Monday, January 11 2016

2016 > Schweiz > IGM-Verbot in beiden Kammern auf Traktandenliste - 2017: 2x abgelehnt

Bern 10.12.2015: Friedlicher Intersex-Protest + Offener Brief zum Tag der Menschenrechte

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Weihnachtsgeschenk für die Intersex-Bewegung aus Bern! Wie uns das Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen kurz vor den Festtagen mitteilte, wird unser Offener Brief “Intersex-Genitalverstümmelungen endlich verbieten!”, den wir am internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember vor dem Bundeshaus zusammen mit einem Flugblatt mit Hintergrundinfos (PDF – ab S. 2: TRIGGERWARNUNG!!!) an ParlamentarierInnen und PassantInnen verteilten, sowie persönlich oder per Post allen Mitgliedern des Bundesrates (= Schweizer Regierung), der Präsidentin des Nationalrates (= große Kammer), dem Präsidenten des Ständerates (= kleine Kammer) und allen Fraktionen und Jugendorganisationen der Parteien, sowie per E-Mail allen ParlamentarierInnen zukommen liessen, von den beiden Räten als Petition weiterbehandelt, und wurde dazu an die beiden zuständigen Rechtskommissionen weitergeleitet.

Damit ist die Hauptforderung der Intersex-Bewegung nach gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beendigung von IGM-Praktiken als wirksamen Schutz für alle Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, wie sie seit 2012 auch von der Schweizerischen Nationalen Ethikkommission NEK-CNE offiziell unterstützt wird, endlich offiziell in den beiden Kammern angekommen und muss nun dort diskutiert werden. Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön!

Wie das Sekretariat der Rechtskommissionen weiter mitteilte, wird das öffentliche parlamentarische Verfahren "erfahrungsgemäss einige Zeit" in Anspruch nehmen – die Zwischengeschlecht.org nutzen will, um mit verschiedenen Mitteln Regierung, Parlament und nicht zuletzt auch die Öffentlichkeit weiterhin auf das andauernde Unrecht der Intersex-Genitalverstümmelungen aufmerksam zu machen. Bereits kam es diesbezüglich zu ersten persönlichen Kontakten mit ParlamentarierInnen, und am 9. Februar wird die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich zum Thema einen öffentlichen Vortrag mit Diskussion veranstalten (mehr dazu in Kürze).

Zusätzlich zu den im Offenen Brief erwähnten, bereits erfolgten UN-Rügen an die Schweiz durch den Kinderrechtsausschuss (CRC) und den Ausschuss gegen Folter (CAT) untersucht aktuell der Menschenrechtsausschuss (HRCttee) IGM-Praktiken in der Schweiz; zudem stehen in naher Zukunft weitere Staatenprüfungen der Schweiz u.a. durch den Frauenrechtsausschuss (CEDAW) an.

Nachfolgend der weitere Verlauf in den beiden Räten:

Chronologie 2015-2017

22.12.205: Antwort des Sekretariats der Rechtskommissionen, der Offener Brief wird in beiden Räten als Petition an die Hand genommen (vergrössern / PDF --> S. 2):

03.03.2016: Die "Petition" ist nun viersprachig (Deutsch | Français | Italiano | English) unter der offiziellen Geschäftsnummer 15.2043 in der Parlamentsdatenbank eingetragen:

2017: Petition in beiden Kammern abgelehnt

06.01.2017: Die  Rechtskommission des Ständerates (RK-S) empfielt die Petition einstimmig zur Ablehnung, unter Bezugnahme auf die tatsachenwidrigen Behauptungen des Bundesrates, wonach IGM ausschliesslich "[i]n der Vergangenheit" stattfand und die NEK-CNE-Empfehlungen "bereits umgesetzt [sind] oder [...] sich in Umsetzung [befinden]".
>>> Kommissionsbericht RK-S (PDF)

16.03.2017:  Der Ständerat folgt der Empfehlung der RK-S und lehnt die Petition ab.
>>> Amtliches Bulletin

26.04.2017: Die Rechtskommissionen des Nationalrates (RK-N) empfielt die Petition mehrheitlich zur Ablehnung, unter Bezugnahme auf die tatsachenwidrigen Behauptungen des Bundesrates, wonach IGM ausschliesslich "[i]n der Vergangenheit" stattfand und die NEK-CNE-Empfehlungen "bereits umgesetzt [sind] oder [...] sich in Umsetzung [befinden]". Eine Minderheit von 8 Mitgliedern der RK-N "möchte das Anliegen der Petition jedoch aufnehmen und den Bundesrat mit einer Motion dazu verpflichten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Intersex- Genitalverstümmelungen verbietet. [...]"
>>> Kommissionsbericht RK-N (PDF)

16.06.2017:  Der Nationalrat folgt der Mehrheitsempfehlung der RK-S und lehnt die Petition ab (131 Stimmen), allerdings mit 63 Gegenstimmen für den Minderheitsantrag, ein Verbot weiterzuverfolgen (siehe oben).
>>> Amtliches Bulletin
>>> Resultat namentliche Abstimmung | als PDF

>>> Offener Brief zum Tag der Menschenrechte, Bern 10.12.2015 | PDF
>>>
Flugblatt mit Hintergrundinformationen (PDF -- ab S. 2: TRIGGERWARNUNG)

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Monday, January 4 2016

Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen!

Aktion + Offener Brief zum Intersex Awareness Day in Chile, Santiago 26.10.2015:
Camilo Godoy Peña vor dem Regierungsgebäude mit Schild "Nein zu IGM"

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IGM = Hamful PracticeZwischengeschlecht.org on FacebookDie Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR), ein unabhängiges Organ der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), publizierte im Dezember einen ausführlichen >>> Bericht "Gewalt gegen LGBTI-Menschen" (PDF 7 MB spanisch) – eine englische Version soll folgen –, der ein eigenständiges Kapitel E "Medizinische Gewalt gegen Intersex-Menschen" (S. 126-133) enthält und IGM-Praktiken klar und unmissverständlich verurteilt.

Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön!

Der Bericht verweist dazu auf Zeugnisse und Berichte zu IGM-Praktiken u.a. aus Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Chile, El Salvador, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Uruguay und USA, sowie u.a. auf den Thematischen Intersex-NGO-Report an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) von Zwischengeschlecht.org von 2014 und auf die CRC-Rüge an Chile im Oktober 2015.

IACHR veröffentlichte eine >>> Pressemitteilung No. 143/15 zum Bericht (englisch); ebenfalls mit Absätzen mit klaren Aussagen zu Intersex (inoffizielle Übersetzung):

Zum Beispiel beruht Gewalt gegen Intersex-Menschen auf Vorurteilen gegenüber körperlicher Vielfalt und spezifisch gegen Menschen, deren Körper nicht als eindeutig männlich oder weiblich eingestuft werden. Die Gewalt, unter denen Intersex-Menschen leiden, unterscheidet sich von der Gewalt, unter denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transmenschen (LGBT) leiden. [...]

Demgegenüber ist die Gewalt, von der Intersex-Menschen betroffen sind, deutlich andersgeartet. Intersex-Kinder werden oft erzwungenen, chirurgischen Operationen und weiteren Eingriffen unterworfen, die größtenteils medizinisch nicht notwendig sind, mit dem einzigen Zweck, ihre Genitalien mehr nach denen von Jungen oder Mädchen aussehen zu lassen. Diese Operationen, die ihrer Natur nach irreversibel sind, werden meist ohne ihre Einwilligung ausgeführt – an Neugeborenen oder Kleinkindern – und können enorme Schäden verursachen, darunter chronische Schmerzen, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit, Sterilisierung, Trauma, und Vermindung oder Verlust der Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden.

IACHR kritisiert fehlende Datenerfassung und Monitoring

Von Januar 2013 bis Februar 2014 sammelte die Kommission Daten zu Gewalttaten an LGBTI-Menschen und publizierte im Dezember 2014 die resultierenden Statistiken. In einer >>> Pressemitteilung (englisch) und einem >>> Anhang dazu (englisch, PDF) kritisiert die Kommission explizit fehlende Daten zu medizinischer Gewalt an Intersex-Menschen, und spricht als Ursache u.a. an, dass diese Form von Gewalt durch die Staaten gebilligt und von Medien und Organisationen meist ignoriert wird, während zusätzlich Scham und Angst der Betroffenen die Unsichtbarmachung noch verstärken:

   
Erfolge dank Initiativen und Zeugnissen Betroffener

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte befasst sich spätestens seit 2013 mit Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen. Zentral waren dabei einmal mehr der Einsatz und nicht zuletzt die bewegenden Zeugnisse von Überlebenden von IGM-Praktiken und ihren UnterstützerInnen:

IACHR Intersex Hearing, Washington 15.03.2013 (v.l.n.r.): Natasha Jiménez (Mulabi, Costa Rica), Paula Sandrine Machado (Universidade Federal do Rio Grande do Sul, Brasilien), Pidgeon Pagonis (Advocates for Informed Choice, USA), Mauro Cabral (Initiator der Anhörung, Consórcio Latino Americano de Trabalho sobre Intersexualidade, Argentinien).
>>> Video (mehrsprachig)   >>> Bericht AIC (en)   >>> Bericht HRBrief (en)   >>> Bilder

Zusätzlich hatte die Kommission einen >>> Thematischen Report von Anne Tamar-Mattis von Advocates for Informed Choice (PDF, englisch) angefordert.

Bleibt zu hoffen, dass die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte sowie IGM-Überlebende auch künftig international dranbleiben – bis Intersex-Genitalverstümmelungen endlich Geschichte sind, international eine umfassende Aufarbeitung und angemessene Entschädigung der Opfer stattfindet, und künftige TäterInnen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!

Siehe auch:
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Wednesday, December 30 2015

"Das verordnete Schweigen" - Intersex-Themenschwerpunkt in Horizonte Nr. 107, Dezember 2015

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Foto: Friedlicher Intersex-Protest + Offener Brief zum Tag der Menschenrechte, Bundeshaus Bern 10.12.2015

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Solidarität mit Zwittern statt Vereinnahmung

Gelungener Artikel von Antoinette Schwab (siehe nachfolgend) in "Horizonte. Das Schweizerische Forschungsmagazin" mit einem "Schwerpunkt Intersexualität", herausgegeben von "Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)" und "Akademien der Wissenschaften Schweiz".

Soweit mal allen Beteiligten Danke!

Leider sind aber ALLE anderen "Schwerpunkt"-Artikel gelinde gesagt eine Katastrophe, sowie quasi ein Lehrbuchbeispiel für Intersex-Vereinnahmung durch dritte Interessengruppen. Dies beginnt schon bei der unpassenden, durchgehenden Verwendung des Ausdrucks "Intersexualität", obwohl u.a. die Nationale Ethikkomission (NEK-CNE) wie auch Betroffenenorganisationen zu Recht eindringlich von der Verwendung dieses missverständlichen Begriffs abraten, der fälschlicherweise suggeriert, Intersex habe etwas mit "Sexualität" zu tun. Und findet seine Fortsetzung darin, dass in den übrigen drei "Schwerpunkt"-Artikeln sowie im einleitenden Editorial Betroffene hauptsächlich durch Abwesenheit glänzen, während MedizynerInnen und GeschlächzwissenschafterInnen durchgehend Rederecht eingeräumt wird, sprich es wird einmal mehr über die Betroffenen geredet, aber nicht mit ihnen. Folgerichtig geht es stattdessen hauptsächlich einmal mehr nur um "das Eine", z.B.:

  • "soziale Rollenzuteilung", "Identitätsentwicklung", "öffentliche Toiletten", "Zuordnung", "uneindeutige[s] Geschlecht", "[Herstellung von] Geschlechtseindeutigkeit", "Selbstdefinitionsrechte", "[neutrales Geschlecht im] Pass", "Transgender-Lobbygruppen und Kunstschaffende mit selbstgewählten Geschlechtsidentitäten" (Editorial "Geschlecht ist ein Kontinuum" von Pascale Hofmeier, S. 2)
  • "Rollen[zuweisung]", "eindeutige Vornamen", "gesellschaftliche und die rechtliche Akzeptanz", lackierte Fingernägel, Ballett-Unterricht, Bücherlesen vs. Stehpinkler, Lippenstift vs. Muskeln, "zwischen drei Geschlechtern auswählen" (einleitender Bildteil "XX, XY, XXY, X und die Anderen", S. 10-11, ganzseitige Schwerpunkt-Illustrationen S. 12, 16, 21-22, Backcover S. 52)
  • "vererbter Gendefekt", "Middlesex", "Störungen beziehungsweise Abweichungen der Geschlechtsentwicklung", "normale chromosomale Verteilung", "Wenn Kontrolle durch Gene versagt", "Mutationen", "chirurgische Entfernung von Bauchhoden" (Artikel "Es gibt mehr als Frau und Mann" von Irène Dietschi, mit Interview mit der Genetikerin Anna Lauber-Biason, S. 13-15)
  • "beim Geschlecht auf Eindeutigkeit beharren", "Normaufweichung", "Prinzip der heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit", "geschlechtlich uneindeutige Kinder", "Transgender-Lobbygruppen", "selbstgewählte Geschlechtsidentitäten", "geschlechtliche und sexuelle Existenzweisen", "Diskriminierung" (Artikel "«Die Palette ist sehr vielfältig»" von Susanne Wenger, Interview mit der "Fachfrau für Geschlechter" Andrea Maihofer – erwähnt immerhin als einzige "Expertin": "Die Operationen an intersexuellen Kindern werden heute richtigerweise als Menschenrechtsverletzungen thematisiert.", S. 17)
  • "amtliche Zuordnung zu einem Geschlecht", "rechtliche[r] Zwang zur Eindeutigkeit", "zweigeschlechtliche Ordnung", "Geschlechtsidentität", "Transsexuelle", "Vielfalt von Transgender-Identitäten", "Wechsel im Zivilstandsregister von Mann zu Frau", "Wunschgeschlecht", die obligate Wiederholung der Falschmeldung "In Deutschland ist es bei Kindern ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit seit 2013 möglich, den Geschlechtseintrag nach der Geburt offen zu lassen" (angeblich eine "Revolution"), "im Pass beim Geschlecht ein X angeben", "Kategorie Geschlecht", "binäre Geschlechterordnung" (Artikel "Frau oder Mann, amtl. bewilligt" von Susanne Wenger, Interview mit der Rechtswissenschaftlerin Andrea Büchler; S. 23)

Meine 2 Cent: Dass der "Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)" und die "Akademien der Wissenschaften Schweiz" mit diesem "Schända"-lastigen Heft von ihrer Mitschuld und -Verantwortung bei den andauernden Intersex-Genitalverstümmelungen in der Schweiz abzulenken versuchen, sowie von ihrer Weigerung, Projekte zur Aufarbeitung finanziell zu unterstützen, während TaterInnenprojekte gern finanziert werden, ist leider kaum überraschend. Pfui!!

Das ganze unsägliche Horizonte-Heft mit "Schwerpunkt Intersexualität" ist online >>> als PDF erhältlich (10 MB - TRIGGERWARNUNG!!!)

GenitalabschneiderInnen, wir kriegen euch! ZwangsoperateurInnen, passt bloss auf!

Gonade um Gonade, Lustorgan um Lustorgan!

Nachfolgend der einzige gelungene Artikel von Antoinette Schwab (und wenig überraschend der einzige, bei dem auch Betroffene zu Wort kamen) im Wortlaut:

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Das verordnete Schweigen

Die Medizin hat dazu beigetragen, dass Menschen mit Varianten des biologischen Geschlechts lange kein Teil des gesellschaftlichen Bewusstseins waren. Dies ändert sich nur langsam. Von Antoinette Schwab

Kinder, die ohne eindeutiges Geschlecht zur Welt kommen, gab es schon immer. Früher nannte man sie Zwitter oder Hermaphroditen, später auch Intersexuelle. Dieser letzte Begriff sei allerdings irreführend, weil er von Sexualität spricht: «Intersexualität handelt von Körpern, unter Umständen auch von Krankheit, und nicht in erster Linie von Sexualität oder sexueller Orientierung», präzisiert der Zürcher Arzt und Medizinethiker Jürg Streuli. Seit ein paar Jahren wird deshalb die Abkürzung DSD verwendet. Sie steht für «disorders» respektive «differences of sexual development», Varianten oder Störungen der Geschlechtsentwicklung.

Wunsch nach Klarheit schadet

Seit den 1950er Jahren war es üblich, betroffene Kinder so bald als möglich einem Geschlecht zuzuweisen und chirurgisch dem gewählten Geschlecht anzupassen. Diese Praxis geht zurück auf den Sexualforscher John Money in den USA. Zwar waren auch früher Menschen mit DSD operiert worden, doch nun geschah das systematisch und mit theoretischer Begründung. In diesem Zusammenhang prägte Money übrigens den Begriff Gender für soziales Geschlecht. Er war überzeugt, dass man aus allen alles machen könne, wenn sich nur die Umgebung entsprechend verhält. Um dies zu erleichtern, müsse das Aussehen der Genitalien mit dem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmen. Genitalkorrekturen sollten daher möglichst bald nach der Geburt erfolgen. Nun wurde jedes mit DSD geborene Kind als Notfall behandelt, auch wenn es im medizinischen Sinne keiner war. So wurden unnötige, kosmetische Operationen bei Kindern durchgeführt, die, wenn gewünscht, auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden könnten. Manche, die solche Operationen in ihrer Kindheit erlebt haben, nennen sie in Interviews und autobiografischen Berichten anders: Folter, Genitalverstümmelung, Kindsmissbrauch.

Diagnose blieb geheim

Mindestens so schlimm wie die Operationen haben sie das verordnete Schweigen darüber erlebt. In den Krankenakten stand: «Dem Patienten ist die Diagnose nicht mitzuteilen.» Auch das ist eine Idee von Money. Beim Kind sollten keinerlei Zweifel an seinem Geschlecht aufkommen. Eine paradoxe Situation. Auf der einen Seite mussten die Kinder chirurgische Eingriffe an ihrem Genital erleben. So wurde zum Beispiel die Klitoris – oder war es ein Penis? - verkürzt oder ganz amputiert. Eine Neovagina wurde angelegt, die ständig gedehnt werden musste. Früher wurde ein Metallstab dafür verwendet, später Plastik. Und mit Verweis auf eine mögliche Krebsgefahr wurden oft auch Hoden und Eierstöcke entfernt. Andererseits schauten ihnen Ärzte, Studierende und Pfleger bei Kontrollen zwischen die Beine, ohne dass die Kinder wussten, warum.

Die meisten, die sich heute artikulieren, haben nur zufällig von ihrer Diagnose erfahren. Die Geschichten, die in Internetforen zu lesen sind, klingen oft ähnlich: Schmerzen, Medikamente, ohne zu wissen, wofür. Scham und das Gefühl, eine womöglich monströse Krankheit zu haben. Einige mussten gar vor aller Welt von ihrer Diagnose erfahren. Als im Sport begonnen wurde, Geschlechtstests durchzuführen, fand man Athletinnen mit männlichen Chromosomen, die davon nichts gewusst hatten. Solche Tests wurden zum Teil in den gleichen Instituten ausgewertet, die bei Kindern mit DSD zum Verschweigen der Diagnose geraten hatten.

Die Operationen stoppen

Dass Menschen mit DSD jahrzehntelang über ihre Diagnose im Dunkeln gelassen wurden, ist wohl auch der Grund, dass sich erst spät Widerstand gegen die Praxis der operativen Geschlechtszuweisung regte: Anfang der 1990er Jahre begannen sich Betroffene gegen die Standardbehandlung zu wehren. Der Widerstand wurde stärker, als 1997 bekannt wurde, dass Money mit seinem Vorzeigefall, auf den sich Ärzte weltweit noch immer beriefen, längst gescheitert war: der Junge John, der im Alter von zwei Jahren zu Joan operiert wurde, wechselte mit 14 sein Geschlecht wieder und lebte als David. Er beging 2004 Suizid.

«Intersexualität handelt von Körpern und nicht von sexueller Orientierung.»
Jürg Streuli

Auch die Schweizerin Daniela Truffer hat ihr Schicksal erst als 35-Jährige aus ihren Krankenakten erfahren. 1965 mit männlichen Chromosomen und unklarem Genital geboren, wurde sie zum Mädchen operiert. Eine Fehlentscheidung, wie ein Arzt später in der Krankenakte notierte. Zu spät für sie: «Mein körperlicher Urzustand ist unwiederbringlich verloren, meine Würde wurde mir genommen», schreibt sie in ihrem Blog. Im Internet erfuhr sie, dass es andere gibt, die ähnliches erlebt hatten. 2007 gründete Daniela Truffer die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org und kämpft seither für ein Ende dieser Operationen und für die körperliche und seelische Integrität von Kindern mit DSD. Denn sie ist überzeugt, dass auch heute noch ein Grossteil der Kinder operiert wird und dass sowohl Kinder als auch Eltern nicht vollumfänglich aufgeklärt werden.

Einiges hat die Gruppe, die auch andere Aktivisten im Ausland berät, schon erreicht. So hat zum Beispiel das Kinderspital Zürich, das in den 1950er Jahren eine Vorreiterrolle bei der Behandlung von DSD spielte, 2014 die Abklärungen für eine medizinhistorische Studie in Angriff genommen, welche die Behandlung von Menschen mit DSD evaluieren soll. Es ist die weltweit erste Studie dieser Art.

Das Leid anerkennen

Im Auftrag des Bundesrates hat sich auch die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin mit dem Thema befasst. In ihrer Stellungnahme von 2012 – sie ist weltweit wohl einmalig – empfiehlt sie unter anderem, dass alle geschlechtsbestimmenden Behandlungsentscheide erst dann getroffen werden sollten, wenn die zu behandelnde Person selber darüber entscheiden kann. Eltern, auch wenn sie in ihrer Verwirrung oder Verzweiflung nach der Geburt oft gern eine schnelle Lösung sähen, sollen also diese weitreichende Entscheidung nicht treffen dürfen. Als erste Empfehlung auf ihrer Liste von 14 Punkten schreibt die Kommission: «Das Leid, das manche Menschen (…) aufgrund der vergangenen Praxis erfahren mussten, ist gesellschaftlich anzuerkennen.»

Heute sind die Kliniken zurückhaltender. Manche der medizinisch nicht notwendigen Operationen werden auf später verschoben. Kinder und Eltern werden besser informiert, und im Kinderspital Zürich zum Beispiel entscheidet ein Team über die Behandlung, in dem neben den verschiedenen medizinischen Bereichen auch Ethik und Psychologie vertreten sind. Es existiert allerdings keine Übersicht darüber, was wo operiert wird, und bis heute sind die Empfehlungen der Ethikkommission nicht in verbindliche Regelungen umgesetzt worden. Bis Ende 2015 will der Bundesrat auf die Stellungnahme antworten.

«Das Leid, das manche Menschen aufgrund der vergangenen Praxis erfahren mussten, ist gesellschaftlich anzuerkennen.»
Nationale Ethikkommission für Humanmedizin

Das Thema beschäftigt auch die Uno. Gleich drei Uno-Gremien äusserten sich innerhalb eines Jahres zur Situation in der Schweiz. Unter dem Titel «Schädliche Praktiken» zeigt sich der Ausschuss zum Schutz der Kinderrechte tief besorgt über die chirurgischen Eingriffe. Der Menschenrechtsausschuss fragt nach Zahlen, und der Ausschuss gegen Folter stellt fest, dass es bisher weder zu Sanktionen noch zu Wiedergutmachungen gekommen ist, und schlägt vor, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um Integrität und Selbstbestimmung der betroffenen Personen in Zukunft zu garantieren.

Antoinette Schwab ist freie Wissenschaftsjournalistin in Bern

Intersex.ch

Siehe auch:
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Sunday, December 27 2015

D > Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fordert gesetzliches Verbot von Intersex-Genitalverstümmelungen + Entschädigungsfonds!

'Genitalverstümmelungen stoppen!' - Aktion von Zwischengeschlecht.orgFriedliche Aktion vor der Ethikrat-Pressekonferenz, 23.2.12 (Bild: © dapd / sueddeutsche.de)

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) veröffentlichte die >>> Handlungsempfehlungen der unabhängigen Kommission "Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" (PDF, 1.2 MB), die auf den S. 28-29 deutliche Empfehlungen zu Intersex enthält (Wortlauf nachfolgend), inkl. der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von IGM-Praktiken, Aussetzung der Verjährungsfristen und Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Überlebende – sprich die Hauptforderungen, die Zwischengeschlecht.org schon 2011 anläßlich der Ethikrat-Anhörung formulierte (PDF) – und verwies dazu u.a. auf den thematischen BRK-Schattenbericht von Zwischengeschlecht.org (wenn auch mit falscher bzw. unvollständiger Quellenangabe, vgl. unten).

Nach der Stellungnahme der Gleichstellungs- und FrauenministerInnenkonferenz (GFMK) 2014 – auf welche sich die ADS-Stellungnahme ausdrücklich bezieht – ist dies das 2. Mal. dass eine offizielle Stelle in Deutschland vorbehaltslos für die Rechte der Betroffenen eintritt! Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön, insbesondere an Kommissionsmitglied Lucie Veith (Intersexuelle Menschen e.V.)!

Weiter veröffentlichte die ADS die  >>> Dokumentation einer Anhörung u.a. zu Intersex (PDF, 3 MB), die v.a. auf den S. 10-11, 14,  und 26-29 in unterschiedlicher Tiefe auf das Thema eingeht (so erwähnt z.B. Silvan Agius S. 10-11 alle wichtigsten IGM-Eingriffe, während das Impulsreferat von Manuela Tillmanns (Uni Köln) auf S. 26-27 einmal mehr nur sog. "verweiblichende Genitalkorrekturen" anführt. Trotzdem sind die Empfehlungen des Intersex-Panels (S. 29) ebenfalls klar und gut. Von Betroffenenseite waren Lucie Veith (IMeV) und Ev Blaine Matthigack (IVIM) auf dem Podium.

Nchfolgend die zentralen rechtlichen ADS-Handlungsempfehlungen zu Intersex im Wortlaut (S. 28-29):

2.5 Handlungsempfehlungen in Bezug auf Inter*

Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale sich bei der Geburt nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter Mann oder Frau zuordnen lassen, waren und sind oft in ihrer frühesten Kindheit Operationen an Geschlechtsmerkmalen ausgesetzt, die nicht zwingend medizinisch indiziert sind. Dies sind schwerwiegende Eingriffe in die körperliche Integrität, unter denen die Betroffenen oft ihr Leben lang leiden. [56]

2.5.1 Gesetzliches Verbot von geschlechtszuweisenden und verändernden Eingriffen

Die Bundesrepublik ist mehrfach, unter anderem vom Ausschuss zur Überwachung der UN-Folterkonvention, aufgefordert worden, effektive gesetzliche Maßnahmen zu treffen, um medizinisch nicht erforderliche Eingriffe, die ohne die informierte und ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden, zu unterbinden. [57]

Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kommission ausdrücklich dem Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister_innen und -senator_innen der Länder [GFMK] vom 1./2. Oktober 2014 an [58] und fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, zeitnah gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um

  • durch eine Strafrechtsänderung sicherzustellen, dass medizinisch nicht zwingend indizierte Eingriffe und Operationen an Geschlechtsmerkmalen, die keine medizinische Notwendigkeit haben, bei nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Minderjährigen und anderen nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Personen ausdrücklich verboten und mit einem angemessenen Strafmaß bedroht sind, insbesondere auch wenn die Zeugungs- oder sexuelle Empfindungsfähigkeit beeinträchtigt werden können;
  • zugleich eine Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, die entsprechend § 1631c BGB klarstellt, dass bei nicht medizinisch indizierten Eingriffen und Operationen an Geschlechtsmerkmalen, die nicht medizinisch notwendig sind, die Sorgeberechtigten nicht rechtswirksam in die Behandlung einwilligen können;
  • eine Regelung zu schaffen, die ärztliche Dokumentationspflichten für geschlechtszuweisende bzw. verändernde Eingriffe spezifiziert und den betroffenen Personen – unter Wahrung des Datenschutzes – uneingeschränkten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen gewährt;
  • festzulegen, dass in den genannten Fällen die Verjährung der Strafverfolgung und für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Betroffenen entsprechend § 78b Abs. 1 StGB und § 208 BGB bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruht. [59]

56 Ebd. [= Deutscher Ethikrat 2012], S. 17 ff.; eindrücklich auch Human Rights NGO 2015 [siehe nachfolgend].
57 Committee against Torture 2011, par. 20.
58 GFMK 2014, S. 52 ff.
59 Vgl. Deutscher Ethikrat 2012, S. 163 f.; Plett 2015, S. 47 f.

[...]

2.5.3 Einrichtung eines Entschädigungsfonds

Mit Besorgnis stellt die Kommission fest, dass die Forderung des Deutschen Ethikrats sowie des UN-Folterausschusses, einen Entschädigungsfonds für von irreversiblen ärzt-lichen Eingriffen betroffene Inter*Menschen einzurichten, bis heute nicht erfüllt wurde. [63] Bundesregierung und Ärztekammern werden nachdrücklich dazu aufgerufen, dieser menschenrechtlichen und ethischen Verpflichtung nachzukommen.

[63] Deutscher Ethikrat 2012, S. 176; Committee against Torture 2011, par. 20.

"Human Rights NGO 2015"

Zwischengeschlecht.org on FacebookDer mit "Human Rights NGO (Hrsg.) (2015): Intersex Genital Mutilations. Human Rights Violations of Persons with Variations of Sex Anatomy. Report. Zürich." von der Antidiskriminierungsstelle auch im Literaturverzeichnis (S. 37) unvollständig beziehungsweise falsch zitierte >>> thematische BRK/CRPD-Intersex-Schattenbericht-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert nebst den gebräuchlichsten IGM-Formen und dem dadurch verursachten, lebenslangen Leiden, wie sich die Bundesregierung seit Jahrzehnten kontinuierlich weigert,

  • Intersex-Kinder und -Erwachsene angemessen vor IGM-Praktiken zu schützen,
  • relevante Daten und Statistiken dazu zu erheben und zugänglich zu machen,
  • Überlebenden von IGM-Praktiken Zugang zu Justiz und Entschädigung zu gewähren, und
  • für Betroffene mit AGS/CAH mit Salzverlust die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten zu gewährleisten.

Der gesamte 33-seitige thematische Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor.

Die Kapitel C–E über BRK/CRPD-Verstöße in Deutschland in Deutscher Übersetzung: 
>>> "C. Intersex-Menschen in Deutschland und die BRK" 
>>> "D.1. IGM-Statistiken: 20 Jahre Lügen und Leugnen der Bundesregierung" 
>>> "D.2. - E.1. Faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken, kein Zugang zu Justiz"
>>> "E. Verweigerung lebenswichtiger Medikamente f. Betroffene m. AGS m. Salzverlust"

Der fundierte Bericht und das Zeugnis von Dniela "Nella" Truffer vor dem Ausschuss trugen maßgeblich dazu bei, dass der UN-Behindertenrechtsausschuss CRPD im April 2015 deutlich gegen IGM-Praktiken in Deutschland Stellung bezog.

>>> 24. Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK): IGMs gesetzlich verbieten!!!

Siehe auch:
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Wednesday, December 23 2015

"Zwitter? Nicht vor den Augen der Kantonsrät_innen ..." - augenauf bulletin Nr. 87

"26.10.2015, Mahnwache vor dem Rathaus in Zürich: Gemäss Bewilligung muss sie um die Ecke stattfinden – dort, wo keine_r sie sieht."

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Zwischengeschlecht.org on FacebookDie Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Intersex Symbol with IGM=

Im >>> aktuellen Bulletin Nr. 87 (PDF, 1.7 MB) der Menschenrechtsgruppe augenauf findet sich auf den S. 3-4 ein Artikel zum fragwürdigen Vorgehen der Stadtpolizei Zürich, die uns eine friedliche Mahnwache vor dem Kantonsrat zum Intersex Awareness Day 2015 (erfolglos) verbieten wollte. Danke! Das Recht, sich friedlich zu versammeln und auf Missstände aufmerksam zu machen, ist ein Menschenrecht. Eine Schande für Zürich, dass es durch zivilen Ungehorsam erzwungen werden musste.

Nachfolgend der Artikel im Bulletin im Wortlaut:

"Vor dem Zürcher Rathaus wird immer wieder demonstriert. Der Gruppe Zwischengeschlecht.org hat die Stadtpolizei verboten, dort eine Mahnwache zu organisieren. Eine Diskriminierung der Intersexuellen.

Jeweils am 26. Oktober findet der internationale «Intersex Awareness Day» statt. Dieses Jahr forderte die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org erneut, dass die Geschichte der Operationen an Intersexuellen in den 70er- und 80er-Jahren in der Schweiz politisch aufgearbeitet werden solle. Um diese Forderung zu platzieren, bietet sich der Zürcher Kantonsrat an, der die Aufsichtspflicht für die kantonalen Spitäler und insbesondere für das Kinderspital innehat. Deshalb stellte Zwischengeschlecht.org ein Bewilligungsgesuch für eine Mahnwache vor dem Rathaus. Dort tagten die Kantonsrät_innen am 26. Oktober.

«Aus Sicherheitsgründen» nicht bewilligt

Die Antwort auf das Gesuch für eine Mahnwache neben dem Parlamentseingang irritierte alle Beteiligten: Aus Sicherheitsgründen könne die Mahnwache nicht auf dem Trottoir neben dem Eingang stattfinden, sondern solle sich um die Hausecke auf der Gemüsebrücke platzieren. Konkret solle so vermieden werden, dass Passant_innen gefährdet und der Trambetrieb eingeschränkt würden. (Die Bewilligung war für 5 bis 10 Personen eingegeben worden …) Vor dem Zürcher Rathaus fanden schon viele Demonstrationen statt. Etliche davon von den Gewerkschaften Unia oder VPOD. Diese Demos waren um ein Mehrfaches grösser als die geplante Mahnwache von Zwischengeschlecht.org.

Näherte sich ein Tram, wurden die Leute jeweils gebeten, die Fahrbahn freizumachen – entweder durch die Organisator_innen oder durch Personal der Verkehrsbetriebe in Leuchtwesten. Die Erfahrung zeigt, dass Demos vor dem Rathaus ohne Gefahr möglich sind. Dass eine Mahnwache dort stattfinden muss, wo sie das Zielpublikum auch sieht, scheint eigentlich klar. Wenn es sich dabei um die Vertreter_innen des kantonalen Parlaments handelt, ist eine Einschränkung dieser Möglichkeit umso stossender. Ein Verbot der Mahnwache ist deshalb unverhältnismässig, denn die angebliche Gefahr kann auch durch eine einfache Auflage behoben werden. (Liebe Stapo, hier der Textbaustein fürs nächste Mal: «Der / Die Bewilligungsinhaber- / in ist verpflichtet, für einen sicheren und reibungslosen Trambetrieb zu sorgen.»)

Politisch verantwortlich ist Polizeivorstand Wolff

Da verschiedene Organisationen schon bewilligte grössere Demonstrationen vor dem Rathaus durchführen konnten, ist das aktuelle Verhalten der Stadtpolizei aber nicht nur unverhältnismässig. Es diskriminiert die Intersexuellen, die für ihre Mahnwache auf einen Platz hinter dem Rathaus verwiesen wurden. Der Polizeivorstand Richard Wolff der Alternativen Liste (AL) hat diesen Entscheid seiner Chefbeamten bestätigt und trägt dafür die politische Verantwortung.
augenauf Zürich"

Auf dem nachfolgenden Foto ist noch besser ersichtlich, wo die friedliche Mahnwache laut Polizei (PDF) hätte stattfinden müssen: Rechts um die Ecke, gut versteckt hinter den wartenden Taxis ("Jede Änderung des Ortes der Mahnwache ist untersagt!"). Nicht mit uns!

Intersex Awareness Day 26.10.2015: Friedlicher Intersex Protest in Zürich

Siehe auch:
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
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Saturday, December 19 2015

Bayrisches Staatsarchiv: Hitler war intersex - Die Welt: "Der wahre Grund für sein gestörtes Sexleben"

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Laut vom Bayrischen Staatsarchiv erstmals publizierten Krankenakten von 1923 war Adolf Hitler nach dem Münchener Putsch im Gefängnis Landsberg am Lech "rechtsseitiger Kryptorchismus" (nicht abgestiegener Hoden, eine Intersex-Diagnose) festgestellt worden.

Ein reißerischer >>> Artikel dazu in "Die Welt" sieht darin den "wahre[n] Grund für Hitlers gestörtes Sexleben". Und behauptet obendrein: "Regelmäßig führt eine solche angeborene Fehlbildung zur Unfruchtbarkeit. Häufig sterben Patienten mit Kryptorchismus zudem an Hodenkrebs."

Die beiden letzteren Behauptungen werden auch von IGM-MedizynerInnen u.a. als Rechtfertigung für menschenrechtswidrige ZwangsOPs oft vorgebracht, sind aber beide nachweislich falsch:

  • Die von der Welt für das "häufige Krebsrisiko" selbst angegebene Quelle spricht von "1-2%" Krebsrisiko für Leistenhoden, und von "5-10%" Krebsrisiko für Bauchhoden – also beides sogar noch klar unter dem Brustkrebsrisiko bei "normalen Frauen" (knapp 13%). Trotzdem würde "Die Welt" aber (hoffentlich!) kaum solche falschen Aussagen zu Brustkrebs tätigen – wie auch Frauen trotz des höheren Krebsrisikos bekanntlich nicht systematisch nach der Geburt die Brustanlagen chirurgisch entfernt werden, sondern auf regelmäßige Kontrolluntersuchungen gesetzt wird. 

Dass Hitler nur einen Hoden hatte, war schon seinen Lebzeiten mehrfach berichtet worden, als Ursache wurde etwa eine Verletzung während des 1. Weltkrieges behauptet, oder der Biss einer Ziege – beide Theorien werden auch in "Die Welt" genüßlich breitgeschlagen.

Zum Thema "Hitlers gestörtes Sexleben" führt der Artikel weiter aus:

"Nicht signifikant ist ein Zusammenhang zwischen der Anomalie und Impotenz: Beides kann parallel auftreten, doch gibt es ebenso Gegenbeispiele.

Im Ergebnis spricht doch aber viel dafür, dass hier mindestens ein, wenn nicht der entscheidende Grund für Hitlers ohne Zweifel gestörtes Geschlechtsleben liegt. So ist nicht gesichert, dass er überhaupt sexuelle Beziehungen hatte. Die Scham über die leicht erkennbare Missbildung könnte diese Folge gehabt haben."

Einmal mehr vornehm außen vor gelassen werden dagegen in "Die Welt" die Berichte, wonach der Führer koprophil war.

Die 1923 vom Anstaltsarzt in Landsberg verfasste Krankenakte Hitlers galt als verschollen, bis sie 2010 bei einer Versteigerung wieder auftauchten, worauf sie "umgehend vom Freistaat Bayern beschlagnahmt und ins zuständige Staatsarchiv München gebracht" wurden. Der ehemalige Chef des Archives in München (heute in Nürnberg) hat sie "zusammen mit anderen aus dem beschlagnahmten Konvolut und ergänzenden Papieren in einer beispielhaften Edition" veröffentlicht, die "jetzt im Staatsarchiv München vorgestellt" wurde.

Meine 2 Cent: Einmal mehr oberbeschämend (wenn auch kaum überraschend), wie "renommierte WissenschaftsjournalistInnen" über Intersex-Themen berichten –  Sven Felix Kellerhoff, der Verfasser des "Welt"-Artikels, ist immerhin "Leitender Redakteur Zeit- und Kulturgeschichte". Auch wenn seine Auslassungen über "angeborenen Missbildungen der Führer-Genitalien" und deren angebliche Folgen in erster Linie über den Schreiber selbst beredtes Zeugnis ablegen.

Siehe auch:
- Zwitter als Kampfflieger! Wenn das der Führer wüsste ...
- Weiße Kittel mit braunen Kragen, reloaded
- NS-Diagnose "Intersexuelle Konstitution" 

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

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Thursday, December 17 2015

Nürnberger Zwitterprozess: Uniklinik Erlangen muss wegen Intersex-Genitalverstümmelungen Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen!

Bild: Intersex-Soli-Protest zum 2. Termin im "Nürnberger Zwitterprozess", Landgericht Nürnberg-Fürth 22.10.2015

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Heute Nachmittag ist im Nürnberger Zwitterprozess ein erstes Urteil gefallen! Laut einer >>> Pressemitteilung des OLG Nürnberg und einer Meldung auf >>> nordbayern.de muss die Universitätsklinik Erlangen Michaela "Micha" Raab wegen nicht-eingewilligten Intersex-Genitalverstümmelungen (Klitoristeilamputation, Kastration, Zwangshormonbehandlung) Schmerzensgeld + Schadenersatz zahlen! Hipp, hipp!

Der Chirurg Prof. S. wurde dagegen freigesprochen, da andere ÄrztInnen für die fehlende Aufklärung verantwortlich seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten), auch die Höhe von Schmerzengeld und Schadenersatz muss erst noch in einem weiteren Verfahren festgelegt werden.

Dies ist weltweit das 1. Mal überhaupt, dass eine Klinik wegen Intersex-Genitalverstümmelungen verurteilt wurde, und erst das 2. Mal in Deutschland, dass ein Gericht Entschädigung anerkennt – sowie insgesamt erst der 4. solche Prozess weltweit!

2007-09 gewann Christiane Völling in Köln 100'000 Euro Schadenresatz von ihrem ehemaligen Chirurgen Prof. L., der ohne Aufklärung ihre Gebärmutter entfernte.

• Ein weiteres Schmerzensgeld- und Schadenersatzverfahren gegen eine IGM-Klinik und individuelle Ärzte ist aktuell in München anhängig.

In all diesen Fällen geht es um Verstümmelungen an jungen Erwachsenen.

• In "#Justice4MC", einem weiteren laufenden Verfahren in den USA, klagen aktuell Adoptiveltern eines verstümmelten Kindes gegen MedzynerInnen, Klinik und Behörden.

Bisher schaffte es weltweit noch kein erwachsene_r Überlebende_r von frühkindlichen Intersex-Genitalverstümmelungen vor Gericht zu gelangen.

Dieser Blog gratuliert Micha – und wünscht weiterhin viel Kraft + Gerechtigkeit auf dem wahrscheinlich weiteren Weg durch die Instanzen!

Zunächst war nicht nicht klar, ob – wie von diversen Medien angekündigt – heute bereits ein Urteil erfolgt, oder ob – wie schon letzten April – das Gericht zunächst einen weiteren Verhandlungstag mit Beweisaufnahme, ZeugInnenvernehmung etc. ansetzt.

Umso schöner, dass das Landegricht nun ein deutliches Zeichen gegen den selbstherrlichen Chirurgen und die bekannte Verstümmler-Uniklinik Erlangen setzte!

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Alles andere wäre angesichts der unbestrittenerweise unterlassenen Aufklärung – obwohl Micha zum "Behandlungs"zeitpunkt kein Kind mehr war! – nicht nur inakzeptabel, sondern auch in krassem Widerspruch zu langjährigen UNO-Rügen für Deutschland durch den UN-Auschuss gegen Folter sowie den UN-Behindertenrechtsausschuss, welche beide deutlich die fortgesezte Straflosigkeit der TäterInnen in Deutschland anprangern.

Wie schon im Kölner Zwitterprozess von Christiane Völling ist allerdings davon auszugehen, dass Genitalverstümmler Prof. S. und die Friedrich-Alexander-Universitätsklinik Erlangen im Falle einer Verurteilung zunächst den Weg durch die Instanzen beschreiten werden.

Wir drücken Micha beide Daumen!

UPDATE: Wie erwartet hat die Gegenseite mit Datum vom 11.01.2016 Berufung eingelegt. Micha hat zusätzlich am 18.05.2016 Anschlussberufung gegen den Freispruch des Operateurs eingelegt. Der Fall liegt (oder vielmehr ruht) seither beim Oberlandesgericht ...

Fortsetzung folgt ...

>>> Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!"
>>>
Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!
>>> Medienspiegel zum 1. Prozesstag
>>> Medienbericht 2. Prozesstag
>>> Bericht an UN: "Fehlender Rechtszugang für Überlebende von IGM-Praktiken"

                                  Nürnberger Nachrichten berichtet über 1. Prozesstag, 27.03.2015
Siehe auch:
- 2015: UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
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  • Historischer Überblick:
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>>> PDF-Download (5.53 MB)

Wednesday, December 16 2015

Intersex-Genitalverstümmelungen in Frankreich + Irland: Berichte an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC)

“Friendly garda helping us to set up the protest!” – Trinity College, Dublin 18.09.2014

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IGM = Hamful PracticeZwischengeschlecht.org on FacebookDie Intersex-Menschenrechtsverteidiger Vincent Guillot und Gavan Coleman haben in Zusammenarbeit mit Zwischengeschlecht.org zwei weitere thematische Intersex-Schattenberichte eingereicht für die im Januar 2016 anstehenden CRC-Staatenüberprüfungen von Frankreich und Irland.

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte dieses Jahr bereits die Schweiz und Chile wegen Intersex-Genitalverstümmelunge deutlich gerügt.

Dies ist das erst Mal, dass der Ausschuss in einer Session IGM-Praktiken in mehr als einem Land behandelt!

NGO Report to the 5th Periodic Report of France on the Convention on the Rights of the Child (CRC)

>>>  Download English (PDF 3.41 MB)

Compiled by:
Vincent Guillot + Zwischengeschlecht.org
Endorsed by:
OII Francophonie

Der Bericht enthält 2 Fallgeschichten von IGM-Überlebenden.
Staatenüberprüfung Frankreich: Mi 13. Jan 15-18h + Do 14. Jan 10-13h

NGO Report to the 3rd and 4th Periodic Report of Ireland on the Convention on the Rights of the Child (CRC)

>>>  Download English (PDF 3.60 MB)

   
Compiled by:
Gavan Coleman
Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org

Staatenüberprüfung Irland: Do 14. Jan 10-13h + Do 14. Jan 15-18h  

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Sunday, December 13 2015

D + A > Mindestens seit 1999: Urologen (DGU) und Gynäkologen (DGGG) propagieren offiziell Intersex-Genitalverstümmelungen!

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[ Reloaded ]
Aus aktuellem Anlass, da eine heutige dpa-Meldung zum "Nürnberger Zwitterprozess" immer noch behauptet, offizielle Intersex-Leitlinien habe es in Deutschland "erst seit 2007" gegeben:

Menschenverachtende Medizyner haben nicht nur in Deutschland immer noch das Sagen – und rufen auf dem Netz öffentlich zu menschenverachtenden Zwangseingriffen auf ...

Aus dem Medizyner-Gruselkabinett, genannt AWMF-Leitlinie 043/029 der Deutschen Gesellschaft für Urologie: "Störungen der sexuellen Differenzierung" (PDF), Erstellungsdatum: 1999 (siehe S. 10-11), Letzte Überarbeitung: 2003.Nachtrag: Die "Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG" propagiert dieselben "Leitlinen" spätestens ab 2006 ebenfalls (PDF-Download) - Nachtrag 30.05.08: Nach Kritik auf diesem Blog: Leitlinie klammheimlich "rückwirkend ausser Kraft gesetzt" – Nachfolgend einige relevante Ausschnitte aus der Leitlinie 043/029, gefolgt von den Namen der Verantwortlichen:

z.B. genitale Zwangsoperationen bei AGS:

Beim Pseudohermaphroditismus femininus erfolgt in der Regel eine Angleichung des virilisierten äußeren Genitale an das weibliche Geschlecht, da Karyotyp und innere Geschlechtsorgane weiblich sind. Zudem bietet die operative Korrektur von der männlichen in die weibliche Richtung weit weniger Schwierigkeiten als umgekehrt. Bei ausgeprägter Virilisierung (Prader IV +V) kann auch das Verbleiben in der männlichen Rolle diskutiert werden. Bei dieser Entscheidung bedarf es keiner operativen Korrektur des äußeren Genitale.
(--> 1. Pseudohermaphroditismus femininus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei AIS:

Während dieser Zeit bedarf es einer psychologischen Führung [!!!] der Eltern, da eine Geschlechtszuordnung des Kindes bis zur Diagnosestellung unterbleiben sollte. Die Geschlechtszuordnung hängt hier entscheidend vom Vorhandensein eines ausreichend hormonproduzierenden Hodens, vom Wachstumspotential und vom Aspekt des äußeren Genitale ab, welches alle Varianten aufweisen kann. Die männliche Richtung sollte vom Operateur dann eingeschlagen werden, wenn eine plastische Rekonstruktion möglich ist und das spätere Peniswachstum gesichert werden konnte (DHT-Stimulationstest). Das heißt, der Patient muß später ein adäquates, funktionstüchtiges und eindeutig männliches Genitale aufweisen können.
Ggf. müssen rudimentäre Organe entfernt werden; unbedingt sollte dies bei kryptorchen Hoden erfolgen, die sich operativ nicht ins Skrotum verlagern ließen, da diese ein erhöhtes Tumorrisiko aufweisen.
(--> 2. Pseudohermaphroditismus masculinus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei "echten Hermaphroditen":

Die Geschlechtszuordnung richtet sich nach dem vorherrschenden Phänotyp. Gegengeschlechtliche innere Organanlagen sollten entsprechend entfernt werden, ebenso kryptorche Hoden aufgrund der Gefahr der Tumorbildung. Zudem ist das testikuläre Gewebe im Gegensatz zu vorhandenem ovariellem Gewebe meist funktionslos. Ab der Pubertät werden die Kinder entsprechend mit Östrogenen oder Testosteron substituiert.
(--> 3. Echter Hermaphroditismus)

Selbstverständlich müssen die genitalen Zwangsoperationen aus "psychologischen Gründen" unbedingt schon im Säuglingsalter erfolgen (sonst wären's ja keine Zwangsoperationen mehr). Überhaupt, wäre ja noch schöner, wenn wir warten müssten, bis diese undankbaren Zwitter widersprechen könnten:

Aus psychologischen Gründen sollte die kosmetische Korrektur des äußeren Genitale so früh wie möglich erfolgen, in der Regel innerhalb der ersten 6 Lebensmonate.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Tja, wenn da nur "die Betroffenen" und ihre vermaledeiten "Selbsthilfe-Gruppen" nicht wären. Aber zum Glück sind die ja nicht "gesellschaftfähig" (sic!!!), also operieren wir sie grad zu Leide:

Aktuell werden gerade in Selbsthilfe-Gruppen Stimmen erwachsener Betroffener laut, die ein Hinauszögern der Entscheidung für die Geschlechtszugehörigkeit fordern. Die Betroffenen sollen so alt sein, daß sie selbst entscheiden können. Ein Leben als "Zwitter" bis zur Pubertät scheint aber psychologisch nicht weniger problematisch. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn ein drittes Geschlecht gesellschaftfähig wäre. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Da Zwangsoperationen ohne Einwilligung strafbar sind, handelt es sich bei der DGU zweifellos um eine kriminelle Vereinigung, deren Mitglieder kollektiv straf- und zivilrechtlich (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wiedergutmachung) zur Rechenschaft gezogen werden sollten – mit Zusatzstrafen für die VerfasserInnen dieser menschenverachtenden Aufrufe zu verbotenen Zwangseingriffen:

Expertenkommission der Dt. Ges. f. Urologie

      Autoren:  
      S. Krege, Essen
      B. P. Hauffa, Essen
      H. Rübben, Essen
      für den Arbeitskreis Kinderurologie:
      J. W. Thüroff, Mainz
      R.-H. Ringert, Göttingen
      G. Schott, Erlangen
      M. Westenfelder, Krefeld
      D. Frohneberg, Karlsruhe
      Ch. Radmayr, Innsbruck
      M. Riccabona, Linz
      für den Berufsverband:
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      Leitlinienkommission der DGU:
      A. Heidenreich, Marburg
      H. Rübben, Essen
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      W. Thon, Hannover
      J.W. Thüroff
      W. Weidner, Giessen
      Korrespondierender Autor:
      Frau Dr. S. Krege

Siehe auch:
- "Netzwerk DSD": Ethik-Empfehlungen als Feigenblatt für Zwangsoperateure
- "Netzwerk DSD"-Chef Olaf Hiort: "keine Qualitätskontrolle"
- Erste Antwort auf neue kleine Anfragen – Bundesregierung deckt ZwangsOPs wie üblich ...
- Wie das "Netzwerk DSD" die "Lübecker Studie" frisiert

"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
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Saturday, December 12 2015

Intersex-Flyer zum Tag der Menschenrechte 2015

Die 1. Seite des Intersex-Flyers (vergrössern: reinklicken!), den wir zusammen mit dem Offenen Brief am Tag der Menschenrechte 2015 vor dem Bundeshaus in Bern verteilten und der Bundesregierung sowie allen Kammern, ParlamentarierInnen und Parteien zustellten.

Der ganze 4-seitige Faltflyer (ab 2. Seite: TRIGGERWARNUNG!!!) kann >>> hier als PDF runtergeladen werden.

"Intersex-Genitalverstümmelungen endlich verbieten!" Offener Brief an Schweizer Regierung zum Tag der Menschenrechte 2015

Foto: Friedlicher Protest + Offener Brief zum Tag der Menschenrechte, Bern 10.12.2015

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>>> UPDATE: Verbot von IGM-Praktiken in beiden Kammern auf Traktandenliste
>>> Der Offene Brief als PDF
>>> Flugblatt mit Hintergrundinformationen (PDF)

Intersex-Genitalverstümmelungen endlich verbieten!
Offener Brief der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

im Namen von Betroffenen, Partnern, Familien, Freunden, Unterstützer_innen

Bern, 10. Dezember 2015

Sehr geehrter Bundesrat
Sehr geehrter Nationalrat
Sehr geehrter Ständerat

Zum heutigen Tag der Menschenrechte möchten wir unsere tiefe Besorgnis darüber ausdrücken, dass die Schweiz immer noch keine Vorkehrungen getroffen hat zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor nicht-eingewilligten, medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen, kosmetischen Genitaloperationen, sterilisierenden Eingriffen, Aufzwingung von Hormonen und weiteren menschenrechtswidrigen Behandlungen. [1]

Schon vor drei Jahren hatte die Nationale Ethikkommission NEK-CNE im Auftrag des Bundesrates diesbezüglich unter anderem empfohlen, zivilrechtliche Haftungsfolgen, Verjährungsfristen sowie die Anwendbarkeit von Art. 122f. StGB und Art. 124 StGB juristisch zu überprüfen (Stellungnahme Nr. 20/2012).

Letzten Februar stufte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) IGM als "schädliche Praxis" ein, drückte tiefe Besorgnis über den "Mangel an Rechtszugang und Entschädigung" aus und empfahl der Schweiz unter Bezug auf NEK-CNE "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung für betroffene Kinder zu garantieren" (CRC/C/CHE/CO/2-4).

Und im August dieses Jahres empfahl der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT), der IGM-Praktiken seit Jahren als "unmenschliche Behandlung" einstuft, die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt, der Schweiz ebenfalls unter Bezug auf NEK-CNE unter anderem "gesetzgeberische, administrative und andere notwendige Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der körperlichen Unversehrtheit von Intersex-Menschen zu gewährleisten", sowie "Wiedergutmachung für alle Opfer, inklusive angemessene Entschädigung" (CAT/C/CHE/CO/7).

Insbesondere für betroffene Menschen ist es unerträglich, dass auch drei Jahre nach der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission hauptsächlich in Universitätskliniken immer noch Woche für Woche weitere wehrlose Intersex-Kinder irreversibel verstümmelt werden, während der Gesetzgeber untätig zuschaut.

Wir begrüssten daher sehr, dass die Schweiz Anfang Jahr gegenüber dem Kinderrechtsausschuss ankündigte, dass das Bundesamt für Statistik zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit wenigstens einen Plan zur Datenerfassung von IGM-Praktiken entwickelt. [2] Sowie im Sommer gegenüber dem Ausschuss gegen Folter, dass der Bundesrat noch dieses Jahr einen Plan zur Umsetzung der NEK-Empfehlungen vorstellen will (vgl. CAT/C/CHE/CO/7).

Leider war es uns bisher trotz mehrmaliger Rücksprache nicht möglich zu erfahren, wer bei BFS und BAG für den erwähnten Plan zur Datenerfassung zuständig wäre. Umso gespannter erwarten wir die baldige Veröffentlichung des angekündigten Plans zur Umsetzung der NEK-Empfehlungen durch den Bundesrat.

Wir hoffen sehr, dass dieser Plan endlich auch die zentralen Hauptforderungen der Betroffenen sowie zahlreicher Sachverständiger zielstrebig angehen wird, einschliesslich

  • strafrechtliches Verbot von nicht-eingewilligten chirurgischen "Genitalkorrekturen", sterilisierenden Eingriffen und weiteren unnötigen medizinischen Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Varianten der Geschlechtsanatomie (einschliesslich AGS und Hypospadie) (vgl. NEK, CRC, CAT)
  • Anpassung der zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen, um künftigen erwachsenen Betroffenen wirksamen Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung zu ermöglichen, wie zum Beispiel bei weiblicher Genitalverstümmelung oder sexueller Gewalt gegen Kinder (vgl. NEK, CRC, CAT)
  • Schaffung einer unabhängigen Drittinstanz (zum Beispiel ein Gericht oder eine Behörde), die bei Eingriffen an Kindern oder Jugendlichen sicherstellt, dass entweder eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, oder dass die betroffene Person für den betreffenden Eingriff vollumfänglich einwilligungsfähig ist und freiwillig informiert zustimmt [3]
  • Gewährleistung eines kostenlosen, psychosozialen Unterstützungsangebots für Eltern, Betroffene und ihre Familien, einschliesslich Zugang zu Peer Support (vgl. NEK, CRC, CAT)
  • öffentliche Anerkennung des angetanen Leids, Aufarbeitung der vergangenen Praxis, Wiedergutmachung für Überlebende, gesellschaftliche Aussöhnung (vgl. NEK, CAT)
  • angemessene Konsultation der Betroffenen und ihrer Organisationen

Besten Dank für Ihre Erwägung.

Freundliche Grüsse

Daniela Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Postfach 2122, CH-8031 Zürich
info_at_zwischengeschlecht.org

Fussnoten

[1] Vgl. Zwischengeschlecht.org, Intersex.ch, SI Selbsthilfe Intersexualität: Thematischer NGO-Bericht an UN-CRC (2014), http://intersex.shadowreport.org/public/2014-CRC-Swiss-NGO-Zwischengeschlecht-Intersex-IGM_v2.pdf

[2] Vgl. Protokoll Nachmittagssitzung 22.01.2015, https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2015/02/01/Transkript-Intersex-RCR-68-Session-Genf-2015

[3] Vgl. Mirjam Werlen: Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD), in: Jusletter 24. August 2015, Rz 116f, 127

>>> Tag der Menschenrechte: Intersex-Protest vor dem Bundeshaus
>>> UPDATE: Verbot von IGM-Praktiken in beiden Kammern auf Traktandenliste

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Thursday, December 10 2015

Offener Brief + Flyer zum Tag der Menschenrechte 2015 - UN-Ausschuss gegen Folter rügt 4 weitere Staaten wegen IGM!

Foto: Friedlicher Protest zum UPR #14, 20.10.2012

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Intersex Symbol with IGM=

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Zwischengeschlecht.org führt dazu vor dem Bundeshaus in Bern eine friedliche Aktion durch, wird einen >>> Offenen Brief an Regierung + Parlament überreichen und mittels >>> Flugblättern (1.1 MB – ab S. 2 TRIGGERWARNUNG!!) über die andauernden, massiven Menschenrechtsverletzungen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsanatomie informieren.

Passend dazu hat gestern der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) die verbindlichen "Abschliessenden Bemerkungen" der historischen 56. Session publiziert – wie erwartet inklusive deutlichen Rügen wegen IGM-Praktiken an Österreich, Dänemark, Hong Kong und China! Hipp, hipp! StopIGM.org hat >>> mehr + alle nötigen Links dazu (auf englisch).

Happy Human Rights Day! 

Historische 56. Session des UN-Ausschusses gegen Folter im Überblick:

• Österreich: NGO Report von VIMÖ & StopIGM.org | Transkript Intersex Q&A | COs

• Dänemark: NGO Report von Ditte Dyreborg & StopIGM.org | Transkript Intersex Q&A | COs

• Hong Kong + China: NGO Report von BBKCI | Transkript Intersex Q&A | COs HK + CN

UN-Ausschusses gegen Folter kritisiert Österreich wegen Intersex-Genitalverstümmelungen

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Tuesday, December 8 2015

UN-Auschuss gegen Folter kritisiert Österreich wegen Intersex-Genitalverstümmelungen - Offizielle Rüge in Kürze

>>> UPDATE: UN-Ausschuss gegen Folter rügt Österreich, DK, HK, CN wegen IGM!

Bild: 1. Friedliche Intersex-Mahnwache vs. "25th ESPU 2014", Congress Innsbruck 07.05.2014

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Zwischengeschlecht.org on Facebook

>>> IGM in Österreich (1): Wien, Linz, Innsbruck
>>> Österreich, Ursprungsland der NS-Diagnose "Intersexuelle Konstitution" 
>>> Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern IGM-Verbot 

Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 08.12.2015:

Am Anfang stand ein thematischer NGO-Bericht vom Verein Intersexueller Menschen in Österreich VIMÖ und der internationalen Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org, der die Menschenrechtsverletzungen der gegenwärtigen medizinischen Praxis an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Österreich anhand konkreter Beispiele und Fallgeschichten nachwies.  >>> Download

Der UN-Ausschuss gegen Folter befragte darauf während seiner 56. Session in Genf Österreich wiederholt und kundig zu Intersex-Genitalverstümmelungen einschließlich "vermännlichende" und "verweiblichende Genitalkorrekturen" sowie sterilisierende Eingriffe, und hob das durch diese "schädlichen Praktiken" verursachte Leid hervor. Die Antworten der Österreichischen Staatendelegation waren wenig überzeugend und widersprüchlich.  >>> Transkript

Intersex-Genitalverstümmelungen in Österreich:
"Problematik auf Ministeriumsebene nicht bekannt"

Das Ministerium für Gesundheit stritt in Genf sowohl die wohlbelegten und andauernden IGM-Praktiken hauptsächlich in Österreichischen Universitäts-Kinderkliniken rundheraus ab, wie auch jegliche Verantwortung des Staates für die Missachtung seiner Schutzpflicht gegenüber den betroffenen Kindern – ausgerechnet unter Berufung auf eine "Transgender-Leitlinie", die allerdings mit Intersex nachweislich nichts zu tun hat. Andererseits behauptete das Ministerium wahlweise, Eingriffe an Intersex-Säuglingen würden entweder "nach einer Bestimmung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" sowieso nicht durchgeführt, und ansonsten seien die "Patienten in einer aufgeklärten Welt schlussendlich auch durch Doktor Google beeinflusst" und deshalb "mehr in der Lage [...], Ärzten die Stirn zu bieten" (vgl. Transkript).

IGM-Praktiken seit 2011 als "unmenschliche Behandlung" eingestuft

Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hatte Intersex-Genitalverstümmelungen wiederholt kritisiert als "unmenschliche Behandlung", die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt, und Länder entsprechend gerügt (so z.B. Deutschland und die Schweiz). Dabei forderte der Ausschuss jedes Mal konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, unabhängige Untersuchung aller Fälle sowie angemessene Wiedergutmachung für Opfer.

Auch der UN-Sonderberichterstatter über Folter hatte 2013 deutlich zum Thema Stellung bezogen. Ebenso 2014 die Weltgesundheitsorganisation WHO, UNICEF und zahlreiche weitere Menschenrechtsorgane. 2015 stufte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) IGM als "schädliche Praxis", und damit als vergleichbar mit weiblicher Genitalverstümmelung ein.

In Österreich kritisieren juristische Sachverständige (z.B. Dr. Eva Matt) die gegenwärtige Praxis ebenfalls seit langem als unhaltbar, und die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs veröffentlichten 2015 ein klares Positionspapier, das ebenfalls ein gesetzliches Verbot fordert.

Deutliche Rüge für Österreich erwartet

In der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt, dass blindwütiges Abstreiten von IGM-Praktiken für betroffene Staaten in der Regel eher zu verstärkten Rügen durch UN-Ausschüsse führt. Zwischengeschlecht.org erwartet daher deutliche Worte zu Intersex und Intersex-Genitalverstümmelungen in den verbindlichen "abschließenden Bemerkungen" des Ausschusses gegen Folter an Österreich, welche voraussichtlich ab Donnerstag, den 9. Dezember auf der CAT-Homepage zur 56. Session veröffentlich werden.

>>> UPDATE: UN-Ausschuss gegen Folter rügt Österreich, DK, HK, CN wegen IGM!

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder NGO Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern IGM-Verbot 

IGM in Österreich (1): Wien, Linz, Innsbruck
IGM in Österreich (2): Innsbruck
Österreich, Ursprungsland der NS-Diagnose "Intersexuelle Konstitution"
Proteste gegen "ESPU 2014" und IGM an der Medizinischen Universität Innsbruck
Linz: IGM-Kongress hinter hohen Mauern
"Es wird weiter an den Genitalien von Kleinkindern geschnitten" - Eva Matt
"Brüste und Penis amputiert: Die verstörende Tortur eines Intersexuellen"
"Eine riesige Befreiung" - an.schläge 05/2012 
"Zero Tolerance to Intersex Genital Mutilation" - an.schläge 02/2012
"46,XX/46,XY" - an.schläge 02/2010 
Radiodoktor: "Intersexualität - Leben zwischen den Geschlechtern"
Österreich: "Jedes Verbrechen hinterlässt Spuren" 
Genitalverstümmler Prof. Radmayr (Innsbruck) und Prof. Riccabona (Linz)
"Der medizinische Umgang mit Intersexualität" - Suspect 17 / 2009
"Intersexualität und Recht" in Österreich - Eva Matt, 8.11.2006

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

A > Kinder- & Jugendanwaltschaften Österreichs fordern IGM-Verbot!

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Zwischengeschlecht.org on Facebook[ Reloaded: KIJAOE-Positionspapier 2015 ]

(Bild: Friedliche Mahnwache No. 6 vs. "ESPU 2014", Innsbruck 10.05.2014)

"KIJAS fordern einen Stopp der angleichenden Operationen bei intersexuellen Neugeborenen sowie die Entpathologiserung der Intersexualität." (S. 1)

Nach einem Interview der Salzburger Kinder- & Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt 2014 (dieser Blog berichtete) hatten die KIJAS noch im gleichen Jahr mit einem offiziellen Positionspapier nachgedoppelt, das zum allerersten Mal in Österreich zentrale Intersex-Forderungen aufgriff – und in der diesjährigen Fassung nun nochmals zulegte!

>>> KIJAOE-Positionspapier zur Intersexualität 2015 (PDF)

Körperliche Unversehrtheit, Aufklärung & Unterstützung: Normierende medizinische Anpassungen (hormonell, chirurgisch etc.) an Kindern und Jugendlichen müssen verboten werden. Nur so können Betroffene später eine selbstbestimmte und wohlüberlegte Entscheidung treffen. Betroffenen Kindern und Jugendlichen muss medizinische und psychologische Unterstützung sowie die Teilnahme an Selbsthilfegruppen angeboten warden. Auch die Eltern brauchen bestmögliche Aufklärung, psychosoziale Unterstützung sowie Vernetzung mit anderen Betroffenen. Vor einem etwaigen Eingriff müssen die Rechte und Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen. (S. 3)

Ein herzliches Dankeschön an alle, die dazu beitrugen! Weitere relevante Zitate nach dem Break:

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Sunday, December 6 2015

"D$Dnet" - EU-Millionen für Intersex-TäterInnen-"Forschung" ohne Menschenrechte und Ethik

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"DSDnet": Millionen für die TäterInnen – Betroffene als Feigenblatt – wie lange noch?!

WAHRHEITSKOMMISSION statt D$D-Verstümmler-'Forschung'!

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Die organisatorische Grundstruktur der global vernetzten Intersex-Genital-VerstümmlerInnen ist seit dem Beginn der systematischen Auslöschung 1950 dieselbe: Das Kommando haben die Kinder-EndokrinologInnen, wobei diese oft mit den KollegInnen aus der Kinderchirurgie gemeinsame Sache machen; zunehmend sind auch GenetikerInnen involviert (vgl. Wer sind die Täter?).

Seit Betroffene vor 20 Jahren zum ersten Mal und danach immer wieder öffentlich gegen die menschenrechtswidrigen Verstümmelungen auf die Barrikaden gehen, wird zwar gegen außen zunehmend auf sog. "multidisziplinäre Teams" gesetzt, offiziell bestehend aus KinderendokrinologInnen, KinderchirurgInnen, GenetikerInnen, KinderpsychologInnen und SozialpädagogInnen (sog. psychosoziale Unterstützung), sowie "wenn möglich" MedizinethikerInnen – wie dies 2005 im "Chicago DSD Consensus Statement" offiziell und scheinbar verbindlich festgeschrieben wurde. Interne Erhebungen der VerstümmlerInnen selbst zeigen jedoch seit Jahr und Tag, dass in der Praxis die "Beratung" der Eltern unverändert durch "Pädiatr. Endokrinologe + Operateur" erfolgt, die unverändert menschenrechtswidrige kosmetische Genitaloperationen und sterilisierende Eingriffe propagieren.

Auch 2015 ist keine Änderung in Sicht, wie das aktuelle Organigramm (englisch) des TäterInnen-"Forschungs"projekts "D$Dnet" aufzeigt, worin (wie auch beim 2. einschlägigen EU-Millionen-"Forschungs"projekt "DSD-Life") unverändert KinderendokrinologInnen den Ton angeben, gefolgt von KinderchirurgInnen und (entsprechend der Ausrichtung des "Projekts") GenetikerInnen – aus insgesamt 28 EU-Ländern und weiteren Partnern, darunter Ägypten, Australien, Brasilien, Indonesien, Israel, Japan, Russland, Schweiz und U.S.A.

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

"D$Dnet" ("A systematic elucidation of Differences of Sex Development"), Koordination: "D$D-Zentrale des Bösen" zu Lübeck, wird seit 2013 im Rahmen von "COST, European Cooperation in Science and Technology" und mit Unterstützung des "EU Framework Programme Horizon 2020" von der EU und weiteren Staaten als "BMBS COST Action BM1303" mit einer nicht offengelegten Anzahl von Millionen Euros unterstützt – ohne jegliche Menschenrechts- oder Ethikleitplanken, obwohl die menschenrechtswidrige Natur des Projekts wie seiner ProtagonistInnen auf den ersten Blick ins Auge springt:

• "D$Dnet" forscht offiziell und ausdrücklich unter der Prämisse, "oft mehrfache" kosmetische Genitaloperationen (a.k.a. "chirurgische Eingiffe zur genitalen Rekonstruktion eines männlichen oder weiblichen Erscheinungsbilds" sowie "Entfernung der Gonaden", d.h. Kastration) seien bei "Kindern [...] mit atypischen oder wahrhaft uneindeutigen Genitalien" unumgänglich, da solche Kinder eine "extreme Herausforderung" an Eltern und Medizynerinnen darstellen würden. (Vgl. "Memorandum of Understanding", PDF englisch, Ausschnitt siehe oben)

• Spezialisierte SozialpädagogInnen sind bei "D$Dnet" einmal mehr überhaupt nicht vertreten, PsychologInnen lediglich als Alibi-Anhängsel, MedizinethikerInnen gar nicht.

• Betroffene und ihre Organisationen sind (entgegen anderweitiger Behauptungen) einmal mehr lediglich dem Namen nach als "Alibi-Feigenblatt" scheinbar "involviert".

• Zwar gab es (einmal mehr) eine alibimäßige "Befragung" (einiger) Betroffenenorganisationen, doch waren die Fragen derart voreingenommen gestellt, dass jede mögliche Beantwortung von vornherein nur zur "Rechtfertigung" weiterer menschenrechtswirdriger Menschenversuche und Genitalverstümmelungen instrumentalisiert werden kann und wird, vgl. z.B. die Beantwortungsmöglichkeiten zu "Forschungsprioritäten":

"Menschenrechte? Ethik? Wär ja noch schöner!" - Vergrössern: reinklicken!

Einmal mehr waren zum Zeitpunkt der Alibi-Befragung alle Weichen längst gestellt, ebenso die Organisationsstruktur aus hartgesottenen TäterInnen längst festgelegt.

• Die Beteiligung von weiteren wissenschaftlichen ExpertInnen, die NICHT dem TäterInnenkreis direkt entstammen (z.B. Soziologie, Menschenrechte, Sozialpsychologie, Ethnologie usw.) waren zum Zeitpunkt der Alibi-Befragung einmal mehr längst ausgeschlossen – obwohl Betroffenen- wie Menschenrechtsorganisationen seit langem reklamieren, dass reine TäterInnen-Forschung lediglich eine Fortsetzung der andauernden medizinischen Menschenrechtsverletzungen darstellt, inkl. dem Versuch einer nachträglichen "Rechtfertigung".

Wie lange noch?!

GenitalabschneiderInnen, wir kriegen euch! ZwangsoperateurInnen, passt bloss auf!

Gonade um Gonade, Lustorgan um Lustorgan!

>>> Verstümmeln für Geld: Das EU-TäterInnen-"Forschungs"projekt "DSD-Life"

>>> Intersex-Verstümmler: Wer sind die Täter? Was soll mit ihnen geschehen?
>>> Uni-Kinderklinik: € 8175,12 Reingewinn pro Genitalverstümmelung

>>> "Täter, Mitläufer und Apologeten: Wer ist an dem Bösen Schuld?"
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Friday, December 4 2015

Tag der Menschenrechte - Intersex-Protest vor dem Bundeshaus, 10. Dez 07:30-13:30h

Friedliche Mahnwache trotz Polizei-Verbot: Intersex Awareness Day, Zürich 26.10.2015

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>>> Der Offene Brief vom 10.12.2015 an die Schweizer Regierung
>>> Flugblatt mit Hintergrundinformationen (PDF)

Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 03.12.2015:

Intersex Symbol with IGM=

10. Dezember ist Tag der Menschenrechte – in Erinnerung an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org wird am 10.12.2015 07:30-13:30h mit einer friedlichen Mahnwache an das andauernde Unrecht der Intersex-Genitalverstümmelungen in der Schweiz erinnern, und an die Untätigkeit von Politik und Justiz – trotz mehrerer diesbezüglicher UNO-Rügen allein dieses Jahr:

  • Schon 2012 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE festgehalten, dass nicht-eingewilligte, medizinisch unnötige, irreversible kosmetische Genitaloperationen und weitere Zwangseingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung "mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar sind, namentlich mit der Achtung der körperlichen und psychischen Integrität der Person und dem Recht auf Selbstbestimmung." Und unmissverständlich gesetzgeberische Massnahmen inklusive Überprüfung der Verjährungsfristen sowie gesellschaftliche Anerkennung des angetanen Leids gefordert (Stellungnahme Nr. 20/2012).

  • 2014 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) die Schweiz auf, betreffend IGM-Praktiken als Verstoss gegen Kinderrechte Stellung zu beziehen und Zahlen offenzulegen (CCPR/C/CHE/QPR/4). Die Antwort der Schweiz ist immer noch ausstehend.

  • Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) stufte IGM im Februar 2015 als "schädliche Praxis" ein – und rügte die Schweiz wegen Verletzung ihrer Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen. Unter Bezug auf die NEK-Empfehlungen hob der Ausschuss explizit den "Mangel an Rechtszugang und Entschädigung" für Überlebende hervor, und forderte die Schweiz auf, "körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung für betroffene Kinder zu garantieren" (CRC/C/CHE/CO/2-4).

  • Im August 2015 kam schon die nächste Rüge, diesmal durch den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT), der IGM-Praktiken seit Jahren als "unmenschliche Behandlung" einstuft, die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt. Ebenfalls unter Bezug auf die NEK-Empfehlungen forderte der Ausschuss die Schweiz auf, "gesetzgeberische, administrative und andere notwendige Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der körperlichen Unversehrtheit von Intersex-Menschen zu gewährleisten", sowie ausdrücklich "Wiedergutmachung für alle Opfer, inklusive angemessene Entschädigung." (CAT/C/CHE/CO/7)

Der Bundesrat spielt dagegen weiterhin auf Zeit – während ringsum in den Universitätskliniken ungehindert weiterverstümmelt wird.

Als Überlebende von Intersex-Genitalverstümmelungen, Familienmitglieder, Freunde, Partner und Unterstützer_innen werden wir die Untätigkeit von Politik und Justiz und die fortgesetzte Mittäterschaft der Schweiz bei diesem andauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr länger tatenlos hinnehmen – und deshalb am Tag der Menschenrechte vor dem Bundehaus 07:30-13:30h mit einer Mahnwache friedlich und in Würde auf unser berechtigtes Anliegen aufmerksam machen (Bew. eing.).

Our Rights. Our Freedoms. Always. Human Rights Day 2015 
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder NGO Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
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http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Der Offene Brief vom 10.12.2015 an die Schweizer Regierung
>>> Flugblatt mit Hintergrundinformationen (PDF)

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
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Sunday, November 29 2015

"Menschen mit Geschlechtsvarianten" - humanrights.ch bringt 3x Klartext zu Intersex-Menschenrechten

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Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!

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Die Schweizer Menschenrechtsplattform humanrights.ch hat kürzlich ihre Seiten zu Intersex erneuert – pünktlich zu den erwarteten, weiteren klaren Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter für Österreich, Dänemark und China im Dezember.

Erfreulicherweise gibt's dabei jedesmal Klartext, dass Intersex-Genitalverstümmelungen fundamentale Menschenrechtsverletzungen darstellen, die wirksam bekämpft werden müssen durch entsprechende zivil- wie auch strafrechtliche gesetzgeberische Maßnahmen inkl. Anpassung der Verjährungsfristen. Dafür von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön! Nachfolgend Links und Zitate zu den drei Unterseiten:

>>> "Menschen mit Geschlechtsvarianten":

«Medizinisch unnötige Eingriffe im Kindesalter verletzen die körperliche und psychische Integrität. Sie sind häufig irreversibel und gehen mit einer massiven Einschränkung der Lebensqualität einher. Betroffene berichten unter anderem über Traumata, eingeschränkte Empfindungen an Geschlechtsteilen, Schmerzen sowie Folgeschäden durch die jahrelange Einnahme von Hormonen. Die Praxis hat zahlreiche Verletzungn von Menschen- und insbesondere auch Kinderrechten zur Folge: Häufig ist das Recht auf persönliche Freiheit sowie das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung betroffen, weil  ohne die Zustimmung der Betroffenen medizinisch nicht notwendige Operationen durchgeführt werden.»

>>> "Geschlechtsvarianten: Internationale Richtlinien":

«Seit Jahrzehnten sind Menschen mit Geschlechtsvarianten als Kleinkinder operiert worden, ohne dass dies in jedem Fall aus gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen wäre. Diese medizinische Praxis war und ist menschenrechtswidrig, wie verschiedene internationale Menschenrechtsorgane festhalten. Diese Operationen und Behandlungen sind ein ungerechtfertigter Eingriff in die körperliche Integrität und verletzen das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen. Die UNO bezeichnet die geschlechtsangleichenden Operationen zudem als «schädliche Praxis» und unmenschliche Behandlung, die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt.»

>>> "Geschlechtsvarianten: Ethische Leitlinien für die Schweiz":

«Im Zentrum jeder Abwägung muss die Integrität des Kindes stehen. Vor diesem Hintergrund befindet die NEK, dass weder psychosoziale Indikationen noch der familiäre und kulturelle Kontext hinreichend sind, um irreversible Eingriffe zu rechtfertigen. Sie schreibt: «Besonders sensibel sind die Fälle, in denen die medizinische Dringlichkeit der operativen Geschlechtsanpassung bei urteilsunfähigen Kindern mit einer psychosozialen Indikation begründet wird. Hier ist die Gefahr besonders gross, dass die (künftige) Selbstbestimmung des Kindes und seine körperliche Integrität nicht ausreichend respektiert werden.» [...]

Weiter verlangt die Kommission, dass «die Haftungsfolgen von rechtswidrigen Eingriffen im Kindesalter sowie in diesem Zusammenhang die Verjährungsfristen juristisch überprüft werden.» Ausserdem sollen strafrechtliche Fragen wie die Anwendbarkeit der Körperverletzungsdelikte sowie des Verbots der Genitalverstümmelung untersucht werden.»

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Saturday, November 28 2015

Genf > UN-Ausschuss gegen Folter befragt Hong Kong + China + Macau zu Intersex-Genitalverstümmelungen – Dreist alles Abstreiten zum 3.!

Bezeugten IGM-Praktiken an der 56. Session des UN-Ausschusses gegen Folter:
Small Luk (BBKCI Hong Kong), Daniela Truffer (StopIGM.org), Ditte Dyreborg (Dänische
Intersex-Verteidigerin) im Palais Wilson, Geneva 13.11.2015 (plus Alex Jürgen von VIMÖ)

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

STOP Intersex Genital Mutilation!Zwischengeschlecht.org on FacebookHong Kong + China + Macau sind das 3. Land (bzw. die 3.-5. Regierung), das vom UN-Ausschuss gegen Folter an der 56. Session zu IGM-Praktiken befragt wurde (nach Österreich und Dänemark).
StopIGM.org berichtete live über die Verhandlungen am Di 17. November 10–13h + Mi 18. November 15–18h. Nachfolgend ein zusammenfassendes Protokoll der Fragen und (Nicht-) Antworten zu Intersex. (Original-Wortprotokoll auf englisch hier.)

1. Sitzung: Dienstag 17. November 2015

Di 12:55h Ausschuss-Mitglied Sapana Pradhan-Malla stellte soeben Hong Kong, China + Macau (!!!) Fragen zu Intersex und IGM! YAY!!

Der Ausschuss ist äußerst besorgt über unfreiwillige Operationen an Kindern, die mit Intersex-Variationen auf die Welt kommen. Der Ausschuss fragt, ob Gestze in Kraft sind, welche invasive oder irrversible Behandlungen erlauben, einschließlich erzwungene "normalisierende" Operationen, erzwungene Sterilisationen, unethische Menschenversuche und medizinische Zurschaustellung, insbesondere wenn solche Eingriffe ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Welche Maßnahmen hat der Vertragsstaat in diesem Zusammenhang unternommen oder in Planung?

Weiter fragte Sapana Pradhan-Malla allgemein nach LGBTI-Anliegen sowie nach gesetzlicher Anerkennung für Transmenschen und nicht-eingewilligten "Konverionstherapien".

Die (Nicht-)Antworten des Vertragsstaats vgl. morgige Sitzung. 

2. Sitzung: Mittwoch 18. November 2015

[ Leider konnten wir z.Zt. nichts Näheres über die nachfolgend erwähnten Mitglieder der Staatendelegation in Erfahrung bringen – sachdienliche Hinweise willkommen. ]

Mi 16:10h: Eine Delegierte des Hong Konger Justizdepartements (?) gab eine allgemeine Antwort zu "LGBTI" – ohne auf Intersex überhaupt einzugehen:

Betreffend LGBTI, China betrachtet LGBTI nicht als Geisteskrankheit oder erfordert zwangsweise Behandlungen für LGBTI-Personen, und sie werden auch nicht in psychiatrischen Kliniken eingesperrt. Zwar sehen sich LGBTI-Personen mit Herausforderungen betreffend soziale Akzeptanz, informierte Ausbildung, Gesundheit und Familienleben konfrontiert. Diese verdienen unsere Aufmerksamkeit, fallen jedoch nicht unter die Konvention. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Mi 17:39h Sapana Pradhan-Malla erwähnt Nicht-Antwort zu Intersex, wiederholt Frage nach IGM-Praktiken, sowie nach Statistiken:

In Ihrer Antwort erwähnten Sie, dass LGBTI in China kein Verbrechen ist, doch was ist mit erzwungenen und unnötigen Operationen sowie Sterilisationen an Intersex-Menschen? Betreffend Hong Kong hätte ich weiterhin gerne eine Klarstellung.
[…]
Mein zweites Anliegen ist ob die Regierung irgendwelche Daten erfasst betreffend der Auswirkungen von "genitalnormalisierenden" Operationen an Intersex Kindern, und wenn ja, wie beabsichtigt die Regierung Gesundheitsfachkräfte aufzuklären und zu sensibilisieren?

Mi 17:47h Ein Hong-Kong-Delegierter schildert demgegenüber IGM als völlig unproblematische, rein medizinische Angelegenheit:

Frau Pradhan-Malla stellte eine Frage zu Intersex-Babies. Für Intersex-Babies wenden Gesundheitsfachkräfte einen multidisziplinären Zugang an, um angemessene Untersuchungen, Behandlungen und weitere Handhabung entsprechend dem Krankheitsbild der individuellen PatientInnen. Dieser Vorgang kann multi-disziplinäre Konsultationen mit medizinischen, sozialen und psychologischen Fachkräften beinhalten. Die verantwortlichen medizinischen Fachkräfte der Kliniken führen darauf Diskussionen mit den Eltern des Kindes mit uneindeutigen Genitalien um das Geschlecht und die sexuellen Funktionen, welche das Kind künftig entwickeln mag, abzuschätzen. Darauf wird nach gründlicher Diskussion mit den medizinischen Fachkräften mit der Zustimmung der Eltern des betroffenen Kindes eine Entscheidung gefällt. Danke.

Die verpflichtenden "Abschließenden Bemerkungen" des Ausschusses werden im Dezember veröffentlicht.

Meine 2 Cent: Schon das 3. Mal, dass IGM-Praktiken in der 56. Session rundheraus abgestritten werden – ebenso, dass die Delegation "LGBTI" (oder im Falle Österreichs, "Transgender") benutzt um von IGM-Pratiken abzulenken. Intersex-Menschen haben es so satt immer wieder tatsachenwidrig so schubladisiert zu werden als Ausrede um IGM-Überlebende zu missachten und stattdessen die TäterInnen zu schützen (vgl. z.B. hier, sowie HK CAT Report, S. 10; 2014 CH CRC Report, S. 11-12). Wie lange noch?!

>>> Englische UN Medienmitteilung zur Sitzung, erwähnt Intersex
>>> Französichen UN Medienmitteilung zur Sitzung, erwähnt Intersex
>>> Chinesische UN Medienmitteilung zur Sitzung

>>> CAT 2015 Thematischer Intersex-NGO-Bericht Hong Kong + China | PDF
>>>
CAT 2015 Thematische Intersex-NGO-Berichte Österreich + Dänemark

>>> CAT #56 untersucht IGM-Praktiken in Österreich
>>> CAT #56 untersucht IGM-Praktiken in Dänemark

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Sunday, November 22 2015

Genf > UN-Ausschuss gegen Folter befragt Dänemark zu Intersex-Genitalverstümmelungen – Vertragsstaat streitet dreist alles ab zum 2.!

Ditte Dyreborg (Dänische Intersex-Vertreterin), Daniela Truffer, Markus Bauer (StopIGM.org),
Small Luk (BBKCI Hong Kong) nach dem Intersex-NGO-Briefing, Palais Wilson 13.11.2015

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

STOP Intersex Genital Mutilation!Zwischengeschlecht.org on FacebookDänemark ist das 2. Land, das vom UN-Ausschuss gegen Folter während dessen 56. Session zu IGM-Praktiken befragt wurde (nach Österreich und vor Hong Kong + China + Macau).

StopIGM.org berichtete live von den Verhandlungen am Mo 16. November 10–13h + Di 17. November 15–18h. Nachfolgend ein zusammenfassendes Protokoll der Fragen und (Nicht-) Antworten zu Intersex. (Original-Wortprotokoll auf englisch hier.)

1. Sitzung: Montag 16. November 2015

Mo 10:58h: Sapana Pradhan-Malla, Länder-Co-Berichterstatterin des Ausschusses für Dänemark, bringt IGM-Praktiken zur Sprache! YAY!!

Der Ausschuss sei besorgt über die Situation von Intersex-Menschen, die  im Gesundheitswesen unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen unterworfen werden, namentlich sog. "Korrekturoperationen" an Kindern mit "atypischen" Genitalien. Dabei handle es sich um irreversible Eingriffe, welche insbesondere ihr Recht auf Freiheit vor uneingewilligten Behandlungen betreffen. Welche Schritte unternimmt der Vertragsstaat dagegen?

2. Sitzung: Dienstag 17. November 2015

Di 15:58h: Jetzt kommt die Antwort zu Intersex – der Vertraggstaat streitet (einmal mehr) rundheraus alles ab!

Pernille Skafte vom Ministerium für Gesundheit:

In Dänemark werde das Geschlecht eines Kinder bei der Geburt durch anwesendes medizinisches Personal anhand der äußeren Genitalien bestimmt. In seltenen Zweifelsfällen erfolgten weitere Abklärungen durch PädiaterInnen anhand der äußeren und inneren Geschlechtsorgane, immer in engem Dialog mit den Eltern.

Während dieser Begutachtung werde das Kind durch spezialisierte PädiaterInnen beobachtet. In Dänemark sei dies und das weitere Vorgehen als spezialisierte medizinische Behandlung durch den von den Gesundheitsbehörden herausgegebenen Masterplan für spezialisierte Kliniken geregelt.

In Dänemark könnten medizinische Behandlungen nur mit informierter Zustimmung durchgeführt werden, das Mindestalter dazu betrage 15 Jahre. Bei jüngeren Kindern würde diese Einwilligung von den Erziehungsberechtigten erteilt. Intersex-Behandlungen an Kindern unter 15 Jahren würden immer in engem Dialog mit den Eltern und in Übereinstimmung mit deren und/oder den Wünschen des Kindes vorgenommen.

Das dänische Gesundheitsministerium verfüge über keinerlei Daten, die darauf hinweisen würden, dass Intersex-Behandlungen gegen den Willen des Kindes und der Eltern stattfänden.

Di 16:58h: Länder-Co-Berichterstatterin Pradhan-Malla hakt nach betreffend Intersex, hebt unmenschliche Behandlung hervor. Lobt Dänemark für führende Rolle bei LGBTI-Rechten (oder eigentlich eher LGB- oder LGBT-Rechten), und fährt fort:

Betreffend der geäußerten Bedenken betreffend unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung von Intersex-Menschen, spezifisch Behandlungen, an betroffenenen Personen ohne ihre freie und informierte Zustimmung durchgeführt oder ihnen aufgezwungen werden, welche Maßnahmen hat der Vertragsstaat unternommen oder geplant, um das Recht der Betroffenen auf freie Entscheidung bei Volljährigkeit zu schützen?

Di 17:31h: Der Delegationsleiter gibt den weiteren Ablauf für die offenstehenden Fragen bekannt, erwähnt Intersex zuletzt: "Und dann waren zum Abschluss Fragen zu Intersex, auf die wir zurückzukommen versuchen werden." Zunächst ist nun das Verteidigungsministerium an der Reihe.

Di 17:47h: Jetzt ist das Justizministrium wieder dran. Es werden aber lediglich die Fragen zu Haft und Psychiatrie beantwortet, danach folgt gleich das Schlusswort des Delegationsleiters. Intersex wurde einfach ausgelassen!

Meine 2 Cent: Rundheraus Abstreiten zum 2. – "keinerlei Daten", wer hätte sowas gedacht?! Dafür Vorreiter in Sachen LGBTI – Beantwortung der 2. Fage daher überflüssig. Überhaupt, "freie und informierte Zustimmung"? Für Intersex-Kinder? In Dänemark? Soll wohl ein Scherz sein?  Und die gute Nachricht: Solch arrogante (Nicht-)Antworten sind gewöhnlich ein gutes Rezept für besonders starke "Abschließende Bemerkungen"  – für Dänemark im Dezember fällig. Fortsetzung folgt ... 

>>> Englische UN-Medienmitteilung zur Sitzung, erwähnt Intersex
>>> Französische UN-Medienmitteilung zur Sitzung, erwähnt Intersex NICHT

>>> CAT 2015 Thematischer Intersex-NGO-Bericht Dänemark | PDF
>>>
CAT 2015 Thematischer Intersex-NGO-Bericht Hongkong + China | PDF

>>> CAT #56 untersucht IGM-Praktiken in Österreich
>>> CAT #56 untersucht IGM-Praktiken in Hong Kong + China + Macau

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Friday, November 13 2015

Genf > UN-Ausschuss gegen Folter befragt Österreich zu Intersex-Genitalverstümmelungen – Vertragsstaat streitet dreist 2x alles ab!

Alex Jürgen (VIMÖ), Daniela Truffer, Markus Bauer (Zwischengeschlecht.org)
nach dem erfolgreichen NGO-Intersex-Briefing, Palais Wilson 11.11.2015

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

STOP Intersex Genital Mutilation!Zwischengeschlecht.org on FacebookDieser Blog berichtet live aus der 56. Sitzung des UN-Ausschusses gegen Folter (CAT): 7. Periodische Überprüfung von Österreich, Do 12.11. 10-13h und Fr 13.11. 15-18h!

Inkl. Transkript der österreichischen Antworten zu Intersex.
Transkript der Fragen folgt, nachdem die Videoaufzeichnungen via http://www.treatybodywebcast.org/category/webcast-archives/cat/ heruntergeladen werden können.

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