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Monday, November 22 2021

Intersex: UNO rügt Deutschland, Gesetz ungenügend

Foto: Friedlicher Protest zum UPR #14Foto: Gewaltfreier Intersex-Protest @ UNHRC UPR #14, Genf 20.10.2012

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Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org, 22.11.2021:Zwischengeschlecht.org on Facebook

IGM = Folter, NICHT 'Diskriminierung' oder 'Geschlechtsidentität'Anlässlich seiner 133. Session in Genf prüfte der UN-Menschenrechtsausschuss als Vertragsorgan des UN-Zivilpaktes (CCPR) die Menschenrechtsbilanz Deutschlands – und rügte nun Deutschland unmissverständlich wegen IGM (CCPR/C/DEU/CO/7, Abs. 20-21, vollständige inoffizielle Übersetzung siehe unten).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fährt trotzdem unbeirrt seinen Pro-IGM-Kurs weiter – u.a. in einem aktuellen Policy Paper und an einer heutigen Fachtagung in Merseburg.

Krasse Falschaussagen durch BMFSFJ in Genf

Aufgrund von Schattenberichten von Zwischengeschlecht.org hatte der UN-Menschenrechtsausschuss Deutschland während der Staatenprüfung in Genf konkrete Fragen zu Intersex-Genitalverstümmelung (IGM) gestellt, u.a. betreffend der “durchschnittlich 1900 vermännlichenden und verweiblichenden Operationen pro Jahr an Intersex-Kindern im Alter bis zu 9 Jahren” sowie zur – auch unter dem neuen sogenannten “Verbot” nach § 1631(e) BGB weiter andauernden – Straflosigkeit von IGM, bestens dokumentiert durch zahlreiche, meist erfolglose Versuche von IGM-Überlebenden, vor deutschen Gerichten Gerechtigkeit und Entschädigung zu erlangen.

In ihren ausweichenden Antworten verstieg sich die deutsche Delegation wiederholt zu krass tatsachenwidrigen, leicht widerlegbaren Falschaussagen. U.a. behauptete die Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) allen Ernstes, laut § 1631(e) BGB sei angeblich

  • die Verjährung bei IGM ausgesetzt bis zum “48. Lebensjahr” (Tatsache: das neue Gesetz sieht – trotz wiederholter entsprechender Kritik durch Betroffenenorganisationen und RechtsexpertInnen – keine Verlängerung der Verjährung vor, die angesprochene Frist bezieht sich stattdessen auf die Aufbewahrungsfrist der Krankenakten)
  • die Praxis des “Bougierens” (d.h. Vaginaldehnungen) “ausdrücklich verboten” (Tatsache: Das neue Gesetz enthält kein ausdrückliches Verbot von Bougierungen – ein solches war u.a. vom Bundesrat und Oppositionsfraktionen gefordert, aber von Bundesregierung und der Regierungskoalition abgelehnt worden)

Deutliche CCPR-Rüge: § 1631(e) BGB klar ungenügend

Als Folge hat der Menschenrechtsausschuss nun in seinen “Abschließenden Bemerkungen” Deutschland wegen IGM deutlich gerügt. Insbesondere zeigte sich der Ausschuss besorgt über die bekannten, von Betroffenen wiederholt kritisierten Schlupflöcher in § 1631(e) BGB, namentlich die mangelnde strafrechtliche Haftbarkeit und den mangelnden Zugang zu Rechtsmitteln und Entschädigung für Opfer.

Unter Berufung u.a. auf Art. 2 (gleicher Rechtszugang und Recht auf Entschädigung) und Art. 7 (Verbot von unmenschlicher Behandlung, Folter und unfreiwilligen Menschenversuchen) des UN-Zivilpakts verpflichtete der Ausschuss deshalb Deutschland ausdrücklich,

  • alle Formen von IGM ausdrücklich zu verbieten
  • allen Opfern den Zugang zu Rechtsmitteln und Entschädigung zu gewährleisten, ggf. durch Einrichtung eines Entschädigungsfonds
  • die Verjährungsfristen entsprechend anzupassen
  • das aktuelle Gesetz entsprechend zu ändern

Schon die 4. UN-Rüge wegen IGM für Deutschland

Zwischengeschlecht.org begrüßt dieses klare und unmissverständliche Verdikt des Menschenrechtsausschusses, wenn wir auch festhalten, dass wir sämtliche uneingewilligten, nicht-vitalen Eingriffe mit psychosozialer Indikation an Intersex-Kindern als IGM verurteilen, unabhängig davon, ob ÄrztInnen oder GesetzgeberInnen sie zusätzlich als “geschlechtszuweisend, -vereindeutigend, -bestätigend” etc. einstufen oder nicht.

Nach dem UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) 2011, dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) 2015 und dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) 2017, welche IGM in Deutschland ebenfalls als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung resp. als schädliche kulturelle Praxis einstuften, ist dies bereits die 4. UN-Rüge an Deutschland, welche IGM unmissverständlich als einen schweren Verstoß gegen unabdingbare Menschenrechte verurteilt.

Zwischengeschlecht.org sieht sich dadurch einmal mehr bestärkt in unserer langjährigen Forderung, dass Intersex-Kinder das gleiche Recht auf Schutz vor Genitalverstümmelungen, und erwachsene IGM-Überlebende das gleiche Recht auf Rechtszugang und Entschädigung haben wie z.B. Mädchen und Frauen auch, und dass IGM-TäterInnen genau gleich strafrechtlich belangt werden müssen wie andere VerstümmlerInnen, einschließlich durch entsprechende Anpassung der Verjährungsfristen und extraterritoriale Unterstrafestellung.

In Deutschland hatte u.a. 2014 bereits die 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) deutlich ein entsprechendes, effektives Verbot von IGM gefordert, u.a. unter Verweis auf § 226a StGB (FGM-Verbot), und angemahnt: Ein entsprechender Schutzstandard ist auch für die ebenso schutzwürdigen intersexuellen Kinder zu implementieren [...].”

2017 hatte auch das EU-Parlament in der Entschließung 2016/2096(INI) klar gefordert, “die Genitalverstümmelung bei Frauen und intersexuellen Personen zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen.

Die jüngste CCPR-Rüge an Deutschland wird auch kaum die letzte bleiben: Bereits 2022 wird sich in seiner 91. Session auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) mit IGM in Deutschland befassen, der IGM ebenfalls konsequent als schädliche kulturelle Praxis einstuft – und aufgrund eines Schattenberichts von Zwischengeschlecht.org im Vorfeld Deutschland bereits kritische Fragen zur aktuellen Praxis stellte.

Aktuell ist die vorliegende CCPR-Rüge weltweit schon die 57. UNO-Rüge, die IGM als schweren Verstoß gegen unabdingbare Menschenrechte verurteilt, sowie bereits die 26. solche Rüge an ein EU27-Land.

BMFSFJ-Studie 2021: Unverändert pro IGM

Trotzdem werden die täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken straflos weiterpraktiziertgefördert, gerechtfertigt, verharmlost, verniedlicht und schöngeredet durch die Bundesregierung, z.B. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer aktuellen Studien (sowie an einer heutigen Fortbildungsveranstaltung, siehe unten) an der Hochschule Merseburg:

Ein im November 2021 veröffentlichtes “Policy Paper” (PDF) mit dem Titel “Verankerung der Wissens- und Kompetenzentwicklung zu den Themen Trans- und Intergeschlechtlichkeit in den Bildungslehrplänen und Curricula von Ausbildungs- und Studiengängen relevanter Sozial- und Gesundheitsberufe”, im Auftrag und gefördert vom BMFSFJ, und basierend auf dem ebenfalls BMFSFJ-geförderten Forschungsprojekt “Entwicklung von Vorschlägen für die curriculare Fortentwicklung der Ausbildungs- und Studiengänge von Sozial- und Gesundheitsberufen zur Integration von Trans- und Intergeschlechtlichkeit in die Bildungslehrpläne (CuFoTI)”, behauptet bequemerweise einmal mehr, über IGM in Deutschland sei halt noch zu wenig bekannt:

“Die Datenlage zu [...] Gewalt gegenüber intergeschlechtlichen Personen ist noch dünn.” (S. 14)

Dies wohlgemerkt nach 25 Jahren Protesten und Dokumentationen von IGM-Betroffenen, bald einem Dutzend Schattenberichten (z.B. CCPR 2021, PDF englisch), den obigen 4 UNO-Rügen etc. Dazu mittlerweile 3 teils ausführliche Studien zur aktuellen Praxis in Deutschland (PDF: 2016, 2016, 2019), teilweise gefördert durch dasselbe BMFSFJ und basierend auf Behandlungszahlen des Deutschen Amts für Statistik, welche belegen, dass jährlich durchschnittlich 1900 IGM-Eingriffe an Intersex-Kindern unter 9 Jahren durchgeführt werden. Sowie zahlreiche Studien aus Deutschland, die u.a. nachweisen, dass IGM mindestens ebenso gravierende Folgen hat wie FGM, und dass IGM-Überlebende vergleichbar selbstverletzendes Verhalten und Selbstmordtendenzen aufweisen wie Frauen nach körperlichem oder sexuellem Missbrauch (englisch – deutsche Teilübersetzung hier). Oder die Vielzahl der bekannten (bezeichnenderweise meist erfolglosen) Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit IGM, etc. pp.

Entsprechend fallen dann im “Policy Paper” auch die “Empfehlungen” aus: Unter “Allgemeine Inhalte” (S. 33) wird betreffend Intersex ausschließlich auf das “dritte Geschlecht” abgestellt – IGM wird gar nicht erwähnt. Und unter “Recht zu Intergeschlechtlichkeit” (S. 34) ist IGM das letztgenannte “Anhängsel” als 4. Punkt, während die Punkte 1-2 den “dritten Geschlechtseintrag” in den Vordergrund stellen, gefolgt von Punkt 3 “Diskriminierung”. Dies ist die übliche Umkehrung der Prioritäten der Betroffenen! Entsprechend werden unter “Recht” zu den Punkten 1-3 jeweils konkrete Handlungsfelder angeführt, während zu 4. IGM lediglich pauschal auf “Menschenrechtsverletzungen” verwiesen wird – die aber im “Policy Paper” nirgends substantiiert werden.

BMFSFJ-Fachtag 22.11.: Den Bock zum Gärtner gemacht

Ebenso propagiert ein BMFSFJ-geförderter “Fachtag TIN Medizin” von heute, 22.11.2021 an der Hochschule Merseburg (“Online-Fachtag Geschlechtersensible und leitliniengerechte medizinische Versorgung und Pflege von trans-, intergeschlechtlichen und non-binären Personen”) für “alle Fachkräfte aus dem gesundheitlichen Bereich” (“von der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt mit 5 Punkten als Fortbildung anerkannt”) ungeschminkt die Fortführung der aktuellen IGM-Praxis.

So werden sowohl das Einführungsreferat zum Thema Intersex (“Intergeschlechtlichkeit/Variationen der Geschlechtsmerkmale: Biologische Grundlagen, Lebenswirklichkeiten, Bedürfnisse”) wie auch die Workshops zum Thema pädiatrische Intersex-Behandlungspraxis (“Workshop 1: AWMF-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ – Fragen für die Praxis”, “Workshop 3: Professioneller Umgang mit Intergeschlechtlichkeit”) von bekennenden IGM-Praktizierenden durchgeführt, nämlich von den MedizinerInnen Olaf HiortUlla Döhnert und Louise Marshall (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck – eine der größten und schlimmsten IGM-Kliniken in Deutschland).

Als Mitverantwortliche für zahllose IGM-Prozeduren u.a. in Lübeck und als “MeinungsführerInnen” in Pro-IGM-“Forschungsprojekten” wie “Netzwerk Intersexualität”, “Euro-DSD”, “DSDnet”, “DSD-Life”, “Endo-ERN” oder “DSDCare” werden diese drei MedizinerInnen seit langem von IGM-Überlebenden und Intersex-NGOs sowohl in Deutschland als auch international dafür kritisiert, Betroffene und ihre berechtigte Kritik gering zu schätzen und zu entwerten, und gleichzeitig IGM sprachlich in ein “gendergerechtes” Deckmäntelchen zu hüllen, um so noch möglichst lange straffrei weiter praktizieren zu können. Dies ist das mittlerweile international die Losung der IGM-MedizinerInnen-Vereinigungen: Gegen vorne öffentlich dem “natürlichen Spektrum der Geschlechtsentwicklung” huldigen und gleichzeitig hinter verschlossenen Türen weiterhin “funktionelle Störungen” und “urologische und hormonelle Defekte” chirurgisch “korrigieren”.

Auch die Verantwortlichen der Hochschule Merseburg wurden wiederholt von Betroffenen auf diese und weitere Diskrepanzen im Tagungs-Programm aufmerksam gemacht, zeigten jedoch kein Musikgehör. Zwar gibt's als Deckmäntelchen auch einen “Workshop 4: OP-Verbot – Konsequenzen für die chirurgische Praxis!?” – grundsätzliche Kritik an der immer noch gängigen Praxis als Folter und Genitalverstümmelung sowie eine kritische Diskussion des untauglichen “Verbots” § 1631(e) BGB entsprechend der jüngsten CCPR-Rüge sind darin laut Programm jedoch nicht vorgesehen. Und in den medizynischen Workshops dürfen die drei ÄrztInnen weiterhin ungestört ihre IGM-Propaganda verbreiten, ohne jegliches Korrektiv z.B. durch IGM-Überlebende oder sonstige -KritikerInnen.

CCPR113: Verbindliche Intersex-Empfehlungen

>>> Zusammenfassung der Intersex-Schattenberichte (deutsch)
>>> Transkripte + Videos der Staatenprüfung in Genf (deutsch 
>>> Intersex-Schattenbericht 2018 (PDF, englisch)
>>> Intersex-Schattenbericht 2021 (PDF englisch)
>>> Concluding Observations (en): CCPR/C/DEU/CO/7 --> Abs. 20-21

Inoffizielle deutsche Übersetzung der verbindlichen Intersex-Empfehlungen:

Intersex-Menschen

20. Der Ausschuss ist besorgt über Berichte, wonach Intersex-Kinder manchmal invasiven, medizinisch unnötigen und irreversiblen medizinischen Eingriffen unterzogen werden, die darauf abzielen, ihnen ein Geschlecht zuzuweisen. Er ist ferner besorgt darüber, dass solche Maßnahmen häufig auf einer stereotypen Vorstellung von Geschlechterrollen beruhen, demütigende und schmerzhafte Verfahren beinhalten und durchgeführt werden, bevor die Betroffenen in der Lage sind, ihre freie und informierte Zustimmung zu geben. Er ist ferner besorgt darüber, dass die Opfer solcher Praktiken trotz dauerhafter physischer und psychischer Schäden auf erhebliche Hindernisse beim Zugang zu Wiedergutmachung stoßen, u.a. aufgrund von Verjährungsfristen, die es Opfern im Kindesalter erschweren, im Erwachsenenalter Rechtsmittel zu ergreifen, sowie aufgrund von Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischen Unterlagen und fehlender Entschädigung. Der Ausschuss lobt den Vertragsstaat für die Einführung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Jahr 2021. Er ist jedoch nach wie vor besorgt über Berichte, wonach dieses Gesetz nicht alle problematischen Praktiken ausdrücklich einschränkt, keine strafrechtliche Haftung vorsieht und nicht alle Hindernisse für den Zugang der Opfer zu Rechtsbehelfen wirksam beseitigt (Art. 2, 3, 7, 17, 24 und 26).

21. Der Vertragsstaat sollte alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Handlungen im Zusammenhang mit der Zuweisung eines Geschlechts an Intersex-Kinder, die ohne deren freie und informierte Zustimmung vorgenommen werden, ausdrücklich verboten werden, außer in Fällen, in denen solche Eingriffe aus medizinischen Gründen absolut notwendig sind und das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigt worden ist. Dies sollte auch die Prüfung von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 2021 innerhalb des für seine Überarbeitung vorgesehenen Fünfjahreszeitraums einschließen, soweit erforderlich. Der Vertragsstaat sollte auch sicherstellen, dass alle Opfer Zugang zu Wiedergutmachung haben, unter anderem durch eine Überprüfung der Verjährungsfristen für Menschenrechtsverletzungen im Kindesalter, durch Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Opfer Zugang zu ihren Gesundheitsakten haben, und durch die Erwägung der Einrichtung eines speziellen Entschädigungsfonds.

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird Chirurgen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- Die ersten 50 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen (en)
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum 2.: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen
  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Monday, October 11 2021

CCPR133: UN-Menschenrechtsausschuss untersucht IGM in Deutschland

Foto: Daniela Truffer unterrichtet den Menschenrechtsausschuss CCPR während der 128. Session, März 2020. (Das heutige NGO-Briefing fand online statt.)

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IGM = Folter, NICHT 'Diskiminierung' oder 'Geschlechtsidentität'Anlässlich seiner 133. Session in Genf prüft der UN-Menschenrechtsausschuss als Vertragsorgan des UN-Zivilpaktes (CCPR) die Menschenrechtssituation in Deutschland. >>> Transkripte und Videos der Sataatenprüfung

Zwischengeschlecht.org informierte den Ausschuss in 2 NGO-Berichten (PDF, englisch) 2018 und 2021 über Intersex-Genitalverstümmelungen in Deutschland. Daniela Truffer und Markus Bauer heute in einem privaten NGO-Briefing Fragen des Ausschusses und präsentierten eine mündliche Zusammenfassung der Berichte (siehe unten).

Wir hoffen auf deutliche Fragen des Ausschusses an die deutsche Delegation – und auf eine weitere unmissverständliche Rüge an Deutschland in den Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die 133. Session!

Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org: NGO Mündliche Stellungnahme CCPR133 Deutschland, 11.10.2021
Daniela Truffer

Ich bin ein Intersex-Mensch und eine Überlebende von Intersex-Genitalverstümmelung und stelle die Berichte von StopIGM vor, einer internationalen Intersex-NGO mit Mitgliedern und Unterstützern aus Deutschland, einschließlich deutscher IGM-Überlebender, die Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vor Gericht anstreben.

Wie aus unseren Berichten hervorgeht, [1] [2] werden in Deutschland Intersex-Kinder mit sogenannten “uneindeutigen” Genitalien immer noch kastriert, ihre Genitalien werden beschnitten und teilweise amputiert, sie werden erzwungenen Hormonbehandlungen, unnötigen Genitaluntersuchungen, Vaginaldehnungen (Bougierungen), medizinischer Zurschaustellung, Menschenversuchen und anderen unfreiwilligen, nicht dringenden Behandlungen unterworfen, die zuvor von CAT, [3] CRPD [4] und CEDAW [5] als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und als schädliche kulturelle Praxis verurteilt wurden.

Bis heute unterstützen deutsche Ärzteverbände internationale Leitlinien, die alle Formen von Intersex-Genitalverstümmelung [6] vorschreiben, und die neuesten verfügbaren Daten über IGM zeigen keine Abkehr davon. [7]

Nach 25 Jahren endloser “Diskussionen” ohne tatsächliche Konsequenzen muss man der scheidenden deutschen Regierung jedoch zugutehalten, dass sie im März 2021 endlich ein Gesetz verabschiedet hat, das IGM Praktiken verbieten soll. [8] Bedauerlicherweise bietet dieses neue “Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” jedoch keinen wirksamen Schutz für Intersex-Kinder und wurde daher von Intersex-NGOs und Rechtsexperten stark kritisiert. [9] Außerdem enthielten sich drei Fraktionen des Parlaments der Stimme, weil sie das neue Gesetz für nicht wirksam genug hielten. [10]

Insbesondere ist am neuen Gesetz mangelhaft, dass es

  • “feminisierende” Genitaloperationen wie die Teilamputation der Klitoris und die “Vaginoplastik” sowie sterilisierende Eingriffe nur teilweise einschränkt, während es im Gegenzug die häufigste Praxis, das heißt “maskulinisierende” Genitaloperationen, nämlich die “Hypospadie-Reparatur”, ausdrücklich erlaubt, und ebenso die Vaginaldehnungen
  • versäumt, IGM zu kriminalisieren oder angemessen zu sanktionieren
  • versäumt, Hindernisse für den Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln zu beseitigen, insbesondere Verjährungsfristen
  • versäumt, die in den UN-Konventionen festgelegten Mindestanforderungen umzusetzen, u.a. Art. 2 des Zivilpaktes in Verbindung mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 31 und Art. 7 in Verbindung mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 20.

Es ist daher absehbar, dass trotz des neuen Gesetzes die hinlänglich bekannte und erschreckende Straflosigkeit von IGM-Tätern weiter andauern wird.

Wie dokumentiert, [11] ist es für Überlebende von IGM-Praktiken in der Kindheit nach wie vor unmöglich, vor einem deutschen Gericht Wiedergutmachung und Gerechtigkeit zu erlangen, sei es nach dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Opferentschädigungsgesetz, vor allem aufgrund der Verjährungsfristen. [12]

Auch für Überlebende, die als Erwachsene IGM unterworfen wurden, ist es zunehmend unmöglich, auf zivilrechtlichem Wege eine Entschädigung zu erhalten, da die Gerichte die Verfahren in die Länge ziehen und die Kläger letztlich dazu zwingen, sich mit minimalen Vergleichen abzufinden, weil sie sich den Stress und die Kosten eines langwierigen und teuren Rechtsstreits, beispielsweise nach acht Jahren, [13] nicht mehr leisten können. Im Gegensatz dazu dauerte der erste und bisher einzige erfolgreiche Zivilprozess [14] im Jahr 2007 nur 2 Jahre durch alle Instanzen.

Noch schlimmer sieht es beim Opferentschädigungsgesetz aus: Ein dokumentierter Fall zieht sich derzeit über 12 Jahre hin. [15]

Unter Hinweis auf die schweren Schmerzen und Leiden, die durch IGM-Praktiken verursacht werden, einschließlich des Verlusts oder der Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens, der schmerzhaften Narben, der Beeinträchtigung oder des Verlusts der Fortpflanzungsfähigkeit, der lebenslangen Abhängigkeit von künstlichen Hormonen, der erhöhten Selbstverletzung und Selbsttötung sowie des lebenslangen psychischen Leidens und Traumas, fordern wir den Ausschuss daher dringend auf, Deutschland mit Nachdruck an seine unabdingbaren Verpflichtungen gemäß dem Pakt zu erinnern, einschließlich eines wirksamen Schutzes für Intersex-Kinder und des Zugangs zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für IGM-Überlebende.

Fußnoten:
[1] 2018 Intersex NGO Report for LOIPR, S. 10-15, https://intersex.shadowreport.org/public/2018-CCPR-LOIPR-Germany-NGO-Zwischengeschlecht-Intersex-IGM.pdf
[2] 2021 Intersex NGO Report for Session, S. 11-12, https://intersex.shadowreport.org/public/2021-CCPR-Germany-NGO-Intersex-StopIGM.pdf
[3] CAT/C/DEU/CO/5, para 20
[4] CRPD/C/DEU/CO/1, paras 37-38
[5] CEDAW/C/DEU/CO/7-8, paras 23-24
[6] 2021 Intersex NGO Report for Session, S. 14
[7] Ibid., S. 11-12
[8] Ibid., S. 12-14
[9] Ibid., S. 13-14
[10] Siehe Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 218. Sitzung, 25.03.2021, S. 27608-27615, https://dserver.bundestag.de/btp/19/19218.pdf#P.27608
[11] 2021 Intersex NGO Report for Session, S. 15-19
[12] Ibid., S. 15
[13] Ibid., S. 16
[14] Ibid., S. 15
[15] Ibid., S. 17-19

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird Chirurgen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 50 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum 2.: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschlan

Friday, December 7 2018

"Große Klitoris wegschneiden" - Was Intersex-Ärzte und islamistische FGM-Befürworter gemeinsam haben ...

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IGM = CRIME, Not 'Health Care' or 'Therapy'!Zwischengeschlecht.org on Facebook

Ein Artikel im >>> Tages-Anzeiger vom 04.12.2018 (Bezahlschranke) über islamistische Vereine in der Schweiz zitiert aus einem Video eines "deutschen Hassprediger[s]", der auch schon in der Schweiz auftrat, zum Thema Klitorisbeschneidung (FGM):

«Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. [...]»

Artikel-Kommentar dazu von Daniela Truffer:

«Genau das wird auch im Kispi und in anderen CH-Kinderspitälern praktiziert – an Intersex-Kindern, bezahlt von der [Bundes-Invalidenversicherung] IV und mit dem Segen der Behörden, trotz mittlerweile 4 UNO-Rügen. Wie lange noch?
Daniela Truffer (Betroffene und Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org)»

Auch wie betont "differenziert" und "großzügig" der Prediger argumentiert (d.h. nur eine wirklich "allzugroße Klitoris" muss gekürzt werden, und man muss auch schauen, dabei nicht zu "übertreiben" durch zuviel wegschneiden) erinnert and die Intersex-GenitalverstümmlerInnen in den Kinderkliniken:

Im Kispi sprach sich z.B. Chefchirurg Max Grob schon in den 1950ern gegen die damals noch übliche (und auch vom Chef-Endokrinologen Andrea Prader und dessen Lehrmeister Lawson Wilkins favorisierte) Klitoris-Totalamputation inkl "Auskernung" ("Exzision") aus, sondern proklamierte "großzügig":

"Wir belassen gewöhnlich einen ganz kurzen Clitorisstumpf, der zur Blutstillung mit einer Durchstechungsligatur versorgt und mit der überschüssigen Clitorishaut gedeckt wird (Abb. 679)."

Auch der Nazi-Mediziner Hans Naujoks propagierte in den 1930er-Jahren "Klitorisamputation mit Stumpfbildung".

Sogar die lustfeindliche "Begründung" des Predigers (siehe Exzerpt unten), dass eine "zu große Klitoris" führe unweigerlich zu "zu großem Sexualtrieb", welcher deshalb zusammen mit der "übergroßen" Klitoris in einem Aufwasch chirurgisch wieder auf das "normale Maß" zurückgestutzt werden müsse – auch diese Rechtfertigung teilt der islamistische Prediger mit der "westlichen Medizin":

Noch im 19. Jahrhundert waren in der "westlichen Medizin" medizinisch nicht notwendige Klitorisamputationen auch an "normalen" Kindern als "Therapie" gegen a) Masturbation, b) Hysterie c) "zu grosse Klitoris" verbreitet. Doch während Amputationen an "normalen Kindern" wegen a) und b) in der Medizin rasch umstritten waren, z.T. deutlich kritisiert wurden und spätestens nach 1945 kaum mehr nachzuweisen sind, verzeichneten kosmetische Amputationen an "abartigen Intersex-Kindern" wegen c) ab 1950 einen scharfen Anstieg und wurden bald weltweit systematisch und flächendeckend propagiert und praktiziert:

«Das Organ soll dabei exstirpiert und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können. Wie HAMPSON (1956) bei einer größeren Reihe operierter Frauen festgestellt hat, leidet die Orgasmusfähigkeit durch die Klitorisentfernung nicht.» (Jürgen Bierich, Hamburg / Tübingen)

Und auch wenn islamistische FGM-Prediger und medizynische IGM-Fanatiker womöglich über Weltanschauung oder Operationstechniken eher debattieren würden, in einem zentralen Punkt sind sie sich offensichtlich beschämend einig: Eine "zu große" Klitoris muss unbedingt so schnell wie möglich verstümmelt, äh, auf das "normale Maß" zurückgeschnitten werden – sonst droht der Weltuntergang!

Dokumentation: Zitate des islamistischen Predigers zum Thema "zu große Klitoris muss weg" im Tages-Anzeiger vom 04.12.2018:

"In einem Punkt scheint der deutsche Prediger eine ähnliche Haltung einzunehmen wie der IZRS [Islami[sti]scher Zentralrat der Schweiz], der ein Rechtsgutachten zugunsten der sogenannten Sunna-Beschneidung von Mädchen verfasst hat. So sagt Abul Baraa auf Deutsch in einem weiteren, dieser Zeitung vorliegenden Video: «Man entfernt ein Stück von der Klitoris, sodass diese nicht mehr allzu lang ist. Aber man darf hier nicht übertreiben, indem man alles entfernt. Hier muss man gucken bei diesem Mädchen, ob sie überhaupt eine Überlänge von der Klitoris hat. Wenn sie sowieso kaum was hat an Länge von der Klitoris, dann ist dieses sowieso nicht Pflicht für die Frau.»

Und was ist der Sinn dieses brutalen Eingriffs? «Wenn die Frau eine Überlänge bei der Klitoris besitzt, so hat sie ein sehr grosses Verlangen nach Intimität. Und indem dieses kleine Stück entfernt wird von der Klitoris, so normalisiert sich das Verhältnis von dieser Frau zur Intimität.» [...]"

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 36 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Kosmetische Klitorisamputationen an Kindern im Kispi Zürich und Insel Bern, z.B. Andrea Prader, Max Grob, Marcel Bettex, von Zwischengeschlecht.org"KOSMETISCHE KLITORISAMPUTATIONEN AN INTERSEX-KINDERN IN ZÜRICH UND BERN"
Dokumentation mit Belegen aus Publikationen aus dem Kispi Zürich und Insel Bern [OHNE OP / Genitalbilder].

 >>> Download Folien (PDF, 700 KB)

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Thursday, December 17 2015

Nürnberger Zwitterprozess: Uniklinik Erlangen muss wegen Intersex-Genitalverstümmelungen Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen!

Bild: Intersex-Soli-Protest zum 2. Termin im "Nürnberger Zwitterprozess", Landgericht Nürnberg-Fürth 22.10.2015

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Heute Nachmittag ist im Nürnberger Zwitterprozess ein erstes Urteil gefallen! Laut einer >>> Pressemitteilung des OLG Nürnberg und einer Meldung auf >>> nordbayern.de muss die Universitätsklinik Erlangen Michaela "Micha" Raab wegen nicht-eingewilligten Intersex-Genitalverstümmelungen (Klitoristeilamputation, Kastration, Zwangshormonbehandlung) Schmerzensgeld + Schadenersatz zahlen! Hipp, hipp!

Der Chirurg Prof. S. wurde dagegen freigesprochen, da andere ÄrztInnen für die fehlende Aufklärung verantwortlich seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten), auch die Höhe von Schmerzengeld und Schadenersatz muss erst noch in einem weiteren Verfahren festgelegt werden.

Dies ist weltweit das 1. Mal überhaupt, dass eine Klinik wegen Intersex-Genitalverstümmelungen verurteilt wurde, und erst das 2. Mal in Deutschland, dass ein Gericht Entschädigung anerkennt – sowie insgesamt erst der 4. solche Prozess weltweit!

2007-09 gewann Christiane Völling in Köln 100'000 Euro Schadenresatz von ihrem ehemaligen Chirurgen Prof. L., der ohne Aufklärung ihre Gebärmutter entfernte.

• Ein weiteres Schmerzensgeld- und Schadenersatzverfahren gegen eine IGM-Klinik und individuelle Ärzte ist aktuell in München anhängig.

In all diesen Fällen geht es um Verstümmelungen an jungen Erwachsenen.

• In "#Justice4MC", einem weiteren laufenden Verfahren in den USA, klagen aktuell Adoptiveltern eines verstümmelten Kindes gegen MedzynerInnen, Klinik und Behörden.

Bisher schaffte es weltweit noch kein erwachsene_r Überlebende_r von frühkindlichen Intersex-Genitalverstümmelungen vor Gericht zu gelangen.

Dieser Blog gratuliert Micha – und wünscht weiterhin viel Kraft + Gerechtigkeit auf dem wahrscheinlich weiteren Weg durch die Instanzen!

Zunächst war nicht nicht klar, ob – wie von diversen Medien angekündigt – heute bereits ein Urteil erfolgt, oder ob – wie schon letzten April – das Gericht zunächst einen weiteren Verhandlungstag mit Beweisaufnahme, ZeugInnenvernehmung etc. ansetzt.

Umso schöner, dass das Landegricht nun ein deutliches Zeichen gegen den selbstherrlichen Chirurgen und die bekannte Verstümmler-Uniklinik Erlangen setzte!

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

Alles andere wäre angesichts der unbestrittenerweise unterlassenen Aufklärung – obwohl Micha zum "Behandlungs"zeitpunkt kein Kind mehr war! – nicht nur inakzeptabel, sondern auch in krassem Widerspruch zu langjährigen UNO-Rügen für Deutschland durch den UN-Auschuss gegen Folter sowie den UN-Behindertenrechtsausschuss, welche beide deutlich die fortgesezte Straflosigkeit der TäterInnen in Deutschland anprangern.

Wie schon im Kölner Zwitterprozess von Christiane Völling ist allerdings davon auszugehen, dass Genitalverstümmler Prof. S. und die Friedrich-Alexander-Universitätsklinik Erlangen im Falle einer Verurteilung zunächst den Weg durch die Instanzen beschreiten werden.

Wir drücken Micha beide Daumen!

UPDATE: Wie erwartet hat die Gegenseite mit Datum vom 11.01.2016 Berufung eingelegt. Micha hat zusätzlich am 18.05.2016 Anschlussberufung gegen den Freispruch des Operateurs eingelegt. Der Fall liegt (oder vielmehr ruht) seither beim Oberlandesgericht ...

Fortsetzung folgt ...

>>> Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!"
>>>
Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!
>>> Medienspiegel zum 1. Prozesstag
>>> Medienbericht 2. Prozesstag
>>> Bericht an UN: "Fehlender Rechtszugang für Überlebende von IGM-Praktiken"

                                  Nürnberger Nachrichten berichtet über 1. Prozesstag, 27.03.2015
Siehe auch:
- 2015: UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
 

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)

Sunday, December 13 2015

D + A > Mindestens seit 1999: Urologen (DGU) und Gynäkologen (DGGG) propagieren offiziell Intersex-Genitalverstümmelungen!

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[ Reloaded ]
Aus aktuellem Anlass, da eine heutige dpa-Meldung zum "Nürnberger Zwitterprozess" immer noch behauptet, offizielle Intersex-Leitlinien habe es in Deutschland "erst seit 2007" gegeben:

Menschenverachtende Medizyner haben nicht nur in Deutschland immer noch das Sagen – und rufen auf dem Netz öffentlich zu menschenverachtenden Zwangseingriffen auf ...

Aus dem Medizyner-Gruselkabinett, genannt AWMF-Leitlinie 043/029 der Deutschen Gesellschaft für Urologie: "Störungen der sexuellen Differenzierung" (PDF), Erstellungsdatum: 1999 (siehe S. 10-11), Letzte Überarbeitung: 2003.Nachtrag: Die "Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG" propagiert dieselben "Leitlinen" spätestens ab 2006 ebenfalls (PDF-Download) - Nachtrag 30.05.08: Nach Kritik auf diesem Blog: Leitlinie klammheimlich "rückwirkend ausser Kraft gesetzt" – Nachfolgend einige relevante Ausschnitte aus der Leitlinie 043/029, gefolgt von den Namen der Verantwortlichen:

z.B. genitale Zwangsoperationen bei AGS:

Beim Pseudohermaphroditismus femininus erfolgt in der Regel eine Angleichung des virilisierten äußeren Genitale an das weibliche Geschlecht, da Karyotyp und innere Geschlechtsorgane weiblich sind. Zudem bietet die operative Korrektur von der männlichen in die weibliche Richtung weit weniger Schwierigkeiten als umgekehrt. Bei ausgeprägter Virilisierung (Prader IV +V) kann auch das Verbleiben in der männlichen Rolle diskutiert werden. Bei dieser Entscheidung bedarf es keiner operativen Korrektur des äußeren Genitale.
(--> 1. Pseudohermaphroditismus femininus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei AIS:

Während dieser Zeit bedarf es einer psychologischen Führung [!!!] der Eltern, da eine Geschlechtszuordnung des Kindes bis zur Diagnosestellung unterbleiben sollte. Die Geschlechtszuordnung hängt hier entscheidend vom Vorhandensein eines ausreichend hormonproduzierenden Hodens, vom Wachstumspotential und vom Aspekt des äußeren Genitale ab, welches alle Varianten aufweisen kann. Die männliche Richtung sollte vom Operateur dann eingeschlagen werden, wenn eine plastische Rekonstruktion möglich ist und das spätere Peniswachstum gesichert werden konnte (DHT-Stimulationstest). Das heißt, der Patient muß später ein adäquates, funktionstüchtiges und eindeutig männliches Genitale aufweisen können.
Ggf. müssen rudimentäre Organe entfernt werden; unbedingt sollte dies bei kryptorchen Hoden erfolgen, die sich operativ nicht ins Skrotum verlagern ließen, da diese ein erhöhtes Tumorrisiko aufweisen.
(--> 2. Pseudohermaphroditismus masculinus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei "echten Hermaphroditen":

Die Geschlechtszuordnung richtet sich nach dem vorherrschenden Phänotyp. Gegengeschlechtliche innere Organanlagen sollten entsprechend entfernt werden, ebenso kryptorche Hoden aufgrund der Gefahr der Tumorbildung. Zudem ist das testikuläre Gewebe im Gegensatz zu vorhandenem ovariellem Gewebe meist funktionslos. Ab der Pubertät werden die Kinder entsprechend mit Östrogenen oder Testosteron substituiert.
(--> 3. Echter Hermaphroditismus)

Selbstverständlich müssen die genitalen Zwangsoperationen aus "psychologischen Gründen" unbedingt schon im Säuglingsalter erfolgen (sonst wären's ja keine Zwangsoperationen mehr). Überhaupt, wäre ja noch schöner, wenn wir warten müssten, bis diese undankbaren Zwitter widersprechen könnten:

Aus psychologischen Gründen sollte die kosmetische Korrektur des äußeren Genitale so früh wie möglich erfolgen, in der Regel innerhalb der ersten 6 Lebensmonate.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Tja, wenn da nur "die Betroffenen" und ihre vermaledeiten "Selbsthilfe-Gruppen" nicht wären. Aber zum Glück sind die ja nicht "gesellschaftfähig" (sic!!!), also operieren wir sie grad zu Leide:

Aktuell werden gerade in Selbsthilfe-Gruppen Stimmen erwachsener Betroffener laut, die ein Hinauszögern der Entscheidung für die Geschlechtszugehörigkeit fordern. Die Betroffenen sollen so alt sein, daß sie selbst entscheiden können. Ein Leben als "Zwitter" bis zur Pubertät scheint aber psychologisch nicht weniger problematisch. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn ein drittes Geschlecht gesellschaftfähig wäre. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Da Zwangsoperationen ohne Einwilligung strafbar sind, handelt es sich bei der DGU zweifellos um eine kriminelle Vereinigung, deren Mitglieder kollektiv straf- und zivilrechtlich (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wiedergutmachung) zur Rechenschaft gezogen werden sollten – mit Zusatzstrafen für die VerfasserInnen dieser menschenverachtenden Aufrufe zu verbotenen Zwangseingriffen:

Expertenkommission der Dt. Ges. f. Urologie

      Autoren:  
      S. Krege, Essen
      B. P. Hauffa, Essen
      H. Rübben, Essen
      für den Arbeitskreis Kinderurologie:
      J. W. Thüroff, Mainz
      R.-H. Ringert, Göttingen
      G. Schott, Erlangen
      M. Westenfelder, Krefeld
      D. Frohneberg, Karlsruhe
      Ch. Radmayr, Innsbruck
      M. Riccabona, Linz
      für den Berufsverband:
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      Leitlinienkommission der DGU:
      A. Heidenreich, Marburg
      H. Rübben, Essen
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      W. Thon, Hannover
      J.W. Thüroff
      W. Weidner, Giessen
      Korrespondierender Autor:
      Frau Dr. S. Krege

Siehe auch:
- "Netzwerk DSD": Ethik-Empfehlungen als Feigenblatt für Zwangsoperateure
- "Netzwerk DSD"-Chef Olaf Hiort: "keine Qualitätskontrolle"
- Erste Antwort auf neue kleine Anfragen – Bundesregierung deckt ZwangsOPs wie üblich ...
- Wie das "Netzwerk DSD" die "Lübecker Studie" frisiert

"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
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     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
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>>> PDF-Download (5.53 MB)

Friday, October 23 2015

"Falsch behandelt? Zwitter verklagt die Uniklinik Erlangen" – nordbayern.de, 22.10.2015

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Zwischengeschlecht.org on FacebookDie Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Kurzbericht auf nordbayern.de von Julia Vogl über zum gestrigen 2. Verhandlung im Nürnberger Zwitterprozess von Michaela "Micha" Raab gegen Intersex-Genitalverstümmler Prof. S. und die Uniklinik Erlangen im Justizpalast Nürnberg, mit Foto der Intersex-Solidemo vor dem Gericht. Danke an die Journalistin und an alle, die kamen!

Siehe auch:
>>> Nürnberger Zwitterprozess: 2. Verhandlungstag!

Thursday, October 22 2015

22. Okt 2015, 12:30h Langericht Nürnberg > Friedliche Intersex-Soli-Demo + Zwitterprozess: Micha Raab vs. Uniklinik Erlangen!

>>> Flyer zur heutigen Soli-Kundgebung (PDF) 

 

Bild: Intersex-Protest zum 1. Termin im "Nürnberger Zwitterprozess", Landgericht Nürnberg-Fürth 26.02.2015

 

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Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nbg-Fürth:
• Do 22.10.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h: 2. Verhandlung im Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.

Donnerstagmittag den 22. Oktober  findet im Justizpalast Nürnberg-Fürth (dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse!) der zweite Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und den Tatort Friedrich-Alexander-Universitätsklinik Erlangen statt. Zum allerersten Mal überhaupt sind dabei direkt beteiligte IGM-TäterInnen persönlich vorgeladen und müssen vor Gericht aussagen!

Wir sehn uns, wo die Action ist!

Medien (und auch dieser Blog) hatten schon frühzeitig auf den 2. Prozesstag hingewiesen, vgl. Berichte auf >>> nordbayern.de von Clara Grau (16.4.) sowie >>> dpa-Agenturmeldung (16.4.).

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung!
Die in Nürnberg Angeklagten werden dessen ungeachtet wohl einmal mehr plädieren:
   von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben
   bloß dem "ärztlichen Behandlungsstandard gefolgt" zu sein
   nur "chirurgische Korrekturoperationen ausgeführt, angeordnet oder gebilligt" zu haben ...

>>> Medienspiegel zum 1. Prozesstag
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!
>>> Bericht an UN: "Fehlender Rechtszugang für Überlebende von IGM-Praktiken"

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Wednesday, October 14 2015

22.10.2015 > 2. Verhandlungstag im Nürnberger Zwitterprozess mit Weltpremiere: Intersex-GenitalabschneiderInnen vor Gericht!

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitätenBild: Großes Medieninteresse zum 1. Prozesstag am 26. Januar 2015, LG Nürnberg-Fürth

>>> UPDATE 17.10.2015

 

 

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Donnerstagmittag den 22. Oktober  findet im Justizpalast Nürnberg-Fürth (dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse!) der zweite Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und den Tatort Friedrich-Alexander-Universitätsklinik Erlangen statt. Zum allerersten Mal überhaupt sind dabei beteiligte IGM-TäterInnen persönlich vorgeladen und müssen vor Gericht aussagen!

Zwischengeschlecht.org hat (wie schon zum 1. Prozesstag) vor der Verhandlung einen friedlichen Soli-Protest angemeldet. Mehr dazu in Kürze! Wir sehn uns, wo die Action ist!

Continue reading...

Thursday, April 16 2015

Nürnberger Zwitterprozess: Nächste Verhandlung am 22. Oktober!

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Bild: Großes Medieninteresse zum 1. Prozesstag am 26. Januar 2015, LG Nürnberg-Fürth

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Das Landgericht Nürnberg hat entschieden: Der nächste Verhandlungstag im Schmerzensgeldprozess von Michaela "Micha" Raab gegen die Uniklinik Erlangen und den Operateur Prof. S. um über 250'000 Euro ist angesetzt auf Donnerstag, den 22. Oktober, dann sollen 2 Zeugen angehört werden.
Medienberichte
auf >>> nordbayern.de von Clara Grau (16.4.)
>>> dpa-Agenturmeldung (16.4.)   >>> dpa-Vorankündigung (15.4.)
Wir sehn uns, wo die Action ist!

>>> Mehr Medienberichte zum 1. Prozesstag
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!
>>> "Verweigerung von Zugang zu Justiz für Überlebende von IGM-Praktiken"

Tuesday, March 17 2015

"Zwitter-Prozess: Klinik soll 250 000 Schadenersatz zahlen" - Nürnberger Nachrichten, 27.02.2015

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Gelungener Artikel auf S. 13 (PDF) von Ulrike Löw zum 1. Prozesstag in Nürnberg von Michaela "Micha" Raab gegen die Uni-Klinik Erlangen und Prof. S. wegen Intersex-Genitalverstümmelung –  DANKE!
(Auch wenn die altbekannte Falschmeldung "seit November 2013 können Eltern die „männlich“/„weiblich“-Angabe im Geburtenregister offen lassen" durch nochmaliges Wiederholen auch nicht wahrer wird ...)

>>> Mehr Medienberichte
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!

Sunday, March 1 2015

"Schmerzensgeld: Intersexuelle verklagt Klinik" - BR Abendschau 26.2.

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Gelungener Video-Beitrag des Bayerischen Fernsehens von Ina Schwandner und Matthias Keller-May zum 1. Prozesstag in Nürnberg von Michaela "Micha" Raab gegen die Uni-Klinik Erlangen und Prof. S. – inkl. Bildern von der Friedlichen Zwitter-Soli-Demo vor dem Landgericht und einem Interview mit Micha, und mit Möglichkeit zum Download in verschiedenen Formaten – DANKE!

>>> Mehr Medienberichte
>>>
Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM-Praktiken!

Saturday, February 28 2015

MEDIENSPIEGEL 26.02.2015: 1. Verhandlungstag im Nürnberger Zwitterprozess + Friedliche Mahnwache

Nürnberger Nachrichten, 27.03.2015, S. 13

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> NbgN: "Zwitter-Prozess: Klinik soll 250 000 Schadenersatz zahlen" (27.03.2015)
>>> FAZ / dpa: "Intersexuelle streitet mit Klinik um Schmerzensgeld" (26.02.2015)
>>> BR VIDEO: "Schmerzensgeld: Intersexuelle verklagt Klinik" (26.02.2015)
>>> Stern: "Michaela Raab klagt gegen 'Zwangstranssexualisierung'" (26.02.2015)
>>> rdl: "Genitaloperationen in Bayern als Betriebsgeheimnis vertuscht" (26.02.2015)
>>> SZ: "Prozess in Nürnberg: Intersexuelle verklagt ihre Ärzte" (26.02.2015)
>>> Bild: "250'000 Euro Schmerzensgeld: Penis-Prozess gg. Uniklinikum" (26.02.2015)
>>> BR AUDIO: "Intersexuelle verlangt Schmerzensgeld von Klinik" (26.02.2015)
>>>
dpa-Meldung: "Unnötige Eingriffe: Intersexuelle klagt gegen Klinik" (25.02.2014)
>>> Nürnberger Nachrichten: "„Zwitterprozess“: Intersexuelle Frau klagt" (25.02.2014) 
>>> Bayerischer Rundfunk: "Ärger in Erlangen: Intersexuelle verklagt Klinik" (25.02.2015)

Menschenrechte auch für Zwitter!

Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth:
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinikum Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.      Wir sehn uns, wo die Action ist!

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung!
Die in Nürnberg Angeklagten werden dessen ungeachtet wohl einmal mehr plädieren:
   von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben
   bloß dem "ärztlichen Behandlungsstandard gefolgt" zu sein
   nur "chirurgische Korrekturoperationen ausgeführt" zu haben ...

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>>> Nürnberger Zwitterprozess: "Schluss mit straflos verstümmeln!"
>>>
ARD VIDEO: "Michaela Raab: Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinik Erlangen"
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
>>> "Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

Tuesday, February 24 2015

Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM)

'Genitalverstümmelungen stoppen!' - Aktion von Zwischengeschlecht.org(Bild: © dapd/sueddeutsche.de)

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Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 24.02.2015:

>>> Zwischengeschlecht.info enthüllt (24.02.2015):

  • Wie die Bayerische Staatsregierung erfolglos versuchte, im Vorfeld des Nürnberger Zwitterprozesses gegen die Uniklinik Erlangen weitere Fälle von Intersex-Genitalverstümmelungen u.a. in den Universitätskliniken München und Bamberg sowie im öffentlichen Klinikum Nürnberg-Süd "geheimzuhalten"

  • Wie in der Schriftlichen Anfrage 17/3884 "Rechte intersexueller Menschen" die Frage und Antwort Nr. 3 zu "Genitaloperationen, insbesondere Klitorisreduktionen, Vaginalplastiken, Gonadektomien [Kastrationen], Hypospadiekorrekturen [und] pränatalen Dexam[e]thasontherapien"  klammheimlich zensiert wurde – mit verräterischen Spuren ...

  • Wie von UN und Europarat als menschenrechtswidrig verurteilte Praktiken an Intersex-Menschen in Bayern laut Staatsregierung als angebliche "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Krankenhäuser" sowie "Staatsgeheimnis nach Art. 30 VwVfG" vertuscht werden sollten

  • inkl. Dokumentation der geleakten, unzensierten Originalantwort Nr. 3 (PDF S. 1)

Markus Bauer (verantwortlicher Redakteur Zwischengeschlecht.info):

"Offensichtlich haben die Bayerischen GenitalverstümmlerInnen und ihre HelfershelferInnen in der Staatsregierung die Hosen gestrichen voll angesichts sich häufender Schmerzensgeldanzeigen und zunehmender Medienberichte. Umso erfreulicher, dass durch diese stümperische Zensur-Aktion das öffentliche Interesse nun erst recht auf die andauernden, fundamentalen Menschenrechtsverletzungen in Deutschen (Universitäts-)Kliniken gelenkt wird – pünktlich zum Verhandlungsbeginn im Nürnberger Zwitterprozess am kommenden Donnerstag.

Schon nächsten Monat überprüft der UN-Behindertenrechtsausschuss Deutschland, und fordert im Zusammenhang mit "Gewalt und Missbrauch" (Art. 16 CRPD) bereits Statistiken zu IGM-Praktiken von der Bundesregierung. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter und früher oder später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden sich für diese jüngste Steilvorlage aus Bayern bestimmt brennend interessieren ..."

Der Weblog Zwischengeschlecht.info berichtet seit 2007 "umfassend über alles, was rund um das Thema Intersex passiert" (1) und verhalf schon dem wegweisenden Kölner Zwitterprozess von Christiane Völling (100'000 Euro Schmerzensgeld wegen uneingewilligter Kastration) zu erhöhter Mainstream-Reichweite (2). 2011 dokumentierte Zwischengeschlecht.info u.a. eine geleakte Klinikabrechnung, die für die Klinik einen Erlös von € 8175,12 pro kosmetische Intersex-"Vaginalplastik" belegte (3), sowie vom Deutschen Ethikrat zensierte Kommentare einer Betroffenen, die NS-Verbrechen an Zwittern inkl. Kontinuität nach 1945 nachwiesen (4).

(1) Elisa Barth u.a. (Hg): "Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen", Berlin 2013, S. 121
(2) Dirk Rider: "Chirurgie", Editorial Gigi, Zeitschrift für sexuelle Emanzipation, Nr. 54 (März/April 2008), http://www.gigi-online.de/editorial54.htm
(3) https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2010/10/11/Kinderkliniken-Euro-8175-Reingewinn-pro-Genitalverst%C3%BCmmelung
(4) https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2012/06/21/Intersex-Typ-Schizoid-Weibel-Frauenheilkunde-1944

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0)76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> 26.02.2015: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. und Uni-Klinik Erlangen
>>>
"Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

Intersex-Genitalverstümmelungen in BW
• häufigste IGM-Formen  • NS-Verbrechen an Zwittern
• 60 Jahre systematische Praxis an Kleinkindern
• Nachweis von IGM-Kliniken in BW
• Analyse "Aktionsplan Akzeptanz & gleiche Rechte"
>>> Dokumentation (PDF, 4.9 MB)

2011: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung für IGM
2013: UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
2013: Europarat-Resolution 1957 verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

2014: WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
2014: UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte

2015: "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A
Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Bayerische Staatsregierung: Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) als "Geheime Staatssache" + "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Krankenhäuser" - Parlamentarische Anfrage zensiert!

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

Bild: Unverändert aktuelle Forderungen der 1. Zwitterdemo vor dem Landgericht Köln, 12.12.2007

Zwischengeschlecht.org on Facebook>>> Pressemitteilung zum Thema vom 24.02.2015

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung"Wie oft chirurgische Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) in deutschen Kinderkliniken durchgeführt werden, gehört zu den bestgehütetsten Medizynergeheimnissen."    >>> Quelle

Nicht von ungefähr fordern Betroffene seit Jahren IGM-Statistiken statt Geheimniskrämerei, und

Parlamentarische Anfragen zum Thema gibt und gab es in Deutschland im Bundestag seit 1996, sowie u.a. in der Hamburgischen Bürgerschaft (2009), im Abgeordnetenhaus Berlin (2010), im Stadtrat München (2012, PDF), erneut in der Hamburgischen Bürgerschaft (2013) sowie im Bayerischen Landtag (2014, nachfolgend). Die (Nicht-)Antworten der betreffenden Behörden und (Universitäts-)Kliniken lassen sich für gewöhnlich umschreiben als "gängige Muster von Geheimhaltung und Leugnen" (CRC-Schattenbericht, PDF S. 17-18).

Harte Zeiten für GenitalabschneiderInnen und ihre HelfershelferInnen – Wahrheit und Gerechtigkeit werden sich nicht aufhalten lassen!

Heuer blamiert sich die Bayerische Staatsregierung, indem sie weit verbreitete IGM-Praktiken – in Bayern serienmäßig u.a. im Universitätsklinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, in den Universitätskliniken Bamberg und Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg-Süd – erfolglos zu vertuschen versucht, bzw. die entsprechende (ursprüngliche) Frage Nr. 3 (>>> PDF S. 1) der Schriftlichen Anfrage 17/3884 "Rechte intersexueller Menschen" von Prof. Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER) vergeblich "spurlos" aus ihrer Antwort herauszuzensurieren ...

So sind in der offiziellen Antwort der Staatsregierung (>>> PDF S. 2-6) von den original 7 Fragen plötzlich bloß noch deren 6 enthalten – wobei anstelle der originalen Frage Nr. 3 nun die ursprüngliche Nr. 4 als Nr. 3 gelistet ist, danach entsprechend original Nr. 5-6 als Nr. 4-5; und während die originale Frage Nr. 7 dann (unter Auslassung einer Nr. 6) in den Fragen ebenfalls als Nr. 7 gelistet ist, wird in der Antwort plötzlich wieder "6." draus (>>> PDF S. 2-3). Verräterischerweise ist in den Antworten zudem auch nur noch von der "Anlage 2" die Rede (>>> PDF S. 3 – die (nicht gekennzeichnete) Anlage selbst siehe PDF S. 4-6), während die zur zensierten Frage Nr. 3 gehörige "Anlage 1" aus der offiziellen Antwort ebenfalls "spurlos verschwand" (>>> PDF S. 1-3) – wie dieser Blog anhand der unzensierten Original-Antwort Nr. 3 (>>> PDF S. 1) des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration dokumentiert.

Meine 2 Cent: Offensichtlich haben die bajuwarischen GenitalverstümmlerInnen samt HelfershelferInnen in der Staatsregierung die Hosen gestrichen voll angesichts von sich häufenden OEG-Verfahren und zivilrechtlichen Schmerzensgeldanzeigen, zunehmenden Medienberichten und gesteigertem öffentlichen Interesse – und wohl nicht zuletzt wegen dem (sich seit langem abzeichnenden) Verhandlungsbeginn im "Nürnberger Zwitterprozess" am kommenden Donnerstag (für den nebst einer Friedlichen Soli-Mahnwache auch Presse, Funk und Fernsehen aus nah und fern sich bereits zahlreich angekündigt haben).

Umso erfreulicher, dass die Staatsregierung mit ihrer stümperischen Zensur-Aktion das (von ihr ach so gefürchtete) Licht der Öffentlichkeit nun erst recht auf ihre MittäterInnenschaft bei den fortdauernden fundamentalen Menschenrechtsverletzungen in Deutschen (Universitäts-)Kinderkliniken lenkt. Und im Eifer des Gefechts ihr Corpus Delicti passend auf den 7. Jahrestag des historischen "Kölner Zwitterprozesses" datierte.

Schon nächsten Monat überprüft der UN-Behindertenrechtsausschuss Deutschland – und wollte betreffend "Gewalt und Missbrauch" (Art. 16 CRPD) von der Bundesregierung bereits explizit wissen:

12. Wieviele irreversible Operationen wurden an Intersex-Kindern durchgeführt, bevor diese alt genug waren, um ihre informierte Einwilligung zu geben? Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?

13. Bitte stellen Sie aktuelle Statistiken zu Verfügung betreffend Zwangssterilisierungen an Personen, d.h. ohne deren freie und informierte Einwilligung.

Auch der UN-Ausschuss gegen Folter und früher oder später der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden sich für diese jüngste Steilvorlage aus Bayern bestimmt brennend interessieren ...

>>> 26.02.2015: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. und Uni-Klinik Erlangen
>>> VIDEO: "Michaela Raab: Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinik Erlangen"
>>> "Michaela Raab kämpft von Roth aus für die Rechte Intersexueller" (17.10.2014)
>>> "Michaela Raab: Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (04.11.2013)

Intersex-Genitalverstümmelungen in BW
• häufigste IGM-Formen  • NS-Verbrechen an Zwittern
• 60 Jahre systematische Praxis an Kleinkindern
• Nachweis von IGM-Kliniken in BW
• Analyse "Aktionsplan Akzeptanz & gleiche Rechte"
>>> Dokumentation (PDF, 4.9 MB)

2011: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung für IGM
2013: UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
2013: Europarat-Resolution 1957 verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

2014: WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
2014: UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte

2015: "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Thursday, February 19 2015

26.02.2015: Nürnberger Zwitterprozess gegen Intersex-Genitalverstümmler + Uni-Klinik Erlangen

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Michaela "Micha" Raab (Bild: ARD)

>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
>>> Medienberichte 1. Prozesstag 26.02.2015 

Zwischengeschlecht.org on FacebookPressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 19.02.2015:

Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth:
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h: Nürnberger Zwitterprozess gegen Prof. S. + Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung", Kastration und Verabreichung körperfremder Hormone.

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung! Die in Nürnberg Angeklagten werden dagegen wohl einmal mehr plädieren, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben ...

In genau einer Woche wird am 26. Februar 2015 in Nürnberg ein Stück Intersex-Geschichte geschrieben: Im Justizpalast Nürnberg-Fürth, dem Austragungsort der Nürnberger Prozesse, wird nach jahrelangem Hüst und Hott der erste Verhandlungstag in Sachen Schmerzensgeldklage von Michaela "Micha" Raab gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und den Tatort Friedrich-Alexander-Universität Erlangen eröffnet.

Seit über 20 Jahren fordern Betroffene öffentlich Gerechtigkeit. Trotzdem ist Michaela "Micha" Raab erst die 2. Überlebende von IGM-Praktiken weltweit, die es schafft, ihren ehemaligen Chirurgen wenigstens zivilrechtlich zu verklagen – und die allererste in Deutschland, der es gelang, gleichzeitig auch gegen die verantwortliche Uni-Klinik zu klagen. Michas Klage ist zudem weltweit erst das 3. Verfahren gegen einen IGM-Täter überhaupt – nebst Christiane Völlings siegreichem "1. Zwitterprozess" in Köln (2007-2009) und einem gleichzeitig laufenden, von Adoptiveltern eines verstümmelten Intersex-Kindes in South Carolina (USA) angestrengten Zivilprozess u.a. gegen behandelnde MedizinerInnen, die beteiligte Uni-Klinik und die verantwortliche Vormundschaftsbehörde.

Michas kräftezehrendes Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg zieht sich mittlerweile ins 4. (!) Jahr. Auch von Überlebenden angestrengte Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dauern regelmäßig sehr lange – und verliefen obendrein bisher ausnahmslos im Sande.

Dies alles wirft ein grelles Schlaglicht auf die faktische Straflosigkeit von IGM-Praktiken in Deutschland – und deren fortgesetzte faktische staatliche Duldung:

  • Ebenfalls 2013 verabschiedete der Europarat eine entsprechende Resolution 1957 – unter ausdrücklichem Verweis auf das "Recht auf körperliche Unversehrtheit".
  • Ebenfalls 2014 fragte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) Deutschland konkret nach Statistiken zu IGM-Praktiken, sowie: "Plant der Staat Schritte, um diese Praxis zu stoppen?" In ihrer Antwort behauptete die Bundesregierung prompt, IGM-Praktiken wären in Deutschland bereits strafbar ...

Nächste Woche werden die in Nürnberg Beklagten dagegen wohl einmal mehr öffentlich beteuern, von der Schädlichkeit und Unhaltbarkeit ihres Tuns angeblich "nichts gewusst" zu haben. Ganz nach dem altbekannten Motto: Intersex-Genitalverstümmelungen ohne vollständige Aufklärung der Betroffenen seien in Deutschland Ende des 20. Jahrhunderts unumstrittener "ärztlicher Standard" gewesen – angeblich auch an Erwachsenen.

Wir fragen: Wie lange noch?!  Und fordern: Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse_at_zwischengeschlecht.info

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Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

>>> Medienberichte 1. Prozesstag 26.02.2015
>>> Wegen Zwitterprozess: Bayern zensiert parlamentarische Anfrage zu IGM!
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VIDEO: "Schmerzensgeld-Klage gegen Uni-Klinikum Erlangen" (13.11.2014)
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>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Thursday, February 12 2015

26. Februar 2015 > 12:30h > Landgericht Nürnberg > Friedliche Zwitter-Demo > 2. Zwitterprozess: Micha Raab vs. Uniklinik Erlangen!

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Friedliche Zwitter-Soli-Demo vorm Landgericht Nürnberg-Fürth
• Do 26.02.2015, 12:30-13:20h
Nähe Haupteingang, Fürther Str. 110

Ab 13:30h "2. Zwitterprozess" gegen Prof. S. + Uniklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung" und Kastration.

Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) sind eine fundamentale Menschenrechtsverletzung – wir sehn uns, wo die Action ist!

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Intersex: Ohne Aufarbeitung, Keine Aussöhnung

>>> Exzellenter Artikel auf nordbayern.de von Petra Bittner über den langen Kampf von Michaela Raab, das ihr angetane Unrecht gerichtlich einzuklagen. Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein fettes Dankeschön – und für Micha weiterhin viel Kraft!

Seit 2011 zieht sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ihr kräftezehrendes Schmerzensgeld-Verfahren u.a. gegen den sie seinerzeit verstümmelnden Chirurgen und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen hin, die immer wieder den weiteren Gang zu blockieren versuchen. Es ist wirklich eine Schande, wie Überlebende von Intersex-Genitalverstümmelungen (nicht nur) in Deutschland systematisch gehindert werden, ihre Rechtsansprüche gegen die TäterInnen und ihre HelfershelferInnen durchzusetzen, geschweige denn die Genitalverstümmelungen selbst gerichtlich einzuklagen (vgl. dazu auch den viel sagenden persönlichen MedizynerInnen-Kommentar v. 18.10. auf nordbayern.de).

Eine erste öffentliche Verhandlung in Nürnberg war bereits auf Anfang 2014 angekündigt – soll nun aber "nur" 13 Monate später am 26. Februar 2015 definitiv stattfinden – fast genau am 7. Jahrestag von Christiane Völlings glorreichen Sieg in Köln! Wir sehn uns, wo die Action ist!

>>> 2008: Sieg für Christiane Völling im Kölner Zwitterprozess!
>>> 2008-2013: Intersex-Chronologie Deutscher Ethikrat 
>>> 2012: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung
>>> 2014: Sieg für Michaela Raab am Bayerischen Landessozialgericht!
>>> 2015: "2. Zwitterprozess" in Nürnberg: Uniklinik Erlangen vor Gericht!
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

>>> UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte
>>> "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

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>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Wednesday, January 28 2015

26.02.2015 > "2. Zwitterprozess" in Nürnberg: Michaela Raab bringt Uniklinik Erlangen vor Gericht!

Bild: LG Köln, 12.12.2007 – Weltweit 1. Schadenersatz-Prozess gegen einen Intersex-
Verstümmler
– 100'000 € Entschädigung für Christiane Völling!  (Bild: picture-alliance/dpa)

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Michaela Raab ist in der Intersex-Bewegung keine Unbekannte: Als weltweit erst 2. Betroffener schaffte sie es, einen Gerichtsprozess gegen ihren ehemaligen Chirurgen in die Gänge zu kriegen – sowie zum allersten Mal überhaupt gleichzeitig auch gegen die als Tatort dienende IGM-Klinik. Dieser Blog wünscht ihr weiterhin viel Kraft und alles Gute!

Ein >>> Artikel der Nürnberger Nachrichten von Michael Kasperowitsch enthüllte schon 2013 im Zusammenhang mit dem Intersex-Personenstand-Murks die erfolgreiche Anzeige von Michaela Raab gegen die Universitätsklinik Erlangen u.a. wegen uneingewilligter "Klitorisverkürzung" und Kastration sowie körperfremder Hormon"ersatztherapie".

Eine erste öffentliche Verhandlung in Nürnberg war bereits auf Anfang 2014 angekündigt ("Sachverständigenbefragung" mit "Mr. D$D" Olaf Hiort – ohne Parteigutachterin Sara Brucker aus der IGM-Uniklinik Tübingen) – soll nun aber "nur" 13 Monate später am 26. Februar 2015 definitiv stattfinden – fast genau am 7. Jahrestag von Christiane Völlings glorreichen Sieg in Köln! Wir sehn uns, wo die Action ist!

Hochinteressant übrigens in den Nürnberger Nachrichten auch folgende Auszüge aus Michas parallel laufendem Opferentschädigungsverfahren (meine Hervorhebung):

"Im vergangenen Jahr fiel eine Entscheidung des Bayreuther Sozialgerichts. Dort wollte Michaela Raab erreichen , dass sie wegen der Operationen im Bauchraum sowie im Genitalbereich sowie mit gegengeschlechtlichen Hormonen am Erlanger Uni-Klinikum als „Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes“ gilt.

Das Gericht lehnte das ab. Eine „egoistische Schädigungsabsicht der behandelnden Ärzte“ sei nicht zu erkennen. Der Richter macht in seinem Urteil aber einen bemerkenswerten Exkurs. In der gesellschaftspolitischen Diskussion habe sich ein erheblicher Wandel vollzogen. Dieser komme etwa in Beschlüssen des UN-Antifolter-Ausschusses zum Ausdruck. Zu einem breiten Konsens habe der Umgang der Gesellschaft mit „rollenanpassenden Genitaloperationen von Intersexuellen“ aber noch nicht geführt. Fehlerhafte ärztliche Eingriffe zur Behandlung von Intersexualität könnten aber allenfalls dann als „feindselig“ gegenüber einem Patienten sein, wenn es entsprechende Gesetze gebe. Die gibt es aber noch nicht."

Komisch, dabei redet doch sich die Bundesregierung vor dem UN-Behindertenrechtsausschuss aktuell heraus, Intersex-Genitalverstümmelungen seien in ganz Deutschland bereits strafbar?!

Umso erfreulicher, dass – nach vielen, vielen nicht zugelassenen Klagen von IGM-Überlebenden – nun dank Michaela Raab endlich einem weiteren Täter und erst noch seiner Universitätsklinik wenigstens der Zivilprozess gemacht wird. Sowie, dass zeitgleich in den USA im weltweit "3. Zwitterprozess" weitere individuelle IGM-TäterInnen, ihre Universitätsklinik und weitere Behörden zivil- und – zum allerersten Mal überhaupt! – auch verfassungsgerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hipp, hipp!

Zum Großteil ist redaktionelle Teil der Nürnberger Nachrichten zu Michaele Raab leider eher durchzogen (inkl. dem "obligaten" Titel). Deshalb an dieser Stelle unverändert die Weiterleitung von Michaelas Aufruf, selbst unter dem Artikel zu kommentieren und die Neuigkeit sonstwie zu teilen und weiterzuverbreiten. Nachfolgend mein Kommentar, den ich in den Nürnberger Nachrichten postete (inzwischen freigeschaltet): 

Schön, dass sich endlich eine Zeitung getraut über das laufende Verfahren gegen die Uniklinik Erlangen zu berichten! Und Respekt für Michaela Raab für ihren großen Mut und ihr bewundernswertes Durchhaltevermögen!!

Schade nur, dass der Autor sich nicht mehr kundig machte über die tatsächlich ZUNEHMENDEN, uneingewilligten kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Und auch die hierzu wegweisenden diesjährigen Stellungnahmen des UN-Sonderberichterstatters über Folter und des Europarates zum Thema unerwähnt ließ. Sondern stattdessen Klinikdirektor Prof. Dr. Beckmann unhinterfragt den altbekannten Medizyner-Mythos "Früher war es vielleicht schlimm, aber heute operieren wir schon lange nicht mehr" verkünden lässt – obwohl ohne weiteres hätte auffallen müssen, dass, wenn tatsächlich seit den "90er Jahre[n] des vergangenen Jahrhunderts" nicht mehr operiert würde, Michaela Raab ja gar keinen Grund für ihre Klage hätte.

Die abschließende Bemerkung des Autors vom "Pech der etwas zu frühen Geburt" ist etwa ähnlich unpassend wie in anderer Angelegenheit der Spruch von der "Gnade der späten Geburt". Bleibt zu hoffen, dass die Nürnberger Nachrichten in der weiteren Berichterstattung zum laufenden 2. "Zwitterprozess" sorgfältiger über Vergangenheit und Gegenwart von Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) in Deutschland recherchieren werden. 

Markus Bauer / Zwischengeschlecht.org

Vorankündigung: Am 26. Februar 2015 wird es vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer ersten Verhandlung kommen! Wir sehn uns, wo die Action ist!

>>> 2008: Sieg für Christiane Völling im Kölner Zwitterprozess!
>>> 2008-2013: Intersex-Chronologie Deutscher Ethikrat 
>>> 2012: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung
>>> 2014: Sieg für Michaela Raab am Bayerischen Landessozialgericht!
>>> 2015: 1. Gerichtstermin im Nürnberger Zwitterprozess von Michaela Raab!
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

>>> UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte
>>> "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

2014 NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

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>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
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>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Sunday, November 16 2014

BILDBERICHT: Friedliche Proteste + Offener Brief zu AWMF-Intersex/DSD-Leitlinien, Leipzig 7.-8.11. und Jena 9.11.2014

Bild: Friedlicher Protest #3 vs. Intersex/D$D Leitlinien + "Ja-Ped 2014" , Leipzig 08.11.2014

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OFFENER BRIEF an AWMF-Intersex/DSD-Leitlinienverantwortliche 2014 (PDF, 152 kb)
Antwort AWMF-DSD-Leitlinienverantwortliche   • Rückantwort Zwischengeschlecht.org
>>>
Interview mit Markus Bauer @ Radio Corax, 08.11. + online | @ rdl 11.11.  Danke!
>>> Artikel auf de.indymedia.org (07.11.2014)    >>> Flyer Leipzig 2014 (PDF, 264 kb)

Menschenrechte auch für Zwitter!Zwischengeschlecht.org on FacebookDANKE an alle 226 Personen und Organisationen, die den Offenen Brief (PDF) unterzeichneten! Spezielles Dankeschön an alle, die den Aufruf zum Unterzeichnen teilten/weiterleiteten, sowie an alle, die uns vor Ort unterstützten!

Nach dem Break findet ihr den Offenen Brief im Wortlaut sowie Fotos aller 4 friedlichen Proteste:

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Saturday, November 15 2014

Intersex: "Genitaloperationen und unnötige Hormonbehandlungen an Minderjährigen gesetzlich verbieten" - ARD Wissen, 8.11.14

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Intersex: Schluss mit straflos Kinder verstümmeln!Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

>>> Gelungener Beitrag in ARD Wissen mit Michaela Raab, die aktuell mehrere Prozesse u.a. gegen die Uniklinik Erlangen führt.
>>> Hier und >>> hier gib's übrigens das Video auch in besserer Qualität (zum anwählen), sowie mit abschaltbaren Untertiteln, verfügbar bis 07.11.2019.

Es handelt sich um eine Zweitverwertung eines ursprünglich schon letztes Jahr ausgestrahlten Interviews (damals missverständlicherweise quasi "angehängt" in einer Sendung über Trans – auch in der aktuellen URL steht bezeichnenderweise nix von Intersex, sondern "w-wie-wissen/sendung/sex-transsexualitaet-100.html"). Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön, dass das Interview nun in einem passenderen Kontext angeschaut werden kann! 

>>> 2008: Michaela Raab fordert Deutschen Ethikrat zum Handeln auf
>>> 2008: Sieg für Christiane Völling im Kölner Zwitterprozess!
>>> Michalela Raab - Zwitterprozess in Nürnberg-Fürth gegen die Uniklinik Erlangen!
>>> 2014: Sieg für Michaela Raab am Bayerischen Landessozialgericht!
>>> 2015: Nürnberger Zwitterprozess: – 1. Verhandlungstag 26. Februar 2015!
>>> WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"
>>> Europarat verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy

2014 NGO Report to the UN Committee on the Rights of the Child (CRC)
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents 

>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

Tuesday, November 4 2014

Intersex: Neue AWFM-Leitlinie für pränatales Dexamethason - weiterhin unkontrollierte Menschenexperimente ohne Rechenschaft

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>>> Offener Brief an AWMF-Intersex/DSD-Leitlinienverantwortliche (PDF, 152 kb)

Kann ein Zwitter Sünde sein?

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Die pränatale "Therapie" von AGS soll dazu dienen, ein "uneindeutiges Genital" bei XX-Betroffenen zu verhindern, konkret: eine "zu große Klitoris" und/oder ein "Sinus Urogenitalis" (--> Prader 2-3) bei "AGS-Mädchen". Einige BehandlerInnen versprechen obendrauf, pränatales Dexamethason "helfe" auch gegen "zu selbstbewusste Mädchen" und "lesbische Neigungen", sowie gegen "Ängste der Eltern".

[Seit die MedizynerInnen gemerkt haben, dass kosmetische Klitorisamputationen (inkl. Teilamputationen) an Kindern in der Öffentlichkeit schlecht ankommen, versuchen sie zunehmend, einen urogenitalen Sinus als angeblich medizinische Indikation für "Vaginalplastiken" zu verkaufen (und die "Klitorisreduktion" könne ja dann "einzeitig" grad auch vorgenommen werden) – sowie für pränatale Dexamethason"therapien" (die dann solche "riskante Operationen ersparen" sollen).]

Pränatale Dexamethason"therapien" haben bei EthikerInnen rund um den Globus die Alarmglocken läuten lassen:

  • Keine Evidenz
  • unbestritten wirkungslos gegen das tatsächliche medizinische Problem bei AGS (fehlendes Cortisol)
  • Hinweise auf Schäden für die Ungeborenen
  • nur jedes zehnte behandelte Ungeborene ist überhaupt von XX-AGS betroffen.

Schweden, das bisher einzige Land, das die experimentelle "Therapie" 1999 unter Forschungsaufsicht stellte, d.h. pränatales Dexamethason durfte nur noch im Rahmen kontrollierter Studien verabreicht werden, hörte wegen alarmierenden Ergebnissen (Open Access, englisch) 2010 ganz damit auf.

In Deutschland sollen die unethischen Menschenversuche mit pränatalem Dexamethason unkontrolliert weiterlaufen – ab 2015 mit dem offiziellen Segen folgender bereits aus anderen einschlägigen Leitlinien bekannten VerstümmlerInnen-Standesorganisationen:

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED)
  • Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
  • Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL)
  • Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)
  • Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie

Für die Leitlinie verantwortlich zeichnen:

Prof. Dr. HG Dörr, Erlangen (DGKED und DGKJ)
Professor Dr. G. Binder, Tübingen (DGKED und DGKJ)
PD Dr. N. Reisch, München (DGE)
Prof. Dr. U. Gembruch, Bonn (DGGG)
PD Dr. P. Oppelt, Erlangen (AG Kinder- und Jugendgynäkologie e.V.)
Prof. Dr. P. Wieacker, Münster (GfH)
Prof. Dr. J. Kratzsch, Leipzig (DGKL)

Zwar spricht eine im Internet kursierende >>> "Version 1.0" (PDF) der geplanten "Leitlinie zur pränatalen Therapie des Adrenogenitalen Syndroms mit 21-Hydroxylase-Defekt" (AWMF 027/219) unmissverständlich von einer "nicht zugelassenen Therapie" ohne "standardisiertes evidenzbasiertes Protokoll" (S. 2), von "Off-label-use" (S. 2) und einem "experimentelle[n] Therapiekonzept" (S. 5). Nichtsdestotrotz soll auch weiterhin unverändert nach Lust und Laune ohne jegliche Kontrolle oder gar Konsequenzen weiterexperimentiert werden dürfen – trotz längst bekannter Folgen einer solchen Rechenschaftslosigkeit in Deutschland (meine Hervorhebung):

"Bereits 1990 wurde von der damaligen Arbeitsgemeinschaft/Sektion für Pädiatrische Endokrinologie (APE/SPE) beschlossen, dass die Fälle, die den Kinderendokrinologen bekannt sind, auch zentral (Kinder- und Jugendklinik der Universität Erlangen, Prof. Dr. HG Dörr) dokumentiert werden. Eine finanzielle Unterstützung des Projekts war dabei nicht vorgesehen. [...] Das Ausfüllen der Fragebögen erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine genaue Analyse der bisher dokumentierten Daten ist in Deutschland nicht möglich, da die Fragebögen fast nie komplett ausgefüllt wurden." (S. 8)

Eine verbindlichere Kontrolle (oder gar Konsequenzen) für die – offensichtlich riesengroße Mehrzahl der – "schwarzen Schafe" unter den BehandlerInnen ist laut Leitlinienanmeldung auch künftig nicht vorgesehen, sondern einzig die Absegnung des noch zu entwickelnden "Protokoll[s] für die Therapie und Nachsorge" durch eine nicht weiter spezifizierte "Ethikkommission", als mittlerweile übliches "Ethik-Trostpflästerchen" zur Beruhigung des eigenen Gewissens (und wohl auch der öffentlichen Meinung).

Dies ist umso bezeichnender, als bereits Publikationen der BehandlerInnen selbst im Zusammenhang mit der aktuellen AGS-Leitlinie 027/047 ausführlich(er) konstatierten: "Leider muss man somit feststellen, dass die Fragebögen nahezu nie komplett ausgefüllt zurückgeschickt werden [...]. Aufgrund der derzeit bestehenden Strukturen besteht jedoch keine Möglichkeit, gezielt nach den fehlenden Daten nachzufragen.[...] Man muss allerdings davon ausgehen, dass die dokumentierten Fälle in der Datenbank nur einen Teil der tatsächlich pränatal behandelten Fälle in Deutschland darstellen. Zum Beispiel wurden für das Jahr 1999 nur 2 Fälle und für das Jahr 2000 überhaupt kein Fall dokumentiert." (Diese Publikation, ebenso wie die die 2012 Follow-up-Publikation aus Schweden über negative Auswirkungen, sind in der AWMF-Dex-Leitlinie übrigens beide NICHT berücksichtigt – ein Schelm, wer Böses dabei denkt!)

Ebenfalls typisch: Die kursierende "Version 1.0" (PDF) der AWMF-Dexamethason-Leitlinie ist markiert mit "externe Begutachtung" (S. 1-12) und trägt den Vermerk "öffentliche Konsultationsphase" (S. 1) – Betroffene und ihre Organisationen wurden jedoch bisher nicht konsultiert.

Fazit: Der einzige wirkliche Unterschied zum Dex-Abschnitt in der bisherigen AGS-Leitlinie 027/047 ist, dass die bisher im Alleingang herausgebenden TäterInnengesellschaften DGKJ, DGKED und DGE nun neu noch 4 weitere "Fachgesellschaften" ins Boot holen – wohl nicht zuletzt in klammer Vorahnung, dass es letztlich nur noch eine Frage der Zeit ist, bis Gesetzgeber und Gerichte dereinst unter dem steigenden Druck von Menschenrechtsausschüssen und der öffentlichen Meinung Entschädigung und Schadenersatzforderungen für menschenrechtswidrige Intersex-Behandlungen durchsetzen werden – weshalb der engere Kreis der TäterInnen wohl schon mal vorsorglich zusätzliche Prügelknaben an Bord hievt ...

>>> Offener Brief an AWMF-Intersex/DSD-Leitlinienverantwortliche (PDF, 152 kb)

>>> Wegweisende Kampagne gegen pränatales Dexamethason "auf Verdacht hin" 
>>> Pränatales Dexamethason: "EthikerInnen als MittäterInnen" 

Intersex Genital Mutilations
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2014 NGO Report to the UN Committee on the Rights of the Child (CRC)
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>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGMs): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen 

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben

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