliniken, in Zusammenarbeit mit dem autonomen Schwulenreferat (Frankfurter SchWule), dem autonomen FrauenLesbenreferat (AFLR), dem AStA und anderen Hochschulgruppen der Goethe-Universität:

 

    Do 8.11. 20h: Info Intersex @ Queerer Barabend, mit Film "Das verordnete Geschlecht"
    So 11.11. 12h-15h: Friedlicher Protest + Offener Brief, Universitätsklinikum Frankfurt,
    Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main, beim Haupteingang
    Mo 12.11. 18h: Vortrag “Intersex-Genitalverstümmelungen – Geschichte und Gegenwart”,
    mit Markus Bauer und Daniela Truffer (Zwischengeschlecht.org), Queere Ringvorlesung,
    Afe-Turm im 29 OG, Raum 2901
    Mi 14.11. 14h: Senatsantrag zum gegenwärtigen und historischen Umgang mit Intersex
    an der JWGU und ihren Kliniken.   >>> Bericht LIVE aus dem Senat    >>> Antrag (PDF)
    >>> Pressemitteilung des AStA zur Senatssitzung
    Do 15.11. 18h: Diskussionsveranstaltung
    “Projektion oder Solidarität? Vereinnahmung von Intersexen durch LGBTQs”
    Cafe KOZ, Mertonstrasse 26-28, Unicampus Bockenheim

 

Helft mit, die TäterInnen daran zu erinnern, dass wehrlose Kinder zu verstümmeln NICHT OK ist!

Unabhängig von der Aktionswoche gab es weiter eine >>> Anfrage der "Mediziner_innen für Menschenrechte" (PDF) an die Medizinische Fakultät der JWGU und die Leitung des Universitätsklinikums.

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen
>>> 16.04.2012: Senat der Philipps-Universität Marburg beschliesst Aufarbeitung
>>> 06.06.2012: Senat der JLU Gießen regt einstimmig historische Aufarbeitung an  

Friday, November 9 2012

LIVEBLOG: Pressekonferenz zur Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!»Aktion von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)

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>>> NEK-CNE Stellungnahme Nr. 20/2012 online als PDF (Deutsch, 206 kb)
        >>> Français (PDF)    >>> Italiano (PDF)    >>> English (PDF) 

>>> Statement zur Stellungnahme von Daniela Truffer / Zwischengeschlecht.org

Es ist soweit! Heute wird an einer Medienkonferenz die Intersex-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) der Öffentlichkeit vorgestellt, inkl. einem Beitrag von Daniela "Nella" Truffer / Zwischengeschlecht.org.

Dieser Blog berichtete live von der Pressekonferenz: 

12:54  Inzwischen ist auch die Abschlussfragerunde überstanden, für die ich wiederum unterbrechen musste, irgendwo habe ich noch ein paar Notizen dazu, die ich hoffentlich bald nachtragen kann. Katrin Zehnder und Michael Groneberg haben uns versprochen, ihre gelungenen Beiträge zuzusenden (mittlerweile unten verlinkt - Danke!). Jetzt geht der Apero hier zu Ende und wir müssen weiter, Nella hat noch ein weiteres Interview ob mit TeleBärn. Update zur Medienberichterstattung in Vorbereitung.

11:36  Kathrin Zehnder, ebenfalls Mitherausgeberin und -autorin des Buches "Intersex – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?", sowie der Dissertation "Zwitter beim Namen nennen", begrüsst die Stellungnahme als "in den Überlegungen insgesamt äusserst progressiv und vorbildlich". Es handle sich mehr um ein gesellschaftliches als um ein medizinisches Problem. Erwähnt als weiteres Problem bei Schadenersatzklagen fehlende "nicht auffindbare" Akten. Es brauche keinen eigenen Straftatbestand, sondern Anerkennung der Strafbarkeit aufgrund bestehender Gesetze. Ein weiteres Problem bei Forschungen: es muss sichergestellt werden, dass Betroffene nicht retraumatisiert werden.
>>> Langversion von Karin Zehnders Beitrags als PDF (85 kb)

11:23  Michael Groneberg, Mitherausgeber und -autor des Buches "Intersex – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?", lobt die Stellungnahme als "sehr gut argumentiert, eine Klarheit, die man selten findet", Trotz der Kürze sei sie sehr detailliert. "Wenn die Eltern nicht gut informiert sind oder eigeninteressen haben, muss das Gesetz das Kind schützen." Trotz OPs blieben die Problematik, wie das Kind erzogen werden soll. Ein 3. Geschlecht könne diskriminierend sein, erleichterte Änderung des Geschlechtseintrages wie vorgeschlagen sei gut. Statt interdisziplinäre Teams befürwortet er transdisziplinäre, betroffene Erwachsene sollen auch dazu gehören.
>>> Deutsche Version von Michael Gronebergs Beitrag (PDF, 103 kb)

 

10:57  Ich muss bald mit Nella aufs Podium, kann deshalb vorerst nicht mehr berichten. Nellas Statement könnt ihr hier nachlesen.

10:45  Die Fragerunde ist eröffnet. Als erstes gibt Jean Martin Auskunft zur Häufigkeit. Er sagt, die in der Stellungnahme genannte Inzidenz ergebe 20-30 Fälle jährlich, da seien aber wohl die "leichten Fälle" nicht alle mit drin. Yes!

 

10:30  Jean Martin referiert die rechtsethischen Empfehlungen, beginnend mit der Feststellung, dass der Verfassungsgrundsatz, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf, auch für Menschen gilt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. Und kommt nun zur entscheidenden Empfehlung 12. "Die Haftungsfolgen von rechtswidrigen Eingriffen im Kindesalter sowie in diesem Zusammenhang die Verjährungsfristen sollten juristisch überprüft werden. Strafrechtliche Fragen, wie die Anwendbarkeit der Körperverletzungsdelikte, Art. 122f. StGB, sowie des Verbots der Genitalverstümmelung, Art. 124 StGB, sind zu untersuchen." Weiter kritisiert er "paternalistische" und "autoritäre" Entscheidungen über die betroffenen Kinder.

10:17  Judit Pòk, Gynäkologin am Unispital Zürich und Mitglied der Ethikkommission, erläutert die medizinethischen Empfehlungen und benutzt gleich zu Beginn alle zentralen Begiffe wie Kindeswohl, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, nicht lebensnotwendige Eingriffe aufschieben, kostenfreie, kontinuierliche psychosoziale Begleitung für die Eltern und die ganze Familie ... 

10:09  Da die Stellungnahme nun offiziell aufliegt und die Sperrfrist abgelaufen ist, kann ich endlich die Katze aus dem Sack lassen: Was die NEK-CNE abgeliefert hat, ist der Hammer! Wie Nella der Kommission in ihrer Statement ein Kränzlein winden wird, wurden die Bteroffenen endlich einmal ernst genommen und es wurde pragmatisch und praktisch auf ihre Bedürfnisse eingegangen.
>>> Die Stellungnahme online als PDF (206 kb) 

10:03  Es geht los. Jean Martin macht die Einführung, Otfried Höffe ist krank.

09:49  Es sind u.a. MedienvertreterInnen hier, die Berichte angekündigt haben: SF Tagesschau 12:45h, SF Tagesschau 19:30h, Radio DRS Rendezvous, sda-agenturmeldung, Tages-Anzeiger, blick.ch / Blick am Abend, Keystone/AWP Video (20min.ch, tagesanzeiger.ch, baslerzeitung.ch, blick.ch etc.).

09:36  Hier schon mal das Programm der heutigen NEK-CNE Medienkonferenz:

10.00 Uhr  Begrüssung und Einführung: Prof. Otfried Höffe Präsident NEK-CNE
10.15 Uhr  Medizinethische Empfehlungen: Dr. Judit Pòk Mitglied NEK-CNE
10.30 Uhr  Rechtsethische Empfehlungen: PD Dr. Jean Martin Mitglied NEK-CNE
10.45 Uhr  Fragerunde  Moderation: Susanne Brauer, PhD
11.05 Uhr  Kommentar aus Sicht einer Betroffenen: Daniela Truffer Zwischengeschlecht.org
11.15 Uhr  Kommentar aus Sicht aus der Philosophie: PD Dr. Michael Groneberg Université de Fribourg
11.25 Uhr  Kommentar aus Sicht aus der Soziologie: Dr. Kathrin Zehnder Universität Zürich
11.35 Uhr  Fragen und Diskussion Moderation: Susanne Brauer, PhD

>>> Einladung Medienkonferenz NEK-CNE (PDF, 84 kb)

>>> Intersex-Anhörungen Nationale Ethikkommission (NEK-CEK) 2011-2012 
>>> Redebeitrag von Daniela Truffer zur NEK-Anhörung vom 15.12.11
>>> Schriftliche Stellungnahme von Zwischengeschlecht.org (PDF, 460 kb)

Daniela Truffer (Zwischengeschlecht.org) zur Intersex-Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE, Bern 9.11.12

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>>> NEK-CNE Stellungnahme Nr. 20/2012 online als PDF (Deutsch, 206 kb)
        >>> Français (PDF)    >>> Italiano (PDF)    >>> English (PDF)

Redebeitrag von Daniela "Nella" Truffer an der NEK-CNE Medienkonferenz:  

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Mitzwitter, verehrte Anwesende

Im Namen der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen möchte ich der Nationalen Ethikkommission danken, für die nun vorliegende Stellungnahme und auch dafür, dass ich hier dazu etwas sagen darf.

Ich finde die Stellungnahme sehr gut, sie ist pragmatisch, konkret und orientiert sich an den praktischen Problemen und Bedürfnissen der Betroffenen. Es ist das allererste Mal, dass eine offizielle Stelle die Betroffenen ernst nimmt, auf ihre Anliegen hörte und sie in konkrete Empfehlungen umsetzte. Dies ist für uns ein grosser Tag und ein ganz wichtiger erster Schritt in eine bessere Zukunft.

Der Ball liegt jetzt bei der Politik, entsprechende juristische und versicherungstechnische Rahmenbedingungen zu schaffen. Und bei den ärztlichen Gesellschaften und den Spitälern, ein entsprechendes Behandlungsangebot auf die Beine zu stellen.

Auf ein paar Punkte der Stellungnahme möchte ich genauer eingehen:

Aus Sicht der Betroffenen ist es zentral, dass rechtliche Rahmenbedingungen definiert werden, um endlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung auch für Kinder mit „atypischen“ körperlichen Geschlechtsmerkmalen durchzusetzen.

Betroffene Kinder sind keine Gegenstände, mit denen Ärzte oder auch Eltern nach Gutdünken verfahren dürfen. Es kann nicht sein, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe an gesunden Kindergenitalien zu Recht strafbar und explizit verboten sind, wenn es sich dabei um "afrikanische Bräuche" handelt, aber andererseits praktisch dieselben Eingriffe in der westlichen Medizin toleriert werden als das gute Recht von Behandlern und Eltern.

Der Staat hat den betroffenen Kindern gegenüber eine Schutzpflicht, und offensichtlich geht es ohne verbindliche rechtliche Regelungen leider nicht.

Wie viele Betroffene habe ich lange gedacht, wenn wir den Ärzten nur erklären könnten, was sie anrichten, würde sich alles bald ändern. Wie die mittlerweile 20-jährige Geschichte solcher Bestrebungen zeigt, und wie ich selber seit 10 Jahren im Kontakt mit oft vornehm gesagt beratungsresistenten Medizinern wieder und wieder erfahren musste, ist das leider eine Illusion.

Deshalb braucht es nun von Seiten des Gesetzgebers endlich deutliche Signale straf- und haftungsrechtlicher Natur, wie das auch die Stellungnahme anregt. Zentral ist dabei weiter die ebenfalls angesprochene Frage der Verjährungsfristen. Wie bei sexualisierter Gewalt an Kindern kann es auch bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an Kindergenitalien nicht sein, dass alles längst verjährt ist, bevor Betroffene überhaupt die Möglichkeit haben, eine juristische Beurteilung zu verlangen.

Damit ist es natürlich noch nicht getan. Sondern es muss, wie das die Ethikkommission empfiehlt, flankierend auch den Eltern in erster Linie und von Anfang an ein spezialisiertes psychosoziales Begleitungsangebot offenstehen, sowie unbedingt auch Zugang zu Selbsthilfegruppen.

Kurz, es bräuchte eine echte interdisziplinäre Betreuung für Eltern und Betroffene, die diesen Namen auch verdient, und bei der nicht mehr länger Chirurgen und Endokrinologen das Sagen haben und psychosoziale Unterstützung höchstens als Zugabe erhältlich ist, sofern Eltern zuerst in kosmetische Operationen einwilligen.

Leider ist das aktuell in der Schweiz bisher noch nirgends der Fall, auch aus versicherungstechnischen Gründen. Deshalb sind die in der Stellungnahme vorgeschlagenen versicherungsrechtlichen Anpassungen so wichtig, ebenso, dass Angebote nicht wie die bisher vorhandenen bei der IV im 20. Lebensjahr einer Altersguillotine unterliegen, wodurch Eltern und Betroffene zusätzlich unter Druck gesetzt werden.

Und dies muss auch für den Fall gelten, wenn erwachsene Betroffene sich selbstbestimmt und informiert für kosmetische Eingriffe entscheiden. Es kann nicht sein, dass Betroffene dann gezwungen werden, sich versicherungstechnisch als Transsexuelle auszugeben.

Ebenso wenig kann es sein, dass Betroffene sich zivilrechtlich als Transsexuelle ausgeben müssen, wenn der ihnen zugeschriebene Geschlechtseintrag nicht ihrem Empfinden entspricht. Wir begrüssen ausdrücklich die diesbezüglichen pragmatischen und sachbezogenen Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission.

Die Stellungnahme unterstreicht zu Recht die fehlende Evidenz der bisherigen Behandlungen und regt repräsentative Langzeitstudien an, wie sie auch von Betroffenenorganisationen gefordert werden.

Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht, dass sichergestellt wird, dass dabei nicht einfach auf unsere Kosten und über unsere Köpfe hinweg weiter an uns herumexperimentiert wird. Leider lehren uns Erfahrungen der letzten 15 Jahre u.a. in Deutschland, dass unter dem Vorwand repräsentativer Outcomestudien letztlich primär zweifelhafte Experimente veranstaltet werden, wobei für die Betroffenen zentrale Forschungsbedürfnisse, wie sie auch die Stellungnahme formuliert, wenn überhaupt, dann höchstens am Rande eine Rolle spielen.

Betroffene fordern deshalb, in Studienplanungen angemessen miteinbezogen zu werden, und weiter, dass in erster Linie nicht die bisherigen Täter allein die Studiengelder erhalten, sondern dass auch hier psychosozial und auch soziologisch interdisziplinär vorgegangen wird.

Die 1. Empfehlung der Nationalen Ethikkommission fordert ausdrücklich, das Leid der Betroffenen gesellschaftlich anzuerkennen. Dies kann ihr nicht hoch genug angerechnet werden.

Für uns Betroffenenorganisationen gehört dazu auch eine umfassende Aufarbeitung der bisherigen und heutigen Praxis kosmetischer „Genitalkorrekturen“ an Kindern. Es  muss umfassend aufgeklärt und offengelegt werden, wie hier die ethische Selbstregulierung der Medizin, aber auch die Aufsichts- und Schutzpflicht des Staates so schmählich versagen konnten, und es müssen öffentlich Lehren daraus gezogen werden.

Wer ist sich hierzulande z.B. bewusst, dass kosmetische Klitorisamputationen an Kindern in der westlichen Medizin als „Therapie“ gegen „Hysterie“ und gegen Masturbation vor allem im 19. Jahrhundert verbreitet waren, dann aber aufgegeben wurden, während der gleiche kosmetische Eingriff als „Therapie“ gegen „vergrößerte Clitoris“ ab 1950 erst recht massiv zunahm? Wer weiss, dass solche kosmetische Klitorisamputationen in schweizer Universitäten bis in die 1970er Jahre offiziell gelehrt, und in Kinderspitälern zum Teil bis in die 1980er Jahre praktiziert wurden, und dass die Schweiz bei der weltweiten Verbreitung dieser systematischen Klitorisamputationen mit den gleichen haarsträubenden Begründungen, wie sie heute noch bei kosmetischen „Genitalkorrekturen“ üblich sind, ab 1950 eine entscheidende Rolle spielte?

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org versucht seit längerem verantwortliche Institutionen zu Aufarbeitung anzuhalten. Doch auch hier passiert offensichtlich nichts ohne vorgängigen und erheblichen öffentlichen Druck. Zum Beispiel auf unsere Anfrage um Aufarbeitung an Universität, Kinderspital und Regierungsrat Zürich vom letzten Frühling erhielten wir bis heute nicht einmal eine Antwort.

Die Nationale Ethikkommission unterstreicht zu Recht die Fragwürdigkeit, mit einer psychosozialen Indikation medizinisch nicht notwendige „Genitalkorrekturen“ an Kindern zu rechtfertigen.

Betroffene fordern schon lange, alle entsprechenden „Genitalkorrekturen“ an Kindern zu überprüfen und aufzuarbeiten, und kritisieren insbesondere die oftmalige Ausklammerung sog. „vermännlichender“ Genitaloperationen, inkl. „Hypospadiekorrekturen“. Zwischengeschlecht.org veröffentlichte in diesem Zusammenhang eine kommentierte Liste von 13 Indikationen aus der IV-Liste der Geburtsgebrechen.

Auch sonst ist es wichtig, dass bei historischen Aufarbeitungen die Betroffenen und ihre Organsiationen angemessen miteinbezogen werden.

Wie gesagt ist die vorliegende Stellungnahme ein wichtiger erster Schritt. Jetzt müssen weitere folgen.

Erfreulicherweise äussern sich auch internationale Menschenrechtsgremien zunehmend zum Thema, so z.B. letztes Jahr das UN-Komitee gegen Folter, und die WHO erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zu erzwungenen Sterilisationen, die explizit auch medizinisch nicht notwendige Behandlungen bei Intersexen berücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

>>> Stellungnahme "Intersexualität" der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Klitorisamputationen an Kindern - Aufarbeitung tut Not!" Offener Brief an Uni ZH

Sunday, November 4 2012

Bundestag: Intersex-Fachgespräch - Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) bringt Klartext

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Am 24.10.2012 fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (im Anschluss an die öffentliche Anhörung vom 25.06.2012) ein "Fachgespräch auf Berichterstatterebene zum Thema 'Empfehlungen internationaler Gremien zu den Menschenrechten intersexueller Menschen'" statt.

Als einzige Expertin war Prof. Dr. Beate Rudolf geladen, die neue Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mittlerweile ist das >>> Protokoll (PDF) dieses Fachgesprächs verfügbar – und dieses hat es in sich! Anders als ihre Vorgängerin, die sich gerne in "Geschlechtsidentitätsfragen" verlor und Intersex-Genitalverstümmelungen kaum konkret kritisierte, spricht Beate Rudolf Klartext. Danke!!

Nachfolgend einige Highlights aus ihrem Vortrag und der Fragenbeantwortung:

Die Bestimmung des Kindeswohls obliege also nicht allein Dritten, also z. B. den Eltern oder dem Staat, sondern es handele sich um eine Entscheidung, die gerade auch im Lichte der Einschätzung des Kindes getroffen werden müsse. [...] Daraus ergebe sich ihre Einschätzung, dass Operationen an Säuglingen und an Kindern, die sich noch nicht in einer verständlichen Weise ausdrücken könnten. unzulässig seien, es sei denn, es gehe um Lebensrettung. Aus der medizinischen Literatur seien ihr keine Fälle bekannt, in denen Operationen zur Lebensrettung notwendig gewesen seien. Abgesehen vom Fall der Lebensrettung seien nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention medizinische Eingriffe erst dann vorzunehmen, wenn Kinder auch an der Entscheidung wirksam mitwirken und angehört werden könnten.

In diesem Kontext sei bei der Bestimmung des Kindeswohls die Frage hervorzuheben, ob Kinder möglicherweise in der Gesellschaft diskriminiert würden, weil sie intersexuell seien. Zwar sei die Diskriminierung eine beachtenswerte Problematik, jedoch dürfe die Bekämpfung von Diskriminierung nicht durch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit erfolgen. [...] (S. 3)

Zu der vom Anti-Folter-Ausschuss geforderten Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen durch Operationen in der Vergangenheit und zu der im Zusammenhang damit geforderten Verbesserung des Rechtsschutzes wolle sie besonders darauf hinweisen, dass Betroffene berichtet hätten, sie hätten sehr spät erfahren, dass und weshalb sie als Kind operiert worden seien. Häufig seien ihnen falsche Diagnosen genannt worden. Eine Schwierigkeit bestehe in der Frage der Zugäng- lichkeit von Patientenakten und auch in der Problematik der Aufbewahrungsfristen sowie der Verjäh- rung. Dies führe zu großen Beweisschwierigkeiten, so dass man aus ihrer Sicht darüber nachdenken müsse, welche alternativen Möglichkeiten es gebe, eine wirksame Entschädigung für erlittenes Un- recht zu gewähren. Bei der Frage der Entschädigung gehe es nicht allein um Geld, sondern auch darum, dass Entschädigungszahlungen die begangene Rechtsverletzung anerkennen würden. Die Genugtuungsfunktion sei auch sonst im Zivilrecht, etwa beim Schmerzensgeld, bekannt. Bei der Frage der Entschädigung gehe es um eine im Kern menschenrechtliche Frage. [...] (S. 4)

Operationen von intersexuellen Kindern ohne wirksame Einwilligung dürften nicht stattfinden, es sei denn, es liege eine lebensbedroh- liche Situation vor. Sie halte eine Formulierung, wonach das Verbot bis zum Erreichen des Alters der Geschäftsfähigkeit bestehe, nicht für zielführend. Ihr gehe es ebenso wie den internationalen Gremien um eine schnelle Regelung, dass derartige Operationen ohne eine sog. voll informierte Einwilligung nach Maßgabe der Kinderrechtskonvention nicht stattfinden dürften. Es erscheine ihr als vorrangig, hier rechtlich klarstellend tätig zu werden. Daneben müssten Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Das Recht werde nur dann richtig angewendet und geschützt, wenn diejenigen, die Operationen vornähmen, die Eltern korrekt über die Folgen aufklärten. [...] (S. 8)

Die internationalen Gremien arbeiteten nicht mit der Unterscheidung zwischen geschlechtszuweisenden und geschlechtsangleichenden [*] Operationen. Sie stellten auf die Auswirkungen für die betroffene Person, nämlich auf die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, ab. Dies sei mit der Wahrnehmung verbunden, dass es bei intersexuellen Menschen um Menschen gehe, die man zwar als intersexuell kategorisieren könne, die man aber nicht defizitorientiert betrachte. Der Begriff Geschlechtsangleichung suggeriere aber das Vorhandensein eines Defizits. Hierbei werde unterstellt, dass ein Mensch eigentlich ein Geschlecht habe, dieses aber nicht richtig ausgeprägt sei und deshalb angeglichen werden müsse. [...] (S. 9)

[* In der Ethikratstellungnahme selbst ist die Rede von "geschlechtszuordnenden" vs. "geschlechtvereindeutigenden" OPs]

>>> Öffentl. Anhörung 25.06.2012: Schriftliche Stellungnahmen
>>>
Öffentl. Anhörung 25.06.2012: Protokoll und Video + Medienspiegel

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"

Friday, October 26 2012

9. Intersex Awareness Day 2012: UN-Menschenrechtsrat verhandelt Zwitter-Genitalverstümmelungen + zig weitere Termine

Foto: Friedlicher Intersex Protest zum UPR #14, Genf 29.10.2012

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Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 26. Oktober 2012:

Heute ist es genau 16 Jahre her, dass Betroffene und Unterstützer_innen zum ersten Mal gegen ignorante GenitalabschneiderInnen auf die Straße gingen (siehe Bild --> Quelle).

Seit 2004 wird der 26. Oktober weltweit als "Intersex Awareness Day" begangen, um an den Beginn des politischen Widerstandes gegen die Genitalverstümmelungen in westlichen Kinderkliniken zu erinnern.

Auch 2012 ist dieser Kampf leider noch lange nicht zu Ende. Doch wohl noch nie gab es es so viele Aktionen und Veranstaltungen zum Thema auf einmal wie dieses Jahr in den kommenden Tagen in Luxemburg, Deutschland und der Schweiz (vollständige Auflistung siehe "Aktuelles & Termine" auf Zwischengeschlecht.org).

     INHALT:
     1.  Genf, Mo 29.10. 08-10h: Friedliche Mahnwache vor der UNO
     2.  Stellungnahme Nationale Ethikkommission (NEK-CNE)
     3.  Veranstaltungen von Gleichstellungs-Fachstellen in Luxemburg, Zürich und Dresden
     4.  Intersex-Aktionswoche Frankfurt a. M. 08.-15.11. - Studierende fordern Aufarbeitung!

1.  Genf, Mo 29.10. 08-10h: Friedliche Mahnwache vor der UNO

Nächste Woche wird in Genf der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) im Rahmen des Universellen periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) der Schweiz am Montag den 29.10. von 09-12:30h und Mittwoch 31.10. von 10-11:30 Uhr zum 1. Mal über Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken beraten

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org wird zum Beginn der Überprüfung der Schweiz am Montag den 29.10. von 08-10 Uhr auf der Place des Nations (direkt gegenüber dem Sitz des Menschenrechtsrats) eine friedliche Mahnwache abhalten unter dem Motto "Stop aux mutilations génitales!".

Im Anschluss an die Überprüfung werden Daniela Truffer und Markus Bauer von Zwischengeschlecht.org am Montag 29.10. ab 12:30 am Mediencorner der NGO-Koalition anwesend sein.

Am Mittwoch den 31.10. von 10-11:30 Uhr findet die Übernahme des Berichts durch den UNHRC statt.

Konkreter Anlass zur erstmaligen Thematisierung von Intersex-Genitalverstümmelungen im Menschenrechtsrat ist ein von Zwischengeschlecht.org eingebrachter Punkt im UPR-Schattenbericht der Schweizer NGO-Koalition (S. 9):

18. Kosmetische Genitaloperationen an Kindern

Etwa jedes 1000. Kind kommt mit "uneindeutigen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt (sog. Zwitter, Hermaphroditen, Intersexe, Disorders of Sex Development DSD). Diese werden sehr häufig im Kleinkindalter aus „kosmetischen“ Gründen operiert. Betroffene klagen diese nicht eingewilligten Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit und Evidenz als massiven Verstoss gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung an.

Empfehlung
Die Schweiz wird aufgefordert, eine Kommission ins Leben zu rufen, welche sich mit den Vorwürfen der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen unvoreingenommen und fair auseinandersetzt und Vorschläge für eine Änderung der Praxis erarbeitet.

Erst im September 2012 hatte sich das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) in der Publikation "Born Free and Equal" (HR/PUB/12/06) zum ersten Mal konkret und deutlich zu "medizinisch nicht notwendigen Operationen an Intersex-Kindern" geäußert (S. 51).

2011 hatte das UN-Komitee gegen Folter (CAT) "kosmetische Operationen an den Fortpflanzungsorganen von intersexuellen Kindern" kritisiert sowie "das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen zu Rechtsschutzmöglichkeiten und Entschädigungen in solchen Fällen" (CAT/C/DEU/CO/5, S. 6-7, Abschn. 20. "Intersex people").

2009 hatte das UN-Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) dazu aufgefordert "ein besseres Verständnis für die Anliegen von Intersex-Menschen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen" (CEDAW/C/DEU/CO/6, Abschn. 4, 61, 62, 67).

2.  Stellungnahme Nationale Ethikkommission (NEK-CNE)

Im Anschluss an von Zwischengeschlecht.org initiierte Interpellationen im Nationalrat hatte der Bundesrat die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE) mit einer Stellungnahme zum Thema kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen beauftragt. Diese liegt inzwischen vor und soll in den nächsten Tagen auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Bereits im Februar 2012 hatte der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme publiziert, die ausdrücklich das den Betroffenen angetane Leid anerkennt und Entschädigungen fordert.

3.  Veranstaltungen von Gleichstellungs-Fachstellen in Luxemburg, Zürich und Dresden 26.10.-8.11.

Heute 26.10. findet in Luxemburg ein Workshop zum Thema medizinische Interventionen an Intersex-Menschen statt – die letzte Veranstaltung einer Konferenz mit insgesamt 13 Workshops und Vorträgen unter der Schirmherrschaft des Luxemburgischen Gesundheitsministers und unter Beteiligung des Luxemburgischen Zentrums für Gleichbehandlung (CET). Dabei sind heute wie auch bei früheren Terminen auch Betroffene beteiligt, u.a. von Intersexuelle Menschen e.V.

Am kommenden Di 30.10. findet in Zürich eine Diskussion statt zum Thema "Genitalverstümmelung im Spiegel von Schönheitsoperationen und Intersex-Chirurgie", veranstaltet von der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich und der Universität Zürich, mit einem Impulsreferat von Marion Hulverscheidt, die bereits 2000 in ihrer Dissertation festhielt: "In der aktuellen Debatte um die weibliche Genitalverstümmelung bei afrikanischen Ethnien wird erwähnt, dass es auch in der westlichen Welt eine Form von Genitalverstümmelung gibt, die starke Ähnlichkeit mit der Verstümmelung afrikanischer Mädchen und Frauen hat: die chirurgisch-plastische Korrektur der Genitalorgane bei Menschen mit einem nicht eindeutig zu bestimmenden Geschlecht, den Intersexuellen. Die an diesen Kindern in frühester Kindheit durchgeführten Operationen und Eingriffe wie Dilatationen einer "zu engen Vagina" wirken hochtraumatisierend auf diese Menschen." (M. Hulverscheidt: "Weibliche Genitalverstümmelung. Diskussion und Praxis der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum", 2000, S. 19)

Am Do 08.11. findet in Dresden eine weitere Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema statt, veranstaltet von der Gleichstellungsbeauftragten für Mann und Frau der Landeshauptstadt Dresden, u.a. mit Beteiligung eines Betroffenenvertreters von OII Deutschland.

4.  Intersex-Aktionswoche Frankfurt a. M. 08.-15.11. - Studierende fordern Aufarbeitung!

Die Aufarbeitung der Geschichte der systematischen Intersex-Genitalverstümmelungen ist nach wie vor ein großes Tabu – kein Wunder, wurden doch von "aufgeklärten westlichen MedizinerInnen" u.a. kosmetische Klitorisamputationen an wehrlosen Kindern bis in die 1980er-Jahre unter den abstrusesten Vorwänden propagiert, und waren insbesondere Universitäten und Universitätskliniken bei der Verbreitung und Durchsetzung der Verstümmelungen führend:

So behaupteten heute noch hoch geehrte schweizer und deutsche Pädiatrie-Koryphäen unbeirrbar, medizinisch nicht notwendige Klitorisamputationen seien "sicher gerechtfertigt" (Max Grob und Andrea Prader), und es sei "erwiesen, dass die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisenfernung nicht leidet" (Jürgen Bierich).

Auch Hinweise auf Verflechtungen zur NS-Medizin wurden und werden kategorisch geleugnet, obwohl z.B. das Wort "Intersex" auf eine auch von "Rassehygienikern" wie Fritz Lenz favorisierten Theorie zurückgeht, welche die "Aufweichung der Geschlechterunterschiede" als Folge von "Rassenvermischung" definierte (und in ihrer "völkischen" Ausprägung zusätzlich mit Geisteskrankheiten korrelierte), und der NS-Mediziner Hans Christian Naujoks bereits 1933 mit "genitalkorrigierenden" Klitorisamputationen in Verbindung mit hormonellen Fertilisierungsversuchen experimentierte.

Auf Anregung von Zwischengeschlecht.org hatten im Frühjahr 2012 Studierende der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Universität Gießen in den Uni-Senaten efolgreich Anträge auf historische Aufarbeitung kosmetischer Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen eingebracht – auch wenn bisher die praktische Umsetzung dieser Beschlüsse nach wie vor auf sich warten lässt.

Auf Initiative des Autonomen AStA-Schwulenreferats der Johann Wolfgang Goethe Universität wird nun auch in Frankfurt ein entsprechender Senats-Antrag eingebracht, umrahmt von einer Aktionswoche vom 08.-15.11. u.a. mit Infoveranstaltungen und friedlichen Aktionen.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
press_at_zwischengeschlecht.info

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Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen
>>> 16.04.2012: Senat der Philipps-Universität Marburg beschliesst Aufarbeitung
>>> 06.06.2012: Senat der JLU Gießen regt einstimmig historische Aufarbeitung an 

UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert "medizinisch nicht notwendige Operationen an Intersex-Kindern"

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Zum Auftakt des heutigen "Intersex Awareness Day" gleich mal eine gute Nachricht:

In einer englischsprachigen Publikation des Büros des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) vom September 2012  >>> "Born Free and Equal" (HR/PUB/12/06, PDF 1.7 MB) werden auf S. 51 explizit und unmissverständlich auch Intersex-Genitalverstümmelungen angesprochen (Übersetzung durch diesen Blog):

"Zusätzlich werden Intersex-Kinder, die mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, oft Diskriminierung und medizinisch nicht notwendigen Operationen unterworfen, die ohne ihre Einwilligung durchgeführt werden, oder diejenige ihrer Eltern, als Versuch, ihr körperliches Geschlecht zu korrigieren."

(Englischer Originaltext: "In addition, intersex children, who are born with atypical sex characteristics, are often subjected to discrimination and medically unnecessary surgery, performed without their informed consent, or that of their parents, in an attempt to fix their sex.")

Wow! Zwar sind von den übrigen 13 Erwähnungen von "Intersex" im Rest der Publikation wiederum 12 immer noch lediglich das obligate "mitgemeinte" Schlusslicht hinter LGBT, wenn auch wenigstes als eigenständiges ausgeschriebenes Wort statt als blosses Buchstabenanhängsel (die einzige weitere Ausnahme ist die erste Erwähnung in einer Fussnote mit der gleichen korrekten Definition wie im obigen Text). Und – wie könnte es anders sein? – auch im obigen Satz stehen die OPs immer noch erst an 2. Stelle nach "Diskriminierung", doch immerhin trifft er dann den Nagel auf den Kopf!  Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz fettes Dankeschön!

À Propos: In der Fussnote zum obigen Satz verweist das OHCHR übrigens auf die CEDAW Session #49 und damit indirekt auf einen gelungenen Schattenbericht aus Costa Rica (engl.).

(Danke auch an Anne Tamar-Mattis von der US-Zwitter-Lobbyorganisation Advocates for Informed Choice (AIC) für den Hinweis.)

>>> Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Klitorisamputationen u.a. "Genitalkorrekturen" an Kindern

Sunday, October 21 2012

Intersex-Genitalverstümmelungen: Offener Brief an das Universitätsklinikum Halle

Protest und Übergabe des Offenen Briefes an das Uiversitätsklinikum, Halle 25.09.2012

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"Weiter sind wir bestürzt über teils über Jahrzehnte zurückreichende medizinische Publikationen, welche belegen, dass auch in der ehemaligen DDR fragwürdige medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern praktiziert wurden (1). Ebenso sind erschreckende Berichte betroffener Menschen öffentlich bekannt (2) (3). Und obwohl die Opfer dieser Eingriffe zum Teil heute noch unter uns leben und an dem ihnen Angetanen leiden, ignorieren das Universitätsklinikum ebenso wie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg offenbar diesen Teil ihrer Geschichte geflissentlich, statt ihn endlich umfassend aufzuarbeiten, sich bei den Opfern öffentlich zu entschuldigen und sie – sofern noch möglich – zu entschädigen."

"Auch im von zwei Medizinern des Universitätsklinikums Halle, Sven-Olaf Höhne und Rainer Finke, herausgegebenen Fachbuch "Intersexualität bei Kindern" (7), welches zurückgeht auf ein im Universitätsklinikum abgehaltenen Symposium (8), wird die ganze Bandbreite medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern offensiv angepriesen und gerechtfertigt."

>>> Flugblatt zur Aktion (PDF)  >>> Beitrag Radio Corax  >>> Alle Aktionen 19.-30.9.
>>>
Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen

Nachfolgend der ganze Offene Brief im Wortlaut:        >>> Der Offene Brief als PDF

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Saturday, September 29 2012

Intersex-Protest: Offener Brief an Verstümmler-Kongress "DGU 2012"

>>> Radio Mephisto  >>> Offener Brief Uniklinik Leipzig   >>> Open Letter "ESPU 2012"

Protest und Übergabe des Offenen Briefes an die "DGU 2012", Leipzig 28.09.2012

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"Auch am diesjährigen 64. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) sind menschenrechtliche, juristische und ethische Fragestellungen zu kosmetischen Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen bezeichnenderweise einmal mehr kein Thema; einzig betreffend Zirkumzision werden auch "juristische Aspekte" behandelt.

Demgegenüber werden weiterhin kosmetische Eingriffe an Kindern propagiert.

Erwachsene Betroffene von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Korrektureingriffen im Kindesalter verurteilen diese seit Jahrzehnten öffentlich.

Trotzdem ignorieren die DGU wie auch ihre Mitglieder sowie die beteiligten Universitäten und Kinderkliniken diese Klagen geflissentlich, statt diesen Teil ihrer Geschichte endlich umfassend aufzuarbeiten, sich bei den Opfern öffentlich zu entschuldigen und sie – sofern noch möglich – zu entschädigen, wie dies bekanntlich unter anderem auch vom Deutschen Ethikrat (5) und vom UN-Komitee gegen Folter (6) gefordert wird.

Der Deutsche Ethikrat betonte zudem den Vorrang des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und des Rechts auf eine offene Zukunft der Betroffenen (21), und forderte dazu auf, die Verjährung auszusetzen analog den bereits bestehenden Gesetzen betreffend sexualisierte Gewalt an Kindern und Schutzbefohlenen. (23)"

>>> Beitrag Radio Mephisto   >>> Offener Brief Unikinderklinik Leipzig   >>> Info-Flyer
>>>
Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen

Nachfolgend der ganze Offene Brief im Wortlaut:         >>> Der Offene Brief als PDF 

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Thursday, September 27 2012

Intersex-Protest: Offener Brief an Universitätsklinik Leipzig, 21.9.12

>>> PROTESTE 2014: Leipzig Fr 7. - Sa 8.11. + Jena So 9.11.   >>> Unterschreiben!
>>> Kreuzer    >>> Radio Mephisto    >>> Info-Flyer
    >>> Proteste Leipzig 2012

Protest und Übergabe des Offenen Briefes an die Universitätskinderklinik Leipzig, 21.09.2012

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Intersex: STOP Genitalverstümmelung in Kinderkliniken!

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"Auf der Homepage der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie wird nach wie vor das gesamte Sortiment medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen öffentlich feilgeboten."

"Erwachsene, die als Kinder kosmetischen Genitaloperationen unterzogen wurden, beklagen seit den 1990er-Jahren öffentlich die "Zerstörung des sexuellen Empfindens" und der "körperlichen Unversehrtheit" durch diese Eingriffe, welche sie als "Genitalverstümmelung" erfahren."

"Wir betroffene Menschen bitten Sie deshalb [...] fragwürdige Praktiken an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen zu überprüfen, und [...] eine umfassende und verantwortungsvolle Aufarbeitung der Vergangenheit in Angriff zu nehmen [...]."

Nachfolgend der ganze Offene Brief im Wortlaut:          >>> Der Offene Brief als PDF

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Friday, September 21 2012

Intersex-Proteste + Offene Briefe "ESPE 2012" und Universitäts-Kinderklinik Leipzig, 21.9.12

Interview im Leipziger Kulturmagazin "Kreuzer" (PDF)

>>> Offener Brief an Uni-Kinderklinik Leipzig    >>> Offener Brief an ESPE 2012 (En)
>>>
Radio Mephisto    >>> Kreuzer    >>> Abmahnungen    >>> Volkszeitung    >>> SWR
>>> "Verunglimpfende Briefe", "lügnerische Unterstellungen" – Antwort Uniklinik + ESPE

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Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 21.09.2012:

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Heute wird die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org zum 2. Mal in Folge friedlich vor dem Congress Center Leipzig protestieren, dem Austragungsort des 51. Jahreskongresses der Europäischen Endokrinologenvereinigung "ESPE 2012", und den Verantwortlichen einen >>> Offenen Brief (englisch) überreichen.

Darin wird aus Sicht von Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen kritisiert, dass solche medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an Kindern offenbar an der "ESPE 2012" unter der Bezeichnung "Disorders of Sex Development DSD" ("Störungen der Geschlechtsentwicklung") immer noch unreflektiert propagiert werden – obwohl namhafte Menschenrechtsorganisationen wie auch das UN-Komitee gegen Folter solche Eingriffe längst als schwere Menschenrechtsverletzungen verurteilen.

Weiter wird daran erinnert, dass die 50-jährige Geschichte der ESPE zugleich die unaufgearbeitete Geschichte der systematischen Ausweitung der Intersex-Genitalverstümmelungen in Europa ist, und dass namhafte Gründungsmitglieder der ESPE dabei eine verhängnisvolle Rolle spielten. So lieferte etwa Andrea Prader, der Namensgeber des morgen Samstag an der "ESPE 2012" verliehenen "Andrea Prader Preis 2012", mit seinen "Prader Stufen" ein bis heute gebräuchliches Referenzwerkzeug für medizinisch nicht notwendige Klitorisamputationen und sog. "Klitorisreduktionen". Und Jürgen Bierich (dem die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie ihrerseits jährlich einen Preis widmet) verfocht kosmetische Klitorisamputationen an Kindern jahrzehntelang unbeirrbar mit der Behauptung, es sei wissenschaftlich erwiesen, "die Orgasmusfähigkeit leidet unter der Klitorisentfernung nicht". Es würde der ESPE gut anstehen, ihre Geschichte endlich fair und offen aufzuarbeiten.

Ein weiterer friedlicher Protest findet heute ab 11:00 Uhr vor der Universitätskinderklinik Leipzig statt. Diese bietet auf ihrer Homepage nach wie vor das gesamte Sortiment medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen öffentlich feil – obwohl Überlebende solche Eingriffe seit 20 Jahren als zerstörerisch für die sexuelle Empfindsamkeit und als Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit kritisieren und verurteilen. Auch den Verantwortlichen der Universitätskinderklinik (deren Direktor zugleich als Tagungspräsident der "ESPE 2012" fungiert) wird Zwischengeschlecht.org einen >>> Offenen Brief überreichen.

Intersex Protest #2 + Open Letter vs. '51 Annual Meeting of ESPE', Leipzig 21.09.2012

>>> Offener Brief Uni-Kinderklinik Leipzig    >>> Offener Brief ESPE 2012 Leipzig (En)
>>>
Kreuzer    >>> Radio Mephisto    >>> Abmahnungen    >>> Volkszeitung    >>> SWR
>>> "Verunglimpfende Briefe", "lügnerische Unterstellungen" – Antwort Uniklinik + ESPE 

>>> Info + Proteste LEIPZIG-DRESDEN-HALLE 19.-30.09.2012  >>> Info-Flyer (PDF)
>>>
Genitalverstümmelungen in KInderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"

Bild: 1. friedlicher Protest gegen "ESPE 2012"-GenitalabschneiderInnen, Leipzig 20.9.12

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