Aktion
von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)











Nachtrag [UPDATED]:
Das war eine historische Debatte! Besonders erfreulich,
dass – entgegen dem vereinnahmenden ursprünglichen Antrag der Grünen, vgl.
untenstehende Pressemitteilung – praktisch alle RednerInnen sich sehr konkret
und kritisch über kosmetische Genitaloperationen ausließen (sogar die
Parallelen zur weiblichen Genitalverstümmelung wurden explizit erwähnt), und
dass durchs Band betont wurde, dies sei erst der Anfang und dass Taten folgen
müssen. Dies alles wird den Druck auf die Zwangsoperateure fraglos weiter
erhöhen. Somit ist es trotz aller Vereinnahmung (siehe unten) ironischerweise
auch das Verdienst des "Intersex"-Antrags 17/5528 der Grünen, einen
historischen politischen Prozess konkret in Bewegung gesetzt zu haben. Dafür
von diesem Blog an alle Beteiligten ein herzliches
Danke!
Mittlerweile sind alle gehaltenen Redebeiträge als Videos zum online
nachhören/herunterladen verfügbar:
>>>
Gesamtaufnahme der 17/5528-Debatte mit allen gehaltenen Redebeiträgen
(43:44)
>>> Einleitung d.
Vizepräsidentin Petra Pau (00:21)
>>> Monika Lazar (B90/Grüne,
05:20)
>>> Dr. Peter Tauber (CDU/CSU,
09:26) >>> Christel Humme (SPD,
06:14)
>>> Sibylle
Laurischk (FDP, 07:13) >>>
Rede Linke zu Prot. geg., VP Petra Pau
(00:06)
>>> Jürgen Klimke (CDU/CSU,
7:49) >>> Angelika Graf (Rosenheim)
(SPD, 6:44)
>>> Überweisung durch Vizepräsidentin Petra Pau
(00:26)
Sibylle
Laurischk (FDP): "dass niemand das Recht hat,
an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen
herumzuschneiden"
Ebenso ist das >>>
schriftliche Protokoll (PDF, 1.4MB) online (Debatte zum Antrag
17/5528 siehe S. 17174-17181 sowie 17183-17184), inkl. dem direkt zu Protokoll
gegebenen >>>
Redebeitrag von Barbara Höll (Die Linke) im Anhang (S.
17183-17184).
>>> Kommentare auf dem
Hermaphroditforum
>>>
Pressemitteilung des Bundestages, 25.11.2011
>>> Preseemitteilung der
SPD, 25.11.2011
Siehe auch:
-
CEDAW im Bundestag: Nach bekanntem Muster
-
Bundesregierung deckt weiterhin ZwangsOPs (16/13269)
-
Bundesregierung: Leugnen, Wegschauen, Schweigen wie gehabt ...
(16/13270)
-
Weltweit größte Zwitter-Studie straft Bundesregierung Lügen
-
Faule Eier für "die Bundesregierung"!
Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 23. November
2011:
Bundestag: "Intersex"-Genitalverstümmelungen stoppen – keine
Genderpolitik auf Kosten der Opfer (Do 24.11.2011, 19:20-20:15h)
INHALT
1. Jeden Tag wird ein wehrloses Kind verstümmelt
2. Verstoß gegen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
3. "Wir operieren das inzwischen 4-10 Mal pro Woche"
4. Grüne: "Geschlechterpolitik" auf Kosten der Verstümmelten
5. Keine Tätersprache, bitte!
6. Körperliche Unversehrtheit ist das erste Gebot!
7. Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Anhang: Aktuelle Stellungnahmen
1. Diagnose "auffälliges Genitale": Jeden Tag wird in
Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel
genitalverstümmelt.
Die Mediziner nennen es "korrigierende" und "angleichende
Eingriffe", neuerdings auch "Rekonstruktionen".
Überlebende Betroffene berichten ihrerseits von Genitalverstümmelungen, von
uneingewilligten Zwangsoperationen ohne Evidenz und medizinische Notwendigkeit,
von Zwangskastrationen und von medizinischer Folter.
2. Kosmetische Genitaloperationen an Kindern verstoßen gegen das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
Seit 1950 propagieren und praktizieren Mediziner systematisch medizinisch
nicht notwendige Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen Genitalien".
Laut BMBF-finanzierten Studien werden in Deutschland 90% dieser Kinder
durchschnittlich mehrfach kosmetisch genitaloperiert – mit verheerenden Folgen
und hohen Komplikationsraten.
Seit 1993 klagen Betroffene öffentlich über "Verlust der sexuellen
Empfindsamkeit" und "Verletzung der körperlichen Unversehrtheit"
und fordern die Beendigung von kosmetischen Eingriffen ohne informierte
Zustimmung der Betroffenen selbst.
Die Mediziner jedoch stellen sich taub und verstümmeln unbeirrbar weiter bis
heute:
3. "Wir operieren das
inzwischen vier bis zehn Mal pro Woche",
gibt etwa in der gestern mit dem "Europäischen Journalistenpreis"
ausgezeichneten ARTE-Dokfilm "Tabu Intersexualität" von Jutta Dombrowe ein
bekannter Kinderchirurg zu Protokoll.
Und: Es gebe keine Garantie, "dass sich bei einer Klitorisreduktion die
Empfindsamkeit nicht verändern würde. Das kann keiner."
Der Lübecker "EuroDSD"-Chef Olaf Hiort rechtfertigt in derselben
Dokumentation kosmetische Genitaloperationen an Kindern seinerseits lakonisch
als "in unserer Gesellschaft letztendlich der übliche Weg".
4. Grüne: "Geschlechterpolitik" auf Kosten der Verstümmelten
Seit 15 Jahren sind Betroffene solcher nicht-eingewilligter Eingriffe auch
(scheinbar) Thema im Bundestag. Das nächste Mal morgen Donnerstag, 24.11.2011,
von 19:20–20:15 Uhr (Drucksache 17/5528).
Jedoch, statt endlich die Beendigung kosmetischer Genitaloperationen in den
Kinderkliniken ins Zentrum zu stellen, soll nach dem Antrag der Grünen konkret
einmal mehr einzig am Personenstandsrecht gedreht werden.
Angestrebtes Ziel der Grünen: dass künftig "bei der Angabe „Geschlecht“
nicht nur zwei Antworten möglich sind" – bekanntlich ein politisches
Anliegen ganz anderer Interessensgruppen (die wohlbemerkt noch nie um die
Unversehrtheit ihrer eigenen Genitalien zu fürchten brauchten!).
Dabei wehren sich Betroffene von kosmetischen Genitaloperationen in
Kinderkliniken seit langem explizit gegen solche politischen Vereinnahmungen
durch Dritte.
Stattdessen wünschen sich Betroffene vom Bundestag, dass ihr ureigenes,
legitimes und begründetes Anliegen nach Beendigung der Verstümmelungen endlich
ernst genommen und konkret angepackt wird – statt letztlich einmal mehr bloß
chancenlose "Genderpolitik" auf ihre Kosten zu betreiben.
5. Keine Tätersprache, bitte!
Erst unter ferner liefen und ohne konkrete gesetzgeberische Konsequenzen
werden im Antrag der Grünen kosmetische Genitaloperationen beschönigend
umschrieben als "prophylaktische[s] Entfernen und Verändern von
Genitalorganen [...] bei intersexuellen Kindern".
Das ist Tätersprache! Kosmetische Eingriffe als "Prophylaxe" ausgeben zu
wollen würde keinem Betroffenen einfallen.
6. Körperliche Unversehrtheit ist das erste Gebot!
Im Gegensatz zum aktuellen Antrag der Grünen stellen Betroffenenverbände wie
"Intersexuelle Menschen e.V.", "IVIM" und "Zwischengeschlecht.org" in ihren
Forderungslisten einhellig die Beendigung der nicht-eingewilligten
"Behandlungen" an erste Stelle.
Ein spezieller "Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde" für
"intersexuelle" Kinder, wie von den Grünen in ihrem Namen propagiert, fordert
dagegen kein einziger Betroffenenverband.
(Im Gegenteil sprechen sich Betroffene seit langem ausdrücklich GEGEN einen
solchen amtlichen Eintrag aus, wegen der begründeten Befürchtung, dass dadurch
bedrohte Kinder von überforderten Eltern erst recht zur Verstümmelung
freigegeben werden.)
7. Diskussion über gesetzliches Verbot der Verstümmelungen
notwendig
Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid.
Trotzdem operieren die Mediziner unkontrolliert weiter – unbeirrbar im Wissen,
dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer
juristisch kaum belangt werden können.
Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft
werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken vor der eigenen
Haustüre nach wie vor kein Thema.
Betroffene fordern: Die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken müssen
so schnell wie möglich gestoppt werden!
"Eines der dunkelsten Kapitel der Medizingeschichte" (Apotheken
Umschau, 01.06.2011) muss beendet und anschließend öffentlich aufgearbeitet,
das "Unrecht der Medizinversuche" (Oliver Tolmein) muss
gesellschaftlich anerkannt und so weit wie noch möglich ausgesöhnt
werden.
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot
von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie
"Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie
Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info
ANHANG: AKTUELLE STELLUNGNAHMEN

a) UN-Ausschuss gegen Folter (2011)
b) Terre des Femmes (2004)
c) OLG Köln (2008)
d) Amnesty Deutschland (2010)
e) Deutscher Ethikrat (2011)
a) UN-Ausschuss gegen Folter: "Verstümmelung", "Zwangsoperationen
an Intersex-Kindern", "nicht notwendige Operationen"
Am 04.11.2011 befasste sich in Genf der UN-Ausschuss gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) zum
ersten Mal mit Genitaloperationen in Kinderkliniken – und fand dabei deutliche
Worte.
b) Terre des Femmes: "gleich schädlich wie weibliche
Genitalverstümmelung"
2004 kam ein Artikel in der TDF-Zeitschrift "Menschenrechte für die Frau" zu
folgendem Ergebnis, auf welches die Terre des Femmes bis heute verweist:
Genitalverstümmelungen an Zwittern sind als körperlich vergleichbar schädlich
einzustufen wie Genitalverstümmelungen an Frauen; Zwitter leiden außerdem im
Vergleich noch an zusätzlichen seelischen (Folge-)Schäden.
Eine Einschätzung, die seit längerem von immer mehr FGM-ExpertInnen geteilt
wird, darunter Marion Hulverscheidt (2000), Hanny Lightfoot-Klein (2003/2007)
und Fana Asefaw (2005).
c) OLG Köln: "Selbstbestimmungsrecht in ganz erheblichem Maße
verletzt"
2007 gelang es Christiane Völling, die als Ausnahme erst im Alter von 18
Jahren operiert wurde, als erster und bisher immer noch einziger Betroffener,
ihren ehemaligen Chirurgen zu verklagen, unmittelbar vor Eintritt der absoluten
Verjährung. 2008 erkannte das OLG Köln letztinstanzlich das
"Selbstbestimmungsrecht [...] in ganz erheblichem Maße verletzt" (5 U
51/08).
d) Amnesty Deutschland: "fundamentaler Verstoß gegen körperliche
Unversehrtheit"
2010 verabschiedete die Deutsche Sektion von Amnesty International eine
Motion und wertete darin "die medizinische Praxis [...] als fundamentaler
Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf
Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung)".
e) Deutscher Ethikrat: "Recht der Betroffenen auf körperliche
Unversehrtheit"
Auf Februar 2012 erarbeitet aktuell der Deutschen Ethikrat im Auftrag der
Bundesregierung eine Stellungnahme zur Problematik. In einer ersten
Einschätzung vom 15. Juni 2011 hielt der Deutsche Ethikrat u.a. fest:
"Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche
Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies
spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die
betroffenen Intersexuellen selbst entscheiden können."
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot
von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie
"Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie
Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
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